Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Behindertenausweis - Einstufung
ulli1964
17.01.2012, 12:01
Hallo liebe Forums-Mitglieder,
ich fülle gerade erstmalig den Antrag aus. Was habt ihr unter Pkt. 3 "Angaben zur Behinderung" angegeben? Habt ihr dort einfach die Diagnose, z. B. wie in meinem Fall Malignes Malinom, 0,4 mm, Cl. III, eingetragen?
LG
Hallo,
wie ich hier feststelle gibt es die Möglichkeit einen Behindertenausweis zu beantragen. Bin in keinster Weise informiert über so einen Status.
Am 6.12.2011 hat sich mein Leben total geändert, da ich die Diagnose MPNST bekommen habe.
Heute ist der 17.01.2012 und nun habe ich einen Befund auf malinges Melanom aber alles Metastasen Hals,Lunge und zwischen Rippe 1. und 2.
Habe ich mit 30 Jahren einen Anspruch auf einen Behindertenausweis?:confused:
Bitte nicht falsch verstehen aber es ist mom. echt nicht leicht für mich und meiner Partnerin alles so zu verarbeiten. So viel neues, womit ich eigentlich nie gerechnet hätte.
MfG
Ben
rasa1970
19.01.2012, 17:46
Hallo,
das sich euer Leben komplett verändert, glaube ich gerne. Bei mir wurde im Sept.2011 ein MPNST mit Metastasen in der Lunge festgestellt und ich befinde mich z.Zt. in der Chemotherapie um alle Möglichkeiten zu Nutzen dieses Mistding in den Griff zu bekommen. Ich selber bin gerade 41 und habe ebenfalls einen Schwerbehindertenausweis.
Wie alt du bist, ist eigentlich uninteressant - es kommt auf deine Erkrankung an.
Du beantragst den Ausweiß in Osnabrück bei der Stadt un die holen sich alle erforderlichen Unterlagen bei deinen Ärzten. Du mußt zum Antrag ein Lichtbild von dir beifügen und das wars dann.
Alles Gute und "Daumen drück!"
Hallo Ben,
der Behinderten Ausweis hat nichts mit dem Alter zu tun. Bin 31 meine Diagnose hatte ich 2008 mit 28. Habe einen Behinderten Ausweis mit 80 % bekommen. Wünsche Dir alles erdenkliche Gute und vor allem Positives denken.
LG Bine
Hallo,
nun ein kleines Update meiner Geschichte.
Der Ausweis ist nun in der Bearbeitung. Ich habe alle Entlassungsbriefe, Berichte, Befunde und Lichtbild beigelegt und am 26.01.2012 eine Eingangsbestätigung der Stadt bekommen.
Mal abwarten wie lange es nun dauert aber irgenwie auch erst mal egal, weil ich Donnerstag nun meinen OP-Termin habe.
Werde natürlich weiterhin berichten.
Gruß
Ben
Hallo zusammen,
als ich 2007 an ein MM erkrankt bin, lag ich ständig wegen Untersuchungen und OP's im Krankenhaus. Dort hat mich dann eine Tante von der Sozialstelle aufgesucht und alles mit mir besprochen. Sie hat sich um alles gekümmert, Behindertenausweis und Reha. Ich habe sie nur einmal aufgesucht um meine persönlichen Angaben zu machen und ein Lichtbild abzugeben. Deshalb verstehe ich nicht, warum sich einige von Euch selber darum kümmern müssen.
Allen eine gute Besserung !!!
Hallo EIDDED,
ich glaube, das die Meisten, so wie ich auch sich darum selber kümmern, weil die Gültigkeit des Ausweises ab dem Beantragungsdatum gilt.
Bei mir ist der Ausweis ab dem Eingangsdatum gültig also 18.01.2012. Mir hat bis zum heutigen Tage nicht ein Arzt gesagt oder angedeutet, dass ich Anspruch auf einen Behindertenausweis habe. OP und Chemo habe ich noch alles vor mir und ich warte mal ab, wann die Ärzte oder wer auch immer, mal was zum Thema Ausweis sagt.
