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  #1  
Alt 16.08.2010, 11:21
Altmann Altmann ist offline
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Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 594
Standard AW: Teilhabe am Arbeitsleben

Hallo liebe Norma,
Du hast auch immer super recht und beschreibst meinen Beitrag hoch
offiziell. Aber was ist bitte, wenn die Teilhabe abgelehnt wird und wenn
auch die Rente abgelehnt wird? Eben HartzIV oder HartzO!!
Hast Du ja auch gesagt.
Viele Grüße
Altmann/Puppe (früher denk ich mal)
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  #2  
Alt 16.08.2010, 22:02
Heike57 Heike57 ist offline
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Registriert seit: 30.07.2008
Beiträge: 117
Standard AW: Teilhabe am Arbeitsleben

Hallo, habe gerade die Einträge für Teilhabe am Arbeitsleben gelesen.
Ich hab da ganz sonderbare Dinge erlebt. Kurz vor meiner Erkrakung wurde ich arbeitslos, da die Firma mein Gehalt nicht weiter zahlen konnte.Nach 78 Wochen Krankengeld, wurde ich dann ausgesteuert. AHB sowie eine weitere Rehamassnahme wurden mir bewilligt. Letzte Reha im Febr. diesen Jahres.Zur Zeit immer noch AU aufgrund starker Depressionen. Da ich aber noch Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, steht mir das Arbeitsamt ständig auf den Füssen wegen Wiedereingliederung. Das ich weiterhin krank geschrieben bin, scheint keiner zuberücksichtigen.(med. Dienst hat ebenfalls AU bescheingit.) Vor 5 Wochen hat man mich nun aufgefordert, einen erneuten Rehaantrag zu stellen, damit ich im Anschluss lt. Hamburgermodel wieder eingegliedert werden kann. WO bitte soll das denn stattfinden? Vielleicht gibt das Arbeitsamt jetzt schon "KRANKEN" einen Job. Kaum zu glauben, letzte Woche erhalte ich einen positiven Rehabescheid. Ist ja ganz nett so eine Reha, aber meine Ärzte sind der Auffassung, das ich auch im Anschluss noch nicht arbeitsfähig bin. Die Reha ist im onkologischen Bereich und in keiner Weise auf mein jetziges Krankheitsbild abgestimmt.Jetzt kommt aber der Hammer, sollte ich die Reha ablehnen, so wird mir mein Arbeitslosengeld gestrichen. Wer hat gleiches erlebt? Bin für jeden Ratschlag dankbar.
Lieben Gruß
Heike
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  #3  
Alt 16.08.2010, 22:48
Norma Norma ist offline
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Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.132
Standard AW: Teilhabe am Arbeitsleben

Hallo Heike,

wer hat dich aufgefordert, einen Reha-Antrag zu stellen?
Wer ist der Kostenträger?
Rentenversicherung oder Krankenkasse?

Auf jeden Fall wird in dieser Reha deine Erwerbsfähigkeit überprüft. Im Entlassungsbericht werden dann entsprechende Vermerke zu finden sein.
Je nach dem wird also entweder eine Berufliche Reha in Frage kommen oder es wird eine Erwerbsminderung festgestellt (Rentenantrag).

Übrigens hat es seine Richtigkeit, dass die Zahlungen eingestellt werden, wenn du nicht fährst.
Allerdings... wenn deine Ärzte schriftlich bestätigen, dass du erst im Februar 2010 in der Reha gewesen bist und eine weitere zum jetzigen Zeitpunkt sinnlos erscheint, könnte das aufschiebende Wirkung haben (vielleicht bis 2011, da wäre ein volles Jahr vorbei).

LG
Norma
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  #4  
Alt 17.08.2010, 10:17
Heike57 Heike57 ist offline
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Registriert seit: 30.07.2008
Beiträge: 117
Standard AW: Teilhabe am Arbeitsleben

Hallo Norma,
also aufgefordert hat mich das Arbeitsamt , mit Monatsfrist musste ich die Beantragung nachweisen.
Kostenträger ist die DRV, die war auch für die Kosten im Februar für die Kosten zuständig.
Kann man mich zwingen, die EU zu beantragen, meine Krankenkasse meinte, dass ich mich hier nicht darauf einlassen muss.
LG Heike
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  #5  
Alt 18.08.2010, 02:34
Norma Norma ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 1.132
Standard AW: Teilhabe am Arbeitsleben

Nein, zwingen kann man dich kaum. Es gibt zwar Ausnahmen, aber die sind sehr selten.

Vorsicht ist trotzdem geboten, weil in einer onkologischen Reha meist nur das körperliche Erkrankungsbild hinsichtlich deiner Arbeitsfähigkeit beurteilt wird.
Vielleicht solltest du bereits bei der Eingangsuntersuchung darauf hinweisen, dass du wegen einer Depression krankgeschrieben bist.

Und nimm entsprechende Unterlagen bitte gleich mit in die Reha!

Liebe Grüße
Norma
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  #6  
Alt 18.08.2010, 05:19
Speedy Schneller Speedy Schneller ist offline
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Registriert seit: 27.06.2008
Ort: Schleswig-Holstein/ Randgebiet HH
Beiträge: 813
Standard AW: Teilhabe am Arbeitsleben

Liebe Heike,
so wie ich es sehe , sollen die auf der Reha Deine Arbeitsfähigkeit feststellen.
Jedoch nicht um Dich umbedingt wieder einzugliederen, sondern um zu prüfen, ob sie dort einen Rentenantrag unterstützen.
Denn wenn Du die auf Reha auch die AU erkennen , werden Die Dich auf einen Rentenantrag ansprechen.
Eine Erwerbsunfähigkeitsrente ist ja keine Dauerrente - somit kann Sie auch als längere Genesungszeit dienen - die Überprüfungen zeigen dann den weiteren Weg.
Viel Glück
Speedy
__________________
NHL MALT-Lymphom Typ E II 2 , ED im Mai 2007
lange partielle Remission 08 (watch & wait)
2 Ballonerweiterungen Magenausgang 08
Ab September 2009 endlich Vollremission - Juhu!!
2011 - neue ganz kleine Herde - Vollremision weg = "watch & wait" reicht noch aus

Die berühmte "Schaufel", für mein Mundwerk habe ich, vorsichtshalber, gut versteckt! - das bleibt auch so!
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