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  #1  
Alt 02.01.2007, 11:51
PetraK PetraK ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Norma,

da hast du mir ja direkt ein wenig Hoffnung gemacht, dass dieser verdrehte Satz auch etwas positives für mich bedeuten könnte......jetzt hoffe ich, dass der Termin bei der Gutachterin bald kommt....

Hallo Ingrid,

also, der Anwalt meinte, es sei schon positiv, dass das Gericht nochmal eine eigene Gutachterin beauftragt, die absolut unparteiisch seien muss......wird wohl gemacht, wenn die Aussagen der behandelnden Ärzte nicht ausreichen...

aber jetzt noch was ganz tolles, am 8.1. fang ich wieder an zu arbeiten für 18 Stunden wöchentlich.... das ist genau die Arbeitszeit, die ich wohl schaffen kann (laut Anwalt hat das keinen Einfluss auf den Rentenantrag, da ich unter 6 Stunden bleibe), bei einer jungen Ärztin, die ihre Praxis neu aufmacht und einen "alten Hasen" braucht....ich hab ihr auch ganz ehrlich alles von meiner Erkrankung und den Einschränkungen erzählt...

Hoffentlich wird das ein gutes Jahr

Liebe Grüße aus Hamburg
Petra
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  #2  
Alt 02.01.2007, 12:03
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Petra
das freut mich, dass du einwenig arbeiten kannst. Ich drücke dir für den Gutachter ganz feste die Daumen, dass er den Wink mit dem Zaunpfahl (den NormA erklärt hat) auch so interpretiert.
Barbarea
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  #3  
Alt 02.01.2007, 14:00
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Ingrid Hallo Petra
Hallo natürlich auch die anderen
eben war ich am Briefkasten... Post von der DRV. und sie bearbeiten nun meinen Reha antrag ( den ich über die Arbeitsagentur stellen müsste, da ja mein Rentenverfahren im Widerspruch ist). Laut Einschreiben Rückschein, hat die DRV den Antrag auf Reha (medizinische) am 20.11.2006 erhalten. Ich frage mich nun, wo solange das Schreiben war...immerhin mehr wie ein Monat.
Ich habe denen nun erneut geschrieben, wie auch im Rehaantrag erwähnt, ziehe ich den Widerspruch nicht zurück! Ich habe auch auf die 9 Seiten in der Anlage hingewiesen.... behörden menno. Ich hoffe nicht dass dieser blöder Reha antrag keine negativen Auswirkungen hat. Die Arge hat mich jagewungen und mit Sperrung des geldes gedroht.
Schöne liebe Grüße
Barbara
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  #4  
Alt 02.01.2007, 19:16
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Ingrid.B Ingrid.B ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Barbara,

heißt das jetzt also wirklich, dass Du erst einmal in die Reha gehen musst, bevor letztendlich über Deinen Rentenantrag entschieden werden wird?

Ich wünsche Dir wirklich ganz ganz dolle starken Nerven für das weitere Vorgehen.

Liebe Grüße

Ingrid
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  #5  
Alt 02.01.2007, 21:24
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Ingrid
ich glaube da wissen die einen nicht was die anderen tun......
meinen GutachterTermin habe ich ja bald
ich hoffe dass die Reha abgelehnt wird
Barvaera
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  #6  
Alt 04.01.2007, 16:08
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Barbara,

ja, die Rentenversicherung sagt immer, Reha geht vor Rente. Aber in deinem Fall würde die Reha ja wohl nicht genügend bringen, um wieder arbeiten zu können. Solltest du doch hinmüssen, hat das sicher nur einen positiven Einfluss auf den Rentenantrag, denn die Meinung der Ärzte dort hat einen großen Einfluss auf die Genehmigung.