Ich glaube, wer nur abwartet und sich nicht selber auch ein wenig kümmert, sollte schnell etwas ändern. Ich selber habe die Erfahrung gemacht, das man mit ein wenig Druck und Nachfragerei sehr viel schneller zum Ergebnis kommt. Untersuchungen und Berichte mit ein wenig Nachdruck kommen wie von selbst. Und dank der Flatrate am Haustelefon geht das. ;)
P.S
dieses Forum ( natürlich die User ) haben mich auf diesen Ausweis gebracht. Der Austausch von Erfahrung bring ne Menge und erleichtert das Leben mit dieser ...Krankheit.
Gruß
Ben
Ben
babs_Tirol
31.01.2012, 19:09
Hallo Ben,
mir ging es genauso. Niemand der Ärzte in der Klinik noch meine niedergelassenen Ärzte haben mir etwas vom Behindertenausweis erzählt.
Duch den Hautkrebsthread vom KK bin ich auch erst darauf gekommen.
Meine " Melanomkarriere " begann 2003 mit 80 % GdB, der 2007 auf 100 % erhöht wurde. Seit September 2011 habe ich die 100 % GdB unbefristet mit Gehbehinderung. Da ich unbefristet in voller Erwerbsunfähigkeitspension bin, habe ich nur den Vorteil keine KFZ-Steuer zahlen zu müssen.
LG
-babs_Tirol-
Hallo babs_tirol
aber was ist denn mit der jährlichen Einkommenssteuer und die Zuzahlung von Medikamenten? Ich habe gelesen, das die Kosten von Medikamenten und Rezepte dann auch entfallen. :confused:
Gruß
Ben
Hey Ben,
Was die jährlichen Einkommenssteuer ja, das kommt auf deine Prozente an wie hoch das ist und dem entsprechent wird das auch vergütet.
Was die Medikamente angeht, Solltest du bei deiner Kasse anfragen, da gibt es einen Erstattungsantrag der muss jedes Jahr aufs neue beantragt werden. Entweder wenn du in dem Jaht mehr als ca 200 Euro aufgegeben hast eine Befreiung für den Rest des Jahres oder du stellt dann Rückwirkend einen Antragt und bekommst dan das Geld. Aber das kläre mit der Kasse.
babs_Tirol
01.02.2012, 10:09
Hallo Ben,
ich lebe in Österreich, da meine Pension gering ist, brauche ich keine Lohnsteuer dafür zahlen. Die Auswirkung ist, ich kann meine Kosten der Behinderung nicht absetzen.
Bin von der KFZ-Steuer befreit für die Bahncard brauche ich auch nur € 20,-- zahlen. Manchmal gibt es Eintrittskarten günstiger.........mehr nicht.
LG
-babs_Tirol-
Hallo zusammen,
ab 18.01.2012 beträgt der Grad der Behinderung 80%.
Begründung ist die Gewebsneubildung am Hals. War schon komisch mit gerade mal 30 Jahren ( eigentlich Körperlich fit ) eine Schwerbehindertenausweis in der Post zu haben.
Naja, da muß ich mich dann wohl mit abfinden.
Nun ist die Frage, ich hatte am 02.02.2012 eine neue OP. Dort haben die Ärzte mir den rechten Lungenlappen entfernt und Rippe 1-3 wurden auch um 12 cm entfernt. Mir ist es unangenehm nochmal anzurufen aber eine Schwester hat mir geraten die Einstufung kontrollieren zu lassen?
Richtig oder mit den 80% OK? Möchte jetzt nicht auf alles bestehen aber irgendwie steht einem ja die Nachteilsentschädigung auch zu. Was meint ihr denn?
