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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahrtkosten zur Bestrahlung


Luci*Katze
24.02.2005, 23:59
hallo ihr lieben,

habe seit knapp zwei wochen bestrahlung & jetzt zum ersten mal fahrtkosten bei der kasse (barmer) eingereicht.

ich lasse mich privat fahren & bekomme nun für den km 0,22 eu erstattet.

hab nochmal meinen taschenrechner konsultiert & der meint, daß das bei den aktuellen spritpreisen mächtig eng wär. ein taxi würde die kasse doch defintiv mehr kosten. eigentlich zahle ich nun so auch noch drauf, obwohl ich versuche die kosten für die kasse gering zu halten.

was bekommt ihr erstattet? ist das der übliche satz?
luci*katze

25.02.2005, 15:07
Hallo,
es handelt sich bei den 22 cent um eine Km-Pauschale aus dem Bundesreisekostengesetz. Nach diesem Gesetz muss die Kasse erstatten und hat keine Möglichkeit den Wert höher anzusetzen. Eine Vergleichsrechnung mit den Taxikosten wird nicht gemacht.
Der Eigenanteil (5-10 EUR) wird dir nur für die erste und allerletzte Fahrt zur Bestrahlung abgezogen.
Meine Rechnung ergibt etwas anderes:
Bei 100 km erhältst Du 22 EUR. Ein Auto verbraucht auf 100 Km durchschn. 7 Liter. 7 Liter kosten vielleicht etwas über 10 EUR => so eng bemessen ist es nicht.
Übrigens: Bescheinigt Dir der Arzt, dass eine Begleitperson med. erforderlich ist, bekommst du 0,02 EUR pro Km mehr (das läppert sich).
Lieben Gruß
Andreas

Luci*Katze
27.02.2005, 21:02
hallo andreas,

danke für deine schnelle antwort & auch für den tip mit der begleitperson!

wollte ja einfach nur wissen, ob das so der übliche satz ist. daß frau damit nicht reich werden kann, war mir schon klar. sonst würd ich mich einfach bißchen länger bestrahlen lassen & mir von dem vielen geld dann einfach ein 7-liter-auto kaufen... (*grins*)

grüße zurück - luci*katze

03.03.2005, 20:39
Hallo Lucy
ich habe für die Bestrahlung von der Barmer die Fahrtkosten per Taxi erstattet bekommen. Mit Privatfahrten hätte ich gewiß draufbezahlt! Ich fand es ausserdem weniger stressig als Privatfahrt.
Wünsche Dir alles Gute
Potima

Birgit8
16.03.2005, 18:13
Hallo,

heute war ich auf meiner AOK.
Habe den Taxischein für die Bestrahlung ,den ich vom Arzt bekommen
habe genehmigen lassen.
Das hat mich ja umgehauen.:
Da zahle ich 25 Tage lang pro Tag mindestens 10Euro dazu.
Dafür fliege ich Last Minute nach Mallorca!!
Ist das so rechtens?Weiss da jemand??

Danke LG Birgit

16.03.2005, 19:08
Hallo Birgit,

das ist meines Wissens falsch:
Du mußt für die erste Tour 10€ zuzahlen und für die letzte Tour. Denn dei Fahrkosten gelten als EINE VERORDNUNG.
Lies mal folgendes:
(Habe ich aus meiner Rechts CD kopiert)

Die Zuzahlung ist grundsätzlich je Fahrt zu entrichten. Nach Auffassung der Spitzenverbände der Krankenkassen kann es bei Fahrten zu Behandlungen im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 4 SGB V , durch die stationäre Krankenhausbehandlungen vermieden oder verkürzt werden, bei der bisher vom Gesetzgeber offensichtlich gewollten Gleichbehandlung der Versicherten im Hinblick auf die Fahrkostenübernahme - einschließlich der daraus abgeleiteten Begrenzung der Zuzahlung auf die erste und letzte Fahrt - verbleiben (vgl. Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Krankenkassen zum Leistungsrecht am 23./24. Oktober 1997).

Ansonsten heißt es im Gesetzestext:
§ 60 Abs. 2 Nr. 4 SGB V:
Die Krankenkasse übernimmt die Fahrkosten in Höhe des sich nach §*61 Satz*1 ergebenden Betrages je*Fahrt übersteigenden Betrages
1.*
......,
2.*
......,
3.*
.......,
4.*
bei Fahrten von Versicherten zu einer ambulanten Krankenbehandlung sowie zu einer Behandlung nach §*115a oder §*115b , wenn dadurch eine an sich gebotene vollstationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung ( §*39 ) vermieden oder verkürzt wird oder diese nicht ausführbar ist, wie bei einer stationären Krankenhausbehandlung.

(§ 61 SGB V Stand 14.11.2003 BGBl I S. 2190)
Zuzahlungen
Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, betragen 10 vom Hundert des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels. Als Zuzahlungen zu stationären Maßnahmen werden je Kalendertag 10 Euro erhoben. Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege beträgt die Zuzahlung 10 vom Hundert der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung. Geleistete Zuzahlungen sind von dem zum Einzug Verpflichteten gegenüber dem Versicherten zu quittieren; ein Vergütungsanspruch hierfür besteht nicht.

