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#8
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![]() Zitat:
Da kann ich dich ein wenig beruhigen. ![]() Während deiner Rentenbezugszeit zahlt die Rentenversicherung weiterhin Beiträge für dich in die Arbeitslosenversicherung ein. Das bedeutet, dass du inzwischen wieder einen ALG1-Anspruch von 1 Jahr haben müsstest. Frag doch einfach mal bei deiner Arbeitsagentur nach, um genaueres zu deinem Fall zu erfahren. Somit wäre Hartz4 zwar nicht aufgehoben, aber zumindestens um 1 Jahr aufgeschoben ![]() Liebe Grüsse Salute
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