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#11
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Hallo mywu,
ich kann natürlich keine Rechtsberatung machen, sondern spreche aus meiner Erfahrung. Die Kürzung musst Du auch bekommen haben. Schau bitte mal auf der Seite mit dem Zugangsfaktor nach. Da steht als Zugangsfaktor 1.0. Dann wird die Verminderung berechnet (für jeden Monat vor der Regelrente 0.003). Zum Schluß kommen die persönlichen Entgeltpunkte. Die rückwirkende Zahlung ist also nicht gut, sondern wirkt sich schlecht aus. Bei mir wurde der Rehaantrag als Rentenbeantragung festgesetzt (rechtens) das waren zusätzlich nochmal 8 Monate Minderung dazu und die Kürzung bleibt für immer bestehen (bei mir 10,8%). Schau Dir nochmal den Link an. Ein Senat des Sozialgerichtes hat die Kürzung für nichtig erklärt, ein Senat für rechtens. Es soll in diesem Jahr noch das letzte Urteil erfolgen. Die Chancen stehen aber nicht gut. Trotzdem, prüfe noch mal genau und gehe gegebenenfalls in den Widerspruch. Warum ist die Regelaltersrente erst 2017? Hast Du keine GdB, dann wäre es doch wohl 2014. Gruß Boebi |
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