Solltest Du aber doch für jede einzelne Fahrt bezahlen müssen, dann aber NUR 10%.
Bitte überlege auch, ob es für Dich sinnvoll ist, das Taxi warten zu lassen, bis Du fertig bist. Die Uhr läuft weiter, ist aber nur eine Fahrt.

Bitte bedenke auch, daß es Grenzen der Zuzahlung gibt.
Bei chronisch Kranken (das sind wir Krebspatienten) gilt die Grenze von 1% des Familieneinkommens (Und zwar für alle Familienmitglieder gleichermaßen - ALLES zusammenzählen!!!)

Ich hoffe, wenigstens etwas helfen zu können.

Gesetzestexte Ausdrucken und zur AOK.

Wird dann schon klappen.

Für Deine Bestrahlungen wünsche ich Dir alles Gute.

Lieben Gruß
Wolfgang

16.03.2005, 19:37
Hallo Birgit,
ich fahre seit vier Wochen zur Strahlentherapie.
Weil ich vorher auch hörte, dass man pro Fahrt 10 € bezahlen müsste, rief ich nach Genehmigung durch die Krankenkasse beim zuständigen Sachbearbeiter an und fragte nach der Zuzahlung. Er bestätigte mir - wie Wolfgang dir schon richtig schreibt - dass ich maximal 10 € für die Hinfahrt und 10€ für die Rückfahrt bezahlen müsste, da es sich hierbei um eine Verordnung handelt.
Vielleicht wurde deine Verordnung nicht richtig ausgefüllt oder der/die Sachbearbeiter/in kennt sich in diesen Verordnungen nicht richtig aus.
Ich würde auf jeden Fall die § 60 und 61 des SGB - die Wolfgang dir ja aufgeschrieben hat - erwähnen und Einspruch erheben, sollte die AOK weiterhin auf Zuzahlung von 10€ pro Tag bestehen.

Ich habe in der Strahlenklinik schon viele Menschen gesprochen. Auch hier gab es unterschiedliche Meinungen bzw. Auskünfte der entsprechenden Krankenkassen. Soviel ich aber weiss, sind die Krankenkassen alle an das SGB gebunden und müssen sich an die Gesetze halten. Es sieht so aus, das die einzelnen Sachbearbeiter manchmal nicht gut informiert sind. Lass nicht locker.
Viel Glück und für die Bestrahlung alles Gute.
Liebe Grüße
Waltraud

16.03.2005, 20:04
Hallo,
lasst euch nicht irre machen.
Die Fahrkosten zu Chemo und Strahlentherapie gelten als Serienfahrten. Daher nur Zuzahlung in Höhe von max. je 10 EUR für die erste und letzte Fahrt.
Gruß
Andreas (Angest. einer KK, Spezialgebiet Fahrkosten ;-))

Birgit8
16.03.2005, 21:25
Hallo an alle,

vielen Dank für Eure Zuschriften.Habe auch für die Chemo
jedesmal mindestens 10 Euro bezahlt.Das war ja nicht so schlimm,wiel nur alle 3 Wochen.

Werde also Einspruch erheben.
Danke auch für Eure guten Wünsche!!!!

LG Birgit

17.03.2005, 13:21
Hallo Andreas,

habe heute mit dem Sachbearbeiter unserer Krankenkasse gesprochen. Es geht um die Fahrten zur Bestrahlung. Mir wurde gesagt, dass es seit Mitte letzten Jahres ein Gutachten gibt, wonach durch ambulante Chemo bzw. Bestrahlung in der heutigen Zeit kein Krankenhausaufenthalt mehr vermieden wird, da überlicherweise ambulant behandelt wird.
Daher sind je Fahrt max. 10,00 € zu zahlen. Stimmt das? Würde mich freuen von Dir zu hören.
Liebe Grüße
Angelika

17.03.2005, 21:43
Von den Krankenkassen wird man auf die Möglichkeit der "Übernahme von Fahrtkosten" für eine Chemotherapie wohl nicht im Vorfeld informiert...

1.Kann man diese Fahrtkosten eigentlich auch noch Rückwirkend geltend machen und wenn ja, wieviel Zeit dar zwischen "Antrag auf Fahrtkosten" und Abschluss der Chemotherapie vergangen sein?
2. Gibt es Vorschriften, wo eine Chemotherapie durchgeführt werden muss oder anders gesagt, kann man auch Fahrtkosten geltent machen, wenn die Klinik in der man eine Chemo bekommt, etwas weiter entfernt liegt?

Gruss Matze

17.03.2005, 22:32
Hallo Matze,

die Informationen im Vorfeld zu streuen sind schwierig. Oftmals wird es in unregelmäßigen Abständen in den Mitgliederzeitschriften publiziert. Meist spricht sich das eh unter den Patienten rum oder du erfährst es direkt in der Klinik. Aber nun...

zu 1.
Die Fahrkosten können auch rückwirkend geltend gemacht werden. Der Verjährungszeitraum beträgt 4 Jahre. Also keine große Eile.

zu 2.
Die Fahrkosten werden nur zur nächsterreichbaren Behandlungsmöglichkeit übernommen. Nur wenn medizinische Gründe vorliegen, dass man in ein anderes KHS musst, kann auch dieser Fahrtweg angerechnet werden. Selbstverständlich kannst Du Dir die Klinik ansonsten selbst aussuchen.