Hallo Ingrid,

laut Anwalt hätte ich sowieso wahrscheinlich nur einen Anspruch auf eine Teilerwerbsminderungsrente (d.h. ich könnte und dürfte nur 3 bis unter 6 Stunden arbeiten). Da darf man dann auch mehr als 350 Euro dazuverdienen.
Ich werde jetzt so circa 900 Euro Verdienst haben. Aber auch wenn sie mir was abziehen, ich habe jetzt solange gekämpft und weiss ja auch noch gar nicht, ob ich vielleicht während der probezeit wieder entlassen werde, oder das Ganze doch nicht schaffe.....außerdem wird die Rente, wenn alles klappt, doch wohl rückwirkend ab 10.2005 gezahlt.......

Liebe Grüße
Petra
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  #7  
Alt 04.01.2007, 21:22
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Ingrid.B Ingrid.B ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Petra,

sorry, wenn ich mich wiederhole. Aber ich bin nach wie vor irritiert. Auch über Deinen Anwalt. Wie kann dieser eigentlich davon ausgehen, dass Du nur einen Anspruch auf eine Teilerwerbsminderungsrente hättest? Bekanntlich kann jeder nur einen ganz normalen Rentenantrag stellen und dabei ist keine Rede von einer Teilrente.

Deinen genannten Verdienst finde ich super. An Arbeitslosengeld I habe ich 30,-- Euro darüber gelegen. Jedenfalls bin ich sehr gespannt, wie es bei Dir weitergehen wird.

Als ich damals mit meiner Psychiaterin über einen evtl. Mini-Job (ich habe nämlich echte finanzielle Schwierigkeiten) gesprochen habe, hatte sie mir dringend empfohlen, noch nicht tätig zu werden.

Wann eine evtl. Rente gezahlt werden würde, entscheidet letztendlich die Rentenversicherung. Außerdem muss eine siebenmonatige Wartezeit erfüllt werden. Und diese muss nicht unbedingt Oktober 2005 bedeuten.

Viele Grüße

Ingrid
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  #8  
Alt 11.01.2007, 19:14
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Ingrid.B Ingrid.B ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Petra,

ich schubs Dich mal nach oben und zwar deshalb, weil es mich wahnsinnig interessiert, wie Du die erste Arbeitswoche über- bzw. durchgestanden hast.

Liebe Grüße

Ingrid
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  #9  
Alt 04.01.2007, 21:07
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Ingrid.B Ingrid.B ist offline
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Barbara,

leider ist es wirklich so, dass oftmals viele nicht wissen, was die anderen tun. Jedenfalls wünsche ich Dir für Deinen Gutachtertermin toi, toi, toi,

Ingrid
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  #10  
Alt 02.01.2007, 19:12
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Standard AW: Frage zum EU-Rentenwiderspruch

Hallo Petra,

okay, dass das Gericht eine eigene Gutachterin beauftragt, finde ich in dem Zusammenhang auch sehr positiv.

Herzlichen Glückwunsch zum dem neuen Job. Darüber freue ich mich für Dich wirklich ganz doll, da ich davon ausgehe, dass Deine neue Chefin sehr verständnisvoll und auf Deiner Seite ist. Das ist schon fast wie ein Hauptgewinn im Lotto. Nur, was ist mit dem Verdienst? Liegt er unter bzw. bis max. 350,-- Euro im Monat?

Ziemlich durcheinander bin ich allerdings durch die Aussage Deines Anwalts. Ich weiß jetzt nicht, ob ich da richtig "liege". Meinen Rentenantrag habe ich gestellt, weil ich nicht mehr über drei Stunden täglich arbeiten kann. Die Arbeitsagentur hat nach einer "schriftlichen" Begutachtung meines Gesundheitszustandes durch die dortige Agenturärztin und einer Kürzung des Arbeitslosengeldes entschieden, dass ich drei bis unter sechs Stunden arbeitsfähig wäre und mich außerdem noch aufgefordert, mich meinem Arbeitgeber dafür voll zur Verfügung zu stellen. Zum Glück hat die Rentenversicherung letztendlich zu meinen Gunsten entschieden.

Meine Frage: Was erwartest Du für eine Entscheidung in dem schwebenden Sozialgerichtsverfahren?

Dir alles Liebe und ein wirklich gutes, gesundes, zufriedenes und glückliches neues Jahr wünscht Dir

Ingrid
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