![]() |
|
|
#76
|
|||
|
|||
|
hallo miteinander,
ich stimme Helmut absolut zu. Und Esmi - danke für deinen Beitrag, er hat mir ein paar zusätzliche Tips gegeben, an die ich noch gar nicht gedacht hatte. Wie geht es den Angehörigen? Schlecht - normalerweise! Egal, was und wie man als Angehöriger entscheidet, man stellt sich für den Rest seines Lebens die Frage, ob es richtig war. Auch wenn der Verstand und das Herz sagt, daß es richtig war - die kleinen fiesen Zweifel im Hinterkopf bleiben immer. Und das neben dem Schmerz und der Trauer. Wobei... wir als Angehörige/Hinterbliebene leben weiter und müssen irgendwie damit klarkommen. Niemand nimmt uns unseren Schmerz ab, wenn unsere Lieben ihre Schmerzen längst hinter sich gelassen haben. Das ist unser Schicksal als Angehörige und Hinterbliebene. Und damit müssen wir leben, leben lernen und fertig werden. Und bitte... wir reden hier immer um das Thema eines Finalzustandes! Ein Zustand, der ohne jede Chance auf Rettung ist. Wir reden NICHT davon, Leben zu erhalten oder zu verlängern, wir reden davon, das Sterben irgendwann zu akzeptieren und NICHT zu verlängern. Ich war 40, als ich wieder mit dem Motorrad fahren anfing. Ich hatte Freude dran, aber ich wußte auch um die mögliche Gefahr. Meine Eltern waren damals auch schon nicht mehr die Jüngsten - und drum machte ich mir Gedanken, was im schlimmsten Fall passieren könnte - und wie man das dann absichert - für mich und auch für meine Eltern, daß sie im Zweifelsfall versorgt wären. Diese Gedanken waren für mich sehr schwierig, aber das.. was wäre wenn.. .das hat mich doch beschäftigt, auch wenn ich nicht damit gerechnet hatte, daß es wirklich eintritt. Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod hat etwas wirklich Frustrierendes - wer macht sowas schon gerne? Meine Mutter hätte mich fast erschlagen, als ich wieder ein Motorrad gekauft habe - aber wir haben dann irgendwann mal ein vernünftiges Gespräch geführt - und dann kam die Patientenverfügung und die Generalvollmacht, die damals meine Mutter innehatte. Und im gleichen Termin beim Notar haben meine Eltern ebenfalls dann eine Generalvollmacht für mich ausgestellt. Für mich ging es damals um einen möglichen Unfall mit allen dramatischen Folgen - und daß ich unter keinen Umständen als "beatmeter Kopf" enden will, ohne daß mich dann jemand gehen läßt. Ich habe für den absoluten Extremfall vorgesorgt - der ist Gott sei Dank nie eingetreten. Aber im Zuge dieser Gespräche wußten wir alle, was wir in so einem Extremfall dann für uns selber wollen. Inzwischen ist meine Mutter an ihrem 4. Karzinom gestorben - und heute ist für mich das ebenfalls ein Thema. Wer weiß schon, was in einem wächst, bis es sich dann zeigt? Ich habe meine Mutter im Sterben begleitet, so gut es mir möglich war. Es kam so grausam schnell, daß ich kaum mit dem Begreifen nachkam - für meine Mama war es eine Gnade, für mich war es fürchterlich. Aber gerade auch deswegen weiß ich, was ich für mich defintiv NICHT will. Und das ist mein ganz persönlicher Egoismus - wenn es keine Rettung mehr gibt, dann will ich nicht leiden! Und die Ursache dieses Finalzustandes ist dann für mich nur noch nebensächlich - ob es Krebs ist oder ein Unfall - wenn ich nicht mehr leben kann, dann will ich auch sterben dürfen. Heute hat mein Cousin die Generalvollmacht. Da er Anwalt ist außerdem, wird er meinen Wunsch durchzusetzen wissen, falls es je soweit kommen sollte.
__________________
Liebe Grüße, Cori Als Angehörige kam ich, als Hinterbliebene blieb ich. Mama: 4.10.1924 - 29.6.2009 |
|
#77
|
|||
|
|||
|
Ich hoffe, dass wir jetzt hier vernünftig weitermachen können.
Bitte postet nur noch neutral, sachlich und lasst Persönliches aussen vor. Wenn das nicht funktioniert, werde ich endgültig schließen. Dieses Thema ist mir einfach zu wichtig und sensibel, als dass ich es durch Unterschwelliges vermurksen lasse.
