Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Behindertenausweis - Einstufung
Hallo, ich habe mir heute vor exakt drei Wochen ein Muttermal am Arm entfernen lassen. Als ich nach 12 Tagen zum Fäden ziehen kam, wurde ich von meiner Hautärztin mit der Nachricht überrascht dass es sich um ein malignes Melanom gehandelt hätte. Vorher hatte sie es selbst als harmlos bezeichnet. Sie schickte mich gleich weiter in die Hautpoliklinik der Uniklinik Köln, die mir einen Krankenhaustermin für den nächsten Tag gab. Dort bin ich jetzt regelrecht auf den Kopf gestellt worden. Zuerst mal eine OP am darauffolgenden Tag, an dem nachoperiert wurde (Sicherheitsabstand 2 cm)und zwei Lymphknoten nach Lymphsono zur Sicherheit entfernt wurden. Dann eine Hals und Abdomen CT, sowie eine Schädelkernspin. Jetzt bin ich wieder zuhause und warte auf die Auswertungen der verschiedenen Untersuchungen. In meinem Blut wurden bisher keine Tumormarker gefunden, was mir Hoffnung gibt.
Nun sagt mir ein Bekannter, dass ich Anspruch auf einen Schwerbehinderten-Ausweis hätte. Ist das so? Wenn bei mir nichts mehr gefunden wird und ich nur noch alle 3 Monate zur Kontrolle muss, steht der Ausweis mir dann trotzdem zu?
Wäre schön, wenn mir jemand einen Rat geben könnte.
Übrigens hat mir das Forum nach "Verkündung" der Diagnose schon viele Fragen beantwortet.
Liebe Grüße, Silke
Liebe Silke,
ja, Dir steht, wenn die Diagnose malignes Melanom heißt ein Schwerbehindertenausweis zu. Man ist ja mit der Diagnose nicht im eigentlichen Sinne schwerbehindert, aber an dem Ausweis hängen bestimmte Schutzräume für Arbeitsplatzinhaber, die sollen eben auch Krebspatienten für 5 Jahre (Zeitraum der Heilungsbewährung) in Anspruch nehmen können. Wenn weiter als der Primärtumor nichts gefunden wird, bekommst Du 50%, wenn LKs befallen sind bekommst Du schon 80%. Mit dem Ausweis hast Du Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr, erhöhten Kündigungsschutz und einen Steuerfreibetrag. Außerdem kannst Du an vielen Eintrittskassen kultureller Veranstalter Ermäßigung bekommen. Dies sind die 4 gennerellen Punkte, weiteres kommt in der Regel nicht in Betracht.
Gruß von Birgit
Kann mir bitte jemand sagen, wo ich den Ausweis beantragen kann?
Vielen Dank im Voraus
Gunnar
Hallo Gunnar
ich habe meinen Ausweis bei der Versorgungsbehörde (BfA) beantragt. (80 % für LK-Metastase und unbek. Primärherd).
Gruß
Sybille
liebe silke,
ich hatte nach meinem primärtumor auch einen ausweis mit 50%. leider gibt es hier so etwas in der schweiz nicht. obwohl ich ja jetzt eine metastase hatte, zähle ich überall als gesund. finde ich nicht ganz ok, aber was soll man machen. vor allem, das hier nur 4 wochen urlaub sind, könnte ich die zusätzlichen tage gut gebrauchen und auch die steuervergünstigungen.
meine krankheit hat mich voriges jahr einen monatslohn zusätzlich gekostet, wovon ich nichts wiederbekomme.
ich habe meinen ausweis damals über die klinik beim sozialamt beantragt.
ist ein haufen papierkram, aber es ging relativ schnell.
ich hoffe, dass bei dir nun alles ok ist.
liebe grüsse
pelle
Hallo Pelle,
ja, Danke ! Bei mir ist im Moment alles in Ordnung.
Die Lymphknoten waren ok und sonst wurde auch nichts gefunden.
Meine Ärztin ist sehr zufrieden und ich natürlich auch erstmal ein bisschen beruhigter und fühle mich eigentlich auch wieder richtig fit. Trotzdem könnte ich für die vermehrten Arzttermine auch ein bisschen zusätzliche Freizeit brauchen. Habe mich heute mal an Schwerbehindertenstelle meiner Stadt gewendet wegen der Beantragung, habe aber noch keine Antwort bekommen.
Halte Euch alle aber gerne auf dem Laufenden.
Liebe Grüße,
Silke
silkeesser@web.de
liebe silke,
freu mich, dass bei dir nun alles ok ist und wünsche, dass es gaaaaaanz lange so bleibt.
habe heute auch ein mail an die entsprechende stelle hier wegen vergünstigungen geschrieben. mal sehen. aber grosse hoffnung mache ich mir nicht, vor allem, da hier an der schweiz grosse unterschiede gemacht werden zwischen schweizern und gastarbeitern.
ich denke mit deinem ausweis, das sollte schnell erledigt sein. du brauchst glaube ich auch ein foto. nur mal so als tipp.
liebe grüsse
pelle
Liebe Leute,
ich bin erstaunt, wo Ihr Eure Schwerbehindertenausweise überall beantragt habt! Die einzige mögliche Antragsstelle ist meines Wissens das "Versorgungsamt" oder jetzt auch Integrationsamt genannt. Aber gut, vielleicht reichen den Antrag ja auch andere Stellen an dort weiter.
Gruß von Birgit
Hallo Birgit,
also bei unserer Stadt (Bergisch Gladbach)ist das so, dass man den Antrag beim Bürger-Büro abholen kann und dann ausgefüllt zur Schwerbehindertenstelle der Stadt bringt. Dort kann man auch weitere Beratung in Anspruch nehmen und sich Fragen beantworten lassen. Der Antrag wird dann von dort aus an das Versorgunsamt weitergeleitet.
Nachzulesen ist das unter http://www.bergischgladbach.de/do/de/buergerservice.asp
Von dort in Rathaus A-Z und dort dann den Suchbegriff "Schwerbehindertenausweis".
Vielleicht gibt es ja in anderen Städten ähnliche Einrichtungen und dann muss man nicht selber zum Versorgungsamt. In meinem Fall müsste ich dann nämlich nach Köln.
Gruß, Silke
Vielen Dank für die Infos
Gunnar
Hallo,
ich hatte ja versprochen Euch hier über die Fortschritte mit meinem Schwerbehindertenausweis auf dem laufenden zu halten.
Ich habe Anfang April den ausgefüllten Antrag abgeschickt und habe dann am 28.4.2003 die Eingangsbestätigung bekommen mit dem Hinweis jetzt würde die Anforderung der Diagnose laufen, es würde also dauern.
Nun, am 7.5.2003 hatte ich meinen Ausweis in der Post.
60 % schwerbehindert.
O.K. Ihr seht, es kann sehr schnell gehen bei einem MM.
Liebe Grüße, Silke
Hallo Silke,
gratuliere und freue mich, dass es dir ganz gut geht. Hab aber doch eine Frage: wie kommt es jetzt bei dir zu 60 % Schwerbehinderung? Ich habe bis jetzt nur von 50 % gehört.
Und noch eine Frage an Inhaber eines solchen Ausweises: Hattet ihr auch schon Nachteile dadurch (z. B. bei Arbeitssuche, in der Arbeitsstelle o.ä.)?
Liebe Grüße
Christine
Hallo Christine,
ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung wie es zu 60 % kam.
Hab das auch mal nicht hinterfragt. Meine Krankengeschichte kannst Du ja oben lesen. Eigentlich kein besonderer Grund für die 60 %. Die Begründung für die Erteilung lautet auf "Geschwulstbildung am rechten Unterarm".
Ich habe noch eine sehr sehr leicht ausgeprägte Akne inversa. Aber selbst schwere Fälle haben damit Probleme 30 % zu bekommen. Deshalb denke ich nicht, dass das eine Rolle gespielt hat.
Habe auch nichts davon angegeben, weil die Krankheit weitgehend unbekannt ist und kaum ein Arzt das kennt. Das führt immer zu unschönen Vertrauensarztuntersuchungen, die ich mir einfach ersparen wollte.
Übrigens was meinen Arbeitgeber angeht habe ich mich vorher mit meinem Chef unterhalten und habe ihn gefragt, ob dieser Ausweis mich ins Karriere-Aus befördern würde. Er sagte "Nein, definitiv nicht".
Andererseits weiss ich von meinem Schwager, der einen sehr sehr kleinen Betrieb hat, dass er definitiv niemals einen Schwerbehinderten einstellen würde.
Immerhin werden die Ausweise für nur 5 Jahre auf Heilbewährung ausgestellt. Wenn dann nichts mehr gefunden wurde, ist er - soweit ich das weiss - weg.
Und wen Du einen festen Arbeitsplatz hast, hast Du dann immerhin in der Zeit einen kleinen Kündigungsschutz. Für die Arbeitssuche ist es wahrscheinlich nicht so nützlich, es sei denn die Stelle soll ausdrücklich mit einem Schwerbehinderten besetzt werden (es gibt ja bei grösseren Betriebe Quoten). Dann kann das natürlich ein Vorteil sein.
Wäre ja mal interessant zu hören, ob hier andere 50 oder 60 % haben. Und welche Erfahrungen die Anderen haben.
Liebe Grüße,
Silke
Hallo,
mein Mann hat MM und außerdem NHL (Non-Hodkin-Lymphom).Hatte aber aufgrund einer ausgeprägten Psoriasis schon vor diesen Erkrankungen 50 %. Haben dann einen Antrag auf Verschlimmerung gestellt und er hat 100 % bekommen. Im Moment geht es ihm gut und seit 4 Monaten arbeitet er wieder voll.
Alles Mitlesern alles Gute,
Angelika
Liebe Silke, liebe Christine,
zu Eurem Verständnis:
wenn bei einer Melanomdiagnose nur der Primärtumor vorliegt, keine weitere Metastastierung, dann werden allein auf diesen Befund 50% GdB bewilligt. In allen anderen Melanomstadien (LK- und Fernmetastasierung) gibt es bereits 80%. Das ist anders als z.B. bei anderen Tumoren, denn beim Melanom ist bei fortgeschrittenen Stadien die Therapierbarkeit schwieriger.
Silke, wenn Du also 60% hast (komisch, daß Du sagst, es sei eigentlich kein besonderer Grund für die 60%), dann hast Du 50 % für das MM und bist für die andere Erkrankung zusätzlich um 10% höher eingestuft. Auch wenn die andere Erkrankung ja 30% für sich allein gegeben hätte, wird in der Summe eben immer nur die scherere Erkrankung hin der Hauptsache bewertet, es wird nicht aufsummiert.
Also, Du siehst, es gibt sogar zwei besondere Gründe für Deine 60%.
Ich hatte wegen meiner LK-Metastasierung folglich damals 80% bekommen, nach 5 Jahren sind sie mir aufgrund fehlender Befunde, d.h. es ist nach der Therapie nichts wieder aufgetaucht, auf Null zurückgestuft worden.
Gruß von Birgit
Hallo an alle,
ich habe auch 80% auf Grund der Metastisierung in den LK's. Für 5 Jahre.
Viele Grüße von Christian
Hallo Christine,
Nachteile im eigentlichen Sinne hatte ich durch den Schwerbehindertenausweis nicht. Ich weiß allerdings das viele Arbeitgeber tatsächlich Hemmungen haben Bewerber einzustellen die den Ausweis haben, da sie natürlich Angst davor haben das die Person häufig krankheitsbedingt abwesend ist.
Aber es ist auch richtig, daß manche Betriebe gezielt Ausweisinhaber suchen, um ihre gesetzlich vorgeschriebene Schwerbehindertenabgabe zu mindern.
Wenn man einen Job hat, hat es wie ich finde den Vorteil nicht mehr ganz so einfach gekündigt werden zu können. Aber auf der anderen Seite bin ich davon überzeugt das ein Arbeitgeber einen immer loswird wenn er das denn so möchte.
Mein Chef hat mir z.B. die mit dem Ausweis verbundenen 5 zusätzlichen Urlaubstage verwehrt. Ich habe mich dazu entschieden dies hinzunehmen, da ich nicht den Klageweg beschreiten möchte. Dies würde das Klima nur unnötig vergiften und möglichweise würde ich in der Folge meinen Job verlieren.
Und das muss ja in der jetzigen schwierigen Lage auf dem Arbeitsmarkz auch nicht unbedingt sein...
Ein sehr großer Vorteil ist allerdings das Du einen Freibetrag bei der Steuererklärung geltend machen kannst. Dieser ist nach dem GdB gestaffelt.
Schönes Wochenende noch
Matthias
Hallo zusammen,
ich habe heute nach knapp 2 Monaten meinen Schwerbehindertenausweis bekommen. Seltsam finde ich allerdings, dass ich einen GdB von 80 % habe obwohl ich "nur" ein MM (1,05 mm, CL IV) hatte ohne weiteren Befall von Lymphknoten. Seltsam finde ich auch die Begründung: "Narbe nach Entfernung einer Hautgewebsneubildung an der linken Brust".
Was habt ihr denn so für Erfahrungen gemacht?
Hallo Paula,
der hohe GdB wird in Deinem Fall möglicherweise am hohen Cl festgemacht. 50% gibts beim MM im Stadium Ia (pT1-2 pN0 M0), in allen anderen Stadien 80%. Durch Deinen CL IV-Befund müßtest Du nämlich schon im Stadium II gelandet sein.
Laß Dich davon nicht bange machen. Nutze die Vorteile (z.B. noch höherer Steuerfreibetrag, Bahncard zum halben Preis).
Saß das MM an der linken Brust oder ist das ein mißverständlicher Ausdruck???
Gruß von Birgit
Hallo Birgit,
ja, das MM war oberhalb der Brust.
Ich hatte halt nur gedacht, dass als Begründung MM oder dergleichen dort stehen wird und nicht die Narbe. Find ich halt seltsam.
Mal ne Frage: Die Bahncard bekomme ich zum halben Preis? Auch wenn ich keine weiteren Einträge im Ausweis habe?
Gruß Paula
Okay, meine Frage hat sich erledigt. Ich habe auf der Bahnseite was dazu gefunden.
Hallo! ICh komme aus ÖSterreich und verfolge eure Gespräche schon seit langem. Meinem Mann wurde vorigen Mai ein Melanom, Breslow 0,9mm, CLIII entfernt.
Ich habe in einigen Beiträgen hier im Forum gelesen, dass man bei diesem Befund in Deutschland bereits einen 50%igen Behindertenausweis ausgestellt bekommt. Weiß jemand von euch zufällig, wie das in Österreich ist???
Danke, Michi
Hallo Michi,
ich komme aus Tirol und hatte im Juli 2003 ein Melanom CL III/ o,8 mm mit LK-Metastasen und spritze 3 x wöchentlich Interferon alfa 3 MiLL. E.
Vom Bundessozialamt Innsbruck wurde ich im Dezember mit 80 % Schwerbeschädigung eingestuft.
Bitte schicke alle Befunde an das Bundessozialamt deines Bundeslandes und hole vorher einen Antrag auf Schwerbeschädigung bei eurer zuständigen BH.
Meine E-Mail-Adresse für weitere Fragen: webwoman@abacho.at
LG aus dem noch immer verschneiten Tirol
- Babs-
Zur Info:
die Schwerbehinderten-Einstufungsliste (Stand 1996, aber anscheinend noch aktuell) kann man sich runterladen unter http://admin.integrationsaemter.de/uploads/534/Behinderung_Ausweis.pdf (3,5 MB!). Auf S. 90 findet man das Inhaltsverzeichnis der Tabelle, auf S. 187 die Einstufung für Hautkrebs anhand der Tumorklassifikation (Achtung: nach altem Klassifikationsschema, noch nicht nach AJCC 2002).
Habe heute meinen neuen Schwerbehinderten-Ausweis bekommen: 90% für die neu angefangenen 5 Jahre Heilungsbewährung seit dem letzten Jahr. Vorher hatte ich die regulären 80%. Berücksichtigt wurde auch - was ich gar nicht erwartet hatte - mein Frühjahrs-Heuschnupfen. Zu dieser Allergie ist halt auch mein Hautarzt befragt worden (nicht schlecht - diese Arzt-Konstellation, oder?).
Zusammenfassend:
im Stadium III (Lymphknoten-Befall mit Klassifikation pT2a N1b M0) + Heuschnupfen kriegt man 90% (= 1230 € Freibetrag)!
Hallo Monika,
danke für die Info, ich leide auch im Frühjahr unter Heuschnupfen, mal sehen ob es auch bei mir berücksichtigt wird.
LG, Martina
Hallo,
zur Frage, ob es sich lohnt, einen Schwerbehinderten-Ausweis zu beantragen: Ich finde, ja. Mehr Urlaub, höherer Kündigungsschutz, Steuerfreibetrag, ermäßigter Eintritt z.B. in Kino oder Museum und - siehe Paulas Beitrag - die Bahncard zum halben Preis, also für 100 statt 200 €. Der/die Ehepartner/in kann die Zweitkarte dann auch für 100 € bekommen.
Nachteile bei Bewerbungsverfahren befürchte ich außerhalb des öffentlichen Dienstes ja. Da die Ausweise aber immer für eine begrenzte Zeit ausgestellt sind, kann man im Anschluß auf eine Verlängerung verzichten, wenn das jobtechnisch besser wäre.
