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  #61  
Alt 31.03.2007, 19:26
inter inter ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

H@llo, Ihr Lieben alle :-)

heute fand ich diese Meldung vom VdK, die ich für beachtenswert empfand.
Danach könnten möglicherweise (und wenn überhaupt) nur noch diejenigen profifiteren, die bis zum 01.05.2007 ihre Widersprüche oder Überprüfungsanträge eingereicht haben. Danach erlischt wohl jeder Anspruch auf eventuelle Nachzahlungen.
Da man neuerdings ja ein Bestätigungsschreiben erhält, sollte jeder so einen Antrag formlos einreichen, kostet ja nix.

Liebe Grüße :-)

http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de15225
__________________
"...was bleibt, ist die Erinnerung...denn nichts währet ewiglich..."
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  #62  
Alt 11.04.2007, 19:51
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Tja Kinder,
jetzt scheint sich was zu tun. Unser lieber Herr Münte hat da seine Finger
im Spiel. Gestern in Fakt kam "Neues". Bis 30.4.2007 kann man noch Widerspruch
einlegen sowie um eine Überprüfung der EU-Rente v.60 bitten. Münte ist der
Meinung, daß man die RV vor zu hohen Ausgaben schützen müsse und es wird am 1.5.2007 ein neuer Gesetzestext erarbeitet oder ausgebuddelt, darin heißt es, daß bei falscher Berechnung der Rente der Empfänger keinen Anspruch auf
Richtigstellung seiner Rente hat. Toll was?
Aber ich würde trotzdem mal die Frist nicht versäumen. Vielleicht reicht doch
jemand Komptetentes Klage ein und gewinnt.
Ihr könnt auch unter ZDF.de nachhören. War gestern dran.
Gruß Puppe
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  #63  
Alt 11.04.2007, 20:30
Benutzerbild von Jutta
Jutta Jutta ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

@Alle,

Lest mal hier:

"Das Altersgrenzenanpassungsgesetz, in der Öffentlichkeit bekannt als das Regelwerk, das das Rentenalter auf 67 Jahre herauf setzt, passierte Ende März den Bundesrat. Von vielen unbeachtet blieb Paragraph 100, der auch die betroffenen Erwerbsminderungsrentner nun teuer zu stehen kommen könnte. Paragraph 100 besagt nämlich, dass weder verfassungswidrige Rentengesetze noch Fehler der Rentenanstalt bei der Berechnungen zu Nachzahlungen führt. Im Klartext: Pfuscht der Gesetzgeber oder schläft der Sachbearbeiter zu Ungunsten des Rentners, trägt der die Folgen. Korrigierte Berechnungen werden ausschließlich bei zukünftigen Zahlungen berücksichtigt. Das gilt natürlich auch für die Bezieher von Erwerbsminderungsrenten, wenn sie vor Gericht klagen werden."

Quelle:
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/23/0,...262455,00.html


Ich bin gespannt, wieviele Keulen uns noch erwarten. Wir haben es uns ja mit vollster Absicht ausgesucht früh in die Erwerbsminderungsrente zu gehen
__________________
Jutta
_________________________________________




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  #64  
Alt 11.04.2007, 22:07
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Tia Kinder,
es war nicht Fakt sondern Frontal.
Entschuldigung
Gruß Puppe
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  #65  
Alt 12.04.2007, 10:41
Thomas Thomas ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

für mich kommt es nicht überraschend, dass die Bundesregierung alles tun wird um zu verhindern dass dieses Urteil umgesetzt wird, entspricht doch auch die Rentenkürzung dem Willen der Mehrheit unserer Bundestagsabgeordneten, die ja wohl von "uns" auch gewählt worden sind. Aus diesem Grund werde ich auch keinen Prozess gegen meine Rentenkürzung führen, der ist eher chancenlos.

