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#1
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Hallo Megan,
der Grad der Schwerbehinderung wird ab dem Datum festgelegt, an dem der Antrag gestellt wurde; bei dir also der 25. August 2006. Man hat bei dir bisher nur DAS festgestellt, was bisher an Therapien gelaufen ist ....und das ist bis jetzt nur die neoadjuvante Chemotherapie. Ein Anruf bei der schnippischen Dame solltest und brauchst du dir nicht mehr anzutun. Warte jetzt einfach, bis die Op UND die Bestrahlungen BEENDET sind und stelle dann einen Verschlimmerungsantrag. Es erfolgt dann in aller Regel eine Höherstufung, welche dann auch etwa für 5 Jahre gilt (Heilungsbewährung nach Krebstherapien). Dass du jetzt nur ein Jahr bekommen hast, liegt eben an den noch nicht abgeschlossenen Therapien. Allerdings bin ich der Meinung, dass einige klärende Sätze im Bewilligunsbescheid hilfreich gewesen wären....aber wofür gibt es Internet!? ;-) Ich hoffe, du siehst jetzt ein bisschen klarer! Alles Gute für die Operation! Liebe Grüße Norma Diagnose Brustkrebs Nov. 2001 |
#2
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Hallo Norma!
Vielen Dank für die Antwort...jetzt sehe ich tatsächlich klarer. Dann brauch ich Miss Schnippi nicht anrufen und mir ist wohler ![]() Lieben Gruss megan |
#3
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Ich denke hier stimmt was nicht. Inflammatorischer Brustkrebs wird meines Wissens als T4 Tumor eingestuft. Das sind dann nicht 50% sondern mehr als 60%. Das macht sich bei der Steuerersparnis deutlich bezahlt. Bitte lege dringend Widerspruch ein!!!!
Mit liebem Gruß Dorothea |
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