Grüße von Gisela
Ich habe ein maglines Melanom (Melanom in situ) an der Nasenspitze entfernt bekommen. Alles soweit gut verlaufen. Bei meinem Antrag auf Schwerbehinderung (Heilungsbewährung) ist dies überhaupt nicht berücksichtigt worden. Ist das korrekt? Wo finde ich die rechtliche Grundlage für den Anspruch bei meiner Erkrankung
Grüße von Helga
Hauttumor - nach Entfernung ist eine Heilungsbewährung in den ersten Jahren abzuwarten (Ausnahmen: z.B. kleine Basalzellkarzionome, Bowen-Krankheit, Melanom in situ) - GdB während dieser Zeit
... nach Entfernung eines Melanoms im Stadium Ia (pT1-2 pN0 M0)
50
... oder eines anderen Hauttumors in den Stadien pT1-2 pN0-2 M0
50
... in anderen Stadien
80
Bedingt der nach der Entfernung verbliebener Organschaden ein GdB-Grad von 50 und mehr, ist der während der
Heilungsbewährung anzusetzende GdB-Grad entsprechend höher zu bewerten.
Bei einem Melanom in situ gibt es keinen GdB, da es erst Krebs in der Anfangsphase ist, der bei der OP komplett entfernt wurde.
5 Beiträge höher von Monika kannst Du es bei dem Link genau nachlesen.
Hallo Helga,
leider sind in situ's ausgeschlossen bei der Entscheidung wegen Heilungsbewährung. In dem oben angegebenen Link findest du auf S. 187 folgendes:
"Nach Entfernung eines malignen Tumors der Haut ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten (Ausnahmen: z. B. Basalzellkarzinome, Bowen-Krankheit, Melanoma in situ); ..."
Nimm's positiv: lieber keine Schwerbehinderungsprozente und dafür "nur" ein in situ ...
Viele Grüße von Monika
Ein Hallo an Alle
ein gutes, erfolgreiches, vor allem aber sehr gesundes neues Jahr wünscht Euch
Sybille
Habe 2 Urteile gefunden, die vielleicht mal relevant werden können.
Nicht zugelassene Arznei von Kasse?
Ein Patient, der an einer schweren Krankheit leidet (z. B. Krebs), hat Anspruch auf die Bezahlung noch nicht zugelassener Arzneimittel durch die Krankenkasse. Es müssen aber Forschungsergebnisse vorliegen, die eine Zulassung des Medikaments in Aussicht stellen.
Bundessozialgericht, Az.: B 1 KR 37/00
50 % behindert: Ausweis befristet
Das Versorgungsamt kann einen Behindertenausweis mit einem Grad von 50 Prozent befristet für zwei Jahre ausstellen und danach neu entscheiden.
Landessozialgericht NRW, Az.: L 7 SB 70/02
Hallo, ich hatte in 2001 ein NHL. Wurde operiert und habe dann Bestrahlungen bekommen. Unter den Auswirkungen leide ich bis heute. Das Versorgungsamt will mir nun die Schwerbehinderung von 70 % auf 40 % kürzen. Ich habe noch zusätzlich einen Lupus Erythematodes und einen Morbus Scheuermann. Bin für jeden Tip dankbar.
Hallo Beate,
für Non-Hodgkin-Lymphome haben wir hier wahrscheinlich keine Experten. Ich kann dir aber Folgendes zum Thema Kürzen der Prozente erzählen:
Die Mitteilungen des Versorgungsamtes hören sich ja immer so an, als wenn der Fall kurz vor Ablauf der Heilungsbewährung nochmal geprüft würde. Dies ist aber nur eine "Scheinprüfung", d. h. der Arzt des Versorgungsamtes schaut sich die ALTEN Akten noch mal an und legt dann einen niedrigeren Prozentsatz fest. Die behandelnden Ärzte werden NICHT nochmal befragt.
Deswegen muss man vor Ablauf der Heilungsbewährung unbedingt einen Änderungsantrag stellen. Das ist dasselbe Formular wie der Erstantrag. Dort kann man dann insbesondere neu aufgetretene Krankheiten und die behandelnden Ärzte angeben. Sie werden dann auf alle Fälle neu befragt.
Ansonsten kann man sich die Tabelle, die ich weiter oben (02.09.2004) genannt habe, runterladen und sich dort auf die Suche nach seinen Krankheiten machen. Leider werden die Prozente nicht addiert, also: 2 Krankheiten mit 40% geben nicht zusammen 80%. Der Versorgungsarzt legt einen Gesamtprozentsatz fest.
Unser Schwerbehinderten-Beauftragte hat bisher die Erfahrung gemacht, dass man als Krebskranker nach Ablauf der Heilungsbewährung meist auf 30-40% heruntergesetzt wird. Man ist dann also nicht mehr SCHWERbehindert, also kein Kündigungsschutz und kein Sonderurlaub mehr!
Viele Grüße
Monika
Seit 12/2003 hatte ich einen GdB von 80 % wegen Melanom mit Lymphknotenmetastasen.
Da man jede Veränderung des Gesundheitszustandes melden muß, tat ich es 12/2004 wegen des erneuten Melanoms CL 3 / 0,6 mm im Sept. 2004.
Heute kam der Bescheid:
Metastasierendes Melanom,dysplastisches Nävuszellnävussyndrom, Zustand nach Entfernung von 3 Melanomen eines mit Metastasen am Fuß rechts/2003 mit Entwicklung eines Lymphödems,Dauerinterferontherapie) 100 % GdB
Nun habe ich zusätzliche steuerliche Vorteile,
bitte meldet alle Veränderung sofort.
Christian
25.10.2005, 10:07
Hallo an alle,
ich habe heute mal beim Versorgungsamt angerufen, da mein Behindertenausweis
mit GdB 80 im Januar 2006 abläuft.
Er wird mindestens um 6 Monate vielleicht sogar unbefristet verlängert.
Ich bräuchte nur vorbeikommen und könnte ihn dann gleich wieder mitnehmen.
Scheint bei einer Verlängerung kein großer Akt zu sein. Bin sehr überrascht darüber! :grin:
Viele Grüße an alle,
Christian
Hallo Christian,
die Regel war bisher, daß man kurz vor Ablauf des GdBs neue Bescheinigungen über den derzeitigen Gesundheitszustand erbringen muß. Weil die dafür angeschriebenen Ärtze oft sehr lange für die Bescheinigungen brauchen, wird der Ausweis erstmal für 6 Monate pro forma verlängert, damit dem Betroffenen aufgrund dieser Wartezeit keine Nachteile entstehen. Sollten die Ärzte keine wesentliche Besserung des Gesundheitszustandes bescheinigen, wird (wohl unbefristet, weil ungünstige Prognose) verlängert, kann Besserung/Stabilität des Gesundheitszustandes seit längerer Zeit bescheinigt werden, dann wird u.U. sogar von 80% direkt auf 0% runtergestuft (so ist es mir vor Jahren dank meiner guten gesundheitlichen Stabilisierung geschehen).
Ich bin sehr am Fortgang Deiner Neubewertung interessiert und bitte Dich, uns hier mitzuteilen, wenn und wie Du die neue Einstufung erhalten hast.
Gruß von birgit
Christian
26.10.2005, 10:04
Hallo Birgit,
von Bescheinigungen hat er mir nix erzählt.
Lag wahrscheinlich daran, daß ich nur mit dem Amt telefoniert habe. So wie er mir sagte, ginge das schnell. Mein Gesundheitszustand hat sich nicht gebessert.
Da ich jedes Jahr wieder Metastasen hatte. Somit also kein Stillstand.
Werde Euch weiter darüber informieren. Wollte heut Nachmittag noch hin zum Versorgungsamt.
Kann es sein, daß auch Ländersache ist oder ist es Bundeseinheitlich?
Liebe Grüße,
Christian
Hi, ich kann nur antworten wie es bei uns ist, also BW, MM Stadium 4, Gdb 100%, ohne Befristung, gab auch nicht das geringste Problem seitens des Versorgungsamtes......war nicht sehr motivierend....hätten lieber um jedes % gefeilscht. Ihr wisst wie ichs meine? Als Tip, verschiedene Versorgungsämter haben die Bemessungsgrundlage für den Grad der Behinderung als Pdf Datei zum Download, weiss allerdings nicht obs 1) in Deutschland unterschiede gibt, und 2) wie es bei euch geregelt ist, einfach mal googeln....
babs_Tirol
26.10.2005, 11:24
Hallo an Alle@,
wir haben noch einen anderen Thread, wegen Schwerbehinderung:
http://www.krebs-kompass.org/Forum/showthread.html?t=2682&page=1&pp=20
Die Einstufungen sind in ganz Deutschland und auch Österreich gleich.
Melanom CL 2 - CL 5 ohne Metastasen 50 %
Melanom mit Metastasen 80 % bis zu 100 %.
LG
babs_Tirol
Christian
09.11.2005, 10:28
Hallo Birgit,
Heut komme ich grad dazu Dir zu antworten. Wir waren bis 6.11. in Urlaub.
danke erst mal!
Mein Ausweis wurde auf 2 Jahre verlängert, ohne Herabstufung. Danach, kann es sein, daß ich angeschrieben werde.
Liebe Grüße,
Christian
gabi lehmann
09.11.2005, 21:28
Hallo an alle,
kann mir jemand sagen ob es sinnvoller ist den Antrag selbst auszufüllen oder lieber von der Sozialststion vom Krankenhaus ?????
Bigfather
09.11.2005, 21:49
Hallo Christian,
erst einmal Danke für den Tip mit der "Astronautenkost"!Habe sie verschrieben bekommen,und bin froh nachdem ich mittlerweile 7kg abgenommen habe,zumindestens meine notwendigen Vitamine,Proteine etc.zu bekommen!Hoffe Ihr habt einen schönen Urlaub gehabt!Zum Ausweis kann ich nur sagen,dass ich auf anraten von Freunden dem VDK beigetreten bin,da ich so mit dem Ausweis nicht zufrieden war.Da ausser der GDB von 80% kein Merkzeichen eingetragen war,(Ich hatte mein Melanom unterm Fuß,und bin dadurch natürlich auch eingeschränkt)habe ich Widerspruch einlegen lassen! Dadurch hätte ich nämlich wesentlich mehr Vergünstigungen,und verschenkt wird nichts!Ich bezahle dafür im Jahr 60 Euro Mitgliedsbeitrag, und die erledigen alles für einen,wenn man Probleme mit dem VA oder anderen Behörden hat!Ich kann es nur jedem als Tip geben,da man sich selbst dadurch viel Ärger und Lauferei sparen kann!
Im übrigen habe ich jetzt gestern meinen REHA-Antrag eingereicht und hoffe ,dass ich nach einer REHA so langsam wieder in mein Berufsleben einsteigen kann!
Schöne Grüße
Didi
Bigfather
09.11.2005, 21:55
Hallo Gabi,
ich habe meinen Antrag damals selbst ausgefüllt,aber ich glaube dein Doc wird Dir sicherlich dabei behilflich sein!Ich persönlich,werde wie gesagt meine Angelegenheiten jetzt überm VDK regeln lassen!Aber frag mal deinen Doc!
Gruß
Didi
gabi lehmann
09.11.2005, 22:11
Hallo Didi,
Vielen Dank für die schnelle Antwort.Ich bin nur etwas unsicher geworden weil ein Patient im Krankenhaus gesagt hat man soll so etwas besser über das Krankenhaus laufen lassen.Ich denke aber auch das der Grad oder die Prozente gleich bleiben ,egal wer das Formular ausfüllt.
:winke: :winke: gabi
Bigfather
09.11.2005, 22:20
Hallo Gabi,
das VA richtet sich nur nach den Befunden,die sich vom Arzt kommen lassen,deswegen macht es keinen Unterschied ob Du oder der Arzt den Antrag ausfüllst!Viel Glück!
Gruß
Didi
Christian
10.11.2005, 08:32
Hallo Didi,
könntest Du mir vielleicht die Adresse oder Ansprechpartner vom
VDK mitteilen?
Bisher hab ich solche Dinge allein geregelt.
Wär schon besser, wenn man durch so eine Organisation geholfen wird. :D
Vielen Dank!!
Liebe Grüße,
Christian
PS: Was hat der Doc Dir denn für eine Trinkkost verschrieben?
Hallo Gabi,
die Frage nach dem Antragsausfüller stellt sich eigentlich gar nicht, denn Du bist die Antragstellerin und Du füllst ihn aus. Unter Punkt 3. Angaben zu Gesundheitstörungen gibt eine Melanompatient entweder einfach "Hautkrebs" oder "Melanom", füllt die anderen Fragen wie abgefragt aus und fertig. Der Sachbearbeiter holt sich dann von den Ärzten, deren Adressen Du angeben musst die nötigen Befundunterlagen. Die Einstufung erfolgt nach bestimmten Regeln und kann von niemandem außer von den Befunden (speziell von der TNM-Formel) beeinflußt werden.
Wenn Du kein Merkzeichen beantragst, was bei Krebspatienten meistens nicht der Fall ist, wäre es schlau, wenn Du einfach schon die Kopie von Deinem aktuellen Befundbericht, in dem die TNM-Formal enthalten sein müßte mitschickst, dann geht es mit der Bearbeitung schneller und der Sachbearbeiter sieht evtl. von der Warterei auf die Unterlagen der Ärzte (die meist identisch sind mit den Kopien, die man selber hat) ab.
GdB bei Entfernung eines MM im Stadium Ia (pT1-2 pN0 M0) = 50%, in anderen Stadien = 80%
Gruß von birgit
Bigfather
10.11.2005, 12:12
Hallo Christian,
ja bei dem ganzen Papierkrieg und Ärger mit einigen Ämtern,ist man manchmal total überfordert,und da finde ich es schön,dass es so eine Organisation gibt,die einem diesen Ärger vom Hals hält!
Ich habe mal gegoogelt wo es in Freiburg für Dich eine Anlaufstelle gibt,und bin auf diese Seite gekommen.www.vdk.de/bw7!Vielleicht findest Du ja dort die für Dich nächstgelegene Anlaufstelle!Ansonsten hält der VDK regelmäßige Sprechstunden in den Gemeinden ab,die sie vorher in den Regionalblättern ankündigen!
Die Trinknahrung die ich verschrieben bekommen habe heißt Fresubin!Ich bekomme immer einen Karton mit 30X200 ml verschrieben!Geschmacksrichtung frei wählbar!
Ich bin froh das ich es habe,denn dadurch habe ich auch das Gefühl,dass es mir besser geht!
Schöne Grüße
Didi
gabi lehmann
10.11.2005, 21:35
Liebe Birgit,
Vielen Dank für die Antwort. :remybussi
Die Ärzte im Krankenhaus haben auch gesagt Selbst ausfüllen und die Befunde mit reinstecken.
Werde gleich mal nachschauen ,was TNM ist.
Ich versuche immer zu viel auf einmal zu verstehen.Mir raucht schon der
Kopf vor lauter C ,L, o2 aber irgendwann weiß ich bestimmt auch bescheid. :o
Viele liebe Grüße
Gabi
Christian
11.11.2005, 10:36
Hallo Didi,
danke für Deinen Tip!!
Werd mich mal drum kümmern.
Bei mir wars Clinutren, auch in verschiedenen Geschmacksrichtungen. Hatte danach nicht weiter abgenommen.
Liebe Grüße,
Christian
Patricia2
01.02.2006, 13:55
Muss ich denn den Behindertenausweis bei einem Arbeitgeber vorlegen? Also als Arbeitssuchende? Ich bin ja im Moment noch Studentin, aber wohl keine 5 Jahre mehr.
Hallo Pat!
Der Ausweis ist nur gültig für 5 Jahre. Sobald du bei deinem Arbeitgeber einen Personalbogen ausfüllst, auf welchen immer eine Behinderung angegeben werden muss, bist du verpflichtet den GdB anzugeben.
Da du ja noch Studentin bist, kaum Steuern zahlst und demzufolge auch keinen Urlaubsanspruch hast, würde ich dir nicht zum beantragen raten.
Zumal du sicher beim sehen dieses Ausweises und dem Wissen um das Vorhandensein des Ausweises, du dich sicher bestätigt fühlen wirst in deiner "Krankheit" und dass wäre sicher nicht förderlich in deiner momentanen Situation, zumal du davon momentan auch nicht profitieren würdest.
Wie ich im posting mit asterix gelesen habe, hast du noch einiges zu verarbeiten!!! Tut mir leid!!! :knuddel:
Im Heilpraktiker-Jargon ist Krebs Oft / immer? eine Kalte Krankheit, die man nicht gleich merkt, die uns was sagen will, auf negative Schwingungen aufmerksam machen will. Negative Gedanken, mangelnde Möglichkeiten der Vergebung u.a. werden "verkörperlicht", drängen nach außen, wollen registriert werden.
....Hatte mich hierzu mal belesen, vielleicht wäre so eine Therapie auch etwas für dich - Heilpraktiker mit Zusatzausbildung in "Geistiger Heilung" bieten dies an.