__________________
|
|
#78
|
|||
|
|||
|
Hallo Helmut,
Zitat:
Mir ist dein letztes posting schon aufgefallen, aber ich habe nicht geantwortet, weil ich deine Frage erstmal "nebensächlich" finde. Wenn jemand stirbt, geht es um den Sterbenden. Wie die "Überlebenden" im nachhinein mit ihrem Gewissen umgehen, ist m.E. allein deren Problem. Sie können schließlich die einfache Variante wählen: Rückzug antreten, den Sterbenden allein lassen. Wie du so richtig schriebst: "Niemand (...) kann mich zwingen dabei zu zu sehen". Dann geh' halt, wenn du es für richtig hältst. Aber egal, wie du dich entscheidest: du wirst damit leben müssen. Wie du mit deiner Entscheidung weiterleben kannst, ist m.E. aber kaum dem Sterbenden anzulasten. Der hat ganz andere Probleme. Ich habe mit meiner Frau auch tabulos über Sterbehilfe gesprochen (abseits der gesetzlichen Regelungen, sondern privat - ich für sie). Sie wusste nicht, ob sie das wollen würde, ich wusste nicht, ob ich das tun würde. Wir waren vorbereitet, aber Gottseidank war die Frage dann nicht aktuell. Meine Frau ist "rechtzeitig" von selbst gestorben, bevor sie zum Pflegefall wurde. Insofern spreche ich auch nur aus der Theorie heraus. Trotzdem finde ich: der Serbende hat ein Recht darauf, dass nach seinem Willen gehandelt wird. Wie die Hinterbliebenen damit umgehen, muss ihn nicht interessieren. Nichts wäre schlimmer, als dem Todkranken deswegen noch ein schlechtes Gewissen zu machen. Und wie du gsagt hast: wer als Angehöriger diesen Konflikt nicht aushält... dem steht es jederzeit frei, zu gehen. Niemand zwingt einen, einem geliebten Menschen in seinen letzten Stunden beizustehen, wie der sich das wünscht - so what? Viele Grüße, Stefan |
|
#79
|
|||
|
|||
|
Sterbehilfe ist und bleibt für mich tabu.
Ich bin nicht Herr über Leben und Tod; auch nicht, wenn es um mein eigenes Leben geht. Norma, bekennende Christin |
|
#80
|
||||
|
||||
|
Habe bis jetzt nur bei euch mitgelesen,
aber ich hatte das Glück daß ich vor 15 Jahren als mein ersterMann starb auf der Palliativstation einen Prof. hatte der Mensch war. Mein Mann lag da Bspk im Endstadium das Immunsystem war zusammengebrochen nach der 3. Chemo. Nach 5 Tagen fragte ich wie lange er noch daliegen müßte, er war nicht mehr ansprechbar, wundgelegen und nur noch ein Häufchen Elend und das mit 47 Jahren. Der Prof. erklärte mir daß ich die Morphiumdosierung selber regeln könnte und genau das habe ich damals auch gemacht. Ich hatte kein schlechtes Gewissen denn wenn ich an seiner Stelle gewesen wäre hätte ich es nicht anderst gewollt. Nun ist mein 2. Mann an Kehlkopfkrebs gestorben auch er war die letzten 24 Stunden im KH. die Ärztin kam und hat gefragt ob sie den Port abhängen und auf Mophium einstellen solle. Ich habe eingewilligt. Er ist friedlich eingeschlafen. Es war mir klar daß es keinen letzten Abschied geben würde, nur ein Hinüberdämmern. Aber was gesagt werden mußte haben wir lange vorher geklärt, es tut weh wenn man so etwas entscheiden muß, aber wenn es bei mir soweit ist wünsche ich mir daß ein Mensch dabei ist der genau so denkt. |
|
#81
|
||||
|
||||
|
Hallo an alle (und jedem ein frohes Osterfest
),ich würde auch gerne etwas zu diesem Thema beitragen. Ich bin seinerzeit als Angehörige in das Forum gekommen. Meine Mutter, 2008 unheilbar an Lungenkrebs erkrankt, verstarb im Septemper vergangenen Jahres. Sie, wie auch ich, und alle die in ihr Krankheitsgeschehen involviert waren, haben uns häufig auch nach dem "wie" gefragt. Mama hatte Angst leiden zu müssen. Ich hatte Angst, dass sie leiden würde müssen, aber auch davor, dieses hilflos mit ansehen zu müssen. Wie schützt man sich davor? Wie geht man da heran, um sich bestmöglich abzusichern? Der legale Weg, der jedem von uns offensteht, ist einmal die Patientenverfügung. Gut, sie regelt natürlich nur bis zu einer gewissen "Toleranzgrenze" die eigenen Belange. Da möchte ich gerne das Beispiel meiner Großmutter aufgreifen. März 2009 - mehr oder minder unerwartet (wenn man mit 83 Jahren von unerwartet sprechen darf/kann), versagten die Nieren. Oma hatte eine Patientenverfügung, dem