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#1
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hallo ihr lieben,
habe seit knapp zwei wochen bestrahlung & jetzt zum ersten mal fahrtkosten bei der kasse (barmer) eingereicht. ich lasse mich privat fahren & bekomme nun für den km 0,22 eu erstattet. hab nochmal meinen taschenrechner konsultiert & der meint, daß das bei den aktuellen spritpreisen mächtig eng wär. ein taxi würde die kasse doch defintiv mehr kosten. eigentlich zahle ich nun so auch noch drauf, obwohl ich versuche die kosten für die kasse gering zu halten. was bekommt ihr erstattet? ist das der übliche satz? luci*katze |
#2
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Hallo,
es handelt sich bei den 22 cent um eine Km-Pauschale aus dem Bundesreisekostengesetz. Nach diesem Gesetz muss die Kasse erstatten und hat keine Möglichkeit den Wert höher anzusetzen. Eine Vergleichsrechnung mit den Taxikosten wird nicht gemacht. Der Eigenanteil (5-10 EUR) wird dir nur für die erste und allerletzte Fahrt zur Bestrahlung abgezogen. Meine Rechnung ergibt etwas anderes: Bei 100 km erhältst Du 22 EUR. Ein Auto verbraucht auf 100 Km durchschn. 7 Liter. 7 Liter kosten vielleicht etwas über 10 EUR => so eng bemessen ist es nicht. Übrigens: Bescheinigt Dir der Arzt, dass eine Begleitperson med. erforderlich ist, bekommst du 0,02 EUR pro Km mehr (das läppert sich). Lieben Gruß Andreas |
#3
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hallo andreas,
danke für deine schnelle antwort & auch für den tip mit der begleitperson! wollte ja einfach nur wissen, ob das so der übliche satz ist. daß frau damit nicht reich werden kann, war mir schon klar. sonst würd ich mich einfach bißchen länger bestrahlen lassen & mir von dem vielen geld dann einfach ein 7-liter-auto kaufen... (*grins*) grüße zurück - luci*katze |
#4
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Hallo Lucy
ich habe für die Bestrahlung von der Barmer die Fahrtkosten per Taxi erstattet bekommen. Mit Privatfahrten hätte ich gewiß draufbezahlt! Ich fand es ausserdem weniger stressig als Privatfahrt. Wünsche Dir alles Gute Potima |
#5
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Hallo,
heute war ich auf meiner AOK. Habe den Taxischein für die Bestrahlung ,den ich vom Arzt bekommen habe genehmigen lassen. Das hat mich ja umgehauen.: Da zahle ich 25 Tage lang pro Tag mindestens 10Euro dazu. Dafür fliege ich Last Minute nach Mallorca!! Ist das so rechtens?Weiss da jemand?? Danke LG Birgit |
#6
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Hallo Birgit,
das ist meines Wissens falsch: Du mußt für die erste Tour 10€ zuzahlen und für die letzte Tour. Denn dei Fahrkosten gelten als EINE VERORDNUNG. Lies mal folgendes: (Habe ich aus meiner Rechts CD kopiert) Die Zuzahlung ist grundsätzlich je Fahrt zu entrichten. Nach Auffassung der Spitzenverbände der Krankenkassen kann es bei Fahrten zu Behandlungen im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 4 SGB V , durch die stationäre Krankenhausbehandlungen vermieden oder verkürzt werden, bei der bisher vom Gesetzgeber offensichtlich gewollten Gleichbehandlung der Versicherten im Hinblick auf die Fahrkostenübernahme - einschließlich der daraus abgeleiteten Begrenzung der Zuzahlung auf die erste und letzte Fahrt - verbleiben (vgl. Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Krankenkassen zum Leistungsrecht am 23./24. Oktober 1997). Ansonsten heißt es im Gesetzestext: § 60 Abs. 2 Nr. 4 SGB V: Die Krankenkasse übernimmt die Fahrkosten in Höhe des sich nach §*61 Satz*1 ergebenden Betrages je*Fahrt übersteigenden Betrages 1.* ......, 2.* ......, 3.* ......., 4.