Die letzte Gesundheitsreform hat für Kranke massive Kostensteigerungen gebracht, die Rentenreform für kranke Erwerbsunfähige eine teils heftige Rentenkürzung und auch die aktuelle Gesundheitsreform wird weitere Mehrkosten für Kranke bringen, denn wie anders sollen die nun möglichen Wahltarife finanziert werden ? Es ist einfach politischer Wille der Mehrheit, dass Krankheit zukünftig privat abgesichert werden soll, da können die privaten Versicherungen auch gut verdienen...

Gruß
Thomas
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  #66  
Alt 12.04.2007, 11:12
Julie C. Julie C. ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo, zusammen !

In diesem Zusammenhang mal wieder ein kurzer "Off Topic-Beitrag" von mir,
den man mir bitte verzeihen möge.

Vor einiger Zeit lief der ZDF-Dreiteiler "2030 - Der Aufstand der Alten".

Ein Zukunftsszenario ?
Nein - die Grundsteine sind bereits gelegt und wir stecken mitten drin.

Hier noch ein Artikel aus dem Spiegel. Aus urheberrechtlichen Gründen natürlich nur auszugsweise.
Der komplette Artikel (Quellenangabe) steht hier.

Zitat:
Im Jahr 2030, so die Prognose, wird bereits eine ganze Reihe von Reformen an der Halbherzigkeit ihrer Umsetzung gescheitert sein. Die Pensionskassen sind leer, der Generationenvertrag wird gekündigt. Die Lebensarbeitszeit hat man noch mal raufgesetzt; über 70 gibt es dann für alle eine jämmerliche Grundrente von 560 Euro. Wer noch kann, verdient sich was dazu. Und wer ganz viel Glück hat, dem spendiert der Nachwuchs ein menschenwürdiges Altenheim, das gut ein Drittel eines Durchschnittseinkommens kostet.
__________________
Viele Grüße
Julie

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(B. Brecht)
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  #67  
Alt 12.04.2007, 21:48
Julie C. Julie C. ist offline
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Standard AW: Rente wegen voller Erwerbsminderung vor dem 60.Lebensjahr! Einspruch einlegen !

Zitat:
Zitat von Talem
Hallo, vielleicht wurde das Thema ja schon erörtert.
Hi, Talem !

Vielen Dank, dass ich Deinen Beitrag hier her verschieben durfte.
Den anderen Thread werde ich dann ganz rausnehmen.
__________________
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Julie

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  #68  
Alt 19.04.2007, 20:49
Smail Smail ist offline
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Ort: Raum Aachen
Beiträge: 157
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo zusammen, bin neu hier und lese mit großem Interesse Eure Beiträge.
Ich bin seid Februar 2007 Witwe, im Januar 2007 jat mein Mann (*15.04.47) einen ANtragantrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt (Diagnose Adenocarcinom). Bis heute habe ich noch keinen Rentenbescheid erhalten. Habe im März Antrag auf Hinterbliebenrente gestellt, auch noch keinen Bescheid.
Falls der Bescheid erst im Mai kommt, kann ich wohl ggfl. keinen Widerspruch mehr einlegen, wenn ich alles richtig verstanden habe, oder?
Das ist so ein umfangreiches Kapitel mit der Rente, das man fast verzweifelt.
Gruß an alle
Babs
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  #69  
Alt 13.05.2007, 17:39
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DALI DALI ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Zitat:
Zitat von Regina_Beate Beitrag anzeigen
Hallo, Zusammen !

Nachdem ich das "Rumgeeier" der DRV leid bin, hat mein Anwalt am 23.02.07 beim SG in Düsseldorf Klage eingereicht. Offenbar spielt die DRV auf Zeit ! Nicht alle von uns haben die ! In einem Brief der DRV war eindeutig zu lesen, dass Entscheidungen erst nach neuerlichen Klagen getroffen werden. So ein Schwachsinn - offenbar hat Vater Staat immer noch zu viel Geld, welches dann in Gerichtsprozesse investiert wird.
Na, ich bin mal gespannt, wie es weitergeht.

Einen schönen sonnigen Sonntag allen !