Jetzt kommt noch am 29.2 mein Port und dann geht`s los.
Gruß
Ben
Hey Ben,
Gewebeneubildung du wohnst nicht zufällig im Oberberischem. Stand bei mir auch.
Ich würde in jedem fall einspruch erheben und zumal deine letzten Sachen wahrscheinlich noch garnicht dabei sind. Also ich hatte 40% und bin jetzt mit wiederspruch auf 90%.
Einspruch würde ich auf jedenfall machen.
Simona
Hallo liebe Foris,
hab da mal eine Frage. War heute zur Nachsorge, endlich:.) soweit alles gut, eine Stelle am Ohr, könnte ein Basaliom sein.. na ja jedenfalls sind nun meine 5 Jahre Schwerbehinderung abgelaufen und das Versorgungsamt hat nun wieder bei den Ärzten angefragt.. meine Ärztin aus dem Krankenhaus meinte dann, sie würde eine weitere engmaschige Kontrolle alle 6 Monate befürworten und damit würde ich auch den Ausweis für weitere 5 Jahre bekommen? Ich hatte ja ein Melanom 0,55mm, und sie meint eben wegen den 0,05 mm wäre es zu rechtfertigen noch länger diese engmaschige Kontrolle zu machen. Hätte ich nur 0,50 dann wäre das nicht mehr gegangen.. Hinzugekommen ist ja die Diagnose Lichen sclerosus..
Stimmt das, was die Ärtzin da heute sagte?
Gruß Brillie
noch mal die Frage nach oben schubsen:lach2:
Hallo Brillie,
also ich finde die Bemerkung Deiner Ärztin grenzwertig - nicht wegen des GdBs, aber wieso zieht sie Dich runter ?
Meine Ärzte haben mich anfang des Jahres ganz im Gegenteil dahingehend informiert, daß ich nun nicht mehr den Status Hochrisikopatient habe (12mm Eindringtiefe, Clark IV), sondern eigentlich gesund bin.
3 Jahre sind um, mein GdB von 80% geht noch bis 2024, aber ich rechne damit, daß sich in 2 Jahren das Versorgungsamt meldet und mir den GdB aberkennt.
Ich frage mich jetzt, woran ich dann den Erhalt irgendeines GdBs festmachen soll, bzw. ob ich das dann überhaupt will. Denn eigentlich geht es mir sehr gut. Nachsorgemäßig gehe ich dann 2014, wenn alles so bleibt, in die normale 1/2-jährliche Kontrollroutine.
Wenn ich mir nun Deine Situation anschaue (soweit mir das überhaupt möglich ist), so denke ich, Dein ehemaliges MM beeinträchtigt Dein Leben von all Deinen Problemen am wenigsten, und darüber solltest Du sehr froh sein.
Gruß,
Michael
Hallo Micha,
ich habe dein Post ehrlich gesagt nicht verstanden.. "wieso zieht sie dich runter", war eine Frage von dir?
Sie zieht mich nicht runter.. es geht mir gut.. und ich habe tatsächlich mit meinen Melanom nicht mehr all zu viel am Hut, das Lichen Sclerosus allerdings ist schon schlimm..
Ich wollte eigentlich nur wissen, ob es stimmt, wenn die Ärztin eine weitere 0,5 jährige Kontrolle anordnet, man den Schwerbehindertenausweis weiter behält. Sonst nichts :-)
Habe ich mich so schräg ausgedrückt? dann tut es mir leid.
Gruß Brillie
Hallo Brillie,
Auf Deine Frage gibt es kein klares ja oder nein, weil Deine Ärztin immer einen Ermessensspielraum hat.
Wenn sie allerdings die Untersuchungsintervalle enger fassen will, nur damit Du Deinen Gdb erhalten kannst, dann finde ich das grenzwertig.
Und sie zieht dich runter, auf Deine Diagnose bezogen, wenn sie Dir eine Krankheit bescheinigt, die Du nicht hast.