Gruß
Andreas

18.03.2005, 21:50
Hallo Andreas,

erstmal Danke für deine Antwort.

Etwas ist mir noch unklar.
1. Wenn man mit dem eigenen Auto zur Chemotherapie fährt, ist dann der Satz 0,22 Cent pro Kilometer?
2. Welche Wegstrecke wird denn übernommen, nur die Hinfahrt oder Hin- und Rückfahrt?

Gruss Matze

18.03.2005, 22:08
Hallo Matze,
mit dem eigenen PKW erhältst Du die 0,22 EUR (nicht cent, das wäre sehr wenig....) pro Km.
Es wird sowohl die Hin- als auch die Rückfahrt bezahlt (im Gegensatz zum Steuerrecht).
Alles klar? Sonst einfach fragen.
Gruß
Andreas

Luci*Katze
20.03.2005, 20:04
hallo allerseits, ich nochmal.

habe bei der kasse nach dem "begleiter-zuschlag" gefragt, da ich ja gefahren werde. dazu brauchts aber ein zettelchen vom arzt.

also hin zu frau onko, die mir zwar den befehl erteilt hat, nicht selbst zu fahren, aber fürs zettelchen nicht zuständig ist. sie ist nur überweisende, nicht behandelnder arzt.

gut, also zu den strahlemännern & - frauen. zettelchen? gibts nur für leute mit kopf unterm arm oder holzbein. alles, was selber fahrn kann, soll das auch tun.

fühl mich grad in den letzten tagen wirklich nicht so wie michael schumacher.

also was macht frau? kommt sich vor, wie der schuster voigt (auch "hauptmann von köpenick" genannt), läßt sich auch weiterhin fahren und zeigt sich bescheiden (irgendein vorstandsvorsitzender wird die paar knöppe schon noch brauchen können...)

krebs haben macht spaß oder?
luci*katze

21.03.2005, 19:50
Hallo,

die Bescheinigung soll eigentlich auch vom überweisenden Arzt ausgefüllt werden. Schließlich müssen beispielsweise die Leute, die mit dem Taxi fahren müssen auch einen Taxischein bekommen. Und den stellt auch der überweisende Arzt aus und nicht der behandelnde Arzt.

Gruß
Andreas

27.03.2005, 19:18
Hallo Andreas, bin die ersten 11 Fahrten zur Chemo und damit verbundene Fahrten in die Poliklinik (Blutkontrolle etc.) mit dem privat Pkw gefahren. Krankenkasse hat mir 22 cent pro Km bewilligt. Jedoch wurden pro Strecke ein Eigenanteil in Höhe von 5 € abgezogen. Also 10 € pro Tag. Seit einer Thrompose durch die Chemo fahre ich mit Krankentransport. Ist als Serienfahrt von der AOK bewilligt. Hier muss ich pro Fahrtstrecke eine Eigenanteil von 10 € bezahlen. Hatte auch mal gehört, Eigenanteil nur bei erster und letzter Fahrt. Was stimmt denn nun. AOK sagt bei telefonischer Nachfrage immer: Eigenanteil für jede Fahrt und Richtung 5 €. Gruß Krümel aus Berlin. pkheil@freenet.de

27.03.2005, 21:50
Hallo Krümel,
lt. Angelika (s.Seite 1) verfährt die AOK nach einem Sozialgerichtsurteil, nachdem auch bei der Chemo für jede Fahrt ein Eigenanteil fällig ist.
Ich finde es erstaunlich, dass ich davon nichts weiß und bislang auch kein solches Urteil finden konnte. Ich bin natürlilch nicht allwissend. Aber ich bearbeite jeden Tag einige FK-Anträge....
Auslegungssache der KK dürfte das auch nicht sein.
Normalerweise zahlt man Eigenanteil in Höhe von 10% der Fahrkosten, mind. 5 und max. 10 EUR.
Ich kenne Chemo nur als Serienfahrt, sodass die erste und letzte Fahrt mit Eigenanteilen belegt wird.
Und so lange ich das angebliche Gerichtsurteil (soll aus 2003 sein) nicht gelesen habe, verfahre ich so weiter. Frag sonst mal nach der gesetzlichen Grundlage.

Merkwürdig finde ich übrigens, dass die AOK die Fahrten mit dem Krankentransport als Serienfahrt genehmigt und dennoch 10 EUR pro Fahrt einbehält. In meinen Augen ein völliger Widerspruch. Hier wird mit Sicherheit ein stat. Aufenthalt vermieden. Daher Eigenanteil nur für die erste und letzte Fahrt. Da solltest Du auf jeden Fall nachfragen.

Ich hoffe, ich konnte einigermaßen weiterhelfen.

Gruß
Andreas

PS. Im übrigen kommt es oft zu Unstimmigkeiten der Leistungsbewilligung zwischen AOK und Ersatzkassen. Mag an der unterschiedlichen Aufsichtsbehörde liegen. Nur eine Vermutung.