Liebe Grüße
Regina Beate
Hallo Regina_Beate,
ich stehe im Moment auch vor der Entscheidung Klage einzureichen. Dabei stellen sich aber noch Fragen, auf die ich bisher keine korrekten Antworten gefunden habe. Hast Du einen Kostenrahmen für die Klage erhalten, denn es ist damit zu rechnen, dass man durch alle Instanzen des SG gehen muß.

Prozeßkostenhilfe heißt für mich auch nur "in Raten abstottern", was bei kleiner EU-Rente auch Stress bedeutet. Vielleicht hast Du schon Neuigkeiten von Deinem RA.
Hintergrund meiner Fragerei ist es auch, dass ich umgezogen bin und der RA nun ca. 500km entfernt sein Büro hat. Er hatte 2006 den Widerspruch für mich eingeleitet.

Vielleicht schaust Du mal wieder ins Forum und meldest Dich. Danke

Liebe Grüße

DALI
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  #70  
Alt 13.05.2007, 18:08
Benutzerbild von DALI
DALI DALI ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo natürlich auch an alle anderen User,
es wäre schön, wenn sich auch Betroffene melden, die ebenfalls bereits beim Klagen sind und Erfahrungen mitteilen können.

Bin neu hier und google schon lange Zeit im Netz zur Thematik der ungesetzlichen EU Abschläge. So habe ich u.a. die Information gefunden, dass bei fristgerechten Einspruch maximal 4Jahre Rückzahlung der neuen Ansprüche vorgenommen wird. Das mit einer durchschnittlichen Erhöhung von ca. 100 Euro zu rechnen wäre und der max. Nachzahlungsbetrag mit ca. 4.000 Euro angegeben wird.

Klagekosten, ohne die des RA und seiner Aufwendungen, sollen sich im Hunderterbereich belaufen. Das hieße sicher die Größe der Rückzahlung wäre aufgebraucht, zumindest beim Gang durch alle Instanzen.

Desweiteren soll eine Frist für die Bearbeitung der Klage, sprich Urteil durch das Sozialgericht bei mind. 6 Monaten liegen. Rechne ich hoch bis zum BSG in Kassel, wird viel Zeit vergehen.

Auch ergibt sich die Frage: Was passiert, wenn zwischenzeitlich eine rückwirkende Gesetzesänderung in Kraft gesetzt wird u. alle Klageansprüche entfallen.

Na ja, ihr merkt schon, mir geht einiges durch den Kopf.

Werde auch einmal zum Rentenberater gehen und mir versuchen eine Meinung einzuholen. Vom VdK könnte man sich vielleicht auch noch Rat holen.

Mein Anwalt teilte mir nur schriftlich mit, dass ich über eine Klage nachdenken soll und die Aussichten auf Erfolg im Moment gut wären. Was immer das heißen soll. Natürlich handelt der auch nicht aus Nächstenliebe und will seine Familie ernähren.

Ich finde das Forum sehr ok. und interessant. Durch Gedankenaustausch u. gemachte Erfahrungen kommt man oft sehr viel weiter.

Liebe Grüße

DALI
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  #71  
Alt 13.05.2007, 18:12
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DALI DALI ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Zitat:
Zitat von Barbara_vP Beitrag anzeigen
Huhu zusammen
habe heute meinen Rentenbescheid (befristet bis zum 31.5.2008) bekommen,
Komme nicht so schlau daraus. Wo würde der Abschlag stehen.....
unter monatliche Zahlung? wo auch die Krankenkasse und Pflegekassen beträge stehen.(weiß einer was die zusätzliche Krankenversicherung ist????)
oder
steht das in der Berechnung der Monatsrente
da steht Endgeldpunkte....
der rentenartfaktor bei rente wegen voller em
und daraus berechnet sich der Monatswert

ich komme im zahlenjungle nicht klar
kann mir einer helfen? wo würde der abschlag stehen????
tausend fragen...

LG
und danke
Barbara
Hallo Barbara,
den gesuchten Faktor findest Du in Anlage 6 deines Rentenbescheides. Ohne Abschläge muß er 1,0 betragen.