* bei Fahrten von Versicherten zu einer ambulanten Krankenbehandlung sowie zu einer Behandlung nach §*115a oder §*115b , wenn dadurch eine an sich gebotene vollstationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung ( §*39 ) vermieden oder verkürzt wird oder diese nicht ausführbar ist, wie bei einer stationären Krankenhausbehandlung. (§ 61 SGB V Stand 14.11.2003 BGBl I S. 2190) Zuzahlungen Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, betragen 10 vom Hundert des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels. Als Zuzahlungen zu stationären Maßnahmen werden je Kalendertag 10 Euro erhoben. Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege beträgt die Zuzahlung 10 vom Hundert der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung. Geleistete Zuzahlungen sind von dem zum Einzug Verpflichteten gegenüber dem Versicherten zu quittieren; ein Vergütungsanspruch hierfür besteht nicht. Solltest Du aber doch für jede einzelne Fahrt bezahlen müssen, dann aber NUR 10%. Bitte überlege auch, ob es für Dich sinnvoll ist, das Taxi warten zu lassen, bis Du fertig bist. Die Uhr läuft weiter, ist aber nur eine Fahrt. Bitte bedenke auch, daß es Grenzen der Zuzahlung gibt. Bei chronisch Kranken (das sind wir Krebspatienten) gilt die Grenze von 1% des Familieneinkommens (Und zwar für alle Familienmitglieder gleichermaßen - ALLES zusammenzählen!!!) Ich hoffe, wenigstens etwas helfen zu können. Gesetzestexte Ausdrucken und zur AOK. Wird dann schon klappen. Für Deine Bestrahlungen wünsche ich Dir alles Gute. Lieben Gruß Wolfgang |
#7
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Hallo Birgit,
ich fahre seit vier Wochen zur Strahlentherapie. Weil ich vorher auch hörte, dass man pro Fahrt 10 € bezahlen müsste, rief ich nach Genehmigung durch die Krankenkasse beim zuständigen Sachbearbeiter an und fragte nach der Zuzahlung. Er bestätigte mir - wie Wolfgang dir schon richtig schreibt - dass ich maximal 10 € für die Hinfahrt und 10€ für die Rückfahrt bezahlen müsste, da es sich hierbei um eine Verordnung handelt. Vielleicht wurde deine Verordnung nicht richtig ausgefüllt oder der/die Sachbearbeiter/in kennt sich in diesen Verordnungen nicht richtig aus. Ich würde auf jeden Fall die § 60 und 61 des SGB - die Wolfgang dir ja aufgeschrieben hat - erwähnen und Einspruch erheben, sollte die AOK weiterhin auf Zuzahlung von 10€ pro Tag bestehen. Ich habe in der Strahlenklinik schon viele Menschen gesprochen. Auch hier gab es unterschiedliche Meinungen bzw. Auskünfte der entsprechenden Krankenkassen. Soviel ich aber weiss, sind die Krankenkassen alle an das SGB gebunden und müssen sich an die Gesetze halten. Es sieht so aus, das die einzelnen Sachbearbeiter manchmal nicht gut informiert sind. Lass nicht locker. Viel Glück und für die Bestrahlung alles Gute. Liebe Grüße Waltraud |
#8
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Hallo,
lasst euch nicht irre machen. Die Fahrkosten zu Chemo und Strahlentherapie gelten als Serienfahrten. Daher nur Zuzahlung in Höhe von max. je 10 EUR für die erste und letzte Fahrt. Gruß Andreas (Angest. einer KK, Spezialgebiet Fahrkosten ;-)) |
#9
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Hallo an alle,
vielen Dank für Eure Zuschriften.Habe auch für die Chemo jedesmal mindestens 10 Euro bezahlt.Das war ja nicht so schlimm,wiel nur alle 3 Wochen. Werde also Einspruch erheben. Danke auch für Eure guten Wünsche!!!! LG Birgit |
#10
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Hallo Andreas,
habe heute mit dem Sachbearbeiter unserer Krankenkasse gesprochen. Es geht um die Fahrten zur Bestrahlung. Mir wurde gesagt, dass es seit Mitte letzten Jahres ein Gutachten gibt, wonach durch ambulante Chemo bzw. Bestrahlung in der heutigen Zeit kein Krankenhausaufenthalt mehr vermieden wird, da überlicherweise ambulant behandelt wird. Daher sind je Fahrt max. 10,00 € zu zahlen. Stimmt das? Würde mich freuen von Dir zu hören. Liebe Grüße Angelika |
#11
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Von den Krankenkassen wird man auf die Möglichkeit der "Übernahme von Fahrtkosten" für eine Chemotherapie wohl nicht im Vorfeld informiert...