Buchempfehlung: "Wahre Kraft kommt von Innen" von Louise L. Hay
(nur eines ihrer zahlreichen helfenden Bücher)
Liebe Grüße und alles Gute für dich
Anni :winke:
Hallo Patricia,
Anni hat Recht: es macht für Dich als Studentin überhaupt keinen Sinn, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Der Ausweis soll Berufstätigen einen Schutz am Arbeitsplatz bieten, da Du den aber ja nicht hast, wäre das Dokument ein unbenutzbarer Lagerhüter in Deinem Schrank. Es gibt keinen einzigen Punkt, den Du aus dem Schwerbeh.-Status zum jetzigen Zeitpunkt nutzen könntest. Wenn Du ihn hättest, müßtest Du das dann aber später im Falle einer EInstellung, wie schon von Anni erwähnt, wahrheitsgemäß angeben.
Gruß von birgit
babs_Tirol
02.02.2006, 09:25
STUDENTEN
Behinderte Studenten, die Leistungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erhalten, können über die für das jeweilige Studienfach festgelegte Förderungshöchstdauer hinaus BAföG bekommen, wenn die Überschreitung auf die Behinderung zurückzuführen ist. Während der behinderungsbedingten Verlängerung erfolgt die Förderung ausschließlich als Zuschuß. Weitere Auskünfte erteilen die Stadt- und Gemeindeverwaltungen bzw. die an den Hochschulen eingerichteten Ämter für Ausbildungsförderung (meistens Studentenwerke).
ERMÄSSIGUNGEN
Gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises räumen viele öffentliche und private Veranstalter behinderten Menschen Ermäßigungen auf die Eintrittspreise ein.
Sybilles
05.11.2006, 14:45
Hallo
ich habe mal meine Unterlagen durchsucht und möchte noch was zum Thema Schwerbehinderung anfügen.
"Kündigungsschutz: Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des integrationsamtes (§85 SGB IX). "
Dazu einen Link für den vollen Wortlaut:
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-155/i.html
Ich werde den Text auch in den Thread "Schwerbehinderung" einstellen.
AnnieLair
22.11.2006, 18:37
Hallo,
habe jetzt nicht unbedingt eine Frage zu der Einstufung sondern zu dem Steuerfreibetrag, den einem zusteht.
Habt ihr diesen auf eure Steuerkarte eintragen lassen oder verrechnet ihr das mit der Einkommensteuererklärung ? Wenn ich das auf die steuerkarte eintrage, wird das das auf die monate runtergebrochen d.h. ich kriege jeden Monat mehr Gehalt oder wie ist das ß
Liebe Grüße
hallo anni lair...
ich hab meine 80% in die Steuerkarte eintragen lassen.
Das heißt 1060.-€ im Jahr steuerfrei, was dann auf die Monate umgerechnet 88,33 € macht.
So gesehen "mehr" Gehalt.....
liebe Grüsse
rihei
Sybilles
22.11.2006, 20:03
Hei
ich lasse es mir einmal jährlich bei der Einkommenssteuer einrechnen. Ich finde das für mich besser. Einmal einen "Haufen" zu haben, als monatlich kleine Häufchen. Aber das muss jeder für sich selber entscheiden.
Roswitha
26.11.2006, 20:27
Hallo Annilair,
ich würde den Betrag auf der Steuerkarte eintragen, bis zum 30.11.hat man die Möglichkeit einen Steuerermäßigungsantrag zustellen. In deinem Fall werden dann die 1060,€in voller Summe im Dezember eingetragen und du hast in diesem Monat etwas mehr Gehalt, was du für Weihnachtsgeschenke ausgeben kannst.
Liebe Grüße Roswitha
AnnieLair
27.11.2006, 15:28
Hallo,
vielen Dank für Eure Hinweise, denke mal, dass ich das jedes Jahr über die Steuererklärung wieder holen werde.
Meine Frage ist noch, ich habe den Ausweis seit Oktober diesen Jahres. Darf ich dann nur anteilig den Freibtrag für 2006 angeben ?
Liebe Grüße
Kathrin
Roswitha
27.11.2006, 20:47
Hallo Katrin,
die 1060,-€ bekommst du für das ganze Jahr und nicht anteilig. Mein Ausweis wurde am 27.12.2003 ausgestellt und ich habe für das Jahr 2003 den vollen Steuerbetrag bekommen. Die 900,-€ setze ich auch als Pauschbetrag an, sowie sämtliche Rezepte und alle Hin und Rückfahrten zu allen Ärzten, Apotheken und Untersuchungen. Kommt allerhand zusammen bei 80% Schwerbehinderung ist das möglich.
Diese Jahr setze ich auch meine Ayrvedakur in Indien ab. Den Tip gab mir unsere Amtsärztin als ich zur Reiseberatung war. War schon beim Finanzamt, es geht alles klar, wenn ich die Beführwortung der Amtsärztin noch vor Antritt der Kur habe und das hatte ich.
Viele Grüße Roswitha
AnnieLair
28.11.2006, 08:46
Die Pauschale von 900 Euro kann man aber nur ansetzen, wenn man auch wirklich Pflegedienste in Anspruch genommen hat, oder ?
Und man kann auch die einzelnen Arztfahrten mit ansetzen, gibt man die dann jeweils extra an ?
Liebe Grüße Kathrin
Roswitha
29.11.2006, 18:31
Hallo Katrin,
ich schicke mal einen Steuerwegweiser für Behinderte.
http://www.valuenet.de/php/ratContent.php?objid=561591&next=0&type=&from=&name=einfuehrung
Ich hätte dann noch eine informative pdf Datei mit Steuertipps aber ich weiß nicht wie ich diese reinstellen kann.
Könntest mir deine E-Mail schicken und dann sende ich sie dir.
Silvana, du hattest Anspruch auf den vollen Jahresbetrag. Das Gesetz sagt, der Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag. Er wird auch dann gewährt, wenn die Voraussetzungen nicht während des ganzen Kalenderjahres vorgelegen haben.
Viele Grüße Roswitha
AnnieLair
29.11.2006, 21:15
Vielen Dank für die Tipps...
Habe da auch nachgelesen und ich kann tatsächlich die Fahrten zum Arzt absetzen... muß man dann genau ein Anlage an die Steuererklärung dran hängen, wo steht wann man beim Arzt war ... weil so genau weiß ich gar nicht mehr wie oft und wann ich beim Arzt war.
Gruß Kathrin
Roswitha
30.11.2006, 13:07
Hallo Katrin,
ich mach mir eine Tabelle und lass sie zum Ende des Jahres bei der Schwester die Termine raus schreiben wann ich da war und dann stempeln sie mir das ab. Einzelne Termine wo ich nicht mehr zum Arzt brauch gebe ich auch so an. Ich hatte mir auch ein Heft angelegt wo ich jeden Arztbesuch eintrage ob Zahnarzt, Röntgen usw., da trage ich auch zum Teil kleine weh wehchen ein, habe ich schon manchmal zum nachschlagen gebraucht. Meine Termine habe ich auch im Kalender stehen, wo ich dann nachtrage, wenn ich versäumt habe sie ins Buch zutragen. Wie angeboten ich könnte dir noch eine pdf Datei schicken, nur da brauch ich eine E-_Mail Adresse.
Viele Grüße Roswitha
Cornelia O
30.11.2006, 17:10
Hallo Roswitha,
wie setzt du denn die Arztbesuche ab? Gibst du die gefahrenen km an oder gibt es einen bestimmten Satz pro Arztbesuch?
Deine Tipps sind ja Gold wert. ( Im wahrsten Sinne des Wortes :-)),
vielen Dank dafür.
Liebe grüße
Cornelia
Roswitha
30.11.2006, 18:33
Hallo Cornelia,
ich mache mir eine kleine Tabelle. Läßt sich hier schlecht darstellen.
Arztkonsultationen 2005
Datum / Arztbesuch / Bestätigung / Km einfach / km Gesamt
2.5.2005 Dr.Müller v.Arzt Stempel
5.7.2005 Dr.Müller
usw.
so mach ich für jeden Arzt eine Aufstellung.
Auf einem extra Blatt mach ich dann eine Gesamtaufstellung. Voriges Jahr hatte ich 4 Blätter.
Fahrkosten zur med. Behandlungen
188,60 km
976,00 km
292,40 km
49,00 km
-------------
1506 km x 0,30 € = 451,80 €
also alle gefahrene km zu allen Ärzten. Ich glaube in der Pdf Datei sind Erläuterungen wie,was steuerlich geltend gemacht wird
Viele Grüße Roswitha
Cornelia O
30.11.2006, 20:04
:winke: hallo Roswitha,
vielen Dank für die Antwort, und dass du dir so viel Mühe gemacht hast.
Dann werde ich jetzt auch mal die km zusammenrechnen und geltend machen und bei den nächsten Arztbesuchen die Stempel abholen...
Noch einen schönen Abend und liebe Grüße
Cornelia
AnnieLair
01.12.2006, 18:31
Hätte noch mal eine Verständnisfrage... die 900 Euro Pauschalbetrag für sonstige Aufwendungen kann man die immer ansetzen oder muß man diese auch Nachweisen durch Berechnungen von Kilometern etc. ?
Gruß Kathrin
Roswitha
01.12.2006, 20:49
Hallo Katrin,
die 900,- brauchst Du nicht nachweisen. Es hat ja den Namen Pauschale, den Betrag gibt man an, wenn man nicht mehr als 900,- zum absetzen hat. Hat man mehr, kann man bis zu einem gewissen Betrag auch mehr absetzen, aber dies muß man dann nachweisen. Schau mal in die pdf-Datei, da steht auf alle Fälle etwas zu diesen 900,-€ Pauschbetrag. Übrigens haben diese 900€ nichts mit den nachzuweisenden Arztbesuchen und Rezeptgebühren gemeinsam,diese sind extra abzusetzen.
Viele Grüße Roswitha
perlagonium
02.12.2006, 16:45
Hallo!
Ich bin total verblüfft, ja sogar ein wenig sprachlos!
Ich hab am 11.11. meinen Antrag auf GDB (mit Kopien der Befunde) abgegeben und siehe da, heute war das Genehmigungsschreiben in meinem Briefkasten! Ich hatte demnach eine Bearbeitungszeit von unglaublichen 18 Tagen (!!!!) und muss mal ein öffentliches Lob an das Versorgungsamt in Bayreuth aussprechen.
Liebe Grüße Katrin
Glückwunsch... hoffe das Ergebnis war so, wie Du es erwartet hast :)
Bei mir dauert das immer noch... hatte erst nach gut 6 Wochen die Eingangsbestätigung bekommen... mal schauen, wie lange es noch dauert :(
Grüße, Marcus
PS: Werde mir jetzt mal die steuerlichen Aspekte ausdrucken.
Hallo Cornelia,
ich mache mir eine kleine Tabelle. Läßt sich hier schlecht darstellen.
Arztkonsultationen 2005
Datum / Arztbesuch / Bestätigung / Km einfach / km Gesamt
2.5.2005 Dr.Müller v.Arzt Stempel
5.7.2005 Dr.Müller
usw.
so mach ich für jeden Arzt eine Aufstellung.
Auf einem extra Blatt mach ich dann eine Gesamtaufstellung. Voriges Jahr hatte ich 4 Blätter.
Fahrkosten zur med. Behandlungen
188,60 km
976,00 km
292,40 km
49,00 km
-------------
1506 km x 0,30 € = 451,80 €
also alle gefahrene km zu allen Ärzten. Ich glaube in der Pdf Datei sind Erläuterungen wie,was steuerlich geltend gemacht wird
Viele Grüße Roswitha
Hallo Roswitha,
mal eine Verständnisfrage, bevor ich jetzt detailliert so eine Aufstellung führe...
Kommst du denn über die 900 Euro Pauschale im Jahr? Deine Fahrtkosten belaufen sich ja im summa auf 451,80 Euro... Man kann sich doch die auflistung sparen, wenn man eh unter der 900 Euro Grenze bleibt?
Grüße, Marcus
Roswitha
04.12.2006, 14:45
Hallo Marcus,
die 900,- setzte ich pauschal an ohne etwas aufzuführen. Die Fahrkosten haben damit nichts zu tun, das ist wieder ein anderer Punkt. Die Auflistung der Fahrkosten setze ich als außergewöhnliche Kosten an mit sämtlichen Ausgaben von Arzeneimittel , Rezepten und Krankenhauszuzahlungen von mir und meinem Mann. Wir kamen bis jetzt besser als wenn wir es uns von der Krankenkasse zurückgeholt hätten, da ich auch lange Fahrten im Jahr 2005 hatte und ich sowie mein Mann beide die 240,-€ Krankenhausaufenthaltstage hatten. In der Datei die ich dir geschickt habe steht drin wieviel % man selbst zu tragen hat, richtet sich nach Einkommen im Jahr und Kinder.
Viele Grüße Roswitha
Hallo Roswitha,
vielen Dank für die Info.
Die pdf habe ich erhalten, werde Sie mal meinem Steuerberater zeigen. Noch steht mein Bescheid vom Versorgungsamt offen.
Fahrtkosten kommen bei mir nicht viel zusammen... Ärzte sind alle in der Stadt... und bei 10 Besuchen a 10km gerade mal 100km.
Liebe Grüße, Marcus
AnnieLair
11.12.2006, 16:54
Hallo,
ich habe noch mal eine Frage... und zwar habe ich mir die sehr informative Informationsbrochüre durchgelesen. Ich habe aufgrund der 85% einen Freibetrag von 1.230,- Euro.... hier wurde aber auch was von einem Pauschalbetrag von 900,- Euro geredet, der ebenfalls angesetzt werden kann oder Nachweise... Ist es richtig, dass ich beide ansetzen kann ?
LIebe Grüße
Kathrin
Hallo,
ich habe noch mal eine Frage... und zwar habe ich mir die sehr informative Informationsbrochüre durchgelesen. Ich habe aufgrund der 85% einen Freibetrag von 1.230,- Euro.... hier wurde aber auch was von einem Pauschalbetrag von 900,- Euro geredet, der ebenfalls angesetzt werden kann oder Nachweise... Ist es richtig, dass ich beide ansetzen kann ?
LIebe Grüße
Kathrin
nein... die Freibeträge ergeben sich anhand deiner Einstufung... allgemein, je höher die Einstufung, desto höher der Freibetrag.
Grüße, Marcus
Roswitha
11.12.2006, 22:22
Hallo Katrin,
ab 80% kannst du die 900,-€ pauschal zusätzlich ansetzen. Hier der Ausschnitt aus dem link den ich geschickt hatte.Ich nehme an du meinst diese 900,-€.
Kraftfahrzeugkosten für Privatfahrten
Behinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 oder einen GdB von mindestens 70 und dem Merkzeichen "G" dürfen - unabhängig vom Behinderten-Pauschbetrag - für behinderungsbedingte Privatfahrten pauschal 3.000 Kilometer mit der Dienstreisepauschale von 0,30 Euro als außergewöhnliche Belastung absetzen, macht 900 Euro. Zusätzlich können sie krankheitsbedingte Fahrten geltend machen, die nicht mit der Behinderung zusammenhängen, beispielsweise für Arztbesuche und Heilbehandlungen. Diese Fahrten sind keineswegs - wie viele Finanzämter meinen - mit der genannten Pauschale abgegolten.
Viele Grüße Roswitha
AnnieLair
12.12.2006, 17:17
Also hatte ich doch recht gehabt... gut zu wissen. War mir nicht so ganz sicher gewesen ob ich diese 900 Euro zusätzlich zu den eigentlichen Pauschbetrag ansetzen kann.
Vielen Dank dir !
Gruß Kathrin
Kirsche72
17.12.2006, 20:40
Hallo,
weiß jemand von euch evtl. ob die Diagnose MM beim Versorgungsamt für eine höhere GdB Einstufung als 30 % genügt.
Grüße
Marion
hi
ich arbeite in einer zahnarztpraxis und angestellete sind wir nur 1 ganztag und zwei teilzeit eine auf 400 euro basis ich arbeite nur teilzeit kann und sollte ich auch so ein ausweis beantragen da wir so ein kleinbetrieb sind oder bekomme ich dadurch nur nachteile habe ein MM stadium I- II bis jetzt da ich auf weiter ergebnisse warte da nicht alles entfernt wurde bei erst op. warte natürlich erst befund ab.
gr bine 2
babs_Tirol
18.12.2006, 09:00
Hallo Bine2,
selbst wenn in deinem Nachschnitt noch ein Rest von malignen Zellen entdeckt werden sollte, bekommst du nur 50 % Schwerbehinderung auf 5 Jahre.
Natürlich kannst du einen Ausweis beantragen.
LG
babs_Tirol
Hi babs_Tirol
mein interesse lieg nicht an den % die ich bekomme sondern, mehr ob ich dadruch einen beruflichen nachteil bekomme da ich in einem kleinbetrieb arbeite ???? also obs es ratsam ist dein Ausweis zubeantragen oder liebe nicht
Gruss bine2
Claudia Junold
20.12.2006, 08:42
Hallo liebe Bine,
das kann man so pauschal nicht sagen. Du hast z.B. einen sehr viel besseren Kündigungsschutz, mehr Urlaub und steuerliche Vorteile mit dem Ausweis. Natürlich kann eine "dokumentierte Behinderung" z.B. bei einem Arbeitslosen eine Erschwernis sein, wenn es um einen neuen Job geht.