Gruß DALI
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  #72  
Alt 15.05.2007, 10:12
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Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Zitat:
Zitat von DALI Beitrag anzeigen
Hallo Regina_Beate,
ich stehe im Moment auch vor der Entscheidung Klage einzureichen. Dabei stellen sich aber noch Fragen, auf die ich bisher keine korrekten Antworten gefunden habe. Hast Du einen Kostenrahmen für die Klage erhalten, denn es ist damit zu rechnen, dass man durch alle Instanzen des SG gehen muß.

Prozeßkostenhilfe heißt für mich auch nur "in Raten abstottern", was bei kleiner EU-Rente auch Stress bedeutet. Vielleicht hast Du schon Neuigkeiten von Deinem RA.
Hintergrund meiner Fragerei ist es auch, dass ich umgezogen bin und der RA nun ca. 500km entfernt sein Büro hat. Er hatte 2006 den Widerspruch für mich eingeleitet.

Vielleicht schaust Du mal wieder ins Forum und meldest Dich. Danke

Liebe Grüße

DALI
Hallo, Dali,

einen "Kostenrahmen" habe ich nicht. Da ich grosses Vertrauen in meinen Anwalt habe (arbeite seit vielen Jahren mit ihm), gehe ich davon aus, dass er mich nicht "über den Tisch ziehen wird". -Bislang hat mich das Verfahren 260,-- EUR gekostet, und der Papierkrieg geht schon seit über einem Jahr. Die Kosten kann man auch in der Steuererklärung als "Aussergewöhnliche Belastung" geltend machen, so dass ca. 20 % der Kosten die Steuer mildern.
Mir geht es um Gerechtigkeit, sofern man diese noch von unserem Staat erwarten kann.
Unsere Herren Politiker packen sich die Taschen voll und zwar, in dem sie es den Schwächsten, die sich nicht wehren können oder wollen, nehmen. Das klingt sehr nach Raubrittertum. Aber wir leben nicht mehr im Mittelalter !
Ich kann Dir nur raten, sofort etwas zu unternehmen - wenn es nicht schon zu spät ist. Denn Deadline war der 30.04.07 !!

Viele Grüße
Regina Beate
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  #73  
Alt 15.05.2007, 16:00
Benutzerbild von DALI
DALI DALI ist offline
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Registriert seit: 13.05.2007
Beiträge: 13
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo Regina_Beate,

danke für die Nachricht. Spreche Dich nur daher gleich als Neuling hier so direkt an, weil Du für mich nach Sichtung der Beiträge am weitesten gekommen bist.

Was meinen Einspruch betrifft hat ihn mein Anwalt bereits 2006 gegenüber DRV Bund gemacht und ich zusätzlich noch einmal im April. Also von daher kein Problem, da die Fristen eingehalten sind.

Nun soll ich aber entscheiden (Anschreiben RA), ob ich Musterprozesse abwarten will oder in Klage gehen will. Gleichzeitig werde ich aber darauf aufmerksam gemacht, dass mit einer Klage durch alle Instanzen zu rechnen ist.

Dazu möchte ich mir nun praktisch dritte Meinungen einholen. Am einfachsten wäre ja alles, wenn sich die betroffene Frau, zu deren EU-Rente vor dem BSG
geurteilt wurde, mal im Netz dazu geäußert hätte

So ergeben sich Fragen, wie:

Was kosten Klagen vor dem SG, LSG und BSG? Wenn sie kostenfrei wären, brächte man mich nicht auf die Möglichkeit einer Prozeßkostenhilfe aufmerksam machen. Natürlich ist der RA nach Aufwand zu zahlen. Bei allen Instanzen kommt da schon was zusammen. Hatte ja dazu schon geschrieben.

Wenn ich Dich richtig verstehe, klagst Du schon über ein Jahr oder meinst mit Papierkram die Einsprüche. Ist dann die Klage immer noch beim SG anhängig oder schon beim LSG?
Bei den Mindestbearbeitungszeiten sind mir für das SG 6Monate bekannt.

