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Alt 03.08.2009, 09:20
Montana Montana ist offline
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Standard AW: Unterschied zwischen AHB und Reha?

Hallo Andreas

der Unterschied zwischen AHB und Reha liegt meines Wissens nach nur im zeitlichen Faktor. Heißt: die AHB muß innerhalb von zwei Wochen nach Krankenhausaufenthalt angetreten werden , ansonsten gilt es als Reha. Außer der Gesundheitszustand läßt die AHB erst später zu. Und die Zuzahlung ist bei der AHB nicht so lange zu leisten.

Zum Rentenantrag: Wenn deine Frau von der Rentenkasse dazu aufgefordert wird, sollte sie ihn stellen. Ansonsten könnte das später zu Problemen führen, mit der Begründung daß sie ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist.

Zitat:
Zitat:
Wird während der Arbeitsunfähigkeit und dem Bezug von Krankengeld festgestellt, dass die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse zum Antrag auf Rehabilitation auffordern. Sie kann dabei eine Frist von 10 Wochen setzen. Für die Rehabilitationsmaßnahme ist die gesetzliche Rentenversicherung zuständig. Sind Reha-Maßnahmen erfolglos oder nicht angezeigt, ist ggfls. eine Rente wegen Erwerbsminderung zu zahlen. Das bedeutet im Ergebnis, dass die Aufforderung eine indirekte Aufforderung zum Rentenantrag ist.

Wird die Frist von 10 Woche nicht eingehalten, fällt der Krankengeldanspruch mit Ablauf der Frist weg. Er lebt aber wieder bei Antragstellung auf.
Liebe Grüße

Montana
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