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#1
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Hallo Claudia,
ich hatte meine AHB gleich nach meiner Bestrahlung im Sept. 06. Im März 2007 stellte ich einen Antrag auf Reha. Es waren gerade 7 Monate nach der AHB vergangen und nahm daher auch an, ich würde erst einmal eine Ablehnung bekommen. Aber sie wurde bewilligt und jedes mal wurde mein Wunschort respektiert. Ich hatte BET mit LK-Befall und ein schmerzhaftes Lymphödem. Jetzt läuft wieder ein Antrag auf die 2. Reha. Ich bin mal gespannt, wie entschieden wird. Auf jeden Fall werde ich in den Widerspruch gehen in Falle einer Ablehnung. Kämpfen lohnt sich alle mal. Liebe Grüße Regine |
#2
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Liebe Regine,
auch mein Widerspruch ist raus, ich bin sehr gespannt, welche Antwort ich bekommen werde und wie lange sich das alles hinzieht. Ich halte euch auf dem Laufenden. Viele Grüße Claudia |
#3
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I.d.R. wird bei Krebserkrankungen 1 Jahr nach der AHB eine Reha genehmigt. Nach dieser Reha wird üblicherweise erst nach Ablauf von 2 weiteren Jahren ein Kurantrag genehmigt. Es kann von RV zu RV zwar zu Abweichungen kommen, aber nur wenn kürzere Abstände wirklich plausibel gemacht werden können. Ansonsten gelten obige Zeitabstände.
lg paulchen56 |
#4
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Hallo Paulchen,
das wußte ich nicht, danke. Komisch nur, dass ich so einige Frauen kenne, die ihre 2. Reha im Abstand von nur einem Jahr beim ersten Antrag bewilligt bekommen haben. Sollte mein Widerspruch abgewiesen werden, habe ich dann überhaupt noch die Möglichkeit, nach einem weiteren Jahr einen Antrag zu stellen? Viele Grüße Claudia |
#5
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Hallo Vanilla,
was verstehst Du unter 2. Reha? Ich habe den Eindruck, daß hier Unklarheit über die Begriffe AHB, Reha und Kur herrscht. Ich sagte ja, daß es von RV zu RV zu Unterschieden kommen kann, oder wenn kürzere Zeitabstände plausibel gemacht werden können, z.B. daß durch frühere Genehmigung einer Reha ein wesentlich früherer Wiedereinstieg in das Erwerbsleben erfolgen kann. Dies könnte z.B. sein, wenn eine Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit derzeit an ein/zwei Punkten scheitert, welche jedoch durch eine Reha, oder Kur beseitigt werden können. Dann wird natürlich auchmal solch eine Maßnahme zu einem früheren Zeitpunkt genehmigt, wenn die Alternative wäre, stattdessen erst noch z.B. ein halbes Jahr Krankengeld zu zahlen, oder soagar eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt werden müsste, weil der Krankengeldanspruch ausläuft, bevor die dann sowieso fällige Maßnahme durchgeführt wird. Aber dafür brauchst Du Stellungnahmen behandelnder Ärzte, Krankenhäuser, eventuell wirst Du vom Amtsarzt vorgeladen und und und ..... Ich habe dieses Spielchen leider selbst schon mitgemacht und kenne es aber auch zur Genüge aus Erzählungen früherer Patienten von mir. Selbstverständlich kannst Du nach einer abgelehnten Reha ein Jahr später einen erneuten Antrag stellen. lg paulchen56 Geändert von paulchen56 (15.02.2008 um 23:21 Uhr) Grund: Ergänzung |
#6
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Hallo Paulchen,
ja, Reha, AHB...das kann schon alles sehr verwirrend sein. Ich hatte im Anschluß an die OP, noch während der Chemo, im Oktober 2005 meine AHB. Im Juli 2006 habe ich mit der Wiedereingliederung begonnen. März 2007 dann die erste Reha, die auch ohne Probleme bewilligt wurde. Wahrscheinlich ist mein Problem, dass ich relativ schnell wieder gearbeitet habe (arbeiten mußte). Dafür werde ich wohl jetzt bestraft, kommt mir zumindest etwas so vor. Danke für deine Antwort und viele Grüße Claudia |
#7
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Auch meine REHA wurde abgelehnt,habe gleich Einspruch eingelegt und soll jetzt am 10.03. zur medizinischen Untersuchung,keine Ahnung was das soll. Bei meiner AHB hatte ich mehrere Frauen kennengelernt,die auch zuerst die REHA abgelehnt bekommen haben,aber nach einem Wiederspruch doch los kamen.Warum ich zum MDK soll,verstehe ich ja nu garnicht,aber wenn das was bringt,mach ich das mit.Habe mir sonst überlegt,eine Mutter-Kind-Kur zu beantragen,denn ich möchte mit meinem Sohn unbedingt noch los,denn nach den Strapatzen,haben wir uns das mehr als verdient und die die uns das ablehnen,kennen nur die Befunde,nicht die Geschichten hinter den Papieren. Also nicht aufgeben! Diese Rehas mußten wir uns hart erarbeiten und bei dem was wir durchgemacht haben wir uns das mehr als verdient! lg sandra
