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Alt 27.10.2010, 10:30
nina39 nina39 ist offline
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Registriert seit: 27.10.2009
Ort: in der Nähe von Düsseldorf
Beiträge: 32
Standard AW: Interessante gesetzliche Vorschriften zur Teilhabe am Arbeitsleben

Hallo Binie,

ich habe den Antrag mitte August gestellt. Und gestern den ablehnenden Bescheid erhalten.

Begründung:

Da die Voraussetzungen nicht erfüllt sind! Die Erwerbsfähigkeit weder wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist! Und ich weiter in der Lage bin eine Beschäftigung als Verwaltungsangestellte auszuüben!!! Zur Vermittlung eines geeigneten Arbeitsplatzes sei die AA zuständig! Haha!!! Was bin ich ein Simulant???

Der ärztliche Dienst von der AA begutachtet aber folgendes, dass ich noch länger als 6. Monate ausfalle.


Irgendwie komme ich mir gerade vor wie ein Spielball, der zwischen Bund und AA hin und her gespielt wird!!!!

Viele Grüße
nina

Und was jetzt
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