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  #1  
Alt 30.12.2006, 05:22
Norma Norma ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo ihr Leidgeplagten,

ich habe ja schon öfter mal gepostet und im Moment noch "Renten-Schon-Zeit bis Dezember 2008". Also geht im Herbst 2008 der ganze Stress wieder von vorne los (2006 war allerdings bereits ein Höllenjahr für mich!).

Geschmunzelt habe ich bei folgender Aussage hier:

"Ist die Klägerin infolge einer psychischen Fehlhaltung von Krankheitswert trotz zumutbarer Willensanspannung unfähig, Hemmungen gegenüber einer Arbeitsleistung zu überwinden?"

DAS ist typisches Juristendeutsch!

Wenn man den Satz mal aufteilt, wird er viel verständlicher.

"Ist die Klägerin infolge einer psychischen Fehlhaltung von Krankheitswert trotz zumutbarer Willensanspannung unfähig, Hemmungen gegenüber einer Arbeitsleistung zu überwinden?"

Soll heißen, der Gutachter soll feststellen, ob die Klägerin unfähig ist, ihre Hemmungen zu überwinden. Und zwar, weil sie psychisch krank ist.

Eigentlich (so finde ich) ein schlauer Zug des Richters. Er legt damit dem Gutachter in den "Mund", was er schreiben sollte, damit er den Rentenanspruch positiv entscheiden kann.

Tja, jetzt ist nur die Frage, ob der Gutachter diesen "Wink mit dem Zaunpfahl" auch versteht und dementsprechend sein Gutachten formuliert.


Gelächelt habe ich aber auch deshalb, weil ich als Mutter so wahnsinnig oft gefragt wurde, wann denn unser Sohn mal endlich mit seinem Jura-Studium fertig sei. Und ich jedesmal geantwortet habe: "Er ist dann fertig, wenn er sämtliche Gesetzestexte nicht nur lesen sondern auch VERSTEHEN kann."

Es hat dann geschlagene 7 Jahre gedauert....und ICH werde es auch noch nicht in 100 Jahren können.

Ich wünsche allen hier einen guten Rutsch ins neue Jahr und...2007 endlich einen positiven Rentenbescheid in den Händen! Bleibt oder werdet gesund!

Eure Norma, schlaflos wie immer
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  #2  
Alt 02.01.2007, 11:51
PetraK PetraK ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Norma,

da hast du mir ja direkt ein wenig Hoffnung gemacht, dass dieser verdrehte Satz auch etwas positives für mich bedeuten könnte......jetzt hoffe ich, dass der Termin bei der Gutachterin bald kommt....

Hallo Ingrid,

also, der Anwalt meinte, es sei schon positiv, dass das Gericht nochmal eine eigene Gutachterin beauftragt, die absolut unparteiisch seien muss......wird wohl gemacht, wenn die Aussagen der behandelnden Ärzte nicht ausreichen...

aber jetzt noch was ganz tolles, am 8.1. fang ich wieder an zu arbeiten für 18 Stunden wöchentlich.... das ist genau die Arbeitszeit, die ich wohl schaffen kann (laut Anwalt hat das keinen Einfluss auf den Rentenantrag, da ich unter 6 Stunden bleibe), bei einer jungen Ärztin, die ihre Praxis neu aufmacht und einen "alten Hasen" braucht....ich hab ihr auch ganz ehrlich alles von meiner Erkrankung und den Einschränkungen erzählt...

Hoffentlich wird das ein gutes Jahr

Liebe Grüße aus Hamburg
Petra
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  #3  
Alt 02.01.2007, 12:03
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Petra
das freut mich, dass du einwenig arbeiten kannst. Ich drücke dir für den Gutachter ganz feste die Daumen, dass er den Wink mit dem Zaunpfahl (den NormA erklärt hat) auch so interpretiert.
Barbarea
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  #4  
Alt 02.01.2007, 14:00
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Ingrid Hallo Petra
Hallo natürlich auch die anderen
eben war ich am Briefkasten... Post von der DRV. und sie bearbeiten nun meinen Reha antrag ( den ich über die Arbeitsagentur stellen müsste, da ja mein Rentenverfahren im Widerspruch ist). Laut Einschreiben Rückschein, hat die DRV den Antrag auf Reha (medizinische) am 20.11.2006 erhalten. Ich frage mich nun, wo solange das Schreiben war...immerhin mehr wie ein Monat.
Ich habe denen nun erneut geschrieben, wie auch im Rehaantrag erwähnt, ziehe ich den Widerspruch nicht zurück! Ich habe auch auf die 9 Seiten in der Anlage hingewiesen.... behörden menno. Ich hoffe nicht dass dieser blöder Reha antrag keine negativen Auswirkungen hat. Die Arge hat mich jagewungen und mit Sperrung des geldes gedroht.
Schöne liebe Grüße
Barbara
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  #5  
Alt 02.01.2007, 19:16
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Ingrid.B Ingrid.B ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Barbara,

