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#1
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![]() Liebe Lissy und liebe Siby gerade habe ich eure Beiträge gelesen! Liebe Siby, ich glaube Du irrst Dich - bin mir sogar fast sicher! Die Grundsicherung kann dann beantragt werden, wenn die Rente ( auch wenn diese befristet ist ) unterhalb der Grundsicherung liegt! Dies habe ich erst kürzlich bei Bekannten mit bekommen. Es kann ja nicht sein, das eine Rente unterhalb der Grundsicherung für den gesamten Lebensunterhalt eines Monats reichen muß. Dafür gibt es diese "Grundsicherung", dahinter verbirgt sich nur der Betrag, den der Mensch zum Leben benötigt. Die Grundsicherung wird in diesem Fall tatsächlich beim Sozialamt beantragt: die Voraussetzungen - Berechnungen müssen natürlich berücksichtigt werden! Liebe Lissy, ich würde auf jeden Fall sehr schnell den Antrag stellen, da auch erst das Datum der Antragstellung für das Amt Gültigkeit hat und von diesem Tag an die Nachzahlungen evtl. berechnet werden. Ich hoffe sehr, dass ich nicht falsch liege, mich auf dem "Holzweg" befinde! Gerne trage ich weitere Info's aktuell zusammen und informiere euch! Schöne Grüße
![]() Ina Geändert von struwwelpeter (04.03.2008 um 01:31 Uhr) |
#2
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Liebe Struwwi,
![]() da muß ich wiedersprechen, siehe hier: Anspruchsberechtigt sind Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und - unabhängig von der aus jeweiligen Arbeitsmarktlage -medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Quelle: http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung.html Auch hat Silleke hier im Tread schon ausführlich darüber Berichtet. Bei Befristung, muß Sozialhilfe beantragt werden und dabei wird das Einkommen zB der Kinder, mit herangezogen, was bei der Grundsicherung entfällt. Außerdem bin ich der Meinung Grundsicherung ist ARMUT! LG Siby
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An bösen Worten die man ungesagt hinunterschluckt, hat sich noch niemand den Magen verdorben. Winston Churchill Geändert von Siby (04.03.2008 um 11:59 Uhr) |
#3
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Hallo,
bei meinem Sohn ( Leukämie ALL ) wurden in der Zeit als er im KH war Wohngeld gezahlt und als er zuhause war Grundsicherung und AlG. Jetzt ist die EU Rente durch und er bekommt nun seine Rente plus Wohngeld, da das höher sei als die Grundsicherung. Ich hoffe ich konnte weiter helfen. Marion www.lebensspende-alexander.npage.de |
#4
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Liebe Marion,
sicherlich hat dein Sohn dann ergänzende Sozialhilfe erhalten ( wird leider oft mit Grundsicherung verwechselt). Siehe hier: (gleiche Link wie oben) Auf Sozialhilfe im engeren Sinn haben ab dem 01.01.2005 nur noch Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente, längerfristig Erkrankte und hilfebedürftige Kinder mit selbst nicht hilfebedürftigen Eltern einen Anspruch. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - (SGB XII). Daneben sind im SGB XII auch die Regelungen für Grundsicherungsleistungen für dauerhaft Erwerbsunfähige enthalten. (Sie waren zuvor im GSiG (Grundsicherungsgesetz) niedergelegt. Ich hoffe, das ich nicht vollkommen falsch liege, denn ein Experte bin ich nicht ![]() LG Siby
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An bösen Worten die man ungesagt hinunterschluckt, hat sich noch niemand den Magen verdorben. Winston Churchill Geändert von Siby (04.03.2008 um 23:45 Uhr) |
#5
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Liebe Sissy,
diese Mensche erhalten ergänzend ALG II, das ist nicht ganz das Gleiche. Hast du mal den Link gelesen? Es kommt eigentlich alles auf einen Nenner, es sind Zahlungen die zur Aufstockung des zu geringen Einkommens gezahlt werden. Aber eben keine keine Grundsicherung. LG Siby
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An bösen Worten die man ungesagt hinunterschluckt, hat sich noch niemand den Magen verdorben. Winston Churchill |
#6
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Hi Sissy,
nochmal ich, natürlich müßt ihr einen Antrag stellen (Ganz wichtig!), so war das doch nicht gemeint. Sicherlich ist doch deine Mutti sowieso nicht befristet oder. Ließ doch auch mal die Links von Silleke hier im Tread, die sind sehr gut. Deine Mutti hat auf jeden Fall Anspruch auf eine Unterstützung und die sollte sie nicht verschenken! LG Siby
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An bösen Worten die man ungesagt hinunterschluckt, hat sich noch niemand den Magen verdorben. Winston Churchill Geändert von Siby (05.03.2008 um 00:03 Uhr) |
#7
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Hi,
dummerweise bekomme ich nur vereinzelt Mails, wenn's hier was neues gibt. Hmm. Dummerweise konnte ich gestern kein RBB sehen, da ich diesen Sender in HH nicht empfange. Siby hat Recht! - Grundsicherung gibt es nur bei Altersrentnern und bei dauerhaft erwersgeminderten Rentnern. (Das Vermögen der Kinder wird erst herangezogen, wenn das bestimmte, relativ hohe, Freistellungsbeträge überschreitet.) - Leute, deren Einkommen nicht zum Bestreiten des Lebensunterhaltes ausreichen - da gibt es sicher Tabellen u. ä. zur Festlegung dieses Betrages -, bekommen ergänzende Leistungen. (Das war im Übrigen gestern Thema bei "Plusminus". Stichwort: Kombilohn. - Als Rentner auf Zeit kannst du Wohngeld beantragen und - Rente auf Zeit ist einer der wenigen Ausnahmefälle, wo es das noch gibt - Sozialhilfe. Dabei darfst du allerdings erst dein Vermögen, sofern vorhanden, verbraten, dann sind deine Kinder dran - in vertretbarem Rahmen natürlich ![]() Sissy hat u. U. aber auch ein wenig Recht. ![]() Im SGB12 §41 steht nämlich: "(1) Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung können Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die 1. das 65. Lebensjahr vollendet haben oder 2. das 18. Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs. 2 des Sechsten Buches sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann, auf Antrag die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach diesem Kapitel erhalten." Die Passage "und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann" ist sicher interpretationsfähig und diskussionswürdig. Sissy kann uns ja hier berichten, wie es ausging mit dem Antrag ihrer Mutter. |
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