AW: Wieder lachen können....
Hallo Ulrike,
ich hab das gerade mit der Steuerklasse nochmal gelesen.
Du müßtest eigentlich in Steuerklasse 2 kommen, da du alleinerziehend.
In Steuerklasse 1 muss man nur wenn man mit einem über 18jährigen in einem Haushalt wohnt der eigenes Einkommen hat. Du mußt auf das Finanzamt, dort einen Antrag ausfüllen und bekommst die Steuerklasse geändert, geht ganz fix. Hab ich jetzt rückwirkend für dieses Jahr ab Oktober gemacht und ab Januar auch, da meine Tochter noch in Schule geht. Mußt dich halt mal erkundigen was es ausmacht.
Liebe Grüße Conny
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