Bei mir hat sich damals (das ist aber schon ewig her und meine 100% liegen auch nicht am MM) mein Arbeitgeber gefreut, weil er weniger Abgaben wegen Nichterfüllung der Behindertenquote zahlen mußte - und ich meine Arbeit ja genauso wie vorher machte.
Ich fürchte, Du wirst die Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen und diese Entscheidung allein für Dich treffen müssen.
Liebe Grüße
Claudia
Hallo Claudia,
danke für die schnell antwort wollte nur wissen welche erfahrungswerte ihr so habt bzw. gemacht habt. werden natürlich mir alles nochmals genau überlegen.
gruss bine2
Hallo Zusammen,
so hatte heute meinen Bescheid vom Versorgungsamt in der Post... Grad der Behinderung 80.
Habe auch gleich ein Paßbild zurück geschickt... im neuen Jahr werde ich dann meinen Arbeitgeber informieren und mich genau erkundigen, was meine Rechte und Pflichten sind...
Bin noch nicht so ganz durchgestiegen, ob man etwa bei der KFZ steuer was beantragen kann oder im öffentlichen Nahverkehr was bekommt.
LG Marcus
Sascha K.
21.12.2006, 17:17
Hallo Marcus,
sag mal wieso kriegst Du 80% ?? Normal kriegt man beim MM ohne Metas " nur " 50 %....
lieben Gruß
Sascha
Claudia Junold
21.12.2006, 17:20
Hallo Marcus,
frag sicherheitshalber nochmal nach, aber soweit ich weiß, hängt das mit den Merkzeichen zusammen. Ich hab den Ausweis ja nicht wegen des MMs, sondern wegen meiner Sehbehinderung mit 100%. Deshalb habe ich auch alle Merkzeichen, vorallem aber "aG" (außergewöhnlich Gehbehindert), "H" (hilflos) und "B" (Begleitperson). Unser Auto ist auf mich zugelassen und wir zahlen keine Kfz-Steuer, ich fahre mit meiner Begleitperson umsonst im öffentlichen Nahverkehr und habe den zusätzlichen Parkausweis, um auf Behindertenparkplätzen zu parken.
Liebe Grüße von
Claudia
Sybilles
21.12.2006, 19:02
Hei Marcus
ich habe auch einen GdB von 80 % - bisher alleine wegen MM. Keine anderen Merkzeichen, also auch keine sonstigen Vergünstigungen, außer dem Steuerfreibetrag, mehr Urlaub und Kündigungsschutz
hatte noch G beantragt, wegen ner anderen sache, aber das wurde abgelehnt... habe auch wenig Lust dagegen zu klagen... man kann ja auch zurück gestuft werden und das Risiko möchte ich nicht eingehen.
Hallo Silviana
vielen dank für deine Antwort.
Bis jetzt habe ich ein gutes Verhältnis zur Cheffin sowie zu den Kolleginnen.
Da mein neuen Befunde ok sind ist für meine Cheffin jetzt auch alle wieder gut. Ich hoffe natürlich, dass es so bleib, doch man weis ja nie.... keine angst ich bin optimistisch und werds auch bleiben. Nur mit den Kontrollterminen da muss ich mich erkundigen, wann die Mittwochs sind, ob auch der Nachmittag geht.
Ich werde mich jetzt im neuen Jahr um den Ausweis bemühen und auch erstmal einen haben und noch nicht auf der Arbeit sagen sicher ist sicher bin ja erst im April 1 Jahr dort.
Wenn ich s noch richtig weis, muss ich mich ans Versorgungsamt meiner Stadt wenden ist das richtig???
Ich wünsche euch allen noch ein frohes neues Jahr :prost:
liebe grüsse Bine2
Vielen dank Silviana, dass du so schnell geantwortetes hast, werde mein Glück im Internet versuchen.
Liebe Grüsse Bine2
Kirsche72
25.01.2007, 21:08
Hallöchen,
habe heute meine Antwort vom Versorgungsamt bekommen. Ich werde mit 90% eingestuft (also mein MM + meine weiteren Vorerkrankungen), d.h. ich bekomme diesen Ausweis. Was mich allerdings interessieren würde, ist: 1. Beziehen sich die Steuervorteile nur bei Arbeit auf Lohnsteuerkarte oder auch wie bei mir bei einem € 400,--Job und 2. Kann ich meine Fahrten in die Uni Erlangen (einfache Fahrt ca. 35km) steuerlich geltend machen? Kann mir da jemand weiterhelfen?
Vielen Dank.
Grüße Marion :winke:
Roswitha
26.01.2007, 12:02
Hallo Marion,
beim 400,- Job zahlst du ja keine Steuern, also hast du ja auch nichts zum absetzen und kannst dementsprechend nichts zurückbekommen. Anders ist es, wenn du verheiratet bist, ihr zusammen veranlagt seid und dein Mann Steuern gezahlt hat, nur dann hast du von den Steuervorteilen etwas. Das selbe gilt für sämtliche Fahrten auch zum Arzt, wenn keine Steuern gezahlt werden,können auch zurückgezahlt werden.
Viele Grüße Roswitha
Kicherernie
26.01.2007, 17:12
Hallo,
habe am Mittwoch meinen Feststellungsbescheid vom Versorgungsamt bekommen. 50 % habe ich bekommen. Habe auch nichts anderes erwartet. Ich brauche jetzt anstatt 41 nur 40 Stunden arbeiten, bekomme 5 Tage mehr Urlaub und natürlich die steuerlichen Vorteile. Das ganze Prozedere hat bei mir 3 Monate gedauert. Ich habe mich schon gefragt, was die mit meinen Unterlagen so lange machen :lach2:
Wünsche Euch noch ein schönes Wochenende
LG Sandra
Kirsche72
26.01.2007, 21:01
Hallo Roswitha,
ich hatte mich da wohl etwas unglücklich ausgedrückt. Mit ist schon klar, daß ich bei einem € 400,- Job keine Steuern zahle. Ich befinde mich derzeit im Erziehungsurlaub, und wollte eigentlich bald wieder "normal" arbeiten. Mir ging es einfach um die jetzige Zeit. Da ich verheiratet bin, und wir eine Zusammenveranlagung einreichen, hat mir deine Info (Email) natürlich supi weitergeholfen. Ein großes DANKE SCHÖN nochmal.
Wünsche noch ein schönes Wochenende.
Liebe Grüße
Marion ;)
AnnieLair
02.02.2007, 17:57
Hallo,
ich habe da noch mal eine Frage bezüglich Steuererklärung mit Behinderung.
Wie bereits hier geklärt wurden ist kann man zusätzlich zu dem Grundfreibetrag für Behinderung noch einen Pauschbetrag ansetzen in Höhe von 900 Euro. Meine Frage ist, unter welchen Punkt diese 900 Euro angesetzt werden ? Denn der Grundfreibetrag ist klar geht zu den außergewöhnlichen Belastungen aber die 900 Euro ?
Gruß Kathrin
Roswitha
02.02.2007, 21:14
Hallo Katrin,
der 900,-€ Pauschbetrag kommt in die Zeile 103 auf dem Formular. Ich trage dort ein Kraftfahrzeugpauschale 900,-€, des weiteren einen Posten in Zeile 103 Arzt und Rezeptgebühren von mir und meinem Mann und eine Position Krankheitsbedingte Fahrten. Da hatte ich eine Aufstellung sämtlicher Hin-. Rückfahrten beigelegt.
Von diesem Betrag wird dann die zumutbare Belastung abgezogen. Die Prozentzahl stand in der PDF Datei die ich dir geschickt hatte, richtete sich nach Höhe des zubersteuernden Einkommen und Kinderzahl. Den Grundfreibetrag in meinem Fall 1060,- gebe ich nirgends an, dieser wird durch die Angaben in Zeile 93 vom Finanzamt automatisch gesetzt. Ich hoffe dir ein wenig weitergeholfen zuhaben.
Viele Grüße Roswitha
AnnieLair
03.02.2007, 15:03
Hallo,
danke für deine Hilfe. Aber von den 900 Euro nehme ich nicht diesen Prozentsatz sondern lasse Ihn als Pauschale stehen, oder ?
Gruß Kathrin
Roswitha
03.02.2007, 21:51
Hallo Katrin,
du trägst dort nur die 900,- € als Kraftfahrzeugpauschale ein.Die zumutbare Belastung die du alleine tragen mußt, ich nehme an die ist bei dir 5 oder 6%(abhängig von Familienstand und Einkommen)errechnet das Finanzamt.Wenn du deine Steuererklärung machst und nicht weiterkommst, kannst du mich ja privat anmailen, oder wir telefoniern miteinander wenn du möchtest.
Viele Grüße Roswitha
Sascha K.
04.02.2007, 15:47
Hey, sagt mal bei mir liegt jetzt wegen meiner 50% vom Versorgungsamt wieder ne Überprüfung vor, behalte ich nach Ablauf der 5 Jahre im Mai den Schein oder geht der dann flöten ?
Wenn du die 50% wegen einem MM bekommen hast, so ist dieser befristet auf 5 Jahre... quasi eine Heilungsbewährung...
Falls Du in den letzten 5 Jahren keine weiteren Befunde hattest, so wirst du wohl wieder zurückgestuft und dein ausweis wird nicht mehr verlängert...
Am besten mal mit deinem Arzt reden... viel hängt eben von der Stellungnahme deines Arztes ab.
Hallo,
was ist denn sinnvollerweise im Antrag auf Schwerbehinderung als "Gesundheitsstörung" anzugeben. Reicht die Diagnose "Malignes Melanom" (nicht mehr in situ) oder sollte ich die Auswirkungen dieser Diagnose gleich mitangeben, also z.B. körperliche und psychische Belastung durch häufige Folgeuntersuchungen, etc.
Wie habt Ihr das gemacht / formuliert?
Danke für Tipps...
cbzep
Mara_Lea
03.08.2007, 15:07
Liebe Mitglieder,
ich benötige einmal Unterstützung.
Im Früjahr wurde bei mir ein solides Basaliom an der Oberlippe diagnostiziert.
Anfang Juni wurde der Tumor operativ entfernt (Größe 1x1,2 cm und 2,3mm dick).
Auf meinen Antrag auf Schwerbehinderung erhielt ich jetzt eine Ablehnung mit dem Hinweis: Die Beeinträchtigung "Hauterkrankung" ist keine Behinderung, weil sie keinen GdB von wenigstens 10% verursacht. Krankenhausentlassungsbericht war beigefügt und die Ärzte wurden ebenfalls angeschrieben. Weitere Vorerkrankungen wie Bluthochdruck und Migräne verursachen auch keinen GdB von wenigstens 20%.
Seht ihr Chancen bei einen Einspruch gegen diese Entscheidung?
Wenn ja, gibt es irgendwelche Vorschläge oder Rechtsgrundlagen?
babs_Tirol
03.08.2007, 15:38
Hallo Mara_Lea,
bei Malignen Melanomen(schwarzen Hautkrebs) bekommt man einen GdB auf 5Jahre zwischen 50 und 80 %.
Ausnahmen sind z.B. Basalzellkarzinome, Bowen-Krankheit, Melanoma in situ); hier bekommt man keinen GdB, weil durch die Entfernung des Tumors der Krebs entfernt wurde und man Gesund ist.
Wenn du Beeinträchtigungen mit der Narbe haben solltest, dann könntest du vielleicht eine Chance auf GdB haben.
Was für Vorteile erwartest du dir durch einen Schwerbehindertenausweis?
LG
babs_Tirol
Annette H.
17.07.2008, 12:45
Hallo allerseits,
Nach meinem Melanom vor 5 Jahren bekam ich einen Schwerbehindertenausweis mit 50%, durch den ich Anspruch auf Sonderurlaub und besonderen Kuendigungsschutz (+Steuervorteil) hatte.
Das Versorgungsamt schrieb mich und meinem Hausarzt vor einiger Zeit an und nach Pruefung der Antworten beabsichtigt man nun, mir (offensichtlich wegen meiner anderen „Leiden“) 20 % Behinderung zuzugestehen, da ich ja in den letzten 5 Jahren kein Rezidiv des Melanoms hatte und sich der Gesundheitszustand in diesem Zusammenhang stabilisiert habe.
Wird beim Melanom tatsaechlich diese 5-jaehrige Heilungsbewaehrung angenommen, sind wir nicht eigentlich darueber hinaus immer belastet und bedroht ? Ich z.B. habe Dutzende von Narben am ganzen Koerper, die von etlichen entfernten Muttermalen, darunter auch atypische Naevi, erzaehlen. Leider heile ich sehr schlecht und die meisten Narben sind noch nach Jahren rot und wuchern. Vom seelischen Zustand nach Krebs mal ganz abgesehen.
Ich haette gerne wenigstens die 30% erhalten, da ich dann einen Antrag auf Gleichstellung stellen koennte und vom Arbeitsplatz her etwas gesicherter waere.
Ich bin jetzt hin- und hergerissen, ob ich widersprechen soll um zu probieren die 30% Prozent wegen des Melanoms zu bekommen.
Hat einer von Euch dahingehend Erfahrungen, bzw. Irgendwelche Erfolge erzielt ?
Meine anderen Krankheiten sind uebrigens im Schreiben folgendermassen bezeichnet: Wirbelgleiten, Funktionsbehinderung der Wirbelsaeule mit Nerven- u. Muskelreizerscheinungen, chronische Bronchitis, Dysthymie mit depressiven Zuegen, Refluxoesophagitis, Narbe (hier reden sie wohl von meiner ziemlich gewucherten Melanomnarbe), Fussdeformitaet (ich habe Plattfuesse und einen Hallux :) ), allergische Diathese, rezidivierende Urtikaria.
Es heisst auch, dass das Schreiben noch keine Entscheidung sei bzw. erst das Anhaoerungsverfahren zu dem ich binnen 4 Wochen Stellung nehmen kann.
Viele Gruesse und Danke
Annette H.
hallo - ich habe hier in österreich aufgrund meiner 2 melanome auch 50 % Minderung der Erwerbsfähigkeit bekommen - zumindest für die nächsten 5 Jahre. - d.h. eine Woche mehr Urlaub und ein spezieller Kündigungsschutz.
Fischer Christiane
18.07.2008, 09:01
Hallo,
ich habe aufgrund meines Melanoms 80 % allerdings mit Mircometastasen bekommen.
Grüßle
Christiane
Anke-Astrid
18.07.2008, 10:16
Hallo Anette,
an Deiner Stelle würde ich mich an einen großen Sozialverband wenden, die diese Anträge tagtäglich stellen und auch die Formulierungen exakt kennen. Ich teile Dir gerne den Namen mit, schreib mir eine PN, wenn Du es möchtest.
Ich arbeite ehrenamtlich in so einem Verband als sozialrechtliche Beraterin und sehe da durchaus Chancen.
Alles Gute
Anke
Annette H.
18.07.2008, 12:33
Hallo,
und erst mal vielen Dank an alle, die geantwortet haben.
Anke-Astrid: ich nehme an, du meinst den Verband, dessen Kuerzel mit V beginnt und mit K endet. Vielleicht rede ich nochmal mit denen.
Silleke: danke fuer die offenen Worte. Ich bin ja eben gerade am ueberlegen, ob ich ueberhaupt einen Widerspruch schreiben soll oder nicht. Was das Melanom betrifft hat es wahrscheinlich eh' keinen Sinn, wie du richtig sagst, war es ja (gottlob !!) noch ziemlich klein und Lymphknoten wurden auch keine entfernt und ich kann nur froh sein, dass nichts weiter nachgekommen ist.
Andererseits wuerden mir an meinem jetzigen Arbeitsplatz die 30 % ueber Gleichstellung sehr wohl helfen, was der eigentliche Grund ist, warum ich ueberhaupt an einen Widerspruch denke. Um ehrlich zu sein, habe ich damit gerechnet, dass man mir nach den 50 % fuer 5 Jahre im Zusammenhang mit dem Melanom die Prozente komplett streicht. Aber jetzt gibt man mir 20 und nun denke ich halt, dann koennten sie mir ja gleich 30 geben, da haette ich wenigstens was davon...
Jedenfalls erst mal danke fuer die Denkanstoesse, ich werde weiter berichten ob ich einen Widerspruch einlege oder nicht.
Liebe Gruesse
Annette H.
TomHighflyer
26.03.2009, 16:37
Leider ist der Thread schon etwas älter aber ich Frage mal trotzdem vielleicht Antwortet ja wer.
Bei mir wurde anfang März ein Malignes Melanom festgestellt (0,8mm Clark Level III (pT2,NX,MX)
Dass Melanom wurde entfernt und großräumig umschnitten. Ein Lymphknotenwächter wurde auch am Dienstag entfernt (Befund steht noch aus)
Kann ich dafr auch einen Behindertenausweis beantragen ? Mir wäre dass wichtig wegen dem Kündigungsschutz. Der Link mit dem Download funtioniert nicht mehr in dießem Thread. Wo gibts denn aktuelle Infos oder wer kann mir weiterhelfen.
Vielen Dank
babs_Tirol
26.03.2009, 16:56
Hallo TomHighflyer,
für das MM erhältst du 50 % GdB auf 5 Jahre.