Luci*Katze
28.03.2005, 15:27
also meine kasse - die barmer - bezahlt die erste & die letzte fahrt überhaupt nicht (eagl, wie viele km). so hab ichs jedenfalls verstanden.

übrigens: frau onko will jetzt nochmal mit prof. strahlemann phonieren. vielleicht schreibt er dann dat zettelchen. sie tuts nicht.

basta!
luci*katze

28.03.2005, 18:28
schön, wenn sich einige leute wegen einem Kreuzchen so anstellen......

das wäre eine weitere bearbeitungsvariante, die hinzukäme. so langsam zweifel ich an meiner bearbeitungsweise....;-). kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen.

lieben gruß
andreas

Luci*Katze
30.03.2005, 03:16
ich geb mir die kugel...

es nimmt nämlich kein ende! heute - hatte mich grad strahlungsbreit in die sonne gelümmelt - ne trulla von der kasse anner strippe.

eine riesen-diskussion: die strahlen-klinik führt nämlich anwesenheitsliste aufem selbstgemachten zettelchen marke-word-für-anfänger, das (so sagen die) abschnittsweise vonner kasse abgestrichen wird, wemmer zwischendurch abrechnet.

scheinbar hat bei barmers außer mir aber keiner krebs.

die sagen nämlich (egal wat die klinik sich so denkt): her mit dem original beim zwischendurchabrechnen! machmer nur damit! und weg isset!

die klinik (egal wat die kasse will): für jeden gibts nur ein original, isset weg? beim abrechnen der kasse überlassen, du dummes ding? pech!

kostete mich einen nahkampf mit einer von den strahlenladies sowie anderntags ne audienz beim prof: gnade vor recht - es gab original nr.2 - personengebunden - nur für mich. (und zwei paar neue schuhe von ebay - frustkauf...)

neuer versuch - original nr.2 unterm arm - klar: noch immer ohne kreuz an der beklagten beifahrerstelle - zur kasse, die nexte runde abrechnen. und wieder kleines gerangel ums zettelchen, diesmal mit frau barmer. habe den saal nach heftigster verteidigung stolz incl. original nr.2 wieder verlassen! und dachte schon, dat wars jetzt...

naja, siehe oben.

mußte frau telefon-barmer beim leben meiner hühner schwören, datse zum schluß der strahlerei den wisch auch wirklich bekommt (ja glaubt die, ich hänget mir sonst innen goldrahmen?) sie hat mir mehrfach versichert, welch großet risiko sie dabei eingeht (todesstrafe & schlimmer?), indem sie so leichtfertig auf ne beglaubigte kopie hin fahrtkosten anweist. weil nämlich nicht sie selbst, sondern nur eine ihrer miezen vor ort das heilige zettelchen sehen & berühren durfte.

ich glaub echt diese experten vergessen manchmal, daß hinter jedem zettelchen och ma en mensch stecken könnte. komme vor wut nicht in schlaf

andreas - sag schnell: welche kasse du bist? mir steht grad sehr der sinn nach spontanem kassenwechsel...
luci*katze

30.03.2005, 09:00
Hallo luci*katze,

das ist echt unglaublich und wäre ein gefundenes Fressen für die Presse. Es ist total unterschiedlich, wie und was die Leute einreichen. Mal ist es der original Terminzettel, mal eine selbst aufgestellte Liste, mal ne Kopie......Ich glaube nicht, dass sich ein Sachbearbeiter einen Zacken aus der Krone bricht, wenn er sich (wenn er die Angaben auf den eingereichten Unterlagen bezweifelt) mal eben in der Strahlenklinik anruft und sich die Termine bestätigen lässt. Das scheinen echt Leute ohne Verstand und Fingerspitzengefühl zu sein. Die gibt es aber leider überall und mit Sicherheit auch bei uns!!! Mit einem Kassenwechsel tust Du denen nur einen Gefallen. Gibt es eine andere Dienststelle der Barmer in Deiner Nähe? Dann lass Dich dort führen. Oder suche das Gespräch mit dem Dienststellenleiter (aber gaaaaaaanz ruhig und sachlich) oder beschwere Dich schriftlich über die Sachbearbeiter (Namensnennung).
Wenn Du all das nicht möchtest, suche das Gespräch mit einer anderen Krankenkasse bei Dir in der Nähe. Wähle keine, die nur einen Sitz irgendwo in Hintertupfingen hat und die nur telefonisch erreichbar ist. Dafür hast Du zuviel mit der KK zu tun.
Ich drücke Dir die Daumen, dass dieser Blödsinn bald ein Ende hat!!!!!!!
Lieben Gruß
Andreas

wolfgang46
30.03.2005, 11:27
Hallo luci*katze,

lass Dich von Deiner KK nicht ärgern.
Lass doch einfach das Taxiunternehmen mit der Kasse direkt abrechnen.
Mach Dir in einfach Word ein Formblatt mit Deinem Namen, Adresse, Adresse der Strahlenpraxis und dann Datum, Fahrkosten und Unterschrift.
Du unterschreibst dann jede Fahrt und bestätigst den Preis, der auf dem Taxameter steht.
Du brauchst nicht mehr selbst Geld mitnehmen (Trinkgeld ist ok) und den Ärger mit der Kasse hat das Taxiunternehmen.
Und glaub mir, die ärgern sich nicht lange, denn dann hat die Kasse sehr schnell Ärger.
Bei mir ging dieses genau so. Der Vorschlag kam übrigends von meinem Taxifahrer.