Herrgott sei Dank. Medizinisch gesehen wäre es so gewesen, dass man sozusagen "auf Biegen und Brechen" in der Verpflichtung gestanden hätte, auch noch das letzte Quäntchen Leben, welches keines mehr gewesen wäre, zu erhalten. Dialyse, so die Ärzte, sei unter der gesundheitlichen Vorgeschichte keine Option mehr gewesen. Wäre aber eben diese Verfügung nicht existent gewesen, wären wir als Angehörige in der Verpflichtung - , mein Vater u. ich, angesichts dieser Extremsituation gnadenlos überfordert und nicht in der Lage objektiv zu entscheiden, was hätte geschehen können? Ich war froh, dass Oma Zeit ihres Lebens selbstbestimmt und klar orientiert, genau festgelegt hat, soundso hat das zu laufen. Oma verstarb und ich möchte behaupten, dass sie schmerzfrei war dabei, und "sanft" entschlief. Mama war dann mit ihrem Mann auch bei einem Notar und hat per Patientenverfügung geregelt, was man im Rahmen der Gesetzgebung für sich regeln darf u. kann. Das ist bei weitem nicht alles, was man da regeln kann u. darf, aber doch schon einiges. Womit ich (endlich! ) den Übergang zur aktiven Sterbehilfe gefunden habe. Aktive Sterbehilfe sollte meines Erachtens immer dann legitim sein, wenn das Leben eines Patienten im Endstadium einer unheilbaren Erkrankung an die Grenzen dessen stößt, was im Grundgesetz unserer Verfassung ausdrücklich geregelt ist. Nämlich, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Wenn ein Leben nicht mehr als selbiges zu bezeichnen ist, sondern nur noch als das Warten auf Erlösung. Und ich denke wenn dann, nur mal angenommen das würde Gültigkeit finden als Vorschlag, für das "rechtliche Prozedere" 2 Mediziner unabhängig voneinander befinden, dass das Leben alsbald endet, unumkehrbar - dann sollte auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten hin, mündlich oder vorher in Schriftform (da wäre die PV wieder im Spiel), dessen Wunsch Akzeptanz finden. Wenn dieser eben lautet, den Prozess des Sterbens als solchen mildernd zu beschleunigen, dann sollte eben dieser Wunsch, Berücksichtigung finden. Mein Großvater starb ´97 an den Folgen seiner Prostatakrebserkrankung. Er litt. In der Trauerbegleitung "lernte" ich, dass sich seither viel getan hat, in der Schmerzbehandlung. "Heute muss niemand mehr so leiden!", hörte ich. Nun gut, selbst wenn dem so ist - ich denke so oder so hätte mein Großvater ab einem Zeitpunkt x sein Leben als solches nicht mehr als lebenswert empfunden. Wenn ich heute so an mich denke, toi toi toi, soweit gesund, und die "automatisierte Krebsangst" durchspinne, dann weiß ich nur eines - ich möchte nicht leiden müssen. Ich möcht aber auch nicht meinen Kindern oder meinen Angehörigen zumuten, dass sie eine Entscheidung zu fällen haben, mit der sie Zeit ihres Lebens evtl. hadern, an der sie knabbern. Man muss es so regeln können, dass jeder Mensch (wie viele Menschen gibt es, die keine Angehörigen haben?!) per Verfügung dererlei Entscheidungen für sich fällen kann und selbige muss im Notfall dann greifen und respektiert werden. Wunschdenken ist das, ich weiß. Aber das wäre mein Beitrag für heute, das, was ich mir wünschen würde. Liebe Grüße Euch allen Annika |
|
#82
|
|||
|
|||
|
Zitat:
Davon abgesehen geht es bei dem Thema nicht nur um Schmerzen. Sondern um _Würde_. Viele Grüße, Stefan |
|
#83
|
||||
|
||||
|
Hallo Stefan,
du hast recht, wenn du sagst, der/die Überlebende muss mit seinem Gewissen fertig werden. Er MUSS, der oder die Verstorbene nicht. Der oder die ist fein raus. Hört sich jetzt grass an, ist aber de fakto so. Eine absolut nüchterne Feststellung, sonst nichts. Für mich als Angehörigen ist das ein ganz wichtiger Fakt. Ich selbst bin inzwischen sowohl Vollmachtgeber als auch Bevollmächtigter. Die Dringlichkeit einer Patientenverfügung wurde mit und durch den Tod meiner Frau ganz deutlich. Wir haben sie umgesetzt. Dazu waren auch Gespräche mit den Menschen nötig, welche z.B. für mich später irgendwann vielleicht die Verantwortung übernehmen müssen oder sollen. Intensive Gespräche, denn auch die Bevollmächtigten müssen sich im klaren sein, was da auf sie