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Liebste Corinna,
ich glaube, Du bist im falschen Urteil unterwegs ![]() Wenn nicht - laufe mal hier hin (bitte ohne zu stolpern) http://blog.juracity.de/2009-01-20/e...krankheit.html - hier müßtest Du nur prüfen, ob Dein Arbeitsvertrag eine Ausschlußfrist hatte, wenn nicht verjähren Deine Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag nach 3 Jahren. Also müßtest Du für das Jahr 2006 schnell handeln (irgendwer sollte ja schließlich für Deinen Kaufrausch im Möbelhaus blechen ![]() In Erwartung des kommenden Renovierungskrimis. Iris ![]() P.S. Meine Ansprüche aus 2008 habe ich sofort nach dem Urteil geltend gemacht - bisher habe ich noch kein Geld gesehen. Mein ehemaliger AG (öffentlicher Dienst) prüft noch! Liebgrüß Iris Geändert von Iris13Evi (05.08.2009 um 06:59 Uhr) |
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