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Alt 10.07.2008, 15:26
chaosbarthi chaosbarthi ist offline
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Beiträge: 396
Standard AW: Vater hat Darmkrebs

Hi Gittylein,

die Diagnose ist so, wie Du sie hingeschrieben hast nicht nachzuvollziehen. Soll das T3 N1 heißen oder vielleicht auch T4 N3 M1? Wahrscheinlich kommt so etwas am Telefon auch nicht gut unterscheidbar herüber....

Wenn sie Deinem Vater die Unterlagen nicht geben wollten, kann es natürlich darauf hindeuten, dass das Gesamtbild nicht so freundlich ist. Andererseits sollte man sich nur so viel sorgen, wie auch wirklich nötig ist, also erstmal das Beste annehmen. Das Beste wäre in diesem Fall, dass der Arzt mit seinem Schreibkram noch nicht fertig war und das nicht zugeben mochte.

Wenn Dein Vater die Unterlagen wirklich haben möchte, dürfen sie ihm übrigens nicht verweigert werden. Gemäß Urteil des BGH vom 23.11.1982 VI ZR 222/79 - NJW 1983, 328 müssen ihm alle erstellten Behandlungsunterlagen vollständig ausgehändigt werden, wenn er es verlangt. Das Einzige, was die Ärzte erwarten können, ist die Bereitschaft evtl. anfallende Kopierkosten zu erstatten. Im Allgemeinen muss man aber nicht explizit auf dieses Urteil hinweisen. Ich habe bislang noch nicht erlebt, dass ich das Thema diskutieren musste, sondern immer nur um die Unterlagen gebeten und sie dann auch bekommen. Ich denke mal, der Doc hatte das wirklich noch nicht fertig...

Liebe Grüße chaosbarthi
__________________
Sigmacarcinom 2005 (T4, G3, alles andere 0, HNPCC), Ileostoma

Nicht die Dinge selbst, sondern nur unsere Vorstellungen über die Dinge machen uns glücklich oder unglücklich.
(Epiktet, griech. Philosoph, 50-138)
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