1.Kann man diese Fahrtkosten eigentlich auch noch Rückwirkend geltend machen und wenn ja, wieviel Zeit dar zwischen "Antrag auf Fahrtkosten" und Abschluss der Chemotherapie vergangen sein? 2. Gibt es Vorschriften, wo eine Chemotherapie durchgeführt werden muss oder anders gesagt, kann man auch Fahrtkosten geltent machen, wenn die Klinik in der man eine Chemo bekommt, etwas weiter entfernt liegt? Gruss Matze |
#12
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Hallo Matze,
die Informationen im Vorfeld zu streuen sind schwierig. Oftmals wird es in unregelmäßigen Abständen in den Mitgliederzeitschriften publiziert. Meist spricht sich das eh unter den Patienten rum oder du erfährst es direkt in der Klinik. Aber nun... zu 1. Die Fahrkosten können auch rückwirkend geltend gemacht werden. Der Verjährungszeitraum beträgt 4 Jahre. Also keine große Eile. zu 2. Die Fahrkosten werden nur zur nächsterreichbaren Behandlungsmöglichkeit übernommen. Nur wenn medizinische Gründe vorliegen, dass man in ein anderes KHS musst, kann auch dieser Fahrtweg angerechnet werden. Selbstverständlich kannst Du Dir die Klinik ansonsten selbst aussuchen. Gruß Andreas |
#13
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Hallo Andreas,
erstmal Danke für deine Antwort. Etwas ist mir noch unklar. 1. Wenn man mit dem eigenen Auto zur Chemotherapie fährt, ist dann der Satz 0,22 Cent pro Kilometer? 2. Welche Wegstrecke wird denn übernommen, nur die Hinfahrt oder Hin- und Rückfahrt? Gruss Matze |
#14
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Hallo Matze,
mit dem eigenen PKW erhältst Du die 0,22 EUR (nicht cent, das wäre sehr wenig....) pro Km. Es wird sowohl die Hin- als auch die Rückfahrt bezahlt (im Gegensatz zum Steuerrecht). Alles klar? Sonst einfach fragen. Gruß Andreas |
#15
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hallo allerseits, ich nochmal.
habe bei der kasse nach dem "begleiter-zuschlag" gefragt, da ich ja gefahren werde. dazu brauchts aber ein zettelchen vom arzt. also hin zu frau onko, die mir zwar den befehl erteilt hat, nicht selbst zu fahren, aber fürs zettelchen nicht zuständig ist. sie ist nur überweisende, nicht behandelnder arzt. gut, also zu den strahlemännern & - frauen. zettelchen? gibts nur für leute mit kopf unterm arm oder holzbein. alles, was selber fahrn kann, soll das auch tun. fühl mich grad in den letzten tagen wirklich nicht so wie michael schumacher. also was macht frau? kommt sich vor, wie der schuster voigt (auch "hauptmann von köpenick" genannt), läßt sich auch weiterhin fahren und zeigt sich bescheiden (irgendein vorstandsvorsitzender wird die paar knöppe schon noch brauchen können...) krebs haben macht spaß oder? luci*katze |
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