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Alt 30.05.2008, 06:56
Schnucki Schnucki ist offline
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Registriert seit: 22.09.2006
Beiträge: 909
Standard AW: Betroffene und Angehörige im Umgang miteinander

Hallo Ihr Lieben,

meine Mutter hatte auch eine Patientenvollmacht, dann dazu noch ne Betreuungsvollmacht/Vorsorgevollmacht, einfach um sicherzustellen, dass nicht ein Betreuer über sie bestimmen kann, sondern ich, wie sie das wollte.

Die Ärzte im KH erhielten immer eine Kopie, einfach, um informiert zu sein, wenn ich nicht sofort zur Stelle sein kann. Es ist ja doch so und war so, dass auch mal des Nächtens etwas sein kann, wo ich nicht binnen kurzer Zeit (meine Mum lag 100 km weg von mir in einer Klinik) auftauchen und entscheiden kann.

Ich möchte nur mal zu bedenken geben: Wenn jemand massive Luftnot hat, die nicht in Griff zu kriegen ist, wird intubiert. Ratzfatz. Was, wenn der Betroffene aber genau das ausgeschlossen hat? Ich glaube nicht, dass die Ärzte den Tubus wieder entfernen, nur weil man mit einer Patientenverfügung wedelt.

Bei uns war das im Vorneherein abgeklärt, meine Mutter wollte keinen Tubus, aber auch nicht bei Bewußtsein ersticken. Also wurde abgeklärt, dass sie sediert werden möchte. Genau das hatte dann auch funktioniert, aber eben nur, weil die Ärzte darüber vorher informiert waren - sonst wäre sie intubiert worden.

Ich glaube aber auch, dass gerade in onkologischen Abteilungen schon darauf geachtet wird, ob es überhaupt eine kleine Chance gibt. Wir haben das zumindest wirklich so erlebt. Während ich von meiner Freundin die Story hörte, dass sich ein Arzt weigerte, ihre Mutter sterben zu lassen (Leber ...., kein Krebs), kooperierten die Onkologen gut mit uns.

LG

Astrid
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