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#1
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Huhu Barbara,
wenn ich Deine Geschichte so lese, müssen Dir wirklich alle Haare zu Berge stehen. Heute war ich bei der Krankenkasse, um mir den Vordruck für die Beantragung der VBL-Rente ausfüllen zu lassen. Die Kundenbetreuerin war wirklich sehr sehr nett und eine richtige Wohltat für meine gestressten Nerven. Sie erklärte mir, dass die Krankenkasse "angeblich" - ich bin da sehr vorsichtig - keinen Anspruch auf die Nachzahlung der VBL erheben würde. Ihre Ansprüche wären mit der Nettorente der DRV ausgeglichen. Das warte ich allerdings lieber ab. Erfahren habe ich dabei allerdings auch, dass die Arbeitsagentur wohl die Gesamtsumme ihrer Zahlungen zurückfordert. Das bedeutet, dass ich, falls der Nachzahlungsbetrag nicht ausreichen würde, für eine evtl. Restsumme selber eintreten müsste. Von daher denke ich, dass ich gegen die Arbeitsagentur doch nichts unternehmen werde. Im Moment jedenfalls weiß ich selber nicht, was alles so richtig ist. Das einzige, was ich jedoch auf alle Fälle weiß ist, dass ich mich in diesem Jahr sehr auf das Weihnachtsfest freue. Auf besinnliche Tage im Kreise meiner Lieben. Ich bin dankbar, dass es mir trotz aller Dinge, die mich belasten einschließlich vieler negativen Erfahrungen und gesundheitlicher Beeinträchtigungen der letzten Jahre doch noch soweit gut geht, dass ich diese vorweihnachtliche Zeit von Herzen genieße. Ich wünsche uns allen diesen Frieden und die Zufriedenheit. Viele Grüße Ingrid |
#2
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Hallo Ingrid und Hallo an die anderen
heute hatte ich Post von der DRV - ein dünner Umschlag- ich ahnte schon schlimmes, da ein positiver Bescheid ja eigentlich immer dicker war (Reha). Aber ganz so schlimm war es doch nicht auf zum nächsten Gutachter ein Neurologe/Psychater.... hat ne Internetseite und es wirkt ganz nett. Dort ist auch beschrieben was in der Regel bei Gutachterlichen Fragestellungen alles gemacht wird. Mal gucken was dabei raus kommt. Einen Termin habe ich noch nicht, vielleicht habe ich ja morgen schon Post mit dem Termin. ich berichte euch weiter Barbara |
#3
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Hallo Ingrid, hallo Barbara und alle anderen,
bin ja schon ein wenig weiter, kein Widerspruch mehr, sondern Klage vorm Sozialgericht. Heute hab ich Bescheid bekommen, dass ich demnächst zu noch einer weiteren Gutachterin muss (Neurologin/Psychologin). Hab gleich beim VdK angerufen, der Anwalt meinte, der Termin findet normalerweise innerhalb von 3 Wochen statt. Wenigstens passiert mal wieder was.....im Begleitschreiben ist noch mal aufgeführt, was die Gutachterin alles für das Gericht klären soll, das meiste ist ganz logisch aber einen genialen Satz möchte ich euch nicht vorenthalten:"Ist die Klägerin infolge einer psychischen Fehlhaltung von Krankheitswert trotz zumutbarer Willensanspannung unfähig, Hemmungen gegenüber einer Arbeitsleistung zu überwinden?" OHNE WORTE.... Ich wünsch euch schöne Feiertage Petra |
#4
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Hallo petra Hallo Ingrid
Hallo die anderen LeserInnen Ja Petra da streuben sich die haare und ohne Worte. ich darf am 18.1. zu meinem Gutachter, der hat gleich einen 5 seitigen Fragebogen mitgeschickt, wo ich meine Beschwerden etc. auflisten soll und dann mitbringen "muss" das hört sich, so finde ich schon mal ganz gut an. Ebenso wünscht er sich, dass ich ggf. vorhandene Befunde mitbringen soll. Mein Göttergatte war mal vor Jahren bei ihm, und meinte er war nicht unsympatisch und müsse nun so um die 60 Jahre alt sein... Ich hoffe mein positiver Eindruck bleibt und er ist kein A...sch mit Ohren wie mein erster Gutachter, der mich sah und sagte sie haben nix.... ohne zu untersuchen und dann sagte, ich simmuliere.... Auch ich wünsche euch frohe Weihnachten und ein gutes gesundes neues Jahr mit der erhofften bewilligten Rente. Und insbesondere dir Ingrid wünsche ich, dass die Anspannung schnell nachlässt, und du nun die Zeit "genießen" kannst, trozu aller Einschränkungen. Ich werde dann bald berichten Barbara |