Lieben Gruß
Wolfgang

Luci*Katze
30.03.2005, 15:12
danke andreas & wolfgang!

nein andreas, eigentlich war der kassenwechsel ein joke. ich tu doch der kasse bloßn gefallen, wenn ich wechsele...

schon allein deshalb werd ich 100 jahre alt werden & unmengen von teuren medikamenten konsumieren, bloß um mich zu rächen!

ich werd privat gefahren lieber wolfgang. aber jetzt ist es auch egal: nur noch 2 mal *jubel*, freitag ists vorbei.

glückliche müde luci*katze

03.04.2005, 09:20
Hallo,
ist alles richtig. Das Problem ist nur (abgesehen, dass die Strahlentherapie bei Luci bereits gelaufen ist) nicht mal die Bestätigung für die Notwendigkeit einer Begleitperson bekommen hat. Da werden die Ärzte (wenn sie nichtmal das als notwendig ansehen) keinen Taxischein ausstellen!!!!!!!

Lieben Gruß
Andreas

Birgit8
03.04.2005, 18:51
LieberAndreas,lieber Wolfgang,


wie versprochen melde ich mich mit dem Bescheid meiner Kasse
zu meinem Einspruch .Er wurde abgelehnt.
Wörtlich:
"Mit den zum 1.1.2004 in Kraft getretenen Änderungen (GMG)
ist eine Übernahme der Fahrkosten zur ambulanten Behandlung nur noch bei bestimmten Ausnahmefällen möglich.
Bei Strahlen-und Chemotherapien kann davon ausgegangen werden,dass
diese aufgrund der med.Entwicklung in der Regel ambulant erbracht
werden.Es handelt sich daher um keine stat.Krankenhausbehandlung ersetzende Massnahme im Sinne des §60 des Sozilagesetzbuch V(Serienbehandlung)..............."

Ja,damit werde ich also zur Behandlung laufen.50 Euro in der Woche
habe ich nicht.Wenn ich Strassenbahn fahre ,muss ich für die
kurze Strecke 2x umsteigen.
Soviel zum Sozialstaat.

Viele Grüsse Birgit

wolfgang46
03.04.2005, 22:16
Hallo Birgit,

Klage einreichen lassen!!
Und Krankenkasse wechseln.
Erklär Deinem Arzt, ob Er das verantworten kann?.
Er soll Dich stationär einweisen. Dann mußt Du zwar auch zuzahlen, aber die Krankenkasse zahlt unmengen.

Lies doch bitte noch mal das was Andreas geschrieben hat.

Lieben Gruß
Wolfgang

PS ich frag noch mal genau bei meiner KK

03.04.2005, 22:46
Hallo Birgit,
das ist doch mal was für die Presse. Ich finde es den Oberhammer.
Gerade bei der Strahlen- und Chemotherapie DÜRFEN die meisten Patienten AUS MEDIZINISCHEN GRÜNDEN NICHT SELBST FAHREN ODER ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL NUTZEN. Setze selbst eine solche Stellungnahme auf und lass deinen Arzt das gegenzeichnen.
Und wenn Du nicht in der Lage bist dir jeden Tag ein Taxi zu leisten (wer kann das schon), was dann? Dann wird der Arzt dich stationär einweisen. Einige Kassen geben soviel Geld für Bauchtanzkurse und ähnlichen Schwachsinn aus, aber dafür nicht? Tut mir leid. Versteh ich nicht.
Ich kann mich Wolfgangs Meinung nur anschließen. Reiche erneut Widerspruch ein. Der landet dann vor dem Widerspruchsausschuss, der von KassenMITGLIEDERN und nicht von Angestellten besetzt ist. Vielleicht haben die etwas Fingerspitzengefühl.
Kennst du jemanden, der bei der Presse arbeitet? Ich könnte ausrasten.
Mir fällt gerade noch was ein:
Es gibt sogenannte hochfrequente Behandlungen, bei denen die FK auch zur amb. Behandlung gezahlt werden. Unter hochfrequent versteht man, wenn beispielsweise über mind. 6 Wochen mind. 2 mal pro Woche der Arzt aufgesucht werden muss (so handhaben wir das zumindest. vielleicht ist das ja auch wieder Auslegungssache). Dann soll der Arzt das als hochfrequente Behandlung deklarieren. Oder frage deine Kasse, was die unter hochfrequente Behandlung verstehen. Ich bin mal auf die Antwort gespannt.

