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Alt 29.05.2007, 18:22
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Anhe Anhe ist offline
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Standard AW: Zuzahlung bei der Reha

Hallo Ulrike,

grundsätzlich gilt:

Rehabilitationsmaßnahmen durch die Rentenversicherung:
Nicht zuzahlen müssen Personen, die für die Zeit der Rehabiliation Arbeitslosengeld, Hilfe zum Lebensunterhalt durch das Sozialamt oder Übergangsgeld von der Rentenversicherung bekommen.

In Deiner Rehabewilligung müßte also definiert sein, daß Du für die Zeit der Reha ein sog. Übergangsgeld von der Rentenversicherung bekommst. Somit wärst Du von der Zuzahlung befreit.

Rehabilitationsmaßnahmen durch die gesetzliche Krankenversichung:
Für Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung müssen 10 € pro Tag zugezahlt werden. Dies gilt für die gesamte Dauer der Reha, es gilt keine zeitliche Beschränkung.

Es kommt also u.a. auch darauf an, von wem die Reha finanziert wird.

Beste Grüße und einen guten Verlauf der Reha.
Anhe
__________________


Geändert von Anhe (29.05.2007 um 18:26 Uhr)
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