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  #11  
Alt 11.05.2010, 10:22
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.250
Standard AW: Krebs und Studium

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Liebe Sophie!

Zitat:
Was ich mich frage ist wie sie ohne richtige Kassenzulassung Stunden abrechnet ? Denn müsstest Du die Stunden ja privat zahlen.
Gerade in Fachgebieten, wie der Psychoonkologie, wo es nur sehr wenige spezialisierte Therapeuten gibt und der Bedarf an Therapien groß ist, hat die kassenärztliche Vereinigung die Möglichkeit, sog. Ermächtigungen zu erteilen, d.h. Therapeuten aus einer stationären Einrichtung zur Behandlung von ambulanten Patienten zuzulassen.

@

Liebe Kerstin!

Es tut mir sehr leid, dass Du zur Zeit solche Unstimmigkeiten mit Deiner Psychologin hast. Vielleicht ist der Streit um die Trauerfeier auch nur ein willkommener Anlass für sie, die Therapie zu beenden!!!

Die Krankenkassen genehmigen immer eine bestimmte Anzahl an psychotherapeutischen Behandlungen im voraus, danach muss ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Hierzu ist die Stellungnahme eines Arztes erforderlich. Außerdem muss auch der Patient eine Unterschrift leisten.

Ich denke, dass jeder selbst entscheiden sollte, ob er an einer Trauerfeier teilnimmt oder nicht bzw. in welcher Form er trauert. Wenn Du sagst, dass Du die verstorbene Patientin fast nicht kanntest, dann ist es schon verständlich, dass Du an der Trauerfeier bei der Psychologin fern bleiben möchtest.

Wenn Deiner Psychologin von Kollegen vorgeworfen wird, dass sie unprofessionell arbeitet, dann wird dies sicher seine Ursachen haben. Wir als Laien können dies nur sehr schlecht einschätzen. Eigentlich haben Psychologen Möglichkeiten wie die Supervision, wo sie sich austauschen können, auch über den Umgang mit Tod.

Wenn ich Dir einen Rat geben darf, ich würde nocheinmal die Möglichkeit zum Gespräch suchen, aber erst mal etwas Zeit verstreichen lassen.

Liebe Grüße!

Elisabethh.
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