Sollte der Wächterlymphknoten befallen sein dann sind es insgesamt 80 %.
Wo bist du in Behandlung? Normalerweise wird der Wächterlymphknoten ja erst ab 1,00 mm Eindringstiefe laut den Leitlinien entfernt.
Wenn du noch andere gesundheitliche Probleme z.B. Bandscheibe, Blutdruck, Schilddrüse usw. hast würde ich es bei der Beantragung des Behindertenausweises beim Versorgungsamt mit angeben.
Alles Gute für dich und melde dich wenn du das Ergebnis vom Wächterlymphknoten bekommst.
LG
-babs_Tirol-
TomHighflyer
26.03.2009, 17:01
Da ich erst "30" Jahre bin und meine Hautärztin sehr auf zack ist (wie ich finde) Hat die alles getan dass ich die bestmöglichste Behandlung bekomme. Und mich nach Augsburg geschickt, die schneiden den Lymphi schon ab 0,75mm raus (hier in Ulm wo ich herkomme hätten die dass erst ab 1mm gemacht)
Aber ich bin so sehr zufrieden. Augsburg hat mir gesagt auch ab 0,75mm hat der Krebs schon bei 5-10% gestreut. Desshalb dachte ich mir lieber frühzeitig vorbeugen und die Klinik AUgsburg Süd in Haunstetten ist echt mal das beste Krankenhaus wo ich jemals war.
Ich meld mich wieder wenn ich dass Ergebniss weiss.
Aber Menthal ist für mich die sache eigentlich jetzt durch :laber:
Und vielen Dank für deine schnelle Antwort. (hast du vielleicht noch ne Quelle worauf ich verweisen könnte falls die sich weigern?)
Hallo TomHighflyer,
hier die Fundstelle:
http://www.bmas.de/coremedia/generator/22788/property=pdf/2007__12__11__anhaltspunkte__gutachter.pdf
Die Seiten 119+120 von 287 wären die Gesuchten.
Drücke Dir die Daumen, dass der SN nichts aufweist!
babs_Tirol
26.03.2009, 19:40
Hallo TomHighflyer,
bei mir war bei 0,8 mm ein positives Sentninel Node.
Ich hatte mein erstes MM mit 26 Jahren, danach war 15 Jahre Ruhe.
Ich finde es auch besser ab 0,75 mm ein Sentninel Node zu machen.
Leider wurde diese Option aus Kostengründen von den meisten dermatologischen Hautkliniken nicht mehr durchgeführt.
LG
-babs_Tirol-
Jürgen1969
27.03.2009, 09:54
Hallo Tom Highflyer,
Du wir sind fast Nachbarn, in bin auch aus Ulm.;) ich hatte ein MM mit 3,8 mm, Lymphknoten ohne Befall. Ich habe auf dem Versorgungsamt angerufen, die haben dann den vordruck mir geschickt,die ganzen Unterlagen habe ich dann eingereicht mit Passbild und 2 Wochen später hatte ich mien Ausweis mit 80 GdB. Also auf jeden Fall beantragen. Wenn Du als " Ulmer Fragen hast, ich schreib Dir mit einer PN kurz meine Rufnummer.:)
Alles Gute für Dich.:)
Hallo Jürgen,
hast du 80 % auf grund des Melanoms bekommen, oder hast du noch was anderes angegeben?
Mein Melanom war 2,4 mm CL IV, ich gehe von 50 % aus. Kann man Heuschnupfen auch angeben?
LG aus dem grauen Ostwestfalen
rita
Jürgen1969
27.03.2009, 14:00
Hallo Rita,
ich habe nur das Melanom angegeben und sofort 80% bekommen. Hatte 3,8 mm Tiefe, CL IV. Ich glaube, die haben beim Versorgungsamt ne Liste, wo sthewt wieviel man bekommt. Deine 2,4 sollten wie meine 3,8 eingestuft sein, die Spanne hier geht von 2,01 -4,0 mm ohne Ulzeration. 50 % wäre wenig, denn meisten gibts erst ab 70 oder 80 % die Ermäßigungen beim Skifahren, Thermalbad, Kino oder Ausstellungen. Und solche Sachen nehm ich gerne mit. muss schon genug blechen. :)
WEnn Du aber wegen dem Hauschnupfen Unterlagen hast, gib es ruhig mit an beim Antrag. Und noch was, wenn die MM Erkrankung im Jahr 2008 festgestellt wurde, lass den Ausweis rückwirkend ausstellen, dann kann man es noch in der Steuer für 2008 angeben.
Hallo Rita,
der von mir eingesetzte Link beinhaltet alle Vorgaben für die Prozentzahl einer Behinderung. Deshalb hat die Broschüre auch 287 Seiten. Die von mir angebenen Seiten betreffen rein das Melanom. Die Seitenzahlen davor alles was die Haut anbelangt. Nasenprobleme stehen weiter vorne. Kannst ja mal ein bisschen durch die Seiten schnuppern. Aus diesem Grund habe ich ja auch die ganze Broschüre als Link hier reingesetzt.
babs_Tirol
27.03.2009, 16:20
@ Alle,
für die, die nur die % GdB online schauen möchten, eine Seite für Begutachter auf Anhaltspunkte 2008
Hier der Link: http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/
LG
-babs_Tirol-
TomHighflyer
27.03.2009, 20:27
So heute hat mich der Oberarzt angerufen, und mir gesagt dass mein Lymphknoten nicht befallen ist.
Ich freue mich rießig dass ich auch einmal Glück im leben habe, sonst ging immer einiges schief. Endlich hat für mich der Psycho stress ein Ende.
Leider für viele andere nicht :embarasse
Wollte nur kurz Rückmeldung geben.
Und mich bedanken für die netten schnellen Antworten.
babs_Tirol
27.03.2009, 20:48
Hallo Tom,
das sind ja gute Nachrichten. Ich wünsche dir weiterhin, dass du keine weiteren Probleme mit diesem MM bekommst.
LG
-babs_Tirol-
TomHighflyer
27.03.2009, 21:09
Dankeschön , dass hoffe ich auch sehr, aber man weiss nie wie dass leben so verläuft aber ich bin mal positiver dinge :-)
wolkenreiter78
30.03.2009, 19:16
Ich habe Anfang Januar meinen Schwerbehindertenausweis beantragt, bisher allerdings noch keine Antwort bekommen. Wie lange dauerte das bei Euch, bis ihr den Bescheid bekamt?
Du hast ja in Deinen Beiträgen öfters mal die Frankfurter Uni aufgeführt, also gehe ich mal davon aus, dass Du den Antrag in Frankfurt gestellt hast. Das komplette Integrationsamt in Frankfurt ist Anfang Februar umgezogen, deshalb kann es ohne weiteres sein, dass dadurch die Anträge etwas zeitversetzt bearbeitet werden. Oder wie in meinem Fall der Bescheid einfach mal zwei Monate auf dem Schreibtisch rumgegammelt hat bevor er rausgeschickt wurde.
wolkenreiter78
30.03.2009, 19:28
Ich wohne 20 km von Frankfurt entfernt, für mich ist schon das Versorgungsamt Darmstadt zuständig.
Warhscheinlich sind die erst mal mit meiner Flut von Befunden überfordert :) Seit Februar bin ich fast jeden 3 Tag in der Uni in Heidelberg und habe heute mit meiner Interferontherapie angefangen. Ich habe jeden Befunde eingescannt und nach Darmstadt geschickt:lach2:
Jürgen1969
31.03.2009, 08:08
Hallo Wolkenreiter,
bei mir in Ulm dauerte es 3 Wochen, dann hatte ich den Ausweis. Das ging echt ruckzuck, auch ohne Nachfragen:). Aber bei Dir sind 10 Wochen schon sehr lange.:(
Guten Morgen Silke :winke:
Zuerst einmal:
Es ist wirklich leichter, wenn du die Fakten und Daten kurz ins Profil schreibst. Dann müssen nicht immer sämtliche Beiträge von dir durchsucht werden, um dir Fragen richtig beantworten zu können.
Nun zu dem Behindertenausweis:
Ich bin ehrlich gesagt ein wenig überrascht, dass DU alle Papiere kopiern/scannen und einreichen musst. Also bei mir habe ich den Antrag oline ausgefüllt und das Versorgungsamt hat sich mit den angegebenen Ärzten in Verbindung gesetzt. Relativ schnell war der Behindertenausweis fertig.
Ok, ich wohne in Bayern, vielleicht ist es da anders. Aber schau doch mal für dein Bundesland.
Außerdem ist die Frage hier leicht falsch platziert.
Es gibt einen extra Thread im kk
Schau mal hier:
http://www.krebs-kompass.org/forum/forumdisplay.php?f=51
wolkenreiter78
31.03.2009, 17:28
Hallo Birgit,
vielen Dank für den Link.
Ok, dann überarbeite ich mal mein Profil. Habe mich bisher damit noch nicht beschäftigt.
Mir wurde von meiner Schwerbehindertenvertreterin auf der Arbeit gesagt, dass ich am besten alle Befunde ans Versorgungsamt schicken soll, dass würde dann schneller gehen.
LG
Silke
wolkenreiter78
02.04.2009, 15:54
Heute war der Bescheid im Briefkasten :)
Ich habe 50% für die nächsten 5 Jahre bekommen.
Hallo Silke,
50%? Keine 80%?
In Deinem Profil steht, dass Du T2a mit 2 Lymphknotenmetastasen hattest.
Laut GdB/MdE-Tabelle, die ich im diesem Thread reingesetzt hatte, steht:
Zitat:
nach Entfernung eines Melanoms im
Stadium I (pT1-2 pN0 M0)
oder eines anderen Hauttumors in den
Stadien pT1-2 pN0-2 M0 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
in anderen Stadien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Zitatende.
Quelle: Seite 120 http://www.bmas.de/coremedia/generator/22788/property=pdf/2007__12__11__anhaltspunkte__gutachter.pdf
Bei Dir müsste es ja dann heissen: pT2a pN 2a(bei Mikrometastasen in den Wächterlymphknoten) M0, damit Stadium IIIa (siehe ADO-Leitlinie: http://www.ado-homepage.de/projekte/1/upload/kurzleitliniemelanom2008awmf.pdf). Und somit eindeutig unter dem Bereich "in anderen Stadien". Prüfe bitte Deinen Bescheid und lege ggf. einen Einspruch ein. Kann es sein, dass die trotz der 2 Metastasen von einem "anderen Hauttumor" ausgegangen sind? Oder die Metastasen vergessen haben zu berücksichtigen?
Jürgen1969
02.04.2009, 16:19
Hallo Silke,
50% finde ich etwas wenig, zumal ja auch Lymphknoten vorliegen. Aber ach so, Deine Tiefe lag bei 1,75, meine bei 3,8 mm. Ich würd da nochmals nachfragen, ev kannst noch mehr bekommen. Bei 80% hat man einen Steuerfreibetrag von 1060.- ,bei 50 % erheblich weniger.
Du müsstest auch vom Stadium schlechter sein als ich. Daher wäre sicher 80% angebracht.
P.S: meine Schwiegermama hat etwas anderes, bekam dann 50% , hatte Einspruch erhoben und bekam dann 70 %. Ein Versuch wärs wert.
Alles Gute für Dich
wolkenreiter78
02.04.2009, 19:10
Hallo zusammen,
ich habe mich jetzt auch etwas schlau gemacht und habe ein wenig gegoogelt. Ihr habt Recht, ich bin am überlegen ob ich Widerspruch einlegen soll. Ich hatte mich vorher mit diesen Einstufungen gar nicht befasst aber jetzt wo ihr mich darauf aufmerksam gemacht habt, sollte ich mich da wohl mal schlau machen.
babs_Tirol
02.04.2009, 19:55
Hallo Silke,
auf jeden Fall solltest du Einspruch einlegen, da der Absetzbetrag beim Finanzamt um einiges höher ist.
• Pauschbeträge sind je nach Grad der Behinderung gestaffelt (50: Absetzbetrag: 570€; 70: Absetzbetrag: 890 €, 90: Absetzbetrag: 1230 €; Blinde und Hilflose: Absetzbetrag: 3700 € (Höchstbetrag))
Eingefügt aus <http://www.ms-gateway.de/leben-mit-ms/recht/nachteilsausgleich-115.htm>
LG
-babs_Tirol-
anouschka66
02.04.2009, 21:59
Hallo Wolkenreiter!
Habe gerade gelesen, daß du auch erst vor kurzem mit der Interferontherapie angefangen hast.
Bei mir sollen die Lymphknoten in der re.Achsel diesen Monat raus und anschließend wird mir auch Interferon hochdosiert empfohlen!...bi allerdings etwas skeptisch!..wie geht´s dir denn dabei???
Liebe Grüße
Anke
Guten Morgen,
ich bin etwas verunsichert, was die Einstufung angeht. Mir wurde gesagt, ich bekomme 50 %. In meinen Unterlagen steht: pT 3b pN 0 (sni-) R 0. Kann mir hier einer weiterhelfen?
Besten Dank und einen schönen sonnigen Tag
LG
rita
babs_Tirol
03.04.2009, 12:55
Hallo Rita,
dein Sentinel Node war negativ ohne Lymphknotenmetastasen, somit zählt nur das Melanom mit 50 % GdB.
Beim Behindertenausweis zählt nicht die Eindringtiefe und der Clark Level ohne Metastasen sind es immer nur 50 % GdB. Beim Melanom in situ gibt es garnichts, da mit dem Nachschnitt es zur kompletten Heilung kommt.
Schaue bitte hier, da sind die Stadien drinnen:
http://www.melanom.net/index.php/tumor/tnm-stadium.html
Stadium 3 hast du wegen des dicken Melanoms bekommen.
Sonniger Tag, aber bitte mit hohem Lichtschutzfaktor in der Natur!
LG
-babs_Tirol-
Liebe Babs,
vielen Dank für die Auskunft. Du bist immer wieder eine grosse Hilfe.
Ich wünsche Dir ein sonniges wunderschönes Wochenende.
LG
rita:)
TomHighflyer
06.04.2009, 14:44
Hallo Rita,
dein Sentinel Node war negativ ohne Lymphknotenmetastasen, somit zählt nur das Melanom mit 50 % GdB.
Beim Behindertenausweis zählt nicht die Eindringtiefe und der Clark Level ohne Metastasen sind es immer nur 50 % GdB. Beim Melanom in situ gibt es garnichts, da mit dem Nachschnitt es zur kompletten Heilung kommt.
Schaue bitte hier, da sind die Stadien drinnen:
http://www.melanom.net/index.php/tumor/tnm-stadium.html
Stadium 3 hast du wegen des dicken Melanoms bekommen.
Sonniger Tag, aber bitte mit hohem Lichtschutzfaktor in der Natur!
LG
-babs_Tirol-
Hi Babs,
Öhm deine Aussage verwirrt mich etwas. mein Melanom wurde ja auch rausgeschnitten, und Lymphknoten hatte nichts. Der Soziale dienst hat mir nun gesagt ich solle so ein Antrag stellen und wennn die nächsten 5 Jahre nichts mehr auftritt ist der Behindertenausweis wieder weg.
Ist dass jetzt doch nicht so ?
Schöne Grüße
babs_Tirol
06.04.2009, 16:03
Hallo Tom,
ich gehe davon aus, dass du für dein MM 50 % GdB bekommst.
Sollte in 5 Jahren nichts mehr dazukommen -so wird der Behindertenausweis nicht mehr verlängert.
LG
-babs_Tirol-
TomHighflyer
06.04.2009, 16:30
Ah okay, naja schauen wir mal ich freu mich auf jedenfall wenn ich ihn nach 5 Jahren abgeben darf :-)
Wie issn dass beim Arbeitgeber? Muss ich da hin mit meinem Ausweis zu der personaltante und sagen: so hier mein Behindertenausweis ?
babs_Tirol
07.04.2009, 11:54
Hallo Tom,
leider kenne ich mich mit den deutschen Sozialgesetzen für Behinderte nicht aus, daher kann ich dir keine weiteren Auskünfte geben.
Bei uns in Österreich gibt es zu den steuerlichen Vorteilen auch Sonderurlaub für Behinderte, teilweise auch vergünstigte Eintrittspreise bei versch. Veranstaltungen.
Ob du es deinem Arbeitgeber sagst, mußt du selbst entscheiden.
Vielleicht vorher den Betriebsrat fragen. Wenn man es nicht sagt, bekommt man natürlich auch nicht mehr Urlaubstage.
LG
-babs_Tirol-
Dirk1973
07.04.2009, 13:32
Ah okay, naja schauen wir mal ich freu mich auf jedenfall wenn ich ihn nach 5 Jahren abgeben darf :-)
Wie issn dass beim Arbeitgeber? Muss ich da hin mit meinem Ausweis zu der personaltante und sagen: so hier mein Behindertenausweis ?
Wenn Du Deinen Arbeitgeber Deine SBH wissen lassen möchtest um in den Genuß der arbeitsrechtlichen Vorteile zu kommen: ganz klar JA. Bringt ja auch einen verbesserten Kündigungsschutz mit sich ;-)
Ah okay, naja schauen wir mal ich freu mich auf jedenfall wenn ich ihn nach 5 Jahren abgeben darf :-)
Wie issn dass beim Arbeitgeber? Muss ich da hin mit meinem Ausweis zu der personaltante und sagen: so hier mein Behindertenausweis ?