Liebe Grüße und ich drücke alle Daumen.
Andreas

04.04.2005, 12:05
Liebe Birgit,
jetzt muß ich auch mal meinen Senf dazugeben.
Ich habe im Januar 2004 Bestrahlungen bekommen und bin mit dem eigenen Auto gefahren. Ich hatte eine Terminkarte, auf der alle Termine eingetragen und abgezeichnet wurden. Hinterher habe ich das bei der Kasse (BKK Pfalz) eingereicht und ohne Problme pro km 0,22 Euro bekommen, abzüglich meiner Selbstbeteiligung für die erste und letzte Fahrt.
Diese berühmten "Ausnahmefälle" bei der Kostenübernahme beziehen sich nach meinen Informationen auf sog. Serienbehandlungen, wie z.B. Chemo und Bestrahlung.
Mein Tipp:google Dich zur "Gesundheitsreform" durch und suche nach "Fahrtkosten".
Gruß
Ute

Ute_G
04.04.2005, 12:35
Ich hab noch was gefunden im Internet:

Regelungen zur Fahrtkostenerstattung

Mit der Gesundheitsreform, die zum Jahreswechsel in Kraft trat, wurde beschlossen, dass die Krankenkassen mit wenigen Ausnahmen die Fahrkosten zur ambulanten Behandlung nicht mehr übernehmen dürfen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 22. Januar 2004 entschieden, welche Patientinnen und Patienten von dieser Regelung ausgenommen sind:
· Krebs-Patienten, die zur Strahlentherapie oder zur Chemotherapie fahren müssen
· Dialyse-Patienten
· Patienten, die laut Schwerbehindertenausweis außergewöhnlich gehbehindert sind (aG),
blind sind (Bl)
oder besonders hilfsbedürftig sind (H).
Auch in diesen Fällen müssen die Fahrten zuvor durch die Krankenkasse genehmigt werden. Als Eigenbeteiligung müssen die Patienten maximal 10 Prozent der Fahrtkosten zuzahlen (mindestens fünf, höchstens aber zehn Euro pro Fahrt).
Informieren Sie sich vor der nächsten Fahrt zur ambulanten Behandlung bei Ihrer Krankenkassen über die genauen Regelungen.

Und noch was von BKK-online:
Fahrkosten
Weiter beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss, dass bei Dialysebehandlung, onkologischer Strahlentherapie und onkologischer Chemotherapie aufgrund einer Ausnahmeregelung die Kassen weiter die Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung übernehmen, abzüglich einer Eigenbeteiligung von maximal 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt. Diese Regelung gilt auch für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „AG“, „BI“, oder „H“ bzw. der Einstufung in den Pflegestufen II oder III. Außerdem sollen Ärzte bei Erkrankungen, die von vergleichbarem Schweregrad sind, ebenfalls eine Fahrtkostenübernahme verordnen können, die dann aber vorher noch von der Krankenkasse zu genehmigen ist.

wolfgang46
04.04.2005, 12:40
Hier ist der Link:
http://www.g-ba.de/cms/upload/pdf/abs5/beschluesse/2004-01-22-Krankentransport.pdf

Interessant sind die §§ 7 und 8 und die Anlage2

LG
Wolfgang

Und noch ein ergänzender Satz dazu:
Bitte achte darauf, daß Du unter die "Chroniker" Regelung fällst. Das bedeutet, daß Du ohnehin maximal 1 % des Familienbruttoeinkommens als Zuzahlung leisten mußt.
Ich denke, daß Du diesen Wert bald, wenn nicht schon jetzt, überschritten hast. Also gleich den Antrag auf Befreiung stellen, dann kann Dich diese ganze Diskussion sowieso nicht mehr "kratzen".

04.04.2005, 15:12
Hallo an alle !
Die Krankenkassen sind doch so unterschiedlich !!!!
Ich habe von meiner BKK-Gesundheit West,alles an Fahrtkosten bekommen.Bin jeden Tag von Bad Münder (Ja,Wolfgang deine geliebte Ziegenbuche steht nach wie vor )nach Hannover zur Bestrahlung gefahren worden und es wurde alles übernommen. Dann auch noch alle zwei Wochen die Fahrt von Bad Münder nach Hause und die Kasse hat alles übernommen.
Habe auch automatisch die Befreiung zugeschickt bekommen !
Also es gibt auch noch Krankenkassen,die noch "Sozial " handeln !
Wollte damit auch nur sagen,das es auch anders geht !
Glaubt mir ich bin froh das ich fast keine Probleme mit de Krankenkasse habe.
Gruß an alle
Ute

Ute_G
04.04.2005, 16:17
Hallo Ute,
ich kann Dir nur beipflichten. Es wird viel auf die BKKs geschimpft, aber ich habe mit diesen Kassen nie Probleme gehabt. Habe bei anderen Patienten Kämpfe miterlebt.
Bei mir reichte meistens ein klärendes Telefonat mit nettem Umgangston.
Ich kann nur sagen toi, toi, toi.
Ute

24.07.2005, 19:54
hallo,muss auch ab 4.8. zur strahlen- und chemotherapie.bin mitglied in deutschen angestellten krankenkasse.habe meine verordnung zur krankenbeförderung, die ich in der ersten sprechstunde in der strahlentherapie hatte, bei der krankenkasse abgegeben.dieses wurde dann auch genehmigt.jetzt werde ich dann jeden tag mit dem taxi zur strahlentherapie fahren und auch wieder abgeholt.zuzahlen brauche ich nichts, da ich seit märz von der zuzahlung befreit bin. viele grüsse