zukommen kann. Sie müssen sich im klaren sein, ob sie das auch durchhalten können und welche Verantwortung auf sie zu kommt. Zumindest zu dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die Patientenverfügung, auch wenn sie keine spezielle Person zur Durchführung der eigenen Interessen und Wünsche benennt, ist ein Vertrag. Zu einem Vertrag gehören IMMER Zwei. In diesem Fall eben ein Vertrag mit der Gesellschaft im allgemeinen. Die Rahmenbedingungen werden/sind gesetzlich geregelt. Erkläre ich verbindlich einfach meine Wünsche, ohne jemand spezielles als Bevollmächtigten einzusetzen, dann ist die Gesellschaft angesprochen. Die gesetzlichen Bedingungen für die Erfüllung dieser Wünsche sind gegeben und es besteht eine gewisse Rechtssicherheit für die ausführenden Personen. In diesem Falle stehen die Angehörigen, falls vorhanden, ganz klar aussen vor. Als Verfasser einer Patientenverfügung hab ich also einen gesicherten Rahmen, in welchem ich mich als Vollmachtgeber bewegen kann, ohne von irgendjemandem etwas zu verlangen, was ungesetzlich wäre. Wobei der Vertrag hinfällig wäre, wiederspräche er dem Gesetz. Setze ich eine andere Verfügung auf, in der ich jemand ganz persönlich als Bevollmächtigten einsetze, so verhält sich das grundlegend anders. Das kann man nicht machen, ohne dessen Einverständniss. Es ist ein Vertrag, auch der Bevollmächtigte muss damit einverstanden sein. Andersrum läuft das nicht. Der Bevollmächtigte muss sich also zu diesem Zeitpunkt sehr genau überlegen, ob er solch einen Vertrag annimmt. Wie immer der auch aussehen mag. Die beiden Extreme hab ich bereits angesprochen. Per Gesetz hat der Vollmachgeber zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, diesen Vertrag zu ändern. Das ist auch gut so. Auf der anderen Seite muss ich dann aber auch dem Bevollmächtigten zugestehen, seine Auffassung zum Vertrag zu überdenken und jederzeit ändern zu können. Er kann seine Vollmacht jederzeit abgeben. Dieses Recht muss ihm zustehen, genauso wie o.a. Recht des Vollmachtgebers. Auch diese Art der Patientenverfügung ist keine einseitige Angelegenheit. Das gesellschaftliche Gewissen ist ihr Gesetzeswerk. Oberste Instanz für mich ist mein Gewissen. Nicht immer und überall muss es mit dem jeweilig gerade gültigen Gesetz übereinstimmen. Wenn sich also in bestimmten Situationen mein Handeln mit meinem Gewissen vereinbart, so tu ich das "reinen Gewissens". Welche gesellschaftlichen Konsequenzen das eventuell nach sich zieht, ist mir in dem Moment völlig egal und ist eine völlig andere Geschichte. Im Gegensatz zum Sterbenden kann ich, in der Regel, als Bevollmächtigter oder auch als Nichtbevollmächtigter bis zur letzten Sekunde meine Entscheidungen vor meinem Gewissen überdenken. Ich kann(!) den Vertrag erfüllen, ihn abändern, ablehnen oder eben ignorieren. Wie gesagt: vor meinem Gewissen und in meinem Verständnis FÜR UND IM SINNE des Sterbenden. Auch du hast nicht anders gehandelt und würdest es jederzeit wieder tun, in allen Varianten, die du bereits angesprochen hast. Es kann jedoch nicht sein, dass da Verträge aufgesetzt werden, die absolut egoistischer Art sind, ohne auch nur im geringsten zu überlegen, welche Konsequenzen dieser Vertrag für andere haben könnte. Zumal diese Verträge ja im Vollbesitz der geistigen Fähigkeiten aufgesetzt werden. Was wiederum bedeutet: nicht nur Rechte sondern auch Pflichten! Ich habe versucht, diesen Beitrag so nüchtern wie möglich zu schreiben, ohne Emotionen. Soweit das überhaupt geht. Ich hoffe, dass jetzt klar ist, was ich mit dem, zugegeben, provokanten "oder ...... ich gehe!" ausdrücken wollte. Selbstverständliche werde ich mit allen Mitteln versuchen, diesen Vertrag zu erfüllen. Ginge jedoch die Erfüllung des Vertrages, auch Teile davon, in der dann bestehenden Situation gegen mein Gewissen, so müsste ich mich entscheiden. Wie, brauche ich wohl nicht zu erläutern und mein Gewissen brauche ich nicht auf dieser Welt zu verantworten. Dafür gibt es eine höhere Instanz. Einen schönen Tag wünsch ich euch Helmut
__________________
Zeit zum Weinen, Zeit zum Lachen.