Also bei (deutsche Großbank) steht in der Betriebsordnung, dass der AN dem AG unverzüglich Mitteilung macht, falls er schwerbehindert ist/wird/war.
wolkenreiter78
26.05.2009, 11:07
Ich habe gerade meinen Abhilfe-Bescheid bekommen ich wurde nun von meinen 50 % auf 80% hoch gesetzt.
Jetzt muss ich mich erst einmal schlau machen, was ich dadurch für Vergünstigungen habe und wie ich den Steuerfreibetrag eintragen lassen kann.
Jürgen1969
26.05.2009, 11:25
Hallo Wolkenreiter,
siehste, prima, mit 80 % hat man mehr Vorteile.;)
Dein Steuerfreibetrag liegt nun bei 1060.- EUR, diesen bekommst Du bei der Lohnsteuererklärung abgezogen. Dafür eine Kopie des Ausweises und des Bescheides der Erklärung beilegen und auf dem Vordruck bei außergewöhnliche Belastung die passenden Sachen ankreuzen.
Noch ein Tipp: selbst wenn die Erkrankung erst am Ende vom Jahr festgestellt wurde, kann man noch für 2008 diesen betrag das ganze Jahr anrechnen lassen, bei mir war das so, das MM wurde im September festgestellt. Was auch geht, man bekommt bei den Fahrtkosten nur Arbeit den Hin und Rückweg abgesetzt. Da kommt auch noch ne Summe zusammen. Alles in allem hatte ich durch den Ausweis in der Steuer an die 500.- EUR rausgeholt. Für das was ich aber bisher zahlte hats nicht ganz gereicht, aber besser als nix.
Weiterhin alles Gute für Dich.;)
wolkenreiter78
26.05.2009, 11:30
Hallo Jürgen1969,
vielen Dank für deine Tipps. Ich habe jetzt allerdings doch noch eine Frage. Bei mir wurde das MM im Juli 2008 festgestellt, der Antrag auf Schwerbehinderung habe ich allerdings jetzt erst bekommen /gültig ab 2/2009) kann ich da für letztes Jahr trotzdem etwas geltend machen?
Jürgen1969
26.05.2009, 14:37
Hallo Wolkenreiter,
hm, komisch, normalerweise müsste der Ausweis ab Juli 2008 gelten, denn da wurde das MM bei Dir festgestellt. Warum daher 02/2009 steht ist komisch. So glaube ich kannst Du rückwirkend nichts geltend machen.
Was steht denn auf dem Ausweis für ein Datum? Von wann bis wann?
wolkenreiter78
26.05.2009, 16:06
Einen Ausweis habe ich bisher noch nicht, ich habe heute erst den Bescheid bekommen. So wie ich das sehe, bekomme ich es ab Februar 2009, da ich da erst den Antrag gestellt habe.
Jürgen1969
26.05.2009, 17:36
Das wäre eigentlich falsch, weil die Erkrankung bereits im Juli war. Jetzt warte mal bis der Ausweis kommt. Ev steht da drin gültig ab Juli 2008.
Da meldest Dich dann wieder, ok?
hallo wolkenreiter
ich habe auch ausweis beantragt der ist noch in der mache. in dem formular hat allerdings bei mir dringestanden ab wann, ob datum ab anstragstellung oder früher.bei mir war der unterschied nur 1,5 monate und auch kein jahreswechsel dazwischen.antrag gestellt hab ich mitte april, bescheid hatte ich eine woche später. bin jezt mal gespannt wie lange die bearbeitung dauert:gaehn:
lg Petra
Hallöchen,
also bei mir war es auch Gültigkeit ab Antragstellung.
Hallo,
also ich kenne das so: der GDB gilt ab Tag der Antragstellung, deshalb die kurzfristige Bestätigung des Eingangs beim Amt. Der Ausweis kommt erst viele Monate später rückwirkend zu diesem Tag.
ZumAntrag selbst: das ist wohl je nach Bundesland unterschiedlich, in Berlin gehts z.B. nur per Papier.
Gruss,
Michael
Jenny&Denis
10.06.2009, 10:42
Hallo ihr lieben
ich bin neu hier...muss den antrag noch wegschicken aber was ich nicht verstehe welchen behinderungsgrad gibt man an?da stehen buchstaben aber davon bin ich ja nichts und dann kann man ein kreuz machen bei der feststellung :ich brauche keinen ausweis... hmm versteh das nicht????
und welches datum gibt man an?als man die diagnose bekommen hat,vor der nachexzesion?unde muss ich sofort ein lichtbild beilegen oder melden die sich wenn sie eins brauchen?
lg jenny
Hallo,
Bild gleich beilegen, falls Du so einen Arztbrief hast ebenfalls gleich eine Kopie beilegen. Manchmal wird dann nichtmal bei Arzt oder Krankenhaus rückgefragt.
Gruß,
Michael
Jenny&Denis
10.06.2009, 12:58
hallo micha,
danke für deine antwort:)hmm okay mache ich,habe meine 3 entlassungsbriefe beigelegt,aber mit der einstufung kannste mir nicht helfen oder?und welches datum gebe ich an?hmm....:(
Hallo,
ich musste garnichts angeben, die Einstufung erfolgt doch durchs Amt nach bestimmten Richtlinien.
Gruß,
Michael
Datum der Op ? Diagnose ?
Ich denke, wenns denen nicht gefällt, dann werden sie schon fragen.
Zum GDB: mein Antrag ist so ein mehrfach-Formular, wenn ich vorne "Antrag auf Feststellung des GDB" ankreuze ist doch eigentlich alles klar. das Amt soll was entscheiden.
Kreuze ich "Neufestlegung des GDB" an, so muß ich sagen, welchen ich anfordere.
Ach so, ich möchte den Bescheid über mindestens 50% so schnell wie möglich, damit ich den Kündigungsschutz erstmal habe. Über die Prozente kann ich notfalls immer noch streiten d.h. Einspruch einlegen
Gruß,
Michael
Hallo Jenny&Dennis
schau hier mal nach , da sind alle Krankheiten aufgeführt
und wieviel % es dafür gibt.
http://www.bmas.de/coremedia/generator/30626/property=pdf/versorgungsmedizinische__grundsaetzen
LG Ebie
Jenny&Denis
10.06.2009, 21:19
Hallo ihr lieben,
danke für eure lieben einträge,fühl mich jetzt schon gut aufgehoben:)
hmm werde dann am freitag mal passbilder für den antrag machen lassen und dann gebe ich unten an wann ich meine diagnose bekommen habe und der rest steht ja in den entlassungsbriefen...naja und nen buchstaben für mm ist nirgendwo angegeben:(
hmm keine ahnung,ist das denn sicher das ich einen ausweis bekomme???
lieben gruß
Hallo Jenny,
Du wirst aufgrund Deiner Mikrometastase 80% bekommen. Aber keinen Buchstaben. Und darüber muss man immer froh sein :o.
Für den Ausweis legst Du am Besten ein Bild bei. Wenn Du die Dir vorliegenden Befunde in Kopie beilegst, dann wird die Bearbeitung ohne Einschalten Deiner Ärzte vonstatten gehen. Der Medizinische Dienst wird seine Einstufung geben und Du erhälst ab Antragstellung den Ausweis ausgestellt.
All das, inklusiv der Broschüre (was gibt es für welche Krankheiten) findest Du jetzt sogar zweimal in diesem Thread :D.
Hallo Jenny,
informier dich mal. Vielleicht kannst du die Beantragung des Behindertenausweises auch online machen. Also hier in Bayern ist das möglich.
wolkenreiter78
12.06.2009, 10:25
Hallo Jenny,
ich habe einfach alle Arztbefunde die ich hatte mit bei den Antrag gepackt, laut meiner Ärztin würde es dann schneller gehen. Habe aber trotzdem 3 Monate auf den Bescheid gewartet. Erst wurde ich mit 50% und nach dem Widerspruch mit 80% eingestuft, da ich auch Miktrometastasen hatte.
Und wenn du was im Antrag nicht richtig ausfüllst, dann melden die sich normal auch bei dir, ich hatte ausversehen eine falsche Adresse meines Arztes angegeben.
hallo ihr lieben
ich habe gestern nah 6 wochen meinen ausweis bekommen.genehmigt ab datum des antragseingangs nicht rückwirkend nach festellung der krankheit. 50% genehmigt bekommen.überlege ob ich widerspruch einlegen soll. laut versorgungsmedizin verordnung hätt ich anspruch auf 80% obwohl hier auch verschiedene sind die gleiche stadium haben und auch nur 50% bekommen haben und andere mit "besserem" stadium auf 80%gesetzt worden sind. ich denke das liegt auch im ermessen des beamten der den antrag bearbeitet.oder unwissenheit:confused:
im grunde wär ich froh ich bräucht den ausweis garnicht und wär kerngesund.
ich glaube da denken alle das gleiche.
wünsche allen ein schönes wochenende
lg petra;)
Hallo zusammen,
beim VdK gibt es Infos:
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de9216&SID=HH19EBUkFeqaa0rurP2pVb96Uj6ttD
oder hier:
http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?path=start.php&catid=27
Hier gibt es z.B. die ab 01.01.09 geltenden "Regeln" für die Einstufung, die "versorgungsmedizinischen Grundsätze". Sie lösen die "'Anhaltspunkte für die gutachterliche Tätigkeit" ab. Für das maligne Melanom hat sich nach kurzem Draufschauen meiner Meinung nichts geändert.
Wenn ihr berufstätig seid und in einem (meist größeren) Betrieb arbeitet, der mindestens 5 schwerbehinderte Menschen (oder gleichgestellte) beschäftigt, muss eine Schwerbehindertenvertretung zulassen. Der/die Vorsitzende heißt "Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen" und ist wie der Betriebsrat unabhängig, d. h. Gespräche und Informationen sind absolut vertraulich zu behandeln. In der Regel ist sie gut ausgebildet und hilft auch z. B. bei der Erstellung der Anträge und bei Widersprüchen. Sie kann auch das Integrationsamt einschalten. Ich würde jedem, der die Möglichkeit hat, empfehlen ein Gespräch zu suchen.
Hier noch ein Link zu den Rechten und Pflichten (auch der Arbeitgeber):
http://www.schwbv.de/rechte_und_pflichten.html
malaba
wolkenreiter78
13.06.2009, 20:42
Hallo Petra,
ich wurde auch erst auf 50% eingestuft, habe dann gleich Widerspruch eingelegt und habe zusätzlich zu dem Widerspruch noch ein paar persönliche Zeilen dazu geschrieben, wie sich mein Leben seit der Diagnose verändert hat und was ich alles für Beschwerden und Nebenwirkungen der Therapie bekommen habe. Dann wurde ich auf 80% eingestuft.
Also ein Versuch ist es Wert.
Jürgen1969
15.06.2009, 09:39
Hallo Petra,
du hast Anspruch auf 80% aufgrund deiner Diagnose.
Also ich würde schnell Widerspruch einlegen, mit 80% hats Du mehr Vergünstigungen.;)
@jürgen
hab schon vorbereitet widerspruch heut nachmittag raus.hänge noch auszug aus medizinischer verordnung dran )))))
manchmal denk ich die ämter kennen ihre eigenen bestimmungen nicht
bin mal gespannt was zurück kommt
trotzdem danke
Hallo,
so, heute kam mein Behindertenausweis und der Bescheid.
Beantragt war am 23.5.09.
80% sind ok, Ausweis geht bis 2024 :rotier2:
Na dann werd ich den mal bis zum letzten Tag auskosten ;)
Gruß,
Michael
Bis 2024 ??? :eek::eek:
Ich staune!!!
Ist es nicht so, dass man immer erst einmal auf 5 Jahre befristet bekommt? Also bei mir ist das so...
babs_Tirol
27.06.2009, 14:50
Hallo Birgit,
bisher haben alle MM-Patienten ihren Behindertenausweis- hier im Forum- auf 5 Jahre ausgestellt bekommen, da die Behörden wahrscheinlich immer von einer Heilung ausgegangen sind.
LG
-babs_Tirol-:winke:
Ich will doch auch geheilt werden :weinen::weinen::weinen:
Gruß,
Michael
mischmisch
27.06.2009, 21:34
Ooch Michael,
koste das Leben, mit allem was es bringt, halt einfach aus....
Aber das tust du ja, und das ist gut so...
Gruss
Rosita
hallo,
@ micha bis 2024:eek:????? war bestimmt finger beim schreiben des ausweises von 1 auf 2 gerutscht..... normal vorerst doch nur auf 5 jahre.
lg petra
jessijess
30.06.2009, 10:39
Hallo an alle!
Ich Habe mal eine Frage,bin seit januar an gebärmutterhalskrebs erkrankt werde jetzt das 3 mal op.wieveil %bekomme ich.
gebärmutter,1 eierstock,jetzt bekomm ich künstliche blase und innen kommt die scheide weg,hatte bis jetzt bei jeder op metastasen.danke falls ihr mir antworten könnt,hab schon selbst geschau werde aber nicht schlau.:D
babs_Tirol
30.06.2009, 15:39
Hallo an alle!
Ich Habe mal eine Frage,bin seit januar an gebärmutterhalskrebs erkrankt werde jetzt das 3 mal op.wieveil %bekomme ich.
gebärmutter,1 eierstock,jetzt bekomm ich künstliche blase und innen kommt die scheide weg,hatte bis jetzt bei jeder op metastasen.danke falls ihr mir antworten könnt,hab schon selbst geschau werde aber nicht schlau.:D
Hallo jessijess,
du bist hier im Hautkrebs-Thread gelandet, leider können wir dir bei den GdB der weiblichen Geschlechtsorgane auch nicht weiterhelfen.
Versuche es doch mal in eurem Gebärmutterthread:
http://www.krebs-kompass.org/forum/forumdisplay.php?f=16
Alle erdenkliche Gute für dich
-babs_Tirol-
jessijess
30.06.2009, 18:38
Hallo Baba
sorry tut mir echt leid.danke:winke:
Hallo,
ich habe mich Mitte Juli dazu durchgerungen den Behindertenausweis zu beantragen. Am 04.08. lag er dann bei mir im Briefkasten. Ging ja sehr schnell!
Ich hatte mit 50 % gerechnet und bekam 80 %. Der Moment, wo man den Ausweis in Händen hält war schon schwierig. Aber das geht wohl allen so.
Meine Frage: Es gibt 5 Tage Sonderurlaub. Sind die jetzt anteilig bei mir zu berechnen? Oder kann ich die 5 Tage für dieses Jahr noch nehmen?
Danke,
LG
rita:winke::winke:
Jürgen1969
07.08.2009, 11:36
Hallo Rita,
80% ist schon richtig, da gibt es auch mehr bei der Steuerrückerstattung. Oder im Kino, Schwimmbad usw.
Und Du kannst bei dem Arbeitsweg beide fahrten, also Hinfahrt und Rückfahrt absetzen.
Die 5 Tage mehr sind anteilig aufs Jahr gesehen.;)
Hallo Rita,
ich habe die 5 Tage für 2009 komplett bekommen.
Gruß,
Michael
Hallo Jürgen,
danke für die schnelle Antwort. Ich bin von 50 % ausgegangen, da meine WächterLKs sauber waren. Dann spielt die Grösse wohl auch eine Rolle oder?
Hab deine PN bekommen. Lieben Dank dafür.
Schönes Wochenende
rita:winke:
Roswitha
07.08.2009, 16:37
Hallo Rita,
den Urlaub bekommst du komplett füe 2009. Meiner wurde am 30.12.2003 ausgestellt und ich bekam für 2003 die 5 Tage komplett.
LG Roswitha
Roswitha
08.08.2009, 21:29
Hallo,
ich habe heute, nach 7 Monaten Bescheid über EU-Rente bekommen. Ich dachte es gibt nur noch befristete Ausstellungen. Mir wurde sie unbefristet bis zum Rentenalter 1/2018 ausgestellt. Ich werde aber sollte ich es erleben in 3,5 Jahren mit 60 vorzeitig gehen.
Allen ein schönes Wochenende Roswitha
Hallo zusammen,
ich habe heute auch meine Bescheid bekommen. Ich habe 50% bekommen, obwohl mir eigentlich 80% zustehen. Am Montag stehe ich auf jeden Fall da auf der Matte und reiche meine Widerspruch ein.
Ich habe alle Unterlagen in Kopie mit eingereicht und wofür bekomme ich 50%, für die Gewebeneubildung der Pigmenthaut, ja gehts noch, für die Narbe? Hat der Gutachter die Unterlagen gelesen? Und verstanden? Kann ich mir nicht vorstellen!
Allen ein schönes Wochenende
Lucy
Dirk1973
10.10.2009, 20:15
Drucke Dir am besten die passende Seite (S.111 GdE / MdE-Tabelle) aus den "Anhaltspunkten für die Gutachachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (http://www.bmas.de/portal/22788/property=pdf/2007__12__11__anhaltspunkte__gutachter.pdf)" aus und nimm sie mit ;)
Wenn Sie das nicht überzeugt....:D
Ich habe es damals bei mir genauso gemacht. Schlage sie mit ihren eigenen Mitteln.
elke51nhl
11.10.2009, 14:30
Hallo,
ich hatte auf Grund meiner 1.Erkrankung bis Mai 08 100% Schwerbehinderung
dies wurde dann auf 80% runtergesetzt.
