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Hallo, ich hatte heute Post, sieht irgendwie danach aus, dass ich nun doch zum Anwalt marschiere. Habs ja erst allein versucht.
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#47
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Hallo shalom,
danke für Deine schnelle Antwort. Ich werde diese Woche noch meinem Anwalt die Unterlagen geben. Dann bin ich halt einer der nächsten Prozesse. Das wollen die ja. Gruß christine |
#48
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Guten Tag alle zusammen! Ich bin durch Zufall auf diese Seite geraten, als ich beim "googeln" das Stichwort "Rentenabschlag + EU-Rente" eingegeben habe. Ich bin ebenfalls Betroffene (60. Lebensjahr vollendet, 50 % schwerbehindert und seit 8/2004 in EU-Rente mit 10,8% Abschlag). Auf das Thema wurde ich durch einen Artikel in der Zeitschrift "LENZ"aufmerksam. Ich hatte vorher noch nichts darüber gehört oder gelesen. Jetzt suche ich weitere Infos zum Thema "rechtswidriger Rentenabschlag".
Kann mir bitte jemand eine Frage beantworten: An wen richte ich meine Aufforderung, meine EU-Rente zu überprüfen? Einige schreiben von der Deutschen Rentenversicherung, andere nennen die BfA als Ansprechpartner. Oder ist das im Endeffekt ein und dasselbe? Meinen Rentenbescheid bekam ich jedenfalls von der BfA in Berlin. Übrigens, falls jemand kritisch anmerken sollte, daß ich in diesem "Krebs-Forum" fehl am Platz sei: Ich bin zwar selbst nicht von Krebs betroffen, leider aber mein Mann. Ich bedanke mich bereits im voraus für eine hilfreiche Antwort. Gruß Mona |
#49
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Liebe Monella,
schön, dass Du zu diesem Forum gestossen bist. Du musst nicht unbedingt an Krebs erkrankt sein, um hier zu schreiben. Und dennoch bist Du betroffen, da Dein Mann erkrankt ist. Vielleicht findest Du auf diesem Weg Antworten auf Deine Fragen. Sämtliche Rentenversicherungen wurden zusammen gefasst unter dem Namen: "Deutsche Rentenversicherung". Du kannst also Deine Anträge dort hin schicken. Liebe Grüße Blauerschmetterling
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Copyright, Meine im Krebskompass verfassten Beiträge und Gedichte dürfen in anderen Foren oder HP`s nicht ohne meine persönliche Zustimmung kopiert oder veröffentlicht werden. |
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Danke, Blauerschmetterling, für die freundliche Begrüßung. Es gibt in diesem Forum viele sehr engagierte und sachkundige Mitglieder, habe ich festgestellt. Alle meinen offenen Fragen sind durch das Lesen der Beiträge und durch Deine Antwort beantwortet. Foren können sehr hilfreich sein, ich habe beste Erfahrungen damit gemacht, als mein Mann 2003 an PK erkrankte. Mittlerweile geht es ihm wieder sehr gut. Ich wünsche auch Dir, daß Du ganz gesund wirst und bleibst!!
Liebe Grüße, Mona |
#51
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Hallo, Mona.
Die BfA gibt es in der Form nicht mehr. Alle Versicherungsträger LVA und BfA sind mit der DRV (Deutsche Rentenversicherung) vereinigt. Die Anschrift ist gleich wie BfA. Deinen Einspruch stellst Du an die DRV. Einfach gegen den Rentenbescheid hinsichtlich der Abschläge Einspruch einlegen. Aufgrund der Vielzahl von mittlerweile eingegangenen Einsprüchen versucht die DRV, eine Verzögerungstaktik anzuwenden. Ich bin diesbzgl. zu meinem Anwalt gegangen, der alles Nötige regelt. Notfalls werden wir eine Klage anstreben. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, übernehmen die die Kosten. Blättere in diesem Thread mal in Ruhe von oben durch. Dort findest Du hilfreiche Tips und auch Links zu Formularen, die den Einspruch entsprechend vorbereitet haben. Viel Glück ! Gruß Regina Beate |
#52
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Hallo, alle zusammen !
Aus aktuellem Anlass möchte ich diesen wichtigen Thread 2hochschubsen" und aktualisieren. Allein in dieser Woche habe ich von 2 Fällen Kenntnis erhalten, bei denen wieder falsch berechnet wurde ! Für die neuen Leser dieses Threads: bitte insbesondere die 1. Seite beachten.
__________________
Viele Grüße ![]() Julie Hilfe zu allen Fragen rund um die Themen ALG I u. ALG II, ARGE, Antragsabgabe usw. gibt es beim Erwerbslosen Forum Deutschland Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (B. Brecht) |
#53
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Hallo, Zusammen !