Aber ich kenne halt nicht Deine Gesamtsituation, und da kann das auch alles völlig in Ordnung gehen. Eventuell war auch nur Dein Posting etwas unklar formuliert.
Gruß,
Michael
franz1943
06.03.2012, 17:50
Hallo Micha,
ich habe dein Post ehrlich gesagt nicht verstanden.. "wieso zieht sie dich runter", war eine Frage von dir?
Sie zieht mich nicht runter.. es geht mir gut.. und ich habe tatsächlich mit meinen Melanom nicht mehr all zu viel am Hut, das Lichen Sclerosus allerdings ist schon schlimm..
Ich wollte eigentlich nur wissen, ob es stimmt, wenn die Ärztin eine weitere 0,5 jährige Kontrolle anordnet, man den Schwerbehindertenausweis weiter behält. Sonst nichts :-)
Habe ich mich so schräg ausgedrückt? dann tut es mir leid.
Gruß Brillie
also, ich verstehs auch nicht, ein M mit 0,5(5) mm Tiefe ein Glücksfall, bei mir hat bei 0,25 ein Nachschnitt mit Sicherheitsabstand gereicht,
mein Kliniksarzt hat mich bei der ersten Besprechnung schon auf den Ausweis aufmerksam gemacht und nach der OP des 1,8mm MM auch gleich auf die Kur hingewiesen, die man bekommt, allerdings wars bei mir so, dass ich schon eine Vater/Kind Kur eingereicht und auch bewilligt bekommen habe, sodass ich erst nach 3 Jahren, 2014 eine weitere Kur beantragen kann !
bekannterweise ist ein MM bis 1mm Tiefe gut zu behandeln, erst ab dann wirds kritisch, aber das ist ja bekannt
Gruss
Hallo Franz,
natürlich ist mein MM ein Glücksfall, gar keine Frage, aber ich habe eben seit einem halben Jahr noch ein Lichen sclerosus bekommen und das ist überhaupt kein Glücksfall mehr. Dafür gibt es wohl auch einen GdB, aber weniger als 50%, da ich aber nun wesentlich öfter zum Arzt muss, als mit dem MM meinte sie wohl, wenn sie die Kontrolle beim MM engmaschiger macht, kann ich die 50% behalten..
Gruß Brillie
Glückslara
11.05.2012, 15:59
Hallo an alle,
mein Grad der Behinderung steht jetzt fest, er beträgt: 80%
Diagnose
Ulceriertes malignes Melanom am Rücken, Tumordicke 6,4mm,
pt4b NO MO, klinisches Stadium 3C.
Wünsche euch ein schönes Wochenende.
Gruß
Glückslara
Hallo zusammen,
ich muss jetzt zu meinem Verständniß einmal nachfragen.
Ich habe vor 2 Jahren ein Melanom entfernt bekommen.
Genaue Diagnose:
TD 0,3mm Clark Level 2 pT1a
in toto exzidiert
Steht mir da auch ein Behindertenausweis zu???
Wenn ja, ist so eine Behinderung beim Arbeitgeber meldepflichtig??
Danke schon mal für die Antworten. :)
Liebe Grüße
Mary
Gabi1964
25.10.2012, 21:26
Einfach mal einmisch. Zur zweiten Frage: NEIN Du musst es Deinem AG nicht melden. Aber spätestens wenn eine Kündigung droht, solltest Du es, weil Dir nicht so ohne weiteres gekündigt werden könnte. Warum nicht melden? Dir entstehen doch keine Nachteile - eher das Gegenteil.
Ob Du mit Deiner Diagnose einen und welchen GDB hast kann ich nicht sagen. Mein Mann hat gestern mit seinem Nierenzellkarzinom seine 100 GdB bekommen - er war auch nicht wirklich begeistert.:rolleyes:
LG Gabi
babs_Tirol
26.10.2012, 15:26
Hallo Mary,
normalerweise beantragt man den Behindertenausweis, sofort nach der Diagnose und bekommt den Ausweis dann für 5 Jahre.
