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#1
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Hallo,
Arbeitslosengeld gibt es natürlich nur dann, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, im übrigen wurde die Hinzuverdienstgrenze für volle Erwerbsminderungsrente ganz aktuell auf 400.- Euro erhöht, also etwas mehr als bisher. Ich würde mir in Deiner Situation Rat beim VdK holen, ich vermute mal dass jemanden der absehbar nicht arbeitsfähig ist schon gekündigt werden kann... Gruß Thomas |
#2
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Hallo,
leider ist die Aussage von Thomas hinsichtlich der Hinzuverdienstgrenze falsch. Die Grenze wurde zum 01.07.07 vo 345,00 auf 350,00 € angehoben. Zitat: Die Mindesthinzuverdienstgrenzen betragen seit dem 01.07.2007 (alte / neue Bundesländer) bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in voller Höhe mindestens 815.68 EUR / 716.94 EUR in Höhe der Hälfte 1016.65 EUR / 893.58 EUR und bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe 350 EUR / 350 EUR in Höhe von drei Vierteln 614.72 EUR / 540.31EUR in Höhe der Hälfte 815.68 EUR / 716.94 EUR in eines Viertels 1016.65 EUR / 893.58 EUR. Die bisherige Rente wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit wurde zum 31.12.2000 aufgehoben. Renten, die bis zu diesem Zeitpunkt bewilligt wurden, werden nicht beeinträchtigt. (Zitatende). Viele Grüße Regina Beate
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BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013) |
#3
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Hallo Regina, hallo Thomas,
danke für eure Antworten! Bin übrigens 36 Jahre alt und seit 2003 bei der Firma. Was heisst ich bin nicht arbeitsfähig, das stimmt so nicht. Wollte ja auf 350 Euro Ebene (mehr darf man ja nicht dazuverdienen bei der vollen Rente) arbeiten gehen. Oder sogar 20 Stunden die Woche. Hatte und habe nur keine Lust mehr 40 Stunden pro Woche arbeiten zu gehen, da ich lieber noch etwas mein Leben geniessen will, da ich ja leider nicht mehr unendlich Zeit dafür habe. Schicke dann morgen mal mein Schreiben ans Rentenamt raus. Nochmals danke und lg, bailey |
#4
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Hallo Regina und Bailey,
schaut mal hier : http://www.deutsche-rentenversicheru...html__nnn=true, in unserem amtlichen Mitteilungsblatt der politischen Gemeinde war dies letzte Woche schon als offizielle Tatsache, auf der Homepage der Rentenversicherung ist dies immerhin in Aussicht gestellt, immerhin haben ja auch schon Bundestag und Bundesrat zugestimmt. Gruß Thomas |
#5
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Hallo, Thomas,
danke für die Info. Aber solange das noch nicht per Gesetz geregelt ist, gilt noch die alte Grenze. Den Herrschaften da oben sollte man nicht zu blauäugig trauen. In dieser Richtung habe ich bereits einschlägige Erfahrungen sammeln dürfen. ![]() Alle Gute Regina Beate
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BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013) |
#6
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Hallo Regina,
ich denke die neue Grenze gilt schon, auch im ZDF in der Sendung WISO wurde entsprechend informiert. Gruß Thomas |
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