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#1
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Hallo ihr Lieben
Hat jemand Erfahrungen damit, ob es Sinn macht, nach dem Verlust der zweiten Brust eine Höhereinstufung zu beantragen? Ich hatte vor 3 Wochen eine subcutane Mastektomie re. und einen Aufbau mit Silikon. Seit Juni 2006 habe ich eine 50 % Behinderung. Liebe Grüße Susi |
#2
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Hallo Susi,
würde ich schon mal versuchen, Dich höher einstufen zu lassen. Wie weiter oben schon erwähnt, ich habe bei beidseitiger Ablatio 90%. Wobei es wohl auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird. - Frag doch einfach auf dem zuständigen Amt mal nach. Dir alles Gute und liebe Grüße Christel
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**************** „Die hellen Tage behalte ich, die dunklen gebe ich dem Schicksal zurück“ Zsuzsa Bánk |
#3
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Hallo Susi,
es macht auf jeden Fall Sinn, wenn Du einen Höherstufungs- bzw. Neufeststellungsantrag stellst. Es steht Dir ein höherer GdB als bisher zu . Laß Dir entweder vom Versorgungsamt oder vom Sozialarbeiter des KH einen Antrag zusenden. Liebe Grüße Martina ![]() |
#4
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Hallo,
habe nun auch gestern mein Ausweis mit 60% bekommen. Schon bei Brief aufmachen sind nur die Tränen bei mir gelaufen. Gott sei Dank war meine Mutter gerade mal da, Sie meinte gleich Maus das ist nicht´s schlimmes und es wäre ganz normal das es mir nicht gut geht. Habe gerade wieder drauf geschaut, da steht ende 06.2012. Schicke ich Ihn dan wieder weg oder bleibt immer ein rest an % Zahlen? Mein Ausweis werde ich in den Schrank legen, da ich ja nicht alt soviele vorteile mit 60% habe. Liebe grüße Tanja Erst Befund 21.11.06 Apblation 28.11.06 Chemo 3Mal FEC 3Mal Taxotere 1 Jahr Hercewptin und Fünf Jahre Zometa Befund pt2 pn1a !/19 M0 R0 G2 Pr-reich/Er-arm,e_cerb2 3+ Geändert von kleinesonne (28.07.2007 um 20:43 Uhr) |
#5
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Hallo Tanja,
dieses Gefühl hatte ich auch, als der Ausweis bei mir einflatterte. Auch ich habe ihn weit weg gepackt, obwohl man ihn ja für die Steuer, später für den Arbeitgeber ( z.Bsp. Urlaub) oder bei Veranstaltungen usw. benutzen kann. ![]() 06/2012 ist das Gültigkeitsdatum( 5 Jahre Heilungsbewährung), nach diesem Zeitpunkt wird eine Prüfung vom Versorgungsamt veranlasst und wenn keine Rezidive oder Metas aufgetreten sind, wird der GdB (also die sog. %) herabgestuft, meistens auf 20-30 von hundert. Aber bis dahin solltest Du ihn nutzen, er steht Dir nämlich zu. ![]() Liebe Grüße Martina |
#6
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Hallo Tanja,
habe schon seit 98 einen Ausweis. Erst mit 70 % ,allerdings nicht wegen BK,sondern wegen anderer Sachen. Als ich 2001 erkrankte habe ich eien Verschlimmerungsantrag gestellt.Erst hatte man mich auf 80 % hochgestuft,und nach Einspruch habe ich dann 100% bekommen. Leider habe ich inzwischen Metas. Aus diesem Grund habe ich meinen Ausweis auch wieder verlängern lassen,diesmal bis 2011. Ich bin der Meinung,wir sollten die Vorteile die uns so ein Ding bringt,ruhig nutzen. Ich betrachte es einfach als kleine "Entschädigung" für meine Krankheit.Je nachdem bekommst Du wirklich mehr Urlaub,oder du kannst einen Steuerfreibetrag absetzen. Manchmal gibt es auch verbilligten Eintritt in Museen usw.. Also schäme dich nicht,das Ding einzusetzen. Liebe Grüsse Elli |
#7
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Hallo,
schön, daß ich diesen Thread gefunden habe. Die Dame vom Sozialdienst meinte nämlich, als ich wegen AHB anfragte: "Schwerbehindertenausweis haben Sie schon beantragt, oder?". Öhm, nö, hab ich nicht. Sie hat es mir sehr empfohlen, meinte, man bekäme bei BK meist 50%... Ehrlich gesagt... hm... ich fühle mich überhaupt nicht schwerbehindert, nicht mal behindert. Die Op war brusterhaltend, die doofe Chemo ist vorbei, die Strahlen sind bisher auch in Ordnung... Wo bin ich derzeit bitteschön behindert? Klar bin ich nicht top fit, werde schneller müde als früher, hab Hitzewallungen und Angst vor Metas. Aber ist das Behinderung? Ich vermute mal, daß ich, wenn überhaupt, 20% bekomme. Und gibts denn nun wirklich keine Nachteile? Mona schrieb, daß es bei Bewerbungen ungünstig wäre. Muß man das denn erwähnen? Tut mir übrigens Leid zu lesen, daß der Ausweis so ein Schock sein kann... Viele Grüße, Eleve |
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