In deinem Fall wären es dann wohl nur noch 3 Jahre weil ja schon 2 Jahre seit der Diagnose vergangen sind.
Bei der Beurteilung des GdB/MdE-Grades von Hautkrankheiten sind Art, Ausdehnung, Sitz, Auswirkungen auf den Allgemeinzustand, Begleiterscheinungen (wie Jucken, Nässen, Brennen, unangenehme und abstoßende Gerüche) und die Rezidivbereitschaft bzw. die Chronizität sowie die Notwendigkeit wiederholter stationärer Behandlung zu berücksichtigen. Bei Hautkrankheiten mit stark schwankendem Leidensverlauf kommt ein Durchschnitts-GdB/MdE-Grad in Betracht. Häufig sind außergewöhnliche psychoreaktive Störungen zusätzlich zu berücksichtigen.
Nach Entfernung eines malignen Tumors der Haut ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten (Ausnahmen: z.B. Basalzellkarzinome, Bowen-Krankheit, Melanoma in situ);
GdB/MdE-Grad während dieser Zeit:
•
• nach Entfernung eines Melanoms im Stadium I (pT1-2 pN0 M0) oder eines anderen Hauttumors in den Stadien pT1-2 pN0-2 M0 = 50
•
• in anderen Stadien = 80
Bedingt der nach der Entfernung verbliebene Organschaden einen GdB/MdE-Grad von 50 oder mehr, ist der während der Heilungsbewährung anzusetzende GdB/MdE-Grad entsprechend höher zu bewerten.
Ab einem GdB von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Schwerbehinderte Menschen (GdB ab 50) haben Anspruch auf Zusatzurlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr; verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend.
https://www.rlp-buergerservice.de/bis/lsjv_bi/eintrag_details.jsf?_id=741&_linked_subkategorieId=69
LG
-babs_Tirol-
Danke Euch beiden für die liebe Antwort!!! :)
....warum nicht dem AG melden?Ich glaub schon , dass ich Nachteile hätte.
Wenn es zum Beispiel um eine Beförderung gehen würde, würden die mich doch bestimmt nicht nehmen!! Weil die Chefs befürchten würden, dass ich vielleicht doch mal längere Zeit ausfalllen könnte!
Wenn ich das jetzt richtige verstanden habe würde ich tatsächlich 50%
bekommen oder?
Ich komme mir irgendwie blöd vor wenn ich den Ausweiss beantrage.
Weil es mir ja eigentlich gut geht! Ich hatte ja riesen Glück, dass der Tumor so früh gefunden wurde!
Aber, da ich jedes halbe Jahr zur Nachsorge gehe und da jedes mal ca. 60€
bezahle für den Fotofinder. Wäre ein bißchen Steuerersparniß schon schön!
@ Gabi, dass mit Deinem Mann tut mir sehr leid! Wünsch Euch beiden alles Gute!!
LG
WHAAAT!?
sobald man ein MM hatte gilt man als schwerbehindert und bekommt 50 % :eek:
in österreich auch? das ist ja krass o_O!
@mary73
die nachsorge kostet geld....? :augen:
wenn alles gut geht werde ich sicher auch alle 3 monate nachsorge gehen (darf man das? oder kostet das wieder extra?) hmm :/
liebe grüße ^^
Hallo Lilly
Ich bin mir da ja eben auch nicht sicher mit der Behinderung!?!? :confused:
Nein, die Nachsorge kostet eigentlich kein Geld!
Ich habe allerdings sehr viele Muttermale und es ist schwierig da den überblick zu behalten, ob sich eins verändert. Deswegen hält meine Ärztin
die verdächtigen per Bild fest und das kostet eben Geld.
