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Alt 07.04.2010, 22:06
Benutzerbild von Conny44
Conny44 Conny44 ist offline
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Registriert seit: 31.12.2006
Beiträge: 1.252
Standard AW: Brauche Hilfe!!!

Ach menno Heike,

ich glaube dir auf´s Wort, dass du deinen Mike wiederhaben möchtest. Mir geht es mit Jörg auch noch so. Ich müsste dich belügen, wenn ich sagen würde, dass es nicht schlimmer wird mit dieser Sehnsucht. Leider.

Versuchs einfach mal bei einem Anwalt und nimm deine ganzen Nachweise über Einnahmen und Unkosten mit. Ich dächte aber, dass du dir vorher einen Beratungshilfeschein beim Gericht - Rechtsantragsstelle - besorgen müsstest. Obwohl du das - so glaube ich - auch bei dem Anwalt machen kannst. Ansonsten mach mal von deiner Hochschwangerschaft Gebrauch und lass dich bevorzugt behandeln!!!
Wegen der Wohnung würde ich mal mit einem Anwalt sprechen. Denn "eigentlich" stehst du ja überhaupt nicht in deren Pflicht. Lediglich die Erben hätten sich darum kümmern müssen, Haushalt auflösen, aber auch Miete zahlen. Denn das Mietverhältnis geht automatisch auf die Erben über. Und so lange haben die gefälligst auch zu warten und sollen sich mal nicht einkacken. Diese Mietwohnung muss nämlich von den Erben mit einer ganz normalen Kündigungsfrist (bis zum 3. Werktag zum Ende des übernächsten Monats) aufgelöst werden. Und die Miete haben die sich auch bei den Erben zu holen bzw. mit den Anteilen zu verrechnen. Mach es der Genossenschaft mal bitte nicht so leicht, die können dir gar nix. Ich würde auch nicht mehr mit denen verhandeln. Und solange es noch keine Erben gibt, so lange hängt auch alles in der Schwebe! Also keine Sorge!

Wer hat dir eigentlich erzählt, dass die Erbausschlagung durch ein ungeborenes Kind erfolgen muss????????????????
Was ich jetzt schreibe "klein", vergisst du dann bitte gleich wieder, ok? Weil das für dich ohnehin nicht zutrifft:

Ein Ungeborenes ist lediglich erbfähig (bzw. wird nach der Lebendgeburt so behandelt, als hätte es zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits gelebt), aber nicht RECHTSFÄHIG. Die Rechtsfähigkeit tritt erst mit Geburt (Durchtrennung der Nabelschnur) ein, denn erst ab da können Erklärungen abgegeben werden, auch beginnt die 6-wöchige Ausschlagungsfrist erst ab da an zu laufen. Logisch, oder? Denn es könnte ja immerhin eine Todgeburt sein. Außerdem muss ja der Nachweis erfolgen, dass N. der Sohn von M. ist, demzufolge braucht es die Vaterschaftsurkunde.

Du kannst dir auch beim Jugendamt Hilfe holen, falls du nicht weiterkommst oder es andere Probleme gibt.

Wenn ich nicht bei Reha wäre, würde ich dich ans Patschehändchen nehmen und alles abklappern. So habe ich nur das WE Zeit, und da hat alles zu.

Mach dich trotzdem nicht verrückt. Es klärt sich alles. Dein Mike wäre sehr stolz auf dich. Und "FÜR DICH" ist es - soweit möglich - sehr wichtig, eine schöne Beerdigung zu organisieren, damit immer schöne Erinnerungen daran bleiben.

(Jetzt hab ich wieder viel geschrieben, aber das liegt daran, dass ich ein "gewisses Thema" habe und somit auch weiß, was zu schreiben ist.)

__________________
Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken)

Ein Millionär und ein Bettler haben statistisch gesehen jeweils 1/2 Million!
Soviel zu Statistiken!

_____________________________________________________
mein geliebter Mann: BSDK 06.06.1959 - 15.05.2008
mein Pa: BSDK 17.01.1941 - 08.07.2007
meine Mutti: Akute Leukämie 18.11.1941 - 30.03.2011

Geändert von Conny44 (07.04.2010 um 22:38 Uhr) Grund: Ergänzung
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