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#6
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Hallo,
ich hab einen "rheinland-pfälzischen" Nachsorgepass von einer Registrierungsstelle für Krebsfälle (der genaue Name fällt mir gerade nicht ein). Da meine Klinik in einem anderen Bundesland liegt, lasse ich die Nachsorge noch mal extra von meinem Hausarzt am Wohnort durchführen bzw. den Eintrag ins Nachsorgeheftchen vom Hausarzt vornehmen, mich jedoch auch in der Klinik regelmäßig untersuchen (dort jedoch mit Arztbrief und ohne Eintrag ins Nachsorgeheftchen). Ich werde quasi doppelt untersucht, was zwar nicht schaden kann, aber halt zeitaufwändiger ist. Weiß jedoch gar nicht, ob das so strikt nach Bundesländern getrennt werden muss.... Ich habe mal irgendwo gehört oder gelesen, dass bestimmte Maßnahmen wie z.B. Kuren bzw. deren Genehmigung u.a. davon abhängig sind, ob man sich bezüglich der Nachsorge therapiegerecht verhalten hat bzw. alle Termine fristgerecht wahrgenommen hat. Ich weiß nicht, ob das stimmt, aber es ist einer der Gründe, warum ich regelmäßig zur Nachsorge gehe - natürlich ein untergeordneter Grund, aber halt auch ein Gedanke, der diesbezüglich eine Rolle spielt. Viele Grüße Anwi |
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