#5
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Hallo Barbara,
meine letzte Gutachterin hatte mir damals im Juli auch einen mehrseitigen Fragebogen zugeschickt. Allerdings hatte sie diesen während des "Gesprächs" nicht einmal angeschaut, sondern wie ein Maschinengewehr ihre zahlreichen Fragen gestellt und alles, was ich sagte, per Hand mitgeschrieben. War Dein Mann eigentlich auch wegen eines Rentenverfahrens bei ihm? Falls nicht, so bedenke, dass Ärzte gegenüber ihren eigenen Patienten verständnisvoller sind als sie es in einem Gutachten für die Rentenversicherung sein könnten. Frohe Weihnachten wünscht Dir Ingrid |
#6
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Hallo Ingrid
nein mein Mann war als normaler Patient bei ihm... allerdings hoffe ich auf "einen netten Gutachter", der auch meinen Fragebogen beachtet... Nochmal frohe Weihnachten Barbara |
#7
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Hallo ihr Leidgeplagten,
ich habe ja schon öfter mal gepostet und im Moment noch "Renten-Schon-Zeit bis Dezember 2008". Also geht im Herbst 2008 der ganze Stress wieder von vorne los (2006 war allerdings bereits ein Höllenjahr für mich!). Geschmunzelt habe ich bei folgender Aussage hier: "Ist die Klägerin infolge einer psychischen Fehlhaltung von Krankheitswert trotz zumutbarer Willensanspannung unfähig, Hemmungen gegenüber einer Arbeitsleistung zu überwinden?" DAS ist typisches Juristendeutsch! ![]() Wenn man den Satz mal aufteilt, wird er viel verständlicher. "Ist die Klägerin infolge einer psychischen Fehlhaltung von Krankheitswert trotz zumutbarer Willensanspannung unfähig, Hemmungen gegenüber einer Arbeitsleistung zu überwinden?" Soll heißen, der Gutachter soll feststellen, ob die Klägerin unfähig ist, ihre Hemmungen zu überwinden. Und zwar, weil sie psychisch krank ist. Eigentlich (so finde ich) ein schlauer Zug des Richters. Er legt damit dem Gutachter in den "Mund", was er schreiben sollte, damit er den Rentenanspruch positiv entscheiden kann. Tja, jetzt ist nur die Frage, ob der Gutachter diesen "Wink mit dem Zaunpfahl" auch versteht und dementsprechend sein Gutachten formuliert. Gelächelt habe ich aber auch deshalb, weil ich als Mutter so wahnsinnig oft gefragt wurde, wann denn unser Sohn mal endlich mit seinem Jura-Studium fertig sei. Und ich jedesmal geantwortet habe: "Er ist dann fertig, wenn er sämtliche Gesetzestexte nicht nur lesen sondern auch VERSTEHEN kann." Es hat dann geschlagene 7 Jahre gedauert....und ICH werde es auch noch nicht in 100 Jahren ![]() ![]() Ich wünsche allen hier einen guten Rutsch ins neue Jahr und...2007 endlich einen positiven Rentenbescheid in den Händen! Bleibt oder werdet gesund! Eure Norma, schlaflos wie immer |
#8
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Hallo Petra,
bei Dir bin ich jetzt etwas irritiert. Mir ist irgendwie in Erinnerung, dass in einem Sozialgerichtsverfahren endlich nur noch die eigenen Ärzte befragt werden. Und jetzt musst Du trotzdem zu einer weiteren Gutachterin? Von wem ist diese bestellt - von der Rentenversicherung oder vom Sozialgericht? Zu dem "genialen" Satz kann ich wirklich nur feststellen, da fehlen Frau die Worte. Ein schönes Weihnachtsfest wünscht Dir und Deinen Lieben Ingrid |
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