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#16
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Hallo
Nun möchte ich doch auch ein paar Sätze dazu schreiben! Unzulässige Fragen brauchen nicht beantwortet werden - nach einem Behindertenausweis wird selten / gar nicht gefragt. sollte es dennoch der Fall sein, darf man nicht lügen...........dann nämlich, wenn man diesen Ausweis später vorlegen möchte. Der Ausweis ist datiert, d.h. der Arbeitgeber sieht, dass das Arbeitsverhältnis mit einer Unwahrheit begonnen hat - in dem Fall entfällt der Kündigungsschutz, im Gegenteil, es ist ein (sofortiger) Kündigungsgrund! Man ist allerdings nicht verpflichtet den Ausweis abzugeben. In der Konsequenz bedeutet das allerdings auch, man verzichtet auf die Vorteile die mit dem Ausweis verbunden sind. Solche u.ä. Lügen kommen zwangsweise raus, sind ein Kündigungsgrund und völlig unnötig. Den Ausweis kann man ohne Angaben von Gründen - Diagnosen abgeben. Lügen als Solche sind nicht erforderlich, entweder ich gebe den B.Ausweis ab (ohne Komentar) oder ich verzichte auf die Vergünstigungen die ich mit Ausweis hätte. Man sollte sich gut überlegen, ob man mit einem "Vertrauensbruch", einer Lüge ein Arbeitsverhältnis beginnt. Der Behinderte hat viele Rechte, doch auch der Arbeitgeber hat seine Möglichkeiten. Übrigens: Betriebe mit einer Arbeitnehmerzahl über 10 sind verpflichtet, einen gewissen Satz an Behinderten Arbeitnehmern einzustellen. @ Berg: noch ist der Ausweis nicht da, ist er bereits genehmigt? Der Ausweis wird bei Genehmigung rückwirkend ausgestellt - das Datum der Antragstellung wird übertragen und.... auch dann fällt es auf. Ist der Ausweis nicht genehmigt, sehe ich persönlich kein Problem, was ich nicht habe kann ich nicht angeben. Es gibt viele Fragen die ein zukünftiger Arbeitgeber gar nicht stellen darf, sicherlich kann man da irgendwo eine Liste finden. So war es zumindestens, ob sich da inzwischen etwas geändert hat ist fraglich, man könnte sich auch bei den Rentenversicherungsträgern erkundigen und auch bei der Krebshilfe wissen die Leute bescheid. Geändert von struwwelpeter (21.03.2010 um 12:52 Uhr) |
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#17
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Hallo berg,
da es sich ja erst einmal um ein Vorstellungsgespräch handelt und keine feste Einstellung bei der ein Personalbogen auszufüllen ist; lass es doch auf dich zukommen. Wichtig ist, sollte danach gefragt werden, musst du wahrheitsgemäß antworten. Sage einfach, das er beantragt ist. Du hast ja noch keinen Bescheid vom Versorgungsamt, oder? Verboten ist es, dass der Arbeitgeber nachfragt um welche Art von Erkrankung es sich handelt. Die sind zwar immer sehr neugierig und würden es gerne wissen, aber nicht sagen. Fakt ist, wenn dir ein Bein oder was fehlt, ja........da gerade im öffentlichen Dienst, kein Problem, es gibt dann spezielle Behindertenarbeitspläte z. B. für Sehhilfen, Rollstuhlrampen usw. bei Krebs..........da verhalten sich die Personaler etwas bedeckt; kannst ja bald wieder ausfallen. Ruf doch mal beim Versorgungsamt an, wie du dich zu verhalten hast, wennns dir hilft; schreib den Namen des Sachbearbeits auf, im Falle einer Kündigung eines Schwerbehinderten muss ja das Landesversorgungsamt zustimmen.! |
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#18
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Hallo,
es kommt auch darauf an, wo Du Dich bewirbst - es gibt Arbeitgeber, die eine Förderung für die Einstellung Schwerbehinderter bekommen und diese sogar bevorzugt einstellen (das ist meistens der Fall, wenn Du Dich bei einem öffentlichen Arbeitgeber bewirbst). In dem Fall kann ein Schwerbehindertenausweis sogar ein Vorteil sein. Ansonsten schließe ich mich meinen Vorrednern an: Lügen darf man nicht, aber von sich aus erwähnen muß man einen Schwerbehindertenausweis auch nicht. Liebe Grüße und viel Glück fürs Vorstellungsgespräch, Hobbit |
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