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![]() Hallo Pfirsich 24
erst einmal ein herzliches Willkommen, spät in der Nacht - aber doch!!! Ihr habt ein Recht darauf, eine Zweitmeinung einzuholen!!!!!! Diese Überweisung kann auch von dem Internisten ausgestellt werden - normaler Weise allerdings wird dies, wie bereits von Meister Röhrich erwähnt, vom Onkologen gemacht. Grundsätzlich kannst Du darauf bestehen - man hat das Recht auf Vergleichsmöglichkeiten. Zur Frage wegen Hausarzt: ja, auch er darf eine Überweisung zum Onkologen ausstellen. Wichtig: 2 Meinung heißt: alle Unterlagen, alle Röntgenbilder etc. , die befinden sich meist beim Onkologen!!! Weiterhin alles Gute ![]() et struwwelchen ![]() |
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