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#1
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Hallo ihr lieben,
ich bräuchte einmal zu dem Thema Krankengeld eure wertvollen Tipps. Aktuell bin ich jetzt innerhalb von 3 Jahren ab Mai die 72 Wochen krank geschrieben, die ja von der Krankenkasse bezahlt werden. Ab Mail werde ich dann ausgesteuert und bekomme meine Bezüge vom Arbeitsamt. Kennt ihr euch mit diesem Prozess aus? 1. das Krankengeld beträgt ca.64% vom letzten Verdienst. Muß ich bei den kommenden Bezügen ab Mai mit weiteren Einbußen rechnen oder bleibt dieses Geld dann dem Krankengeld gleich? 2.bin jetzt 55 Jahre, wie lange bekommt man dieses ausgesteuerte Krankengeld? 3.Warum bekomme ich ab Mai so eine Art Arbeitslosengeld (das ausgesteuerte Krankengeld), ich steh doch trotz Krankschreibung noch in einem Arbeitsverhältnis, oder wie kann ich das verstehen? 4. Muß ich aus euren Erfahrungen irgendwas beantragen oder wichtiges Wissen? Manchmal versäumt man irgendwelche Fristen und schon hat man das Nachsehen... ![]() liebe Grüße von Ute ![]() |
#2
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Wenn ich da als ehemaliger "Krankenkassenfuzzi" präzisieren darf.
![]() Dein Krankengeld müsste 70% vom regelmässigen Bruttoarbeitsentgelt, max. 90% vom Nettoentgelt betragen, also erheblich höher sein, als du geschrieben hast. Es sei denn, du bist privat krankenversichert und hast einen niedrigeren Krankentagesgeldsatz gewählt - aber das wäre ja eher ungewöhnlich. Den Rest hat Silleke ja ausführlich dargestellt. Alles Gute Nicole |
#3
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Hallo,
vielen lieben Dank für eure Antworten. Man weiß ja gar nicht, was alles auf einem zukommt. Das mit den 70% haut schon hin. Wenn das also ca. 90% vom letzten Nettolohn waren und jetzt mit dem ALGI nur noch 60% sind, bedeutet das ja schon mal nicht unwesentliche Einbußen ![]() Dieses ALGI wird dann, wenn ich das auch richtig verstanden habe, ab dem Tag des Erstauszahlung, was bei mir Mai wäre, maximal dann für 18 Monate bezahlt, was jedoch eher unwahrscheinlich ist. Da ich Chemos und die OP noch vor mir habe bin ich ja praktisch für die Erwerbsunfähig. Somit kann ich also eher damit rechnen, dass ich dann nach einigen Zahlungen vom Arbeitsamt meine Bezüge von der Rentenkasse bekomme? Rente wäre ja sicher auch wieder einiges weniger, oder? Danke für den Tipp mit dem Forum "Rechtliches". Ich schau da auch gleich mal rein. lg UtePower |
#4
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Hallo Ute,
hier wurden Deine Fragen ja schon ausführlich beantwortet - das Verfahren ist mir auch so bekannt, wie es Silleke hier bereits geschildert hat. Nur zu Deiner 4. Frage noch kurz: Du darfst auf jeden Fall nicht versäumen, bei der Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld I noch vor Ende der Aussteuerung zu beantragen - weil hier läuft natürlich auch nichts automatisch ![]() Liebe unbürokratische Grüße reblaus |
#5
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herzlichen Dank für eure Antworten. Ich gehe des Sache mal näher auf den Grund, da es tatsächlich etwas kompliziert werden könnte.
lg UtePower |
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