http://www.krebs-kompass.org/howthread.php?t=31376 http://www.krebs-kompass.de/showthread.php?t=48070 Die von mir im Krebs-Kompass verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine ausdrückliche Zustimmung weder verwendet noch veröffentlicht werden. Auch nicht auszugsweise. |
|
#84
|
||||
|
||||
|
Zitat:
Mein Vater liegt in einem Dreibettzimmer und uns wurde mitgeteilt, dass er nun im Sterben liegt. Nach meiner Nachfrage bzgl. eines Sterbezimmers gab es nur ein müdes Lächeln, "tut uns leid, aber Sterbezimmer haben wir nicht und die anderen Zimmer sind alle belegt". Außerdem ist heute ja Sonntag und die Verwaltung nicht besetzt (nach meiner Bitte ein Einzelzimmer auf eigene Kosten zu beziehen). Tja, der Tod kennt aber keinen Sonntag ... Nachdem ich nirgends weiterkam mit meinem Anliegen, zückte ich mein Handy mit den Worten "Okay, dann rufe jetzt die B...Zeitung an, vielleicht können die mir ja ein Einzelzimmer für meinen sterbenden Vater organsieren." 10 Minuten später hat er sein Einzelzimmer bekommen ... aber nur bis morgen früh! Morgen ist ja Montag und dann kann ich ein Einzelzimmer beantragen. Ist das so üblich in Krankenhäusern? Ich empfinde es als unwürdig zwischen anderen Patienten, die laut telefonieren, Radio hören und viel Besuch empfangen (was auch völlig in Ordnung ist unter "normalen" Umständen) zu sterben. Für die anderen ist es natürlich auch sehr heftig neben einem Sterbenden mit großen Schmerzen zu liegen. So, jetzt fahre ich wieder ins Krankenhaus (wechsel mich mit meiner Mutter ab). Natürlich sollte ich eigentlich ganz andere Sorgen haben, als hier diese Frage im Forum zu stellen, aber ich bin immer noch konsterniert und frage mich: was ist morgen?!? Dann geht der Kampf um ein würdiges Sterben im Einzelzimmer weiter. Sind Eure Angehörigen auch in Mehrbettzimmern gestorben oder habe ich einfach nur zu hohe Ansprüche? Liebe Grüße Corinna
__________________
|
|
#85
|
||||
|
||||
|
liebe corkono, ich kenne es von beiden seiten. mein vater starb in einem mehrbettzimmer (pflegeheim). ist allerdings schon 34 jahre her. ich war damals schlicht zu jung und dumm, um zu begreifen geschweige denn um etwas dagegen zu unternehmen.