heißt das jetzt also wirklich, dass Du erst einmal in die Reha gehen musst, bevor letztendlich über Deinen Rentenantrag entschieden werden wird?

Ich wünsche Dir wirklich ganz ganz dolle starken Nerven für das weitere Vorgehen.

Liebe Grüße

Ingrid
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  #6  
Alt 02.01.2007, 21:24
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Ingrid
ich glaube da wissen die einen nicht was die anderen tun......
meinen GutachterTermin habe ich ja bald
ich hoffe dass die Reha abgelehnt wird
Barvaera
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  #7  
Alt 04.01.2007, 16:08
PetraK PetraK ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Barbara,

ja, die Rentenversicherung sagt immer, Reha geht vor Rente. Aber in deinem Fall würde die Reha ja wohl nicht genügend bringen, um wieder arbeiten zu können. Solltest du doch hinmüssen, hat das sicher nur einen positiven Einfluss auf den Rentenantrag, denn die Meinung der Ärzte dort hat einen großen Einfluss auf die Genehmigung.

Hallo Ingrid,

laut Anwalt hätte ich sowieso wahrscheinlich nur einen Anspruch auf eine Teilerwerbsminderungsrente (d.h. ich könnte und dürfte nur 3 bis unter 6 Stunden arbeiten). Da darf man dann auch mehr als 350 Euro dazuverdienen.
Ich werde jetzt so circa 900 Euro Verdienst haben. Aber auch wenn sie mir was abziehen, ich habe jetzt solange gekämpft und weiss ja auch noch gar nicht, ob ich vielleicht während der probezeit wieder entlassen werde, oder das Ganze doch nicht schaffe.....außerdem wird die Rente, wenn alles klappt, doch wohl rückwirkend ab 10.2005 gezahlt.......

Liebe Grüße
Petra
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  #8  
Alt 04.01.2007, 21:07
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Ingrid.B Ingrid.B ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Barbara,

leider ist es wirklich so, dass oftmals viele nicht wissen, was die anderen tun. Jedenfalls wünsche ich Dir für Deinen Gutachtertermin toi, toi, toi,

Ingrid
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  #9  
Alt 02.01.2007, 19:12
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Ingrid.B Ingrid.B ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Petra,

okay, dass das Gericht eine eigene Gutachterin beauftragt, finde ich in dem Zusammenhang auch sehr positiv.

Herzlichen Glückwunsch zum dem neuen Job. Darüber freue ich mich für Dich wirklich ganz doll, da ich davon ausgehe, dass Deine neue Chefin sehr verständnisvoll und auf Deiner Seite ist. Das ist schon fast wie ein Hauptgewinn im Lotto. Nur, was ist mit dem Verdienst? Liegt er unter bzw. bis max. 350,-- Euro im Monat?

Ziemlich durcheinander bin ich allerdings durch die Aussage Deines Anwalts. Ich weiß jetzt nicht, ob ich da richtig "liege". Meinen Rentenantrag habe ich gestellt, weil ich nicht mehr über drei Stunden täglich arbeiten kann. Die Arbeitsagentur hat nach einer "schriftlichen" Begutachtung meines Gesundheitszustandes durch die dortige Agenturärztin und einer Kürzung des Arbeitslosengeldes entschieden, dass ich drei bis unter sechs Stunden arbeitsfähig wäre und mich außerdem noch aufgefordert, mich meinem Arbeitgeber dafür voll zur Verfügung zu stellen. Zum Glück hat die Rentenversicherung letztendlich zu meinen Gunsten entschieden.

Meine Frage: Was erwartest Du für eine Entscheidung in dem schwebenden Sozialgerichtsverfahren?

Dir alles Liebe und ein wirklich gutes, gesundes, zufriedenes und glückliches neues Jahr wünscht Dir

Ingrid
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