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  #6  
Alt 20.09.2010, 00:01
alleslüge? alleslüge? ist offline
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Registriert seit: 12.09.2010
Beiträge: 8
Standard AW: Nach Krebs Hartz 4

-die sogenannte ARGE (GmbH) ist mutmaßlich ein rechtsfreier Raum-Rechte Arbeitsloser, Selbstverständlichkeiten, müssen per Gericht erstritten werden weil sich die Sachbearbeiter der ARGE in den Rechten der Arbeitslosen nicht auskennen-das ist Fakt-Ein Übel z.B.: der ganzen Bedarfsgemeinschaft wird , weil Eingliederungsvereinbahrung seitens des "Kunden" nicht eingehalten wurde (-von 1 Mitglied der Bedarfsgemeinschaft-) der komplette Zuschuss der Bedarfsgemeinschaft um 30% gekürzt. Dabei, nach Gesetz, muß jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft EINZELN behandelt bzw. berechnet werden. Bezüglich der Eingliederungsvereinbarung hat die Hauptstelle des Arbeitsamtes in Nürnberg schon im Jahre 2008 gesagt, dass Eingliederungsvereinbahrungen freiwillig sind.Dazu gibt es Prozesse, Argen mussten Geld zurück zahlen wegen ungerechtfertigter Kürzungen wegen nicht eingehaltener Eingliederungsvereinbahrungen. Mein Vater mußte sich 1938 übrigens auch immer irgendwo melden...
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