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#2
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Hallo Heiko,
bei mir war das damals so, dass ich die Hälfte des Übergangsgeldes während der Reha bekommen habe und den Rest kurz nach Ende der Reha. Für die Auszahlung muss die Rehaklinik zunächst der DRV bestätigen, dass du die Reha angetreten hast und am Ende, dass du die Reha abgeschlossen hast und natürlich den Zeitraum (also ob du 3 oder 4 Wochen da warst). Freundliche Grüsse
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Birgit64 במאי יש לך תמיד סיבה מספיק להתלונן |
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