LG
babs_Tirol
27.10.2012, 11:34
Hallo Lilly91,
tatsächlich bekommt man in Österreich den gleichen Grad der Behinderung wie in Deutschland.
Mit deinen Befunden mußt du zum Bundessozialamt deines Bundeslandes gehen, dann bekommst du auch deinen Grad der Behinderung für das Melanom.
Herzliche Grüße aus Tirol
-babs_Tirol-
naumi001
27.10.2012, 16:09
habe seit 2006 die 100% wurden immer wieder erneuert und seit dieser woche kam dann noch die buchstaben B und G dazu,also liebe leute immer schön die arztberichte kopieren und zum versorgungsamt schicken
Sandra63
21.12.2012, 14:55
Hallo,
heute ist mein (Schwer-)Behindertenausweis gekommen: mit 80% für 5 Jahre!
Allerdings bin ich noch sehr unsicher ob ich ihn meinem Arbeitgeber vorlegen soll, bzw. ob das in meinem Fall - 400,- € Job in kleinem Betrieb - überhaupt etwas bringt. :confused:
Wo setzt man so einen Ausweis denn sonst so ein? Gibt es irgendwo Info´s dazu?
Gruß
Sandra
Hallo Sandra,
die Frage scheint heute beliebt zu sein, auch für Dich der Link:
http://www.krebs-kompass.de/Forum/showpost.php?p=1107809&postcount=24
Liebe Grüße
Boebi
Hallo Boebi,
danke für die Verknüpfung.
Hallo sandra,
genau in diesem Thread wurde exakt Deine Fragen schon mehrmals von anderen gestellt. Und beantwortet. Selbst in steuerlicher Hinsicht ist hier mehr als genug zu finden. Wobei boebis Auflistung schon verdammt gut ist :D. Und auch nicht zu toppen.
Und noch viiieelll wichtiger :). Jedem Bescheid ist ein Informationsblatt beigefügt das alles aufführt was und wofür man diese Prozentzahl nutzen kann.
Sandra63
22.12.2012, 08:17
OK, vielen Dank für den Link!
Dort habe ich nun die gesuchten Info´s gefunden. (http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegrechte.html#A0)
Gruß
Sandra
Hallo Sandra,
da Dein Link zum Zentrum Bayern Familie und Soziales führt :), kommt hier noch zur Abrundung vom Bayerischen Staatsministerium für Finanzen die Broschüre "Steuertipps für Menschen mit Behinderung" mit dem Rechtsstand 01.07.2011:
http://www.verwaltung.bayern.de/egov-portlets/xview/Anlage/2008718/SteuertippsfuerMenschenmitBehinderung.pdf
birgit59
30.05.2014, 22:32
Ich weiss ja nicht so genau, ob ich mich darüber freuen soll: Heute kam der Schwerbehindertenausweis mit 100% und unbefristet. Ausserden wurde die dauernde Berufsunfähigkeit festgestellt. Klar, ich hsb es ja auch beantragt, aber trotzdem. Ich fühle mich ganz fit und hab100 %.
zuckerbieni 199
31.05.2014, 09:18
Hallo Birgit 59,
Hättest du denn gerne noch gearbeitet? Genieße doch einfach alle Vorteile, auch die finanziellen. Wir müssen doch schon genug einstecken.
Und das wichtigste: du fühlst dich gut!!!
Und noch was in eigener sache, bei der ich deinen/ euren Rat benötige: bei MM hatte ich 50% schwerbehinderung. Jetzt mit lymphknotenmetastasen "nur" 60%. ist das o.k? Wo finde ich eine rechtliche Grundlage für einen Einspruch? Ich dachte 80% wären angemessen.
Danke für eure Hilfe!
