![]() |
![]() |
|
#1
|
|||
|
|||
![]()
Hallo Gilda,
ok jetzt habe ich es verstanden. Es ist halt das die Berufsunfähigkeitsrente gleich hoch ist wie das Arbeitslosengeld und ich kann beides zusammen gut gebrauchten. ![]() Vielleicht melde ich mich vom Arbeitsamt ab und lebe noch ein paar Monate von meiner BU bis ich wieder soweit hergestellt bin. So würde ich auch den verlangten Bewerbungen oder irgendwelchen Maßnahmen aus dem Weg gehen. Vielen Dank für deine Antworten! Wünsche dir alles Gute Simone |
#2
|
|||
|
|||
![]()
Was ich nicht weiß: Ob dich die private Berufsunfähigkeitsversicherung evt. auch zu einem Gutachter schickt. Das würde ich an deiner Stelle versuchen, herauszufinden. Die sind normalerweise irgendwann auch nicht mehr mit einer Krankschreibung vom Hausarzt zufrieden ... Viel Glück!
|
#3
|
|||
|
|||
![]()
hallo ihr Beiden
wenn man von der Krankenkasse ausgesteuert ist, erhält man sein Geld vom Arbeitsamt in der Höhe des Arbeitslosengeld I. Wenn man weiterhin arbeitsunfähig erkrankt ist bekommt das Arbeitsamt die Mitteilung darrüber. Man ist dann nicht vermittelbar. Lass dich von der Krankenkasse noch mal richtig beraten, denn wenn du weiterhin krank bist, brauchst du die Au für das Arbeitsamt. Bist du wieder gesund gehst du wieder an deinen alten Arbeitsplatz. liebe grüße silverlady |
#4
|
|||
|
|||
![]()
Ich hatte Simone so verstanden, dass sie keinen Arbeitsplatz hat. Und der MDK schrieb sie arbeitsfähig, so dass sie aus Sicht der Krankenkasse und dem Arbeitsamt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen sollte.
|
#5
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Wenn es allerdings so ist, dann muss sie das Gutachten auf jeden Fall anfechten und sich - wenn alle Stricke reißen - "zum Schein" bewerben.
__________________
Einen schönen Tag wünsche ich euch! Nicole ![]() Mein Mann: NHL Diagnose 31.10.2007 / Glioblastom Diagnose 31.10.2008 Zur Zeit geht es uns gut. |
#6
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
|
#7
|
|||
|
|||
![]()
Das man wenn man über 78 Wochen weiter krank ist, von "niemandem Geld" kriegt, ist nicht richtig. Man bekommt "Nahtlosigkeitsgeld" vom Arbeitsamt und das entspricht in der Höhe dem ALG 1 und wird auch maximal für ein Jahr bezahlt.
Man wird in dieser Zeit in der Regel aufgefordert die EU Rente zu beantragen, oder man muss zum medizienischen Dienst und die stellen fest, ob man NACH der Krankschreibung wieder voll arbeitsfähig sein wird. Es ist sehr wichtig, dass die einem bescheinigen, dass man VOLL ARBEITSFÄHIG sein wird, denn wenn die sagen "die wird später nur noch Teilzeit (als Beispiel mal 6 Stunden pro Tag) arbeiten können", dann braucht das Arbeitsamt auch das Arbeitslosengeld (oder Nahtlosigkeitsgeld) nur in der Höhe für 6 Stunden zahlen! Mein Mann ist weiterhin in ungekündigter Stelle. Er ist seit April 09 aus dem Krankengeld ausgesteuert und bezieht noch bis Ende April 2010 "Nahtlosigkeitsgeld", also faktisch Arbeitslosengled 1, obwohl er immer noch seine Stelle hat! Dann endet auch dies für ihn. Er wird dann EU Rente beantragen, da jetzt langsam abzusehen ist, dass er nie wieder arbeiten können wird.
__________________
Einen schönen Tag wünsche ich euch! Nicole ![]() Mein Mann: NHL Diagnose 31.10.2007 / Glioblastom Diagnose 31.10.2008 Zur Zeit geht es uns gut. |
![]() |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|