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#1
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Hallo
warum beantragst du nicht einen Befreiungsausweis bei der kk. chronisch kranke brauchen nur 1% zu zahlen im jahr. somit würde dann auch deine zuzahlung für die fahrt entfallen. lieben gruß tina49 |
#2
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Hallo Martina,
die 1% Regel der Selbstbeteiligung gilt leider nicht im Jahr der Ersterkrankung, sondern erst ab dem 2. Jahr gilt man als chronisch krank. Diese 1% Regel gilt dann aber für alle Familienmitglieder. Hast du dir überlegt einen Scherbehindertenausweis zu beantragen, es gibt festgelegte Werte je Stadium der Erkrankung. Man erhält einene besseren Kündigungsschutz, fünf Tage mehr Urlaub, je nach Grad der MdE einen Steuerfreibetrag und manchmal vergünstigte Eintritte in Museen, Schwimmbäder etc. Die Formulare hat der Sozialdienst in der Klinik. Das Versorgungsamt benötigt noch den Befund und ein Passbild für den Ausweis. Ich war erstaunt wie schnell ich die Bearbeitung lief. Viele Grüße und ich hoffe, dass die Kasse einlenkt. AngieM |
#3
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Hallo an Alle,
Erfolgsmeldung! Ich habe heute Post von meiner Krankenkasse bekommen und ich bekomme sowohl die Kosten für die Chemofahrten ersetzt und muss für die Fahrten zur Strahlentherapie nur für die erste und letzte Fahrt zahlen. Also hat sich meine Mühe mit dem Widerspruch gelohnt. Allerdings betont meine Krankenkasse, dass dies eine Einzelfallentscheidung wäre. Trotzdem sollte Euch das anspornen, es zu versuchen. Einen Schwerbehindertenausweis habe ich schon (60%). Viele Grüße Martina ![]() |
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