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#1
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Hallo!
Zitat:
Der Gesetzgeber geht hierbei von einem fiktiven Einkommen in Höhe von 851 Euro (in diesem Jahr) aus und legt einen Mindestbeitrag für freiwillig versicherte Mitglieder fest. In ihrem ersten Beitrag schrieb Karin, dass die Mutter einen Lebensgefährten hatte. Den Formulierungen zufolge, waren sie nicht verheiratet. Elisabethh. |
#2
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Hallo Elisabeth,
stimmt das wirklich. Also da ich über 55 bin, komme ich nicht mehr in die Gesetzliche. Es interessiert niemanden, wie ich als Erwerbsloser meine private KK bezahlt kriege. Das ist da Thema, was mir seit Jahren unter den Nägeln brennt und mich ziemlich belastet. Gruss Altmann |
#3
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Du kommst wahrscheinlich da schon wieder rein, aber wahrscheinlich zum Höchstbeitrag!!!
weil Du nicht 90% (?) der Zeit gesetzlich versichert warst. Du könntest dich irgendwo versicherungspflichtig beschäftigen lassen, dann bist eben sofort pflichtversichert und der Beitag richtet sich nach Deinem Arbeitslohn. Kommst Du aber in Rente, richten sich die Beiträge (bei mir wenigstens) nach dem Familieneinkommen. Ich zahl bei 600 Euro Rente rund 300 Euro, das ist aber vermutlich immer noch weitaus geringer, als eine private verlangt. |
#4
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Hallo Reinhard,
da hast Du aber auch ganz schön zu knappsen. Es geht scheinbar nicht nur mir so. Auf jeden Fall regt mich die ganze Sache so auf, also mit der KK, vom anderen will ich gar nicht reden, dass ich erst recht krank werde. Du schreibst 300 Euro, ist das die Freiwillige in der Gesetzlichen oder ist das auch privat. Ja man kann mit der Privaten schon was ausmachen, also da kommts auf Eintrittsalter und auf den Tarif an. Ich hatte jetzt den Schlechtesten gewählt, aber den kannst Du ganz vergessen. Da musst Du ja Angst haben, dass Du überhaupt noch eine Behandlung bekommst und der liegt auch bei 300 Euro. Alles Mist Gruss Altmann |
#5
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Die 300 € sind bei der Gesetzlichen incl. Pflegeversicherung, Der Beitrag richtet sich nach dem Haushaltseinkommen.
Dies, weil meine Frau als Beamtin beihilfeberechtigt ist und sich demzuvolge privat versichern muß. Während der Zeit meiner Arbeitslosigkeit ohne Ansprüche an das Arbeitsamt und Selbständigkeit mit geringem Einkommen, hatte ich auch beihilfeanspruch und für den Rest die private Versicherung. Aus diesem Grund (weil ich nicht die ganze Zeit, ich glaube nicht mindestens 90%) gesetzlich versichert war, zahle ich nun diesen horrenden Beitrag. Andererseits bin ich ja so froh, gut versichert zu sein. Was der Lungenkrebs kostet, ist ja fast unvorstellbar, und die Krankenkasse zahlt stets ohne Murren seit über einem Jahr die tägliche Iressa-Tablette für 120€ pro Tag. Neben den sonst noch notwendigen Behandlungen, wie jetzt die täglichen Gehirnbestrahlungen, die bestimmt auch nicht billig sind. Also, so gesehen, habe ich keinen Grund zu klagen. Liebe Grüße Reinhard |
#6
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Hallo Reinhard,
also sei froh, dass Du nur so einen geringen Beitrag zahlst, der ist nicht horrend. Geh mal in die Private, habe grade wieder eine Auseinandersetzung. Aber nichts zu machen, jetzt wollen die mir noch Risikozuschläge etc. be- rechnen. Aber apropos beihilfeberechtigt. Wenn mann selbständig war und arbeitslos ohne Bezug ist, bekommt man Beihilfe? Wie geht denn das. Habe ich da was ver- passt? Kannst Du mir da weiter helfen? Gruss Altmann |
#7
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Hallo Reinhard,
jetzt hab ich erst mal geschaut. Du hast die Beihilfe bekommen, weil Deine Frau eben Beamtin ist. Oder ? Sehe ich das richtig? Gruss Altmann |
#8
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Hallo,
danke für die Antworten. An Reinhard, Der Grundschutz ist nicht der Basis, der Basistarif kostet 600 Euro, könnte ich gar nicht zahlen. Aber ich habe mich jetzt entschlossen, eben den Grundschutz weiter zu behalten, wenn wirklich etwas kommt, muss ich eben dazu zahlen. Hoffen wir mal, dass nicht soviel kommt. Allerdings hat sich am 1.1. der Zahn verabschiedet, geht schon los. Es wird nur von der Schuldenfalle gesprochen, da ja auch H4-Empfänger davon betroffen sind, in der PKV zu sein, aber dass mal irgendein Gesetz oder eine Lösung gefunden wird. Es wird nur über die GKV gesprochen, und das sind immerhin über 90 %, da kann man am meisten holen. Da kam jetzt gestern ein Vorschlag über 2-Bett-Zimmer im KH für alle, das finde ich das geringste Problem, aber wenn der zweite Mann schnarcht, hat man doch auch keine Ruhe. Das nur nebenbei bemerkt. Gruss Altmann (Frau) |
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