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#1
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Hallo Madivaru,
ich bin sowohl selbst BK-Betroffene als auch in einer mit Deiner vergleichbaren Situation. Meine Tante hat vor zwei Wochen die Diagnose Lymphdrüsenkrebs bekommen. Sie ist 72 und es sieht nicht gut aus. Sie selbst scheint gar nicht wissen zu wollen, wie es um sie steht. Alles, was sie den Arzt gefragt hat war, "habe ich denn eine Chance?" und das hat er bejaht (zum Glück). Sie sagt, ich bzw. mein Bruder sollen alles mit den Ärzten besprechen, sie könne sich das ohnehin nicht merken. Über die Chemo interessiert sie nur, wann und ob sie dabei nach Hause kann. Und wenn mir der Arzt nun sagt, dass sie eine o,5-prozentige Chance hat und die Chemo angesichts ihres schlechten Allgemeinzustandes fürchterlich werden wird, werde ich ihr das natürlich nicht sagen. Dies kann sie jederzeit selbst von den Ärzten erfragen. Du kennst Deine Mutter besser als jeder andere und wenn sie auch noch Altersdemenz hat, dann ist es für sie möglicherweise angenehmer, nichts Genaues zu wissen. Du wirst schon die richtige Entscheidung treffen. Liebe Grüße Stephie |
#2
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Hallo Madivaru,
ganz wichtig fände ich die Information, ob der Brustkrebs schnell wächst oder langsam. Früher sind viele sehr alte Menschen an etwas ganz anderem gestorben, weil der Krebs so langsam wuchs, dass er keine Beschwerden bereitete und oft noch nicht einmal entdeckt wurde. Ob der Tumor langsam wächst, müssten die Ärzte Dir sagen können. Sollte man eine so alte Damen mit Demenz noch die Strapazen einer Krebstherapie durchmachen lassen, wenn das nicht unbedingt nötig ist? Mit der Diagnose kannst du eventuell auch eine Zweitmeinung einholen. Und sollte er langsam wachsen, musst Du Deine Mutter auch nicht belügen, Du könntest z.B. sagen, dass der Tumor nicht lebensgefährlich ist. Wenn es denn so ist... LG munkelt |
#3
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Gerade habe ich den Rechner nochmal hochgefahren, um euch zu schreiben, welche Gedanken mich inzwischen beschäftigen. Ich bin überwältigt von eurer Anteilnahme und den vielen Rückmeldungen. Einiges von meinen Gedanken steht dort bereits.
Ich kann sie noch so gut kennen, eine solche Diagnose ist ein Ausnahmezustand und daher kann es sein, dass sie vielleicht etwas anderes will, als ich vermute. Wir sind vorhin essen gegangen, weil sie endlich mal wieder "was richtiges zum Beißen" haben wollte, nach dem Krankenhausessen. Sie war sehr ruhig und in sich gekehrt, hat gesagt, dass sie irgendwie neben der Spur sei. Aber richtig benennen konnte sie es nicht. Zurück in ihrem Haus hat sie sich mit ihren Arthrose geplagten Knien die Treppe heraufgeschleppt und (nicht zum ersten Mal) gesagt: "Oh Mann, wenn ich das aber noch einige Jahre ertragen muss....". Da kam mir der Gedanke: Ich muss herausfinden, was sie will. Und daher denke ich inzwischen, dass die Ärztin Recht hat, dass ich meine Mutter entmündige, wenn sie nicht selber entscheiden kann, was sie will, ob sie die Therapie will und wenn ja, welche. Und noch ein Gedanke ist mir gekommen. Vielleicht würde sie nicht den Knopf ihrer Hausnotrufanlage drücken, wenn sie erneut umkippt. Ich kann derzeit eigentlich nicht mehr wissen, was sie will, denn bei genauem "Hinsehen" ist in den letzten zwei Tagen etwas mit ihr passiert, ihr Lebenswille scheint gebrochen zu sein. Sie ist seit gestern völlig anders. Ich habe vor Jahren (durch die räumliche Nähe jeden Tag) mit angesehen, wie ein Baum von einem Mann, der nie krank war (mein Vater) allmählich immer mehr verschwand. Jetzt trifft es meine Mutter. Ich habe Angst davor wieder einen geliebten Mensch leiden zu sehen. Das vernebelt meine Gedanken. Ihr versteht das - ich weiß es... |
#4
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Heute Morgen hat meine Mutter gefragt, warum sie einen blauen Kreis auf der Brust hat. Ich habe ihr gesagt, dass eine Gewebeprobe entnommen worden ist und mich dann vorsichtig vorangetastet. Auf ihre Frage hin, ob der Befund bereits vorliegt habe ich geschwindelt und gesagt, er läge noch nicht vor. Jetzt weiß ich was sie will. Damit war das Thema für sie erstmal erledigt.
