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#1
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Liebe Herma,
danke für die Informationen. Ich hoffe ja auch, dass sich nach dem Gespräch dann einiges erledigt hat. Also im positiven Sinne. Nahtlosigkeitsgeld gibt es ja nur für ein Jahr, das Gutachten über meine Arbeitsfähigkeit ist auch erst drei Monate alt - ich werde also abwarten. Nach gut 20 Jahren Einzahlungen, ohne jemals auch nur eine einzige Leistung beim AA beantragt zu haben, werde ich sehen, wie alles läuft. Liebe Grüße Christina |
#2
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Hallo Christina,
ich habe schon sehr viele vermittlungsorientierte Projekte für die Arbeitsagentur abgewickelt und bin auch selbst in gutem Kontakt zur Arbeitsagentur (eines meiner Büros ist im Arbeitsamt). Nach meiner Erfahrung ist der Ablauf völlig normal. Diese "komische Übergangsphase" entsteht immer dann, wenn die Aussteuerung erfolgt ist. Irgendwie fehlt da die gesetzliche Regelung. Du musst ALG I beantragen und dich damit theoretisch der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen. Kannst aber praktisch aufgrund der Erkrankung nicht arbeiten. Ich würde mich da gar nicht verrückt machen. Sei dir sicher, dass dies nicht der erste Fall ist, den deine Vermittlerin in dieser Konstellation zu bearbeiten hat. Und nach meiner Erfahrung versteht deine Situation selbst der Vermittler, der sonst zu den allerstrengsten gehört ![]() Ich würde, um formal keinen Ärger zu begehen, eine "marktfähige" Bewerbung aufsetzen und zu diesem Gespräch mitbringen. Wenn du dich hundertprozentig absichern willst, schreibe halt ein paar Pseudo Bewerbungen (ich weiß jetzt nicht, wie lange du ALG I beziehst, sonst würde ich dir eine Zahl sagen). Im Gespräch kannst du deine gesundheitliche Situation erläutern und dein SB wird entscheiden, ob er dich dann einfach so durchlaufen lässt oder ob er nochmal eine Abklärung der eingeschränkten Arbeitsfähigkeit durch den Amtsarzt einleiten möchte (hab ich noch nie gehört, wär aber möglich). Nimm auf jeden Fall alle Unterlagen bzgl. deiner gesundheitlichen Situation mit. Ich würde dann weiter entscheiden, wenn du siehst, wie dein Ansprechpartner sich positioniert. Falls es dich tröstet: solche Leute wie du werden hier vor Ort sogar zum Teil in vermittlungsorientierte Projekte reingeschoben *g* Aber auch da haben wir immer einen zufriedenstellenden Weg gefunden. Falls ich was helfen kann, sag Bescheid. Bewerbungsvorlagen hab ich auch ![]() Viele Grüße und alles Gute Nicole |
#3
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Hallo Ihr Beiden!
Vielen Dank für die Hinweise! Naja, der Termin ist erst einmal abgesagt. Hihihihihi - ist jetzt echt kein Witz - wegen Krankheit - aber nicht von mir. ![]() Alles klar. Nun werde ich mal weiter sehen. Meine Bewerbungsunterlage sind übrigens Tipp- Topp, ich habe alles fertig und möchte eigentlich nur noch in Ruhe den Krebs besiegen. Leider leiden durch die neue Chemo z.Z. etwas die Empfindungen in Händen und Füßen, ansonsten geht es so lala. Inzwischen habe ich auch den ALG-Antrag fertig und den kann ich nächste Woche abgeben. Ganz herzliche Grüße Christina |
#4
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berichte doch bitte mal weiter - vielleicht kommen noch andere in deine Situation und es wäre sicherlich hilfreich, die "Fortsetzung" deiner Geschichte lesen zu können
![]() Nicole |
#5
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Hallo an alle!
Liebe Silleke, dein Beitrag, den du mir noch geschrieben hast, ist leider hier im Forum verschwunden. Du hast ja recht. Zeiten ohne Zahlungen kann ich mir auch nicht leisten...... klar. Liebe Nicole! Morgen habe ich zwei Termine im Arbeistamt, erst den verschobenen von neulich und dann den zum abgeben der Unterlagen für die Berechnung - Leistungsabteilung. Die Frau für die Berufsvermittlung hat mir heute m Telefon zwei mal gesagt, ich müsse !!!! sofort einen Rentenantrag stellen, naja, ich werde mal vorsichtig fragen, woher das müsse ist - OK ich will hier die alte Diskussion nicht noch einmal entfachen........... also ich werde natürlich einen Antrag innerhalb von vier Wochen bei der DRV stellen. Also, mal abwarten, Hyperthermie wirken lassen und gesund werden! ![]() Liebe Grüße Christina |
#6
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Hallo!
Fie beiden Termine konnte ich wahrnehmen. Die Vermittlerin aus der Reha-Abteilung hat kein Profil erstellt usw. , mir aber die 4-Wochen-Frist für Antragstellung bei der DRV genannt. Wusste aber nicht, wann die Frist zu laufen beginnt. Dann hatte ich den Termin in der Leistungsabteilung. ALGI-Antrag abgegeben und Höhe des Arbeitslosengeldes wurde ausgerechnet. Ich werde vom medizinischen Dienst benachrichtigt, wann ich mich vorstellen soll. Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtsentbindungserklärung wollte niemand haben. Nun kam der Bescheid, Bewilligung nach §117 SGB III für ein Jahr. Das ist mir nicht ganz klar. Versteht ihr, warum nicht nach 125 bewilligt wurde. Muss dazu erst das Gutachten vom med. Dienst der AFA vorliegen, oder warum dieser Paragraph? Ich hab keine Erklärung. Habe mit beiden Beraterinnen über die Nahtlosigkeitsregelun nach § 125 gesprochen, dies groß auf allen Anträgen vermerkt usw. Beide kannten die Nahtlosigkeitsfrist. Nach Aussage der angerufenen Vorgesetzten beginnt übrigens die 4-Wochen-Frist erst zu laufen, wenn das Gutachten fertig ist, dass ich mindestens 6 Monate nicht arbeiten kann - dann kriege ich schriftlich Bescheid, mich bei der DRV zu melden und dort den Antrag zu stellen. Liebe Grüße Christina |
#7
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Hallo Zusammen
Bei mir läuft es ähnlich ab. Am 31.3 hab ich einen Termin für Arbeitslosengeld. Es gibt keine Formulare für den Antrag lt. § 125. Und am 1.4.muss ich zur Berufsberatung. Die gehen wohl davon aus das man immer arbeiten kann und die Rente abgelehnt wird. Da kann man auch todkrank sein, das muss wohl von ihren Gutachtern bestätigt werden. Liebe grüße Gabi |
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