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#1
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Hallo Heike,
ich bin mir nicht sicher, ob ich Deine Frage richtig verstanden habe ? Wenn man gestorben ist, ist es doch klar dass sich eine Rentenfrage nicht mehr stellt, dass das Ganze dann eingestellt wird, ob dann Angehörige eine Waisenrente oder eine Witwen(r)rente bekommen muß ja dann neu geklärt werden. Wenn während des Rentenantrags ein Rezidiv auftritt könnte ja man wie folgt verfahren : wenn der Antrag durchgeht ists ohnehin egal, wenn nicht einen neuen Antrag stellen mit nun neuen medizinischen Grundlagen. Die gesetzliche Rente ist ja ein solidarisches System, d.h. es gibt kein "ansparen" von Beiträgen wie das bei privaten Renten möglich ist. Bei der gesetzlichen Rente werden die Altersrenten und Erwerbsunfähigkeitsrenten usw. auf die (meisten) Lohn- und Gehaltsempfängern. Insofern stellt sich die Frage eigentlich nicht, was mit der beantragten Rente passiert wenn ich gestorben bin... Gruß Thomas Geändert von Thomas (19.02.2009 um 08:20 Uhr) |
#2
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Hallo Ihr Lieben,
ich habe den Thread ein wenig gestrafft und sachfremde Beiträge gelöscht. LG Dirk
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