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meliur
![]() Luna 76 Auskunft meines Sachbearbeiters bei der KK: Der Arzt muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung(wir sind in Deutschland) ![]() ausstellen.Daraus muss ersichtlich sein ob der Patient reisefähig ist ( ![]() Für die Dauer einer Auslandsreise Wird KEIN KRANKENGELD gezahlt. Diese Bescheinigung muss ca. 8 tage vor Reisebeginn bei KK vorliegen. Außerdem muss Arbeitgeber informiert werden, damit Urlaubstagekonto entsprechend geändert wird. Es darf keine Bevorzugung gegenüber arbeitenden Kollegen entstehen. herzliche Grüße aus dem Hunsrück
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nicht die Jahre im Leben zählen, sondern das Leben in den Jahren |
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