Was Deinen Hinweis mit den Steuern angeht, klappt er leider nur bei den Steuerpflichtigen. Was bei alleinlebenden EU-Rentnern schon nicht mehr greifen dürfte.

Im Prinzip gibt es nur Black oder Wight. Meine Ungeduld, die Musterprozesse nicht abwarten zu wollen, würde mich, bedingt durch geschätzte Unkosten, die völlig ungewisse Nachzahlung kosten. Bei einer Niederlage vor den SG-Instanzen trage ich zusätzlich die Kosten der Gegenseite. Und wenn während der Klage gesetzlich die Weichen für eine rein zukünftige Erhöhung
gestellt werden..., verbrenne ich praktisch mein Geld.

Vielleicht meldet sich noch jemand hier zu Wort, der sich auch schon für eine Klage entschieden hat und kann Erfahrungen oder
Überlegungen berichten. Ich werde auf jedenfall dran bleiben.

Übrigens bei einem Erstkontakt im Büro eines Rentenberaters wurde mir gleich der Kostensatz für eine Gesprächsstunde eröffnet. 214 Euro+MWSt. Auf so ein Angebot kann ich gern verzichten.

Viele Grüße DALI

Geändert von DALI (15.05.2007 um 16:15 Uhr)
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  #74  
Alt 15.05.2007, 18:05
shalom shalom ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo Dali,

hier im Thread habe ich vor einiger Zeit den folgenden Kosten-Hinweis zu Sozialgerichtsverfahren angegeben. Nach meiner Einschätzung hat ein Versicherter KEINE Gerichtskosten zu erwarten.

http://www.krebs-kompass.org/Forum/s...65&postcount=5

Der Link betrifft also nur die Gerichtskosten, nicht jedoch den Einsatz eines Rechtsanwalts. Nicht jeder wird eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, die die Rechtsanwaltskosten ggf. auch über alle Instanzen übernimmt. Daher muß man die Rechtsanwaltskosten pro Instanz abwägen oder ggf. Musterprozesse abwarten.

In jedem Fall - Musterprozess oder Klage durch die Instanzen - ist Geduld angesagt. Wenn man klagt, hat man jedenfalls AKTIV etwas versucht und hat sich dann nicht eigene Untätigkeit vorzuwerfen.

Selbst wenn man letztendlich "Recht" bekommt, muß das erst in die entsprechenden Satzungen / Verordnungen umgesetzt werden. Auch das verbraucht Zeit.

Trotz alledem (meine eigene Meinung): Mit kämpferischem Einsatz geht es einem deutlich besser, als wenn man zur Untätigkeit verdammt ist.

Also: Nicht unterkriegen lassen.

Mit besten Grüßen
Shalom

P.S. ( erläuternde Links zu Rechtsanwaltsgebühren u.a. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) )

http://www.frag-einen-anwalt.de/H%C3...n__f17558.html
http://www.sozialrecht-nrw.de/kosten/index.html
__________________
Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.


(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel

Geändert von shalom (16.05.2007 um 11:28 Uhr)
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  #75  
Alt 16.05.2007, 10:17
Benutzerbild von Regina_Beate
Regina_Beate Regina_Beate ist offline
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Hallo, Dali !

Meine Klage ist beim SG Düsseldorf anhängig und zwar seit Februar 2007. Von dort kam der Vorschlag an meinen Anwalt, den Ausgang der bisher anhängigen Klagen (u.a. in Leipzig) abzuwarten und das verfahren ruhen zu lassen. Wir, mein Anwalt und ich, sehen keine Veranlassung den Ausgang abzuwarten, da bereits ein einschlägiges Urteil gefällt wurde. Wir haben dem Ruhen des Verfahrens widersprochen.
Die Kosten, die bisher aufgelaufen sind, beziehen sich auf etliche Schreiben meines Anwaltes mit der DRV, dem SG und mir sowie diverse Beratungsgespräche.

Gruß
Regina Beate
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