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Alt 16.06.2009, 14:57
Dirk-Gütersloh Dirk-Gütersloh ist offline
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Standard AW: Ausweisbild

Guten Morgen,

ich habe mich heute morgen durch unsere Verwaltungsbibliothek gelesen. Bei Sandys Frage muss man zw. Reisepaß und Personalausweis trennen und auch das entsprechende Bundesland beachten.

Beim Reisepaß gibt es die Pass-Verordnung. Danach muss das Lichtbild die Personen in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen zeigen. Die Passbehörde kann vom Gebot der Kopfbedeckung insbesondere aus religiösen Gründen, von den übrigen Anforderungen aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorrübergehender Art sind, Ausnahmen zulassen.

Der Bund hat zwar ein Personalausweisgesetz, die Länder führen dies aber mit eigenen Landespersonalausweisgesetzen aus. Sandy wohnt in Baden-Württemberg. Somit findet dort der § 5 LPAuswG Baden-Württemberg Anwendung, wonach das Lichtbild die Personen zwar ohne Kopfbedeckung zeigen muss; hiervon kann die Personalausweisbehörde Ausnahmen zulassen. In den Kommentaren finden sich in der Tat hauptsächlich religiöse Ausnahmen, wobei dort hauptsächlich christliche Ordensgemeinschaften genannt werden.

Einschlägige Urteile in BaWü habe ich leider nicht gefunden.

Soweit die Rechtslage. Die Behörde kann also Ausnahmen zulassen. In diesem Zusammenhang ist vielleicht auch noch folgender Link interessant:
http://www.buergerbeauftragter-mv.de...6&SpecialTop=8

Allerdings gibt es ja auch sowas wie gelebte Praxis. Schließlich sind bei den Ämtern Leute wie Du und ich beschäftigt, mit Herz und Lebenserfahrung. Hier bei uns ist es wohl nie ein Thema, wenn eine Frau mit Fiffi in die Bürgerberatung kommt. Da wird anstandslos der Antrag aufgenommen. Einen Fall mit Kopftuch hatten sie noch nicht.

LG Dirk
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