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#8
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Liebe Sandra,
wieviel Zeit ist bei dir vergangen, bis du Antwort auf deinen Widerspruch bekommen hast? Ich habe das Problem, dass ich gern in den Osterferien fahren wollte. Ich bin Lehrerin und in meiner Klasse müssten dann weniger Stunden vertreten werden. Wäre einfacher für die Kinder, für meine Kollegen und auch für mich. Ich fürchte aber, das wird nichts mehr... Dir drücke ich ganz fest die Daumen, dass der MDK dir grünes Licht gibt, auch ich wäre bereit, mich dem zu stellen. Viel Glück! Claudia |
#9
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Hi Claudia,
normalerweise dürfen nicht mehr als 3 - 4 Wochen verstreichen bis zur Bewilligung bzw. Ablehnung, damit die Zeit gewahrt wird, wenn man nämlich in Widerspruch gehen will. Denn man hat ja Familie und einiges muss geplant werden. Auch der Arbeitgeber muss ja informiert sein. Deshalb muss man schon die Gelegenheit bekommen, so wie du z.B., auch in den Ferien fahren zu können. Ich warte ja auch und rechne Anfang März bzw. Ende Febr. mit irgend einen Bescheid. Meistens bekommt man vorher noch die Nachricht, dass der Antrag bei der RV angekommen ist. Den genauen Termin kann man dann auch noch mit der Klinik absprechen, wo zu ich dir dringend raten würde. Sofort nach positiven Bescheid in der Klinik anrufen und den Termin planen. So habe ich es immer gehandhabt. L.G. Regine |
#10
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Hi Claudia,
wieso weißt du nicht, was in dem Arztbericht für die Kur stand? Das ist schade. Ich dachte Geheimnisse gibt es nicht. Es geht doch auch um dich. Du hast schon recht, wichtig ist, was der Arzt formuliert hat. Es ist immer gut, wenn z.B. depressive Verstimmungen u.ä. vorkommen. Vielleicht solltest du noch einmal mit deinem Arzt darüber sprechen, wie wichtig für dich diese 2. Reha ist und ihn dazu zu bringen, die Formulierungen zu ändern. Ich bin in einer Selbsthilfegruppe vom Onkolog. Forum in meiner Stadt. Eine Betroffende arbeitet bei einer Krankenkasse. Sie meinte zum Thema Reha, wenn die 2. Reha abgelehnt werden würde, auch nach Widerspruch, sollte man es bei seiner Krankenkasse als Nachsorgekur beantragen. Sie war der Meinung, dass dies durchgehen würde. Das würde für alle Kassen gelten, ausgenommen die Privaten. Versuchen sollte man es auf jedem Fall. Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen. Ich selbst habe noch keinen Bescheid. L.G. Regine |
#11
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Liebe Regine,
naja, die Praxis rief mich damals an und fragte, ob sie den ärztlichen Teil des Reha-Antrages gleich zur BfA schicken sollen. Ich habe es bejaht und versäumt, mir eine Kopie machen zu lassen. Mit meinem Onko (und auch mit seiner Frau, die dort leitende Schwester ist und zu der ich ein sehr gutes Verhältnis habe ![]() Ich hoffe sehr, dass es doch noch klappt. Das mit der Möglichkeit über die Krankenkasse ist mir neu, vielleicht wäre es im Ablehnungsfall noch eine Option, danke für die Info. Am meisten habe ich mich über die Passage "...ob noch tumorbedingte Störungen vorhanden sind." geärgert. Meine Diagnose ist 2,5 Jahre her, ich hatte Ablatio und hab ein dickes Lymphödem, meine Seele hat auch einen Knax weg...aber sonst erinnert nichts mehr an diese kleine Kleinigkeit ![]() Viele Grüße Claudia |
#12
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Hallo Vanilla !
Schön mal wieder etwas von dir zu lesen. Wir habe uns im letzten Jahr in der Reha kennen gelernt. Damals war ich zur AHB. Nun habe ich meine 1. Reha bewilligt bekommen. Diesemal an der See. Mitte / Ende April gehts Los. Einen genauen Termin habe ich noch nicht. Ich drücke dir ganz feste die Daumen, dass du wieder zur Reha kannst. Liebe Grüße Silvia |
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