Alles Gute
zuckerbieni
birgit59
31.05.2014, 19:28
Hallo Zuckerbieni,
na ja, das mit dem Arbeiten ist eine Sache. Aber ich hatte mit 80 % und erneuter Einstufung nach 5 Jahren gerechnet und jetzt bin ich ganz hin - unbefristet. Wissen die mehr als ich oder hat ein Arzt, um mir einen Gefallen zu tun, die Krankheit schlimmer dargestellt, als es ist? GdB: bin zu doof, um am Tablet was einzufügen, aber wenn du bei Tante Google Einstufung Schwerbehinderung eingibst, wirst du schnell fündig.
LG
Birgit
VersMedV (http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/BJNR241200008.html), Teil B GdS-Tabelle, Punkt 17.13
Nastja13
01.06.2014, 13:56
Hallo Birgit,
ich habe eine LK Metastase gehabt und 90% Behinderung bekommen. Ich war auch sprachlos, weil ich fühle mich gut und arbeite Vollzeit. Ich komme mir gar nicht behindert vor, so wie Du auch. Aber trotzdem sind wir schwer krank, so ist das halt. Immerhin hab ich eine Woche Urlaub mehr und 10 Euro mehr im Geldbeutel;) Da kann ich mir ein Eis mehr leisten:cool:
Gruß
Sänger1107
11.06.2014, 20:14
Moin,liebe Leute
Ich habe auch auf Empfehlung vieler hier im Forum Widerspruch eingelegt.
Ich habe Stadium IIIC pT2b pN2c MX, darauf hin bekam ich GdB 50. Dem habe ich widersprochen, bekam auf meiner Aufforderung hin den Diagnosebericht vom Versorgungsamt, in dem die Diagnose pT2b pN2c Mx drin stand.
Das Stadium IIIC fehlt aber hier zur Beurteilung. Nun habe ich heute nochmal an das Versorgungsamt geschrieben mit der Bitte um Berichtigung, da aufgrund meiner Diagnose - und auch hier bei vielen anderen hier im Forum - auf GdB 80 fest steht. Das ist eine Vorgabe im Sozialgesetzbuch IX
( SGB IX ), dort in der GdB-Tabelle. Jetzt bin ich ja mal gespannt, was da zurück kommt...
Melde mich wieder.
Und Euch schöne, WM-haltige Tage.
Liebe Grüße
Der Sänger
Sänger1107
01.07.2014, 10:17
Hi, ihr Mitkämpfer
Letzte Woche habe ich meinen neuen Bescheid bekommen - erhöht auf GdB 80. Da sieht man mal wieder, das ein Widerspruch auch lohnen kann. Er macht zwar meine Erkrankung nicht wett, aber die Genugtuung, sich mit Erfolg gewehrt zu haben, das rutscht schon runter wie Öl und tut der Seele gut.
Ich habe nur den Hinweis auf das Sozialgesetzbuch erwähnt, deren Inhalt in Sachen Hautkrebs zitiert - das langte in meinen Falle.
Also - legt Einspruch ein, wenn Euer GdB nicht stimmt.
Vielen Dank auch für den Rat hier auf dieser Seite von allen, die mich ermuntert haben, Widerspruch einzulegen.
Liebe Grüße
Der Sänger
anouschka66
30.07.2014, 14:37
Hallo zusammen,
ich habe mal eine ganz andere Frage....vielleicht hat jemand Erfahrung und kann dazu was sagen:
Ich hatte in 2005 ein malignes Melanom
4 Jahre später Lymphknotenmetastasen und Hautmetastase.
Festgestellter Status: IIIC
Seitdem habe ich einen Schwerbehindertenausweis mit 80%.
Nach nun 5 Jahren soll der Ausweis zurück gegeben werden, da angeblich die Heilbewährungsphase abgelaufen ist.
Ich hatte zwar diverse Basaliome und suspekte Naevi in der Zeit aber - zum Glück::rotier2:- kein Melanom mehr.
Meiner Kenntnis zufolge ist die Heilbewährungsphase bei einem IIIC Status aber 10 Jahre...das sagt mein Arzt und die Uniklinik...hmm.
