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#1
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Hi Sissy,
nochmal ich, natürlich müßt ihr einen Antrag stellen (Ganz wichtig!), so war das doch nicht gemeint. Sicherlich ist doch deine Mutti sowieso nicht befristet oder. Ließ doch auch mal die Links von Silleke hier im Tread, die sind sehr gut. Deine Mutti hat auf jeden Fall Anspruch auf eine Unterstützung und die sollte sie nicht verschenken! LG Siby
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An bösen Worten die man ungesagt hinunterschluckt, hat sich noch niemand den Magen verdorben. Winston Churchill Geändert von Siby (05.03.2008 um 00:03 Uhr) |
#2
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Hi,
dummerweise bekomme ich nur vereinzelt Mails, wenn's hier was neues gibt. Hmm. Dummerweise konnte ich gestern kein RBB sehen, da ich diesen Sender in HH nicht empfange. Siby hat Recht! - Grundsicherung gibt es nur bei Altersrentnern und bei dauerhaft erwersgeminderten Rentnern. (Das Vermögen der Kinder wird erst herangezogen, wenn das bestimmte, relativ hohe, Freistellungsbeträge überschreitet.) - Leute, deren Einkommen nicht zum Bestreiten des Lebensunterhaltes ausreichen - da gibt es sicher Tabellen u. ä. zur Festlegung dieses Betrages -, bekommen ergänzende Leistungen. (Das war im Übrigen gestern Thema bei "Plusminus". Stichwort: Kombilohn. - Als Rentner auf Zeit kannst du Wohngeld beantragen und - Rente auf Zeit ist einer der wenigen Ausnahmefälle, wo es das noch gibt - Sozialhilfe. Dabei darfst du allerdings erst dein Vermögen, sofern vorhanden, verbraten, dann sind deine Kinder dran - in vertretbarem Rahmen natürlich ![]() Sissy hat u. U. aber auch ein wenig Recht. ![]() Im SGB12 §41 steht nämlich: "(1) Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung können Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die 1. das 65. Lebensjahr vollendet haben oder 2. das 18. Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs. 2 des Sechsten Buches sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann, auf Antrag die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach diesem Kapitel erhalten." Die Passage "und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann" ist sicher interpretationsfähig und diskussionswürdig. Sissy kann uns ja hier berichten, wie es ausging mit dem Antrag ihrer Mutter. |
#3
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Hallo zusammen,
ich finde es total lustig wie ihr euch gegenseitig mit Paragraphen und so bewerft. Einfach zum zuständigen Amt gehen und einen Antrag stellen. Mehr als eine Ablehnung kann nicht erfolgen. Ganz einfach. |
#4
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Hallo,
"Ich rede NICHT von Hartz IV,sondern von der Grundsicherung und das ist wohl ein kleiner Unterschied,die bekommt man zur Unterstützung,wenn das Geld,was man bezieht,nicht zum Leben ausreicht!" Das trifft, so viel ich weiß, auch bei Hartz IV zu, weil es viele so genannte "Aufstocker" gibt, die Arbeit haben und einfach zu wenig verdienen. Der Unterschied ist einzig und allein, dass man bei Hartz IV mindestens 3 Stunden täglich arbeitsfähig sein muss. Ich hab das nur geschrieben, weil ich selbst auch Leute kenne, die arbeiten und trotzdem Hartz IV beziehen. Und der Text oben klingt für mich so ein bisschen, als sei es "unanständig" oder als wäre man faul, wenn man Hartz IV bezieht. Armut ist Armut und wer arm ist, befindet sich oft am Rande der Gesellschaft, weil er sich wenig leisten kann - ob nun von Hartz IV oder von Grundsicherung. Die Grundsicherung hat lediglich den Vorteil einer auf Dauer angelegten Leistung bzw. dass keine Bewerbungen etc. mehr nachgewiesen werden müssen. Klar ist Gesundheit jedoch ein höherer Wert als der Genuss der Vorteile der Grundsicherung. Jedoch leben auch die meisten Hartz IV-Empfänger nicht gerne von Hartz IV. Im Prinzip ist es das gleiche wie bei der Grundsicherung. Mein Kommentar war übrigens jetzt nicht böse gemeint. Ich wollte nur ausdrücken, dass ich das etwas anders sehe. Viele Grüße Anwi |
#5
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Danke Silleke,
kam mir schon vor wie ein Mensch der anderen nicht die Butter aufs Brot gönnt! Dabei hab ich es nur gut gemeint, denn jeder falsch gestellte Antrag bedeutet Verlust an der zustehenden Leistung. Eine Leistung wird erst mit Datum des Antrags gezahlt nie rückwirkend. Stelle ich also den falschen Antrag, kann mir einiges an Leistung durch die Lappen gehen! Ich hoffe, daß alle die ihnen zustehenden Leistungen erhalten! LG Siby
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An bösen Worten die man ungesagt hinunterschluckt, hat sich noch niemand den Magen verdorben. Winston Churchill |
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