Das ändert aber nichts daran, dass sie geschockt sein wird, wenn ich sie vor dem Termin nächste Woche darauf vorbereite, was dort besprochen wird. Geändert von Madivaru (13.10.2010 um 16:17 Uhr) |
#5
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Hallo Madivaru,
also ich finde deine Gedanken überhaupt nicht seltsam, sondern sehr gut. Die Ärztin im KH hingegen etwas daneben....Man wird euch sicher, wenn der pathologische Befund vorliegt, einen Therapievorschlag machen und gerade bei ihren anderen Diagnosen (Herzreizleitungsstörung und Bauchaortenaneurysma) sollte man sehr genau abwägen, ob da z. B. eine agressive Chemo nicht mehr Nach- als Vorteile bringt. Ich würde versuchen, bei einem anderen Arzt eine Zweitmeinung einzuholen, denn da hat Sunny recht, in dem Alter kann es durchaus sein, dass der Krebs seh r langsam wächst. So wie du deine Mutter beschreibst (Demenz, Depressionen) würde ihr die "volle" Wahrheit vielleicht eher schaden und sie sich eher aufgeben (habe selbst solche Fälle erlebt). Aber wie gesagt, das ist nur meine persönliche Meinung....niemand kennt sie so gut wie du und deshalb hast auch nur du die Möglichkeit, in ihrem Sinne mit zu entscheiden und egal, was dann vielleicht passiert, auch mit dieser Entscheidung zurecht zu kommen. Ich finde jedenfalls nicht, dass du sie entmündigst. Sei beim nächsten Gespräch in der Klinik einfach an ihrer Seite, vielleicht merkst du dann auch gleich, wenn síe "dichtmacht". Ich wünsch Dir viel Kraft und deiner Ma allles Gute Liebe Grüße Petra |
#6
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Hallo Petra,
vielen dank für deine lieben Worte, die mir gut tun. Und danke für die guten Wünsche. Der Termin ist erst am 21.10. und ich werde die Zeit nutzen mich umfassend schlau zu machen. Meine Gefühle und Gedanken werden weiterhin Achterbahn fahren, aber zum Glück kann ich wieder klar denken. Gruß Madivaru |
#7
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Hallöle,
möchte mal kurz (juristisch) klar stellen, dass weder eine Generalvollmacht, noch eine Vorsorgevollmacht einen Arzt daran hindern können, einem Patienten eine Diagnose mitzuteilen. Beide Vollmachten zielen nur darauf ab, die RECHTS-Geschäfte des Vollmachtgebers zu regeln, wenn er im Sinne des Gesetzes entscheidungsunfähig ist. Auch die Ablehnung einer lebensrettenden bzw. lebensverlängernden Behandlung kann vom Vollmachtsinhaber nicht "einfach so" erfolgen. Hierzu muss die Erlaubnis des zuständigen Vormundschaftsgerichtes eingeholt werden. Ein Beschluß, ob die Behandlung eingestellt bzw. überhaupt nicht begonnen werden darf, wird nach einem entsprechenden Anhörungstermin, ärztlicher Gutachten und nach Stellungnahme des bestellten Verfahrenspflegers ergehen. In 95 % der Fälle wird das Vormundschaftsgericht der Empfehlung des Verfahrenspflegers folgen. Ich hatte als Verfahrenspflegerin mehrere Fälle, bei denen auf Antrag der Angehörigen Chemotherapien bzw. Bestrahlungen nicht durchgeführt werden sollten. Ich habe aber nur bei einem (!) Fall die Behandlung abgelehnt. Und wie der seelische Zustand eines Menschen auch sein mag: Eine Entscheidungsfindung ist nur möglich, wenn er auch weiß (u. natürlich auch verstehen kann) was mit ihm in gesundheitlicher Hinsicht los ist. Vor allem hat er ein Recht darauf zu erfahren, wie seine Diagnose lautet. LG Chris ![]() |
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