Hat jemand Erfahrung damit?
Vielen lieben Dank und sonnige Grüße
Anouschka:winke:
5 Jahre Heilungsbewährung.
Hatte selbst ein MM in 2006 und 2008 und Anfang 2014 sind bei mir die 5 Jahre um gewesen und das MM aus der Bewertung rausgefallen.
Susalina
08.09.2014, 14:43
Hallo alle Zusammen,
ja das stimmt alles, vergesst aber nicht, dass auch steuerlich die % ab einem GdB von 50 geltend gemacht werden können, also bei der Steuererklärung, um so höhere %, um so mehr kann man geltend machen.
Ich habe auch 50% aus mehreren Erkrankungen zusammen. Wichtig ist, dass man nicht in die GdB-Tabelle geht, wo für die Krankheiten, die man GdB (einen Grad der Behinderung) bekommt, aufgeführt sind und dann, wenn man halt mehrere KH hat, denkt, dass man diese zusammenzählen kann. Also mal ein Bsp.epilept. Migräne 20%, Wirbelsäulenschaden m. stärkeren Bewegungseinschr. 30%, Melanom (Haut) ohne Metastasen 50% = 100%. So geht das nicht! 1. zählen die KH (vom Arzt schriftlich bestätigte Diagnosen) nicht alleine, sondern die von Dir selbst beschriebenen Dinge, die Du aufgrund der KH nicht mehr tun kannst o. die Dein Facharzt für Dich beschreibt. Für die "größte" Erkrankung bekommst Du nach Deinem Stand dieser volle Pkt.Zahl, dann wird nach Ermessen des Versorgungsamtes (nach Deinen Einschränkungen, die noch zusätzlich durch andre Erkrankungen ggf. bestehen) in Schritten von 10% auf diese drauf. Sollte man "nur" eine Grunderkrankung haben, dann zählt die volle Pkt.Zahl von der GdB-Tabelle. Aber der eine hat halt wenig Einschränkungen damit und ein anderer mehr, danach gehts. Es gibt auch bei Krebs, verschiedene %. Bei Verschlechterung evtl. später kann man auch einen Änderungs-/Verschlechterungsantrag stellen, wobei da auch Einiges schief gehen kann u. nicht immer mit einem höheren GdB ausgeht. Also kurz richtig kompliziert wird, hat man noch andere KH. Wenn man z.B. bei der Migräne mit Sehstörungen nicht richtig sich bewegen kann und aufgrund von WS-Schäden auch, bekommt man das nicht doppelt angerechnet in %.
Dann gibts in jedem Bundesland, eigentlich in jedem Versorgungsamt, was darüber entscheidet, wie viel man bekommt, gaaaanz große Unterschiede in der Sichtweise des Beamten. Der eine legts so, der andere so aus. Dann darf man sich nicht abschrecken lassen, wenn man einen Negativentscheid erhält, sondern sofort in Widerspruch gehen.
LG
hallo.habe mal eine frage an euch.
bei mir wurde 2010 ein melanom mit 2 lymphknotenmetas festgestellt und ich bekam einen behindertenausweis mit 80%.
nun ist es mitlerweile aber so das mir bereits 20 weitere lymphknotenmetas und unterhautmetas enfernt wurden und zumal noch eine gamma knife bestrahlung einer hirnmeta.
nun meine frage:stehen mir nun 100% beim behindertenausweis zu?gruss
The Witch
11.09.2014, 15:20
Nein - die Versorgungsmedizinverordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/BJNR241200008.html) gibt einen GdS von maximal 80 vor. Aber: Sollte dein Ausweis befristet sein (derzeit die Regel, sogenannte Heilungsbewährung auf fünf Jahre), solltest du unbedingt dennoch einen Verschlechterungsantrag stellen und die entsprechenden Befunde einreichen.
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2025, vBulletin Solutions, Inc.