als ich 2005 operiert wurde, verschlechterte sich der zustand meiner bettnachbarin. sie wurde SOFORT in ein einzelzimmer verlegt. mich hat das damals beruhigt, denn ich dachte, dass das heutzutage so "mitmenschlich" gehandhabt wird. auch bei einem kollegen war es so - einzelzimmer - gar keine frage. wie ich nun bei dir lese, ist dies aber eben nicht immer so... ich kann dir keinen rat geben, zumal ich aus Ö bin und mich nicht auskenne, was es in D für möglichkeiten gibt. ich wünsche dir alles gute und deinem vater ein sterben in würde und ohne schmerzen. hat denn das KH eine palliativstation? tut mir leid, für dich, für euch ... alles liebe suzie
__________________
seit 2005 bin ich ein angsthase |
|
#86
|
||||
|
||||
|
Liebe Corinna,
was ist das für ein KH ,und was sind das für abscheuliche Menschen die dort arbeiten . In Würde gehen, dazu bedarf es doch keiner Zuschauer.Dort sollten wirklich nur die Angehörigen beisein. Du hast richtig gehandelt,sofort mit der Zeitung zu Drohen. Kannst du deinen Vater eventuell noch in ein Hospiz verlegen lassen ? Wenn nicht , bestehe auch weiterhin auf ein Einzelzimmer. Ich möchte dich einfach mal nur in den Arm nehmen und dir viel Kraft wünschen für das alles. Dagmar
__________________
11.10.1959 - 09.09.2009 |
|
#87
|
||||
|
||||
|
Liebe Suzie und Dagmar,
ich möchte mich bei Euch für Euren Zuspruch bedanken. Mir wurde heute abend zugesichert, dass mein Vater nicht mehr in ein Mehrbettzimmer verlegt wird. Das könnte ich auch nicht ertragen. Ich bin total aufgewühlt und von meinen Gefühlen übermannt. Es tat ihm gut, dass seit heute ganz extrem gegen die Schmerzen gespritzt wurde. Er hatte die letzten Tage so gewimmert und konnte die Schmerzen nur noch schwer ertragen. Heute konnten wir ihn noch mal ohne Schmerzen sehen und das tat gut. Wenn er noch mal die Augen aufmacht, dann lächelt er und drückt meine Hand. Ich habe kürzlich etwas gelesen, was sehr gut zu dieser Situation passt. Das Sterben eines Menschen bleibt als wichtige Erinnerung zurück bei denen, die weiterleben. Was immer in den letzten Stunden geschieht, kann viele Wunden heilen, aber auch in unerträglicher Erinnerung bleiben ... ... ja, ich bin froh, dass ich es geschafft habe, ein Einzelzimmer für meinen Vater erkämpft zu haben. Alles andere wäre unerträglich für uns alle. Morgen um 7.00 Uhr bin ich wieder bei ihm. Liebe Grüße Corinna
__________________
Geändert von corkono (19.04.2010 um 01:08 Uhr) |
|
#88
|
|||
|
|||
|
Hallo corkono
Viel Gedult musst du aufbringen und viel Kraft!Sei einfach da fuer ihn.
|
|
#89
|
|||
|
|||
|
Hallo Corinna,
Zitat:
Was du schriebst, erinnert mit an meine Frau. Die wusste, dass sie sterben muss, ein Vierteljahr vor ihrem Tod (dass es ein Vierteljahr war und nicht 1 oder 12 Monate, dass wusste vorher natürlich niemand). Und sie wollte unbedingt Zuhause sterben, was wir zum Glück auch hinbekommen haben. Sie lag im Mehrbettzimmer, und sie sagte immer nur: holt mich hier raus! Ich will "Zuhause", ich will "Alltag" und "Normalität". Und sie wollte eben nicht, dass morgens um 6 die Putzkolonne kommt und sie weckt, und nicht alle 30 Min. Störungen durch Schwestern, Ärzte, Besuch, usw. usf. Und wenn ich die Augen aufmache, will ich nicht Linoleum auf dem Boden und weiß gekalkte Wände angucken, sondern will mein Wohnzimmer sehen, wo ich Zuhause bin. Sie wollte Heimat, Normalität, Ruhe und Frieden. Ihr Zuhause nochmal sehen, Hund, Katze, Garten, Freunde, Familie, Ehemann (und zwar Zuhause, nicht für eine Stunde in der Klinik). Aber das ist, was fast alle Menschen möchten: Zuhause sterben. Möchte ich auch, wenn es bei mir mal soweit ist. Was denn sonst! Geht aber halt nicht immer, leider :-( Viele Grüße, Stefan |
|
#90
|
||||
|
||||
|
nur zur sicherheit, die menschen, die ich kannte, die ein einzelzimmer bekamen, waren keine privatpatientInnen, weder meine bettnachbarin bei meiner OP, noch mein kollege. ich denke, dass es aufs spital ankommt - auf die fähigkeit des personals, aber wohl auch auf die ressourcen.
corkono, ich schicke dir noch einen herzlichen gruß und auch an alle anderen, die hier lesen und schreiben. suzie
__________________
seit 2005 bin ich ein angsthase |
![]() |
| Lesezeichen |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|