Außerdem habe ich eine kleine Rente die genau wie der Ausweis ,
befristet ist bis Mai 2010
Nun kommt mein Melanom hinzu.
In der Klinik wurde mir vom Sozialdienst geraten, alles so zu lassen.
Ich bin unsicher, soll ich die erneute Krankheit melden oder nicht?
Er meinte es könnte mir passieren das ich den Anspruch verlieren könnte:confused:
Euch einen schönen Sonntag und bin gespannt auf Eure Antworten
Gruß
Elke:winke:
babs_Tirol
11.10.2009, 14:43
Hallo Elke,
ich würde das Melanom auf jeden Fall dem Versorgungsamt melden, schließlich bekommst du dafür 50 % GdB auf 5 Jahre.
Wenn deine anderen Erkrankungen auslaufen, hast du wenigstens noch 50 % GdB.
Als bei mir Lebermetastasen dazukamen habe ich es sofort gemeldet um meine 100 % GdB weiter zu bekommen.
LG
-babs_Tirol-
Dirk1973
11.10.2009, 18:13
Hallo Elke,
also dass Du Deine Ansrpüche verlierst, kann ich mir nahezu nicht vorstellen. Schließlich hast Du eine zweite Krebsart dazubekommen und nicht Deine Ersterkrankung gegen ein Melanom eingetauscht. Nur denke ich, dass Du nicht mehr als die 80% bekommen wirst. Aber lasse Dich mal richtig beraten. Wenn ich nur wüßte, wo...:o
ich habe aufgrund meiner 2 melanome 50 % M.d.E. für 5 Jahre bekommen
lg gitti
Aber lasse Dich mal richtig beraten. Wenn ich nur wüßte, wo...:o
Hallo,
evtl. ist es sinnvoll, in der eigenen Firma nach einem Behindertenbeaufragten zu forschen, grosse Firmen und Organisationen haben sowas.
In meinem Fall war ich überrascht, wie kompetent der ist und daß der sich sogar ggf. bei den Ämtern direkt für die Mitarbeiter einsetzt.
Gruß,
Michael
Hallo Dirk,
ich habe deinen Rat befolgt und mir die Seite ausgedruckt und mitgenommen, dazu auch noch die TNM Klassifikation.
Fragt mich die Sachbearbeiterin doch wo steht denn das ihnen 80% zustehen? Ich hol das Blatt raus,"HIER" :) Und hier hab ich noch die Klassifikation. (Bei meinem Histo Befund steht "nur die Größe, Typ und ulzeriert", deshalb TNM)
Vielen Dank nochmal :knuddel:
Lucy
Dirk1973
12.10.2009, 21:19
Immer wieder gern ;).
Klingt für mich so, als hättest Du Erfolg gehabt.
Hallo Dirk,
ich gehe mal von einem Erfolg aus. :)
Die Sachbearbeiterin hat gestern schon ein bisschen komisch geguckt, als ich da mal losgelegt habe. :D Muss ich selber noch grinsen.
Liebe Grüße
Lucy
@elke51nhl
Vielleicht kannst du dich beim VdK beraten lassen.
hallo,
@lucylou: mir hat man auch nur 50% gegeben. habe sofort schriftlich widerspruch eingereicht. das läuft jetzt seit juni. kenne jemanden vom versorgungsamt, hab mal vorsichtig nachgefragt was mein ausweis macht. aber ich muss mich gedulden. das ganze wird ja bei einem wiederspruch an gutachter und M.D. gegeben. hat versorgungsamt nix mehr mit zu tun.
also : warten
lg petra
Hallo Petra,
ich weiss garnicht, was die da noch begutachten wollen, es gibt 50% oder 80% beim MM, und in Deinem Fall sind die Richtlinien doch eigentlich eindeutig:
pT1-2 mit M0, Du hast pT3a, also 80%.
Gruß,
Michael
guten morgen
@micha
tja DAS müßtest du mal die beamten auf versorgungsamt fragen, hab beim widerspruch zusätztlich noch geschrieben "anspruch auf 80% laut ihrer eigenen vorgaben"
scheint wohl nix genutzt zu haben da wird wohl jemand überkorrekt sein;)
lg Petra
Hallo Petra,
nach dem Spruch haben die sicher Deinen Einspruch erstmal an 3 weitere Gutachter geschickt, die lassen sich doch nicht von so einer b..... Kuh vorschreiben, wie sie ihre Arbeit zu verrichten haben :mad:
Ich habe vor kurzem eine Dame am Telefon gefragt, ob ich ihr lästig bin :eek:
Danach war sie richtig freundlich, naja, im Rahmen ihrer persönlichen Möglichkeiten.
Aber die 50% hast Du bereits als Ausweis in der Hand ?
Gruß,
Michael
Hallo,
und wie man vom teufel spricht...........gestern war mein bescheid über 80% im briefkasten;)
jetzt neues bild schicken und wieder warten auf den neuen ausweis
wünsche allen ein schönes wochenende:)
lg Petra
Pfalzadler
23.10.2009, 02:23
Hier die GdB/MdE-Tabelle (Einstufung)
Anhaltspunkte 2008 Stand: Dezember 2008
für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/index.html
Hallo zusammen,
hab gestern meinen Bescheid mit 80% bekommen:D
Das ging ja richtig schnell, hab mich schon auf Monate eingestellt. Tja entweder war`s der Auszug aus dem Schwerbehindertenrecht oder die TNM Klassifikation oder Beides. Oder die Bearbeiter sind bei uns besonders schnell.
Viele liebe Grüße
Lucylou
P.S. läuft das Forum noch auf Sommerzeit?
AnnieLair
22.01.2010, 20:25
Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Habe ja einen Schwerbehindertenausweis mit 80 %. Ich kann in der Steuererklärung ja den normalen Freibetrag dafür ansetzen. Aber kann ich seperat noch einmal für die Fahrtkosten auch die Pauschale von 900 Euro ansetzen ?
Für Hilfe wäre ich dankbar.
Viele Grü
Hallo Annie,
hast Du ein "G" oder was ähnliches im Ausweis ? Bzw. braucht man so ein Kennzeichen für die 900€ ? Jedenfalls, wenn Du den Anspruch hast kannst Du wohl beides absetzen.
Ich werde wohl auch bald meine Steuer machen, da sollte ich das dann wissen :D
Halt uns mal auf dem laufenden, obs bei Dir geht.
Gruß,
Michael
Hallo Annie,
ab GdB 80 gibt es Sonderregelungen. Es werden nicht alle Privatfahrten anerkannt. Die Bahncard 50(25?) gibt es dann auch um die Hälfte.
Hier ist eine gute Übersicht:
http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/Behinderung.html#anchor10
Liebe Grüße
malaba
Hallo malaba,
danke für den Link, das sieht ja recht übersichtlich aus.
Also ab 80% gibt es die 900€ auch ohne "G".
Gruß,
Michael
Jürgen1969
25.01.2010, 09:17
Hallo Miteinander,
auch ich habe mich mit dem Thema beschäftigt.
Ab 80% oder 70% mit G kann man noch die 900.- EUR für Privatfahrten geltend machen. Weiterhin sammle ich alle Belege von Rezepten, die NICHT mit der eigentlichen Krankkeit zu tun haben. All dies versuche ich dann abzusetzen. Aber Ihr müsst alle bedenken, dass ein Eigenanteil hier angesetzt wird, je nach Lebenssituationzw. 1-5%. Bei mir sind es 3 Prozent, weil ich 2 Kinder habe. 3 % vom zu versteuernden Bruttojahresgehalt.Wenn überhaupt, wird hier nicht viel bleiben, leider. Aber ich versuche es.
Der Freibetrag, der jedem von uns zusteht( bei 80 % sind das 1260.-) wird ohne Eigenanteil angerechnet.
Sobald ich dann den Steuerausgleich gemacht habe, melde ich mich dazu.;)
Hallo Jürgen,
Du schreibst so vielsagend
Weiterhin sammle ich alle Belege von Rezepten, die NICHT mit der eigentlichen Krankkeit zu tun haben.
Kannst Du mir mal auf die Sprünge helfen, wie Du das meinst ? Baldrian zum Einschlafen ? Kopfschmerztabletten ? Ginko ? Naevi-Pflaster ?
Gruß,
Michael
Jürgen1969
25.01.2010, 09:53
Hallo Micha,
ja, alles was im jahr 2009 angefallen ist, von Praxisgebühren, meine Schindeltabletten, Paracetamol, Ginko, Antibiotika bei Mittelohrentz., Bronchipret...( auch die Rezeptgebühren von meiner Frau)
All das habe ich gesammelt. Ob das aber zusätzlich zu den 900.- EUR für die bereits erwähnten Privatfahrten anerkannt wird, weiß ich leider noch nicht. Kann ich daher erst nach dem Steuerausgleich berichten, so gegen März/ April. Wir müssen uns daher gedulden.;)
Hallo,
irgendwo habe ich (vielleicht auch hier) gelesen, dass man die Hin- und Rück(!)fahrt zur Arbeit bei der Steuer angeben kann. Wäre interessant, da ich einige Km zurücklegen muss, um zur Arbeit zu kommen.
Grüsse
rita
Ach, was ich noch anmerken wollte, bei der Verlängerung meines Handyvertrages, wurde mir auf Grund der 80 % ein Rabatt von monatl. 5 € eingeräumt.
Nur so am Rande
Gruss
rita
Hallo rita,
Schick, mein Vertrag ist gerade abgelaufen. Bekommst Du die 5€ zeitlich begrenzt über 24 Monate oder unbegrenzt ? Und bei welchem Provider ?
Gruß,
Michael
Hallo Michael,
meinen Vertrag habe ich um 24 Monate verlängert, so lange wird der Rabatt eingeräumt. Ich hab den Ausweis vorgelegt und es wurde eine Kopie davon erstellt.
Mein Provider ist Voda*****. Die Infos hatte ich aus dem Internet.
Gruss
rita
und wie man vom teufel spricht...........gestern war mein bescheid über 80% im briefkasten;)
jetzt neues bild schicken und wieder warten auf den neuen ausweis
lg Petra
Hallo Petra,
klug ist, wer in solchen Fällen das Bild gleich mitschickt :D
Na gut, bin der 2. Schwerbeschädigte in der Familie, hatte also Gelegenheit zum Üben :zunge:
Und ich denke, wir alle würden gerne auf diese Art "Vorteile" verzichten :cry:
Liebe Grüße,
Michael
Jürgen1969
25.01.2010, 15:44
Hallo Rita,
ja, Du kannst beide Fahrten, also Hin-und Rückweg absetzen. Das läuft unter Werbungskosten, bei der man auch die Kilometer angibt.
Super Jürgen, dann kann ich mich ja jetzt an die Steuererklärung machen:lach2:.
Liebe Grüsse
rita:winke:
Hallo Ihr Steuererklärer,
aber doch bitte nicht alle gleichzeitig :eek:
sonst überlasten die Finanzbeamten und werden alle krank :schlaf:
Na dann schaun mer mal, wer am meisten rausholen kann :cool3:
Gruß,
Michael
Roswitha
25.01.2010, 17:55
Hallo
gebe auch noch meinen Senf dazu
rita33, wie Jürgen schon schrieb, wird bei uns auch die Rückfahrt angerechnet. Als ich noch arbeiten ging, kam dies bei mir auch zum Tragen
Jürgen die 900,- für Privatfahrten habe ich auch unter außergewöhnlichen Belastungen zusätzlich angegeben und wurden auch immer angenommen. Die Steuererklärung sieht dieses Jahr anders aus, da muss man bei Angaben auch die Kapitalerträge angeben, diese zählen dann mit zu den zumutbaren Belastungen.
Micha, oder auch für alle die es interessiert, ich habe aus dem Internet mir eine Exceltabelle gezogen, da kann man schon am Jahresanfang alle Ausgaben eintragen um nichts zu vergessen. Man denkt gar nicht wie schnell da eine 3 stellige Summe zusammenkommt. Hatte mir die letzten Jahre selbst eine zusammen gebastelt. Alle Arztbesuche, Parkplatzgebühren, Rezepte, Telefonkosten im Krankenhaus usw. Wenn man alles zeitnah einträgt, vergisst man auch weniger, als wenn man am Jahresende alles zusammensuchen muss. Nun bin ich im Internet auf diese Tabelle gestoßen, und ich finde sie nicht schlecht. Dort wird sogar eine Verpflegungspauschale zum Ansatz gebracht. Ich weiß nicht ob es klappt diese hier reinzustellen.
LG Roswitha
Roswitha
25.01.2010, 18:01
klappt nicht, ich habe gesehen, dass Dateierweiterungen mit xls nicht erlaubt sind.Entweder ich schicke sie auf Anforderung per E-Mail, oder ich suche nochmal nach der Datei, ich glaube ich hatte sie als zip runter geladen und diese Dateierweiterung geht glaubig.
Roswitha
wolkenreiter78
25.01.2010, 20:49
Hi,
ich muss gestehen, dass ich zum Teil auf dem Schlauch stehe und keine große Ahnung habe, was man alles bei der Steuer absetzen kann. Bisher hatte ich eine Bekannte dir mir bei der Steuererklärung geholfen hat, nur ist die leider weggogen und nun muss ich selbst ran, das wird die erste Steuererklärung mit meinem Schwerbehindertenausweis sein. Vielleicht könnt ihr mir ein paar Tipps geben was ich alles absetzen kann und auf was ich achten muss.
Den Freibetrag für die 80% habe ich mir im letzten Jahr im November eintragen lassen. Kann ich sonst noch etwas absetzen?
Was hat es denn mit den 900€ von denen hier immer gesprochen wird auf sich? Dieser Link der dazu eingestellt wurde, bezieht sich wohl nur auf Niedersachen und ich komme aus Hessen.
Wie kann man denn für die Hin- und Rückfahrten die Kilometer abrechnen? Muss man eine spezielle Begründung liefern?
Ich bin über jede Anregung sehr dankbar.
Gibt es denn hier einen Thread zum Thema "Steuererklärung", "Vergünstigungen" oder sonstigen Vorteilen mit einem Schwerbehindertenausweis? Vielleicht wäre das mal eine Anregung.
Dirk1973
25.01.2010, 22:02
Hier dann Roswitha´s Excel-Liste.
Die Felder, in denen Formeln hinterlegt sind, habe ich geschützt. So können die Formeln nicht aus Versehen gelöscht werden.
Zum Aufheben des Schutzes in Excel wie folgt vorgehen: Extras --> Schutz --> Blattschutz aufheben.
EKST_Beispiel_AussergewoehnlicheBelastungen.xls (http://mitglied.multimania.de/grisu13/EKST_Beispiel_AussergewoehnlicheBelastungen.xls)
Hallo,
wegen Melanom habe ich zur Zeit eine Einstufung von 80%. Da nun 5 Jahre ohne nennenswerte Ereignisse verstrichen sind, möchte das Integrationsamt mich überprüfen und ich soll meine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Das möchte ich nicht; weil ich die Kontrolle über den Vergang behalten will;).
Ich vermute, ich werde auf 50% herabgestuft. Ich habe mal gelesen, es würde für Einstufungen von Krebspatienten Tabellen geben. Kennt die jemand? Und muß sich jedes Bundesland daran halten?
Mein Melanom war 4mm dick, ulzeriert, keine Metas, Interferonniedrigdosistherapie über zwei Jahre, dadurch Schilddrüse hinüber, Ersatzhormone. In einer Reha vor 2 Jahren wurde Belastungssyndrom begutachtet. Bin aber die ganze Zeit Vollzeit berufstätig. Die Nachsorge in der Uniklinik wird noch 5 Jahre jährlich weiter durchgeführt. Wie sind denn damit meine Chancen in Schleswig Holstein? Reicht so ein Befund schon aus? Hat jemand Erfahrung oder einen ähnlichen Befund gehabt?
VG
Jördis
elke51nhl
04.08.2010, 21:14
Hallo,
also die 80% sind schnell weg.
Ich mußte auch vor ca.3 Monaten meinen Antrag erneuern.
Auf 70% wollte man mich stufen.
Da ich aber seit meiner Erkrankung zu einem Psychiater muß,habe ich
Einspruch eingelegt.
Ich behalte die 80%:winke:
Gruß
Elke
La-Guarda
05.08.2010, 12:17
Die Rede is bei den meisten aus Deutscher-Recht-Sicht, oder?
Wie siehts mit einem MM in Österreich aus?
Danke lg
Hallo zusammen
Also ich auch einen Antrag auf anraten meines Sozialarbeiters in der Uni Heidelberg gestallt.Der wurde auch zügig befürwortet 100% schwerbehindert
aber erst gültig am Tag der Antragsstellung ,habe auf dem Amt angerufen
und habe ihr gesagt das ich die Hautkrebs OP schon im März 2009 hatte
mir wurde leider von keiner stell gesagt das ich einen Antrag stellen könnte.
Nun wird mein Fall noch mal vor den Med Dienst kommen .
