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#11
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Hallo Marion,
stimmt, Du bist über den Zahlschein des Krankengeldes weiter krank geschrieben. Dein AG weis insofern Bescheid, dass die Krankenkasse ihn anschreibt und ihn von der KG Zahlung in Kenntnis setzt. Abgesehen davon musste er der Krankenkasse eine Gehaltsbescheinigung ausstellen, wonach das KG berechnet wird. Er muss dann ja kein Gehalt mehr zahlen. Alles Liebe Petra
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Wenn Du einen Rosenstrauch willst, pflanze keinen Tomatensamen. Wenn Du Freundlichkeit willst, pflanze keine Gleichgültigkeit. (Adolph Kolping)
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