03.08.2005, 00:06
Hallo
wie sieht es denn bei den Privaten Versicherungen aus. Die DKV will jedenfalls nichts mehr an Transportkosten für die Strahlenbehandlungen meines Vatis bezahlen....beim ersten Mal hat sie bezahlt, nun meint sie, das war nur aus Kulanz und im Vertrag meines Vatis ist die Bezahlung solcher Transportkosten nicht verankert...allerdings haben sie beim ersten Mal bezahlt ohne darauf hinzuweisen, dass sie eigentlich nicht bezahlen müssen und nur so kulant sind (wie nett!!!) Eigentlich hätte mein Vati sich eigentlich stationär behandeln lassen sollen...tja das wär der Krankenkasse viel teurer gekommen, aber das stört die DKV nicht...von wegen eine private Krankenversicherung wäre besser als eine gesetzliche!
Weiß jemand über die Gesetzeslage Bescheid, wenn das SGB für die privaten nicht gelten soll, welches Gesetz dann?
Gesine

briho
23.05.2007, 18:22
Hallo

nachdem ich die Strahlentherapie noch vor mir habe, habe ich alle Berichte
mir Interesse durchgelesen.

Nach Auskunft meiner Krankenkasse (allerdings nur telefonisch) wurde mir
gesagt, dass ich jeweils 10,oo € für die erste und letzte Fahrt zahlen muss.

Allerdings diese 20,oo € dann nicht mehr für gesetzlich zu leistenden
Zuzahlungen angerechnet werden können.

Ja was denn nun?

Bin jetzt echt mal gespannt wie sich das entwickelt.
Bei 33 Bestrahlungen kommt ja ein nettes Sümmchen zusammen, das
frau ja auch nicht gerade unterm Kopfkissen liegen hat.

Ich werde auf jeden Fall auf ein Taxi zurückgreifen müssen. Selbst fahren kann ich die Strecke von 100 km / tägl. aufgrund meiner Schmerzerkrankung
nicht. Bei der momentanen Spritpreisentwicklung und dann noch die Parkplatz
gebühr auf dem sehr weit entfernen Parkplatz und die Zeit meines Mannes
oder einer anderen Begleitperson. Da komm ich auch locker auf 10,oo €
täglich.

Die Fahrten zur Chemo wurden mir nur bis zum nächstmöglichen KKH genehmigt, (12 km Entfernung). Die Uni-Klinik wo meine Behandlung durchgeführt wird, ist allerdings 50 km einfache Wegstrecke weg.

Brigitte

anko
23.05.2007, 19:27
Hallo Brigitte,

auch meine Krankenkasse wollte vor zwei Jahren nur die Fahrtkosten zur nächsten Bestrahlungsmöglichkeit übernehmen ( ca. 30 km). Die Uniklinik die mich operierte (Tumor an der Ohrspeicheldrüse) empfohl mir aber dringend die Bestrahlung bei Ihnen durchführen zu lassen ( täglich 130 km).
Was nun??? Wie du schon sagst, kommt ein ganz schönes Sümmchen zusammen, obwohl ich immer selbst gefahren bin.
Aber die Uni war so frei mir ein Schreiben aufzusetzen darin stand:

....die Behandlungskombination aus Operation, Strahlentherapie, Chemotherapie und Supportivtherapie als ein Gesamtbehandlungskonzept anzusehen ist.....

Und zum guten Schluss noch:

Die anfallenden Transportkosten sind vergleichsweise deutlich geringer als solche, die bei einer stationären Aufnahme entstehen würden. Wir bitten Sie daher, die im Verlauf dieser Behandlung anfallenden Fahrtkosten zu übernehmen.

Und siehe da die Krankenkasse zahlte für jeden gefahrenen km 0,30 € abzüglich Selbstbeteiligung, da ich aber alles in einem Jahr hatte (OP, Bestrahlung, Reha) musste ich insgesamt nur 1% für chronisch Kranke bezahlen, danach war ich befreit.

Vielleicht auch für Dich eine Möglichkeit ?

Viele Grüße
Anja

briho
23.05.2007, 21:29
HAllo Anja

vielen Dank für deine rasche Antwort.

Werde nächste Woche mal mit den Ärzten in der Klinik sprechen.
Bisher waren die dort immer sehr hilfsbereit.

Brigitte

Falme
25.05.2007, 09:40
Hallo zusammen,

habe gerade zum ziegsten Mal mit unserer Krankenkasse telefoniert. Keine Chance. Mein Mann muss bei jeder Fahrt seiner 33 Bestrahlungstermine mindestens 5 und höchstens 10 € dazuzahlen:( Nach Aussage unerer KK können die Richtlinien des Bundesministerien durch eigene Satzungen entsprechend abgewandelt werden.

Ich habe mich auch bezüglich der Zuzahlungsbefreiung informiert. Auch wenn mein Mann (Hirntumor, Astrozytom III) nachgewiesen für "chronisch Krank" erklärt ist gilt für das 1. Jahr ab 2 % und erst ab dem 2. Jahr die 1% Grenze. Das ist wohl so gesetzlich geregelt, und alle Krankenkassen müssen so verfahren.