Nachdem ich das "Rumgeeier" der DRV leid bin, hat mein Anwalt am 23.02.07 beim SG in Düsseldorf Klage eingereicht. Offenbar spielt die DRV auf Zeit ! Nicht alle von uns haben die ! In einem Brief der DRV war eindeutig zu lesen, dass Entscheidungen erst nach neuerlichen Klagen getroffen werden. So ein Schwachsinn - offenbar hat Vater Staat immer noch zu viel Geld, welches dann in Gerichtsprozesse investiert wird. ![]() Na, ich bin mal gespannt, wie es weitergeht. Einen schönen sonnigen Sonntag allen ! Liebe Grüße Regina Beate ![]() |
#54
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Huhu zusammen
habe heute meinen Rentenbescheid (befristet bis zum 31.5.2008) bekommen, Komme nicht so schlau daraus. Wo würde der Abschlag stehen..... unter monatliche Zahlung? wo auch die Krankenkasse und Pflegekassen beträge stehen.(weiß einer was die zusätzliche Krankenversicherung ist????) oder steht das in der Berechnung der Monatsrente da steht Endgeldpunkte.... der rentenartfaktor bei rente wegen voller em und daraus berechnet sich der Monatswert ich komme im zahlenjungle nicht klar kann mir einer helfen? wo würde der abschlag stehen???? tausend fragen... LG und danke Barbara |
#55
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Hallo Barbara,
die Zahlen sind auch kaum zu verstehen, selbst Rentenfachleute tun sich schwer damit, aber wenn ich es richtig verstanden habe ist der Abschlag in der "Zurechnungzeit" versteckt. Bei einer EM-Rente wird ja die Zeit in der man nicht mehr arbeiten kann, so berechnet als ob man bis zum richtigen Renteneintrittsalster weiter arbeitet, sonst wäre die Rente bei jüngeren Beziehern extrem schlecht. Diese Zurechnungszeit wird bei der EM-Rente nur bis zum 60ten Lebensjahr, statt zum 65.Lebensjahr berechnet. Dadurch entsteht ein Kürzung der vollen Rente. Schau mal auf der ersten Seite dieses Threads, dort steht was drüber. Gruß Thomas |
#56
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Hallo Thomas
danke bei mir ist diese Zurechnungszeit bis zum 60 Lebensjahr berechnet.... demnach ist auch der Abschlag bei mir.....also werde ich gegen den Abschlag widerspruch einlegen. Danke für die Info ist schon gemein, dass man den Abschlag so versteckt schönen abend Barbara |
#57
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Hallo an Alle,
unter der Voraussetzung, dass mein Gehirn keinen Albtraum hatte ![]() da stand doch vor etwa 4 bis 8 Wochen ein kleiner Bericht in unserer Zeitung (WAZ ESSEN)... in dem zu lesen war, dass es KEINE Rückzahlung für vorzeitige Rentenempfänger geben wird. Zwar wurde der Rentenabschlag von 10,8% für rechtswidrig erklärt; die RV sieht sich aber außerstande, sämtlichen Betroffenen die zuwenig gezahlte Summe zurückzuzahlen. Dies würde zu einem Zusammenbruch der finanziellen Situation bei der RV führen. (hab ich jetzt nur aus dem Kopf heraus interpretiert; aber was das bedeutet, war mir klar). :-( Ich wundere mich ein bisschen, dass so eine Meldung bisher nicht im Forum gepostet worden ist. Fazit: Es gibt definitiv keine Rückzahlung! Liebe Grüße Norma Diagnose Brustkrebs Nov. 2001 PS: Habe auch einen Antrag gestellt und bisher nichts gehört. Aus einer früheren Erfahrung heraus (da ging es um zu wenig gezahltes Kindergeld) weiß ich aber, dass es bei einer öffentlichen Meldung keine weitere Mitteilung mehr gibt. Und auch damals sind wir leer ausgegangen... weil der Staat kein Geld für die immense Rückzahlungssume übrig hatte. :-( |
#58
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Hallo,
was Norma schreibt, ist nur bedingt richtig. Die DRV erwartet neue Klagen und wird dann im Einzelfall entscheiden. So stand es auch im Zeitungsartikel. Schwer zu verstehen -denn somit erhöhen sich die Kosten für die DRV noch- aber es wird dringendst geraten, Klage gegen die Abschläge einzureichen. Offenbar hofft die DRV, dass viele der Betroffenen einen Rückzieher machen, da ihnen das Verfahren zu lästig ist und vielleicht auch zu lange dauert. Dieser Anspruch bleibt aber auch für die Erben bestehen ! Ich habe bereits am 26.02.07 über meinen Anwalt Klage eingereicht, und das Verfahren wird zunächst beim SG in Düsseldorf geführt. Mein Anwalt verspricht sich einen recht guten Erfolg. In seiner Kanzlei sind auch schon mehrere Parallelverfahren anhängig. Also - nur Mut ! Liebe Grüße Regina Beate Geändert von Regina_Beate (23.03.2007 um 14:59 Uhr) |
#59
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Hallo zusammen,
wir waren am Dienstag (27.03.) bei einer Informationsveranstaltung der DR. Dort wurde das Thema Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60jährige auch von einem Teilnehmer angesprochen. Wenn der Rentenbescheid eingeht, ist auf jeden Fall ein Überprüfungsantrag zu stellen, ansonsten können später keine Ansprüche rückwirkend gestellt werden! LG Birgit |
#60
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Hallo,
da das BSG die Abschläge bereits als verfassungswidrig beurteilt und diesbzgl. schon ein Urteil zugunsten einer EU-Rentenempfängerin gesprochen wurde, kann die DRV viel erzählen (dort hat man ja auch eine "andere Rechtsauffassung"). Meine Klage läuft, und ich bin mal gespannt ! Das kann zwar dauern. ![]() Wenn ich es nicht mehr erlebe, dann freuen sich meine Erben, denn der Anspruch verfällt nicht ! Gruß Regina Beate |
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