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Alt 22.12.2009, 13:04
uscalero uscalero ist offline
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Standard AW: PKV-Reha

Eine Rehabilitation ist immer freiwillig, das heißt, sie kann wahrgenommen werden, muss jedoch nicht wahrgenommen werden. Allerdings wird der Ablauf der Genesung durch eine Rehabilitation häufig stark unterstützt, d. h. eine Rehabilitation nach einer Krebsbehandlung ist in der Mehrzahl der Fälle eine sinnvolle Maßnahme. Häufig besteht auch dann Rehabilitationsbedarf, wenn man als Betroffener selbst nicht das Gefühl hat, dass eine Rehabilitation notwendig wäre. Neben körperlichen Belastungen bringt die Diagnose und Behandlung einer Krebserkrankung auch psychische Belastungen mit sich, die unter professioneller Anleitung besser überwunden werden können.
Ob die private Krankenversicherung hierfür bezahlt, hängt davon ab, ob die Leistung "Rehabilitation" im Vertragstext erwähnt ist, das heißt ob die Leistung "Rehabilitation" versichert ist. Der erste Schritt besteht also darin, in den eigenen Versicherungsvertrag hineinzuschauen und herauszufinden, ob "Rehabilitation" im Versicherungsvertrag enthalten ist. Wenn nein, dann ist es dennoch möglich, dass die Leistung übernommen wird: es gibt private Krankenversicherungen, die aus Kulanzgründen, selbst wenn "Rehabilitation" nicht versichert ist, dennoch eine erste Rehabilitationsmaßnahme bezahlen, allerdings mit dem Vermerk, dass es sich um eine freiwillige Leistung der privaten Krankenversicherung handelt, und dass daraus kein Anspruch für weitere Rehabilitationsleistungen abgeleitet werden kann. Man sollte sich die Kostenzusage immer schriftlich geben lassen. Die Beihilfestellen (wenn man Beamter ist) stimmen einer Rehabilitation bzw. Anschlussrehabilitation immer dann zu, wenn auch für gesetzlich Versicherte die Anspruchsgrundlage gegeben ist.
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