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#1
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Hallo Tina, hallo Gloria
ich danke Euch für die schnellen Antworten. Das heißt also, erst kommt die Info von der Krankenkasse und dann muß ich zum Arbeitsamt. Aber wieso Arbeitsamt? Ich bin doch nicht arbeitlos sondern krank? Das versteh ich nicht. LG Jacqi |
#2
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Hallo Jacqi,
also bei mir läuft das Krankengeld ende August ab und ich muss wenn ich dann noch nicht wieder arbeite Rente beantragen! Ich habe schon mit der Krankenkasse gesprochen und die haben mir das gesagt und das ich eigentlich den Antrag auf Rente automatisch bekomme.Darauf verlass ich mich lieber nicht. Ich hoffe aber das ich im August wieder arbeiten kann. Ich habe zum Glück noch ne Berufsunfähigkeits-Versicherung! Zum Arbeitsamt müsstest du wenn du keine Arbeit hast. Wenn du dir aber unsicher bist , ruf bei der Krankenkasse an. Ich hoffe dir ein wenig geholfen zu haben. Lieben Gruß Luna-Tina |
#3
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das der rentenantrag automatisch kommmt würde ich mich auch nicht drauf verlassen.
mich hat keiner dazu aufgefordert. nach jetzt über 2 jahren krank habe ich ihn selber gestellt. das arbeitsamt springt sozusagen vorübergehend ein, wenn dann geklärt ist, wer für einen zuständig ist, holen die sich bestimmt ihr geld von der anderen stelle zurück. vom arbeitsamt wurden bisher 3 gutachten eingeleitet, ob oder wann ich arbeitsfähig bin. bisher halt immer arbeitsunfähig... |
#4
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![]() hallo,
nur um es nochmal klarzustellen: in dem fall, wenn das krankengeld ausläuft muss man zum arbeitsamt. das hat mit arbeitslos sein in dem fall überhaupt nichts zu tun. ich bin ja auch nicht arbeitslos! mir wurde sehr schnell und gut bei der "agentur für arbeit" geholfen. also keine berührungsängste, die hatte ich am anfang auch. liebe grüsse gloria |
#5
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Hallo Jacqi,
Du musst auf jeden Fall zum Arbeitsamt. Nach der Aussteuerung durch die Krankenkasse bekommst Du Arbeitslosengeld I für 1 Jahr, obwohl Du in einem Arbeitsverhältnis stehst. War bei mir auch so! Du musst zwar unterschreiben, daß Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, bist aber eigentlich nicht vermittelbar. Gruß Olivia |
#6
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Hallo ,
tja, mir hat man gesagt ich bekomme Rente wenn das Krankengeld ausläuft! Was hat den das Arbeitsamt damit zu tun? Ich habe ja ne Arbeitsstelle und sobald ich arbeiten darf , habe ich mein Platz wieder. Gern erkündige ich mich gleich nochmal bei der Krankenkasse, muss da sowieso anrufen. Lg Luna-Tina |
#7
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Hallo Luna-Tina,
ja frage nochmal bei der KK nach. Mir hat man damals gesagt, wenn ich erstmal in der Rentengeschichte drin stecke, ist es schwer wieder rauszukommen. Ich gehe auch wieder arbeiten. Wenn Du aber erstmal Rente beantragt hast - und dann? Gruß Olivia |
#8
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Hallo Zusammen,
habe mit der Krankenkasse gesprochen: -wenn das Krankengeld ausgelaufen ist und man nicht mehr arbeiten kann , bekommt man Rente -wenn man nur noch länger krankgeschrieben aber die Aussicht da ist das man wieder arbeiten gehen kann muss man zum Arbeitsamt und mann bekommt Arbeitslosengeld , wie lange werde ich mal fragen. -wenn man in der Wiedereingliederung ist aber das Krankengeld ausläuft bekommt man auch Arbeitslosengeld Der Antrag wird eigentlich automatisch von der Krankenkasse zugeschickt. Meinen bekomme ich die Tage und soll gleich schon mal zum Arbeitsamt. Ich will zwar ab ende August wieder arbeiten aber man weiß ja nicht was bis dahin ist. Möchte mich damit aber nicht festlegen.Jeder sollte für sich nachfragen! Weiß jemand wie das ist wenn man nur noch halbe Tage arbeiten darf und dadurch weniger Geld verdient? Lieben Gruß Luna-Tina |
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