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#1
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Liebe Dorle!
Zitat:
Ich kenne auch Leute, denen wurden die vollen 78 Wochen Krankengeld gezahlt. Tschüß! Elisabethh. |
#2
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Hallo Dorle,
also ich würde auch das Krankengeld nehmen, bis die Krankenkasse dich aussteuert. Ich hatte gerade das gleiche "Problem" (bin allerdings kurz vor der Erkrankung arbeitslos geworen). Als das Krankengeld Mitte Juli auslief, bin ich 2 Wochen vorher zum Arbeitsamt gegangen. Dort hab ich dann Arbeitslosengeld 1 nach § 125 beantragt, und musste kurz darauf zum medizinischen Dienst. Hätte ich nicht sowieso schon im Frühjahr eine Reha beantragt, hätte ich das spätestens dann machen müssen. Reha war dann von Mitte August bis Mitte September, während dieser zeit gab es Übergangsgeld, danach wieder ALG 1. Im Entlassungsbericht stand , ich sei nur unter 6 Stunden arbeitsfähig, ich hab dann Anfang Oktober Erwerbsminderungsrente beantragt, das kann jetzt natürlich dauern....im Prinzip bin ich noch krankgeschrieben, das ALG gibt es aber nicht bis zur Entscheidung, sondern wie sonst auch 1 Jahr, oder mehr , falls du über 50 bist.. Sollte es zu einer Ablehnung kommen, zahlt auch das AA nicht mehr Liebe grüße Petra PS: Bin seit meiner Ersterkrankung 2001 übrigens auch dreimal entlassen worden (wg. krankheitsbedingter, mangelnder Leistungsfähigkeit, trotz Schwerbehindertenausweis, aber eben Kleinbetriebe unter 15 Mitarbeitern) |
#3
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Hallo
Zwecks dem §125 habe ich mich auch mal erkundigt,auch schon deswegen,weil ich eventuell mal selbst davon betroffen sein könnte. Ob das mittlerweile noch aktuell ich,kann ich leider nicht sagen ![]() http://www.ra-buechner.de/meldungen/...tellt-hat-.php LG Detleff |
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