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Alt 25.06.2007, 01:11
J2K J2K ist offline
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Registriert seit: 13.03.2006
Ort: Zürich
Beiträge: 96
Standard AW: Hilfe !!! Schweizer Krankenversicherung

Hallo Anja,

ich habe auch erst kürzlich in der Schweiz eine Stelle angetreten und habe mir ähnliche Fragen gestellt.

Was die Versorgung anbelangt: Mit der Grundversicherung bekommst du praktisch alle Leistungen bezahlt, die du in Deutschland auch in der gesetzl. Krankenkasse bezahlt bekommen würdest. Bei vielen Krankheiten werden sogar Behandlungen & Medikamente erstattet, die in Deutschland nur Privatpatienten erstattet würden. Auch der Zugang zu Chefärzten ist ohne Privatversicherung in der Schweiz besser.

Eine Übersicht findest du hier:
http://www.comparis.ch/krankenkassen...leistungen_kgv
Auf der Seite gibt es auch Kommentare & bewertungen von Usern zur jeweiligen krankenkasse

ABER: Wie schon erwähnt hat man grundsätzlich nur das Recht, sich in einem Spital der Spitalliste des Kantons behandeln zu lassen. Für Thurgau wären dies z.B. die folgenden Krankenhäuser:
http://www.gesundheitsamt.tg.ch/docu...pitalliste.pdf

Auf der Liste sind auch das Inselspital Bern, das Unispital Zürich und St. Gallen.

Laut meinem Grundversicherungsvertrag besteht auch die Möglichkeit, sich die Kosten für eine Behandlung in einem schweizer Krankenhaus, das nicht auf der Spitalliste aufgeführt ist, erstatten zu lassen, allerdings nur bis zu dem Betrag, den man in einem Kantonsspital erstattet hätte. Und vermutlich wird es dann auch keine Vorauszahlung geben, allerdings weiss ich nicht genau wie soetwas dann in der Praxis geregelt wird...

Grundsätzlich halte ich die mangelnde Wahlfreiheit für ein ganz grosses Problem im schweizer Gesundheitssystem. Bei seltenen Krebserkrankungen kann der Zugang zu erfahrenen Spezialisten & Zentren u.U. überlebensentscheidend sein. Ich habe mir deshalb auch 2 teure Zusatzversicherungen in Frankreich besorgt, mit denen ich mich weltweit behandeln lassen kann und bei denen es keinen Gesundheitscheck für die Aufbahme gibt bzw. Vorerkrankungen nicht ausgeschlossen werden.

In deinem Fall ist aber so, dass du als Brustkrebspatientin in den drei oben genannten ausserkantonalen Spitälern der Kantonsliste vermutlich eine sehr gute Versorgung hast. Die Schweiz zählt zu den Ländern mit den höchsten Brustkrebs-Überlebensraten überhaupt.

Wegen Krankheit darf man wie in Deutschland in der Theorie nicht gekündigt werden. In der Praxis wird es aber für Arbeitgeber wie in Deutschland wohl auch einige Hintertürchen geben.

Viele Grüsse,
J2K
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