Als wär es nicht auch so schon schwierig genug:undecided

Sorry aber das musste jetzt mal raus...

Gruß
die Falme

gewwi
25.05.2007, 11:30
Hallo, manchmal reicht telefonieren nicht, hingehen und mit dem Vorgesetzten deines Sachbearbeiters reden oder schriftlich einen Antrag auf Übernahme stellen. Bei einem schriftlichen Antrag müssen sie auch schriftlich antworten und korrekt benennen, warum sie ablehnen. Dann kann man notfalls Widerspruch einlegen. Normalerweise muss nur für die erste und letzte Fahrt zubezahlt werden.
petra

Quilterin
27.05.2007, 13:02
Hallo Ute,

meine Kasse ist auch eine BKK Gesundheit (Sitz in Balingen) und hat 2005 die Fahrtkosten zur Bestrahlung (bin mit priv. PKW gefahren ca, 54 km Gesamtstrecke) voll übernommen. zu dem Zeitpunkt hatte ich allerdings schon meinen Betrag zur Zuzahlung (geringes Einkommen) erreicht und war sozusagen "befreit" . Es gab keinerlei Probleme mit der Erstattung.

anko
27.05.2007, 14:00
Hallo Ihr,

ja zwecks Zuzahlung 1 oder 2% war auch bei mir schwierig.
Erster Sachbearbeiter sagte ab 2. Jahr, paar Tage später anderer Sachbearbeiter, na klar bei der Krankheit sofort 1% ????
Ich sagte und sage noch heute schlimmer als die Diagnose Krebs und die ganzen Behandlungen ist der zusätzliche Ärger mit Anträgen, Kostenerstattungen und das ganze drumrum.

Gruß Anja

briho
30.07.2007, 21:45
Hallo Germanfrench,

bei welcher Kasse bist du denn versichert?
Das ist ja heftig 20,oo Euro pro Fahrt.

Bei mir stehen ab Morgen 38 Bestrahlungen an und ich habe gerade meine
Genehmigung in der Hand für den Taxifahrer morgen.

In der Genehmigung steht: Versicherte haben sich an den Fahrtkosten zu beteiligen. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt grundsätzlich 10 % der Fahrt,
mind. 5,00 € und höchstens 10,oo €. Entstehen pro Fahrt weniger als 5,oo € an notwenigen Fahrtkosten, wird der geringere Betrag herangezogen.

Lt. tel. Auskunft würde das aber nicht bei Strahlenfahrten gelten, sondern
ich muss (angeblich) nur jeweils 10,00 € für die erste und letzte Fahrt zahlen
Bin mal gespannt.
Selbst wenn ich 1o,oo € pro Fahrt selber zahlen muss, ist es noch günstiger
für mich als mich privat fahren zu lassen. (Kann selber aus anderen gesundheitlichen Gründen nicht fahren)

Brigitte

petra9
30.07.2007, 23:59
:megaphon:hallo, wollte mich auch nur kurz melden. ich hatte 2005 chemo und bestrahlung. für die fahrten zu der klinik habe ich mit dem taxi nichts dazubezahlen müssen. ich war von der zuzahlung schon von anfang des jahres befreit, da ich da schon meine 1% zuzahlung bezahlt habe. ich brauchte auch nicht für die erste und letze fahrt dazubezahlen. ging alles problemlos nur mit dem schein für das taxi von der krankenkasse. bin bei der dak. ich staune, wie unterschiedlich es überall ist. viele grüsse und alles gute an alle von petra :winke:

Manuela08
18.06.2008, 23:21
grüße euch !
mir wurden alle Chemofahrten nach Heidelberg ca.60 Km genehmigt und wen man Zuzahlungsbefreit ist braucht man nichts dazuzahlen. So wie Guschi es beschrieben hat gilt es auch jetzt noch .Fährt man selber dann bekommt man fahrgeld zurück auf bestätigung des Arztes,ruhig nachfargen von allein kommt da keiner.:augendreh

BridgetRuth
25.06.2008, 20:44
ich bin bei der DAK, hatte 2007 taxifahrten zur ambulanten chemo bewilligt bekommen. da ich als chronisch krank gelte (voraussetzung 1 jahr behandlung wegen der selben krankheit) brauchte ich nur 1% meines einkommens als zuzahlung bezahlen, die mache ich immer am ende des jahres für das folgende. so brauche ich keine praxisgebühren, zuzahlung für medikamente oder taxifahrten ausgeben.
gruss brigitte

Martina-W
05.03.2009, 20:51
Hallo an Alle,

Erfolgsmeldung! Ich habe heute Post von meiner Krankenkasse bekommen und ich bekomme sowohl die Kosten für die Chemofahrten ersetzt und muss für die Fahrten zur Strahlentherapie nur für die erste und letzte Fahrt zahlen. Also hat sich meine Mühe mit dem Widerspruch gelohnt.

Allerdings betont meine Krankenkasse, dass dies eine Einzelfallentscheidung wäre.

Trotzdem sollte Euch das anspornen, es zu versuchen.

Viele Grüße
Martina

:winke: