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Hallo Sonne,
hallo Jule, ich arbeite in einer Personalabteilung im ö f f e n t l i c h e n D i e n s t und das Thema wurde bei uns heiß diskutiert. Fakt ist: Der tarifliche Urlaub verfällt zum 31.05. des Folgejahres. Nur der gesetzliche Resturlaub ist geschützt. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt laut Bundesurlaubsgesetz 24 Tage bei einer 6 Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche sind es 20 Tage. Hast Du z. B. 30 Tage im Urlaub im Jahr und davon schon 25 Tage genommen, hast Du den gesetzlichen Anteil von 20 Tagen schon eingebracht. Hast Du allerdings erst 15 Tage eingebracht, verfallen Dir zum 31.05. 10 Tage (ist leider so) und 5 Tage werden übertragen. Leider weiß ich jetzt nicht auswendig wie lange (Unterlagen sind im Büro), aber ich glaube erstmal bis zum 31.12. des Folgejahres (Urlaub von 2009 - 31.12.2010). Das EuG-Urteil ist vom 18 oder 19.01.2009. Du findest es auch mit der Suchfunktion, nur ist der Gesetzestext sehr verwirrend. Ich wünsche Euch alles Gute! Patricia Geändert von Patricia70 (20.06.2010 um 20:59 Uhr) |
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