MFG
KMB
Hallo kmb,
Gültigkeit ab Tag der Antragstellung ist erstmal richtig. Wenn man Dir das im Krankenhaus nicht rechtzeitig gesagt hat so ist ja wohl das Krankenhaus schuld ?
Aber mir hat auch keiner was gesagt, allerdings habe ich eine große Familie, da habe ich einiges in 56 Jahren erlebt und viele helfen mit ihren Erfahrungen.
Ach ja, und dann hilft der KK, ohne ihn wäre sicher alles wesentlich schwieriger.
Vielleicht hast Du ja noch Glück mit dem mdk, andererseits ist der Schaden so groß ?
Gruß,
Michael
Nach Entfernung eines malignen Tumors der Haut ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten (Ausnahmen: z.B. Basalzellkarzinome, Bowen-Krankheit, Melanoma in situ); GdB/MdEGrad während dieser Zeit
nach Entfernung eines Melanoms im Stadium I (pT1-2 pN0 M0)
oder eines anderen Hauttumors in den Stadien pT1-2 pN0-2 M0 50
in anderen Stadien 80
aus der GdB/MdE-Tabelle
Daraus klar ersichtlich, dass es für in situ-Melanome KEINEN Behindertengrad gibt. Erst ab dem Stadium I. Also hätte kmb zum Zeitpunkt der in situ-Diagnose keinen Grad zugebilligt bekommen. Ich würde mal im Anhang des Behindertenbescheids nachsehen ab wann der MD das Vorliegen des Stadiums IV angesetzt hat. Zum Teil geht das auch anhand der Festsetzung der sogenannten Heilbewährungsfrist hervor, wenn der Behinderungsgrad nicht von vornherein unbeschränkt ausgestellt wurde. Ansonsten stellt sich die Frage, wofür benötigst Du, kmb, den auf die Vergangenheit ausgestellten Ausweis? Das Amt muss als erstes immer per Antragstellung einen Ausweis ausstellen. Will man diesen für einen früheren Termin ausgestellt bekommen, muss man dies ebenfalls (zusätzlich) beantragen. Hier werden wahrscheinlich die 100% erst ab Zeitpunkt der Feststellung der Metastasen und Stadium IV zum Tragen kommen, höchstens die Befunde sagen da etwas anderes und stellen die Verbindung zum in situ her.
katharina110
03.09.2010, 21:39
Hallo Zusammen,
hab im Juni leider auch die Diagnose Malignes Melanom bekommen. Ich wurde auch direkt auf die Möglichkeit des Behindertenausweise hingewiesen, den ich auch gleich beantragt habe.
Habe leider noch keine Antwort.
Hätte aber mal eine Frage: Ich wurde ebenfalls auch auf die Reduzierung der Zuzahlungsgrenze bei Medikamenten (Rezepten) hingewiesen. Hat das einer von euch auch gemacht?
Hallo alle zusammen,
ich wende mich mal direkt an die malignen-Melanom-Betroffenen mit einem eher kleinen Befund: Habt Ihr in der Regel einen Behindertenausweis beantragt oder sagt Ihr Euch "tut nicht Not"? Ich weiß noch nicht, wie ich der Sache gegenüberstehen soll. Zum Teil habe ich fast moralische Bedenken gegenüber denen, die es schwerer getroffen hat als mich ("habe ich ein Recht darauf?").
Außerdem wird mir von den Ärzten vermittelt mein Befund sei ja eigentlich "nichts" und im Grunde genommen bin ich doch seit dem Nachschnitt wieder "gesund" - und dann gibt es diese Option einen Ausweis zu beantragen (wo ich dann wieder denke: Dann kann es ja nicht nichts sein...). Meine Hautärztinnen wußten im Übrigen nichts von dieser Möglichkeit und ich habe auch den Eindruck, dass sie es eben bei einem "kleinen Befund" für überzogen halten würde - so nach dem Motto "was wollen sie eigentlich, meinen Sie das muss wirklich sein?"...
Wie haben Eure Arbeitgeber darauf reagiert?
Was spricht für einen Ausweis und was evtl. auch dagegen?
Ich freue mich Antworten!
Liebe Grüße
Miiin
(SSM 0,56 mm n. Breslow Clark Level III)
elke51nhl
21.09.2010, 07:27
Hallo Miiin:raucht:
Dein Bericht erinnert mich ein wenig an mich selbst!
Als ich meinen Ausweis beantragen wollte,wurde ich belächelt.Mein Arzt meinte damals,das wäre doch gar nicht nötig!
Das 1.mal hatte ich eine Spondylolisthesis,bekam nach meiner OP 50 %
Ein Jahr später bekam ich Non Hodkgins und bekam 100%:smiley1:
Fünf Jahre später wurde ich auf 80 % runtergestuft ( bin ja gesund,hahahah)!
Vor einem Jahr bekam ich ein Melanom, kurz nach der OP wollten sie mich auf 70 % stufen.Ich legte Berufung ein,und bekam für weitere 2 Jahre meine 80%:smiley1:
Der Ausweis ist eigentlich nur wichtig,damit man vom Staat ein klein wenig Rente bekommt,weniger Steuern zahlen muß!
Ich setze ihn höchsten einmal ein wenn ich schwimmen gehe!
Gruß
Elke
Hallo Elke,
lieben Dank für Deine fixe Antwort - ich habe es leider nicht eher geschafft wieder in das Forum zu schauen, da ich beruflich gerade sehr eingespannt bin.
Ich werde mich jetzt wohl auch um den Ausweis kümmern - auch wenn ich wahrscheinlich von meinen Ärztinnen schräg angeschaut werde. Aber, wie Du schon sagst bzw. leider selbst erlebt hast - wer weiß was evtl. noch kommt? Die Wahrscheinlichkeit ist zwar sehr gering - aber warum Geld verschenken, wenn man schon ein Anrecht darauf hat?! Die Diagnose trägt ja nicht gerade zu Erheiterung bei.
Ich war übrigens auch auf Deiner Homepage - Du wirkst sehr stark & fröhlich - toll, bewahre Dir dies!
Liebe Grüße & ein schönes Wochenende,
Miiin
Hallo Miiin,
für die Beantragung des Ausweises benötigst Du Deine Ärztinnen nicht unbedingt. Du hast eine Kopie des Befundes? Wenn ja, diese in Kopie dem Antrag beilegen. Das reicht schon.
silverlady
25.09.2010, 09:36
hallo Angelika
man muss dem Arbeitgeber erst dann über den Behindertenstatus informieren, wenn man die Vorteile in Anspruch nehmen will. Bei einer Einstufung unter 50% hat man z.B. keinen Anspruch auf Zusatzurlaub. Da reicht es, wenn der Ausweis bei der Steuererklärung vorgelegt wird.
Auch über 50% ist keiner dazu verpflichtet. Kommt es zur Kündigung, dann kann der Ausweis vorgelegt werden und somit muss dann vor der Rechtskräftigkeit der Integrationsdienst eingeschaltet werden.
Ich habe seit Jahren 50% für meinen kaputten Rücken ( ich arbeite in der Pflege). Bei Bewerbungen habe ich immer mit offenen Karten gespielt. Sicher ist mir der eine oder andere Arbeitsplatz dadurch entgangen, nur wenn ich überlege das so ein Arbeitgeber gegenüber "Behinderten" keinerlei Rücksicht zeigen wird.
Ich würde in jedem Fall den Antrag stellen. Es hat einiges an Vorteilen und Verhältnismäßig wenig Nachteile. Einfach alle Arztberichte in Kopie beilegen und abwarten.
alles Gute
silverlady
elke51nhl
25.09.2010, 10:10
Hallo silverlady,
genau meine Meinung! wer keine Menschen mit Behinderung einstellt,behandelt sie auch nicht immer besonders gut,da verzichtet man auf den Arbeitgeber!
Miiin, danke für die netten Worte.
Euch allen ein schönes Wochenende.
Lieben Gruß
Elke:smiley1:
Hallo
Bei mir wurde im Juli ein Maliges Melanom festgestellt, bei der Lymphknoten entfernung wurden im ersten kleine Metastasen festgestelln. Schwerbehinderten Ausweis direkt nach der Op beantragt und habe 60% bekommen obwohl ich schon 30% hatte.
Wollte nun einsruch erheben nur mir fällt die Begründung nicht ein.
Laut Amt habe ich eine Gewebeneubildung.
Wäre über ein Tipp super Dankbar.
Simona
Hallo Simona,
erst einmal von mir ein herzliches Willkommen. Nun, Gewebeneubildung....nett ausgedrückt. Du hast ja mittlerweile den Befund vorliegen aus dem nicht nur die Melanomdiagnose, sondern auch die Mikrometastasierung hervorgeht. Schicke diesen in Kopie an das Amt mit Hinweis, dass die Gewebeneubildung ein amelanotisches Melanom mit 1,34 TD und CL III mit Mikrometastasen im Wächterlymphknoten darstellt. Somit stehen Dir für fünf Jahre ein Behindertenstatus von 80% zu, da bei Dir im Bereich pN? eine Zahl stehen muss, wahrscheinlich pN1a. Deine weitere Erkrankung, die Dir bereits 30% eingebracht hat, kann dann ggf. die Prozentzahl noch erhöhen.
Mein Eintrag vom 28.08. hier im Thread beinhaltet den Passus aus der GdB/MdE-Tabelle (der erste Beitrag auf dieser Seite), daher pinsel ich den nicht nochmals ab;)
Hey JF,
Lieben Dank für die schnelle Anwort. Eine Kopie von dem Befund (amelanotisches Melanom mit 1,34 TD und CL III) hatte ich schon als Kopie begefügt nur mit den Metastasen im ersten Lymphknoten halt nicht. Werde mal deinen Eintrag aufsuchen.
Simona
Hallo Simona,
wenn das Amt "nur" das Melanom kennt, ohne die Metastasen, dann hast Du 50% für das Melanom erhalten. Die 10% mehr kommen von Deiner Vorerkrankung. Jetzt, nach der neuen Sachlage, wird sich die Prozentzahl auf 80% erhöhen. Dazu muss aber das Amt von dieser Mikrometastase wissen :). Also neuen Befund hinschicken :).
Hallo Simona,
ich habe damals mündlich Widerspruch eingelegt und dazu meine TMN Klassifikation sowie (S.111 GdE / MdE-Tabelle) aus den "Anhaltspunkten für die Gutachachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht" eingerecht. Habe dann alles eingekringelt, die Klassifikation und den zustehenden Grad der Behinderung. ( danke nochmals Dirk) und schwuppdiwupp dann 80% bekommen. Auch für Gewebeneubildung der Pigmenthaut.
Viele Grüße lucylou
Mischa1409
10.10.2010, 08:36
Hallo,
ich wollte in diesem Jahr noch einen Behindertenausweis beantragen um den Steuervorteil noch für dieses Jahr zu erhalten.
Im Moment sind meine Untersuchungen nur noch nicht abgeschlossen.
Nachdem im ersten CT noch zwei LK vergrößert waren möchte man in der nächsten Woche noch eine weiteres CT machen.
Das Ergebnis bekomme ich erst eine Woche später.
Die Wächter waren ohne Befund.
Sollte ich diese Untersuchung noch abwarten?
Das Jahr ist ja bald zu Ende und es scheint mit der Bewilligung ja einige Zeit zu dauern.
LG
Mischa
Hallo Mischa,
Du hast geschrieben, dass der / die Wächter in Ordnung sind. Damit steht doch die Diagnose, erstmal. Was mit den zwei LKs ist, wird sich zeigen. Eventuell durch den Eingriff, wenn sie in der Nähe des Operationsgebiet sind, reaktiv veränderte LKs. LKs können aus den unterschiedlisten / vielen Gründen ihre Größe verändern.
Es kommt für den steuerlichen Ansatz nicht auf den Tag des Bescheids über den Behindertengrad an, sondern auf den Antragstag. Allgemein gesprochen. Eigentlich auf den Zeitpunkt der Erstdiagnose, aber das ist nur wichtig, wenn man den Antrag sozusagen erst nach Ablauf des Diagnosejahres stellt.
Also salopp ausgedrückt reicht es sogar den Antrag am 31.12. einzuschmeissen, zwinker.
Mischa1409
10.10.2010, 11:26
Danke für die schnelle Antwort.
Ich bin ja noch relativ neu hier und total verunsichert.
Nach jedem Besuch im KH höre ich etwas anderes und neues.
Darum möchte ich auf diesem Wege mal Danke sagen an alle die einem mit guten Ratschlägen und Informationen versorgen.
LG
Mischa
Mischa1409
19.01.2011, 11:19
Hallo zusammen,
heute habe ich mal eine Frage die nichts mit mir zu tun hat.
Ein Bekannter von mir ist selbstständig(4 Mitarbeiter) und stellt jetzt zum ersten Mal jemanden mit einer Schwerbehinderung ein.(GDB 70%,60 Jahre alt)
Er fragte mich gestern ob er als Arbeitgeber einen Zuschuss bekommt dafür das er einen Schwerbehinderten einstellt.
Weiss das zufällig jemand vo euch?
LG
Dirk1973
19.01.2011, 11:49
Nö, anders herum. Er zahlt weniger Schwerbehinderten-Abgabe.
Das schreibt Wiki dazu...... (http://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsabgabe)
Hallo,
er kann bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf einen Eingliederungszuschuss stellen. Inwieweit diesem Antrag stattgegeben wird, kommt auf ein paar Infos an, die die ARGE abfragen wird bzw. man schon in einem Telefonat abklären könnte.
Dem Arbeitgeber können bis zu 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag als monatlicher Lohnkostenzuschuss für die Dauer von längstens zwölf Monaten gezahlt werden.
Für ältere, schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen kann der Leistungsumfang erweitert werden.
Anträge zu diesen Leistungen werden nach vorangegangener Beratung von den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit ausgegeben. Sie stehen nicht im Internet zur Verfügung.
aus: http://www.arbeitsagentur.de/nn_27596/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A013-Statistik/Allgemein/Eingliederungszuschuss.html
mischmisch
19.01.2011, 12:15
Hallo zusammen,
das gilt aber nicht für Kleinbetriebe, oder?
Wir haben noch nie eine solche Abgabe bezahlt (3 Mitarbeiter).
Gruss
Rosita
elke51nhl
19.01.2011, 14:09
Hallo,das habe ich eben gefunden (gegoogelt)
Gruß
Elke
der Bericht ist allerdings von 2008
Durch das „Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen für ältere Menschen“ wurde eine neue Förderung für Arbeitgeber bei Einstellung von älteren und älteren schwerbehinderten Menschen geschaffen. Die Agentur für Arbeit kann bei Einstellung eines älteren Arbeitnehmers auf Antrag einen Eingliederungszuschuss gewähren.
Dieser Eingliederungszuschuss wird genehmigt, wenn der eingestellte Arbeitnehmer das 50. Lebensjahr vollendet hat und vor der Einstellung mindestens sechs Monate bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet war. Abhängig von den Vermittlungshemmnissen beträgt die Förderhöhe zwischen 30 und 50 Prozent des Arbeitsentgeltes. Der Zuschuss wird für mindestens 12 Monate und maximal 36 Monate bewilligt.
Um die Integration älterer schwerbehinderter Menschen besonders zu stärken, kann die Förderhöhe auf 70 Prozent ausgeweitet werden. Für 50-bis 54-jährige ist eine Förderdauer zwischen einem und fünf Jahren und für 55-jährige sogar bis zu 8 Jahre möglich.
Durch diese neue Förderung werden die Chancen auf einen Wiedereinstieg für ältere Arbeitnehmer ins Erwerbsleben gestärkt.
Mischa1409
19.01.2011, 14:40
Danke für eure schnellen Antworten:)
Hallo,
ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit 80% ( nur für die Steuern), der läuft im April 2012 aus.
Ich fange am 01.02.2012 im Krankenhaus an zu arbeiten, muß ich den Ausweis im Personalbogen angeben? Ist das für mich nachteilig bei einem neuen Job?
Es ist ein städtisches Krankenhaus, ich muß dann auch zur betriebsärztlichen Untersuchung, schaut der Arzt bei Krebspatienten genauer nach? Ansonsten geht es mir gut, alle Nachsorgeuntersuchungen waren i. O. und ich bin froh, daß ich den Ausweis im April wieder los bin. Ich wünsche Euch alles Gute und ein gedundes neues Jahr.
LG
Dani
Esther1970
30.12.2011, 18:38
liebe dani,
deine frage kann ich dir leider nicht beantworten, stehe in einem festen arbeitsverhältniss.
freut mich das es dir die ganze zeit gut geht.
und das soll auch so bleiben.
aber warum hast du 80%?? war dein wãchter etwa befallen??
ist immer schade wenn die infos nicht da sind.
profil ausfuellen ist schon super ding!
gglg esther
Hallo Esther,
nein, mein Wächterlymphknoten war nicht befallen bzw. wurde nicht untersucht.
Mein Befund lautet 0.76mm Breslow, CL 4. Warum ich die 80% bekommen habe kann ich dir leider nicht sagen. Vielleicht wegen Cl 4?
LG
Dani
Esther1970
30.12.2011, 20:50
glück gehabt,
ja der cl hat absolut nichts mit
einstufung des behinderungsgrades zu tun!
normal wenn sonst keine erkrankung vor liegt solltest du max 50%haben.
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