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#1
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Hallo
@Barbara_vP Wieso muss ich eigentlich ankreuzen,das ich dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehe?Ich bin doch nicht gekündigt. Was mich da mehr beschäftigt,ist der Fakt,muss ich denn weiterhin Krank geschrieben werden?Und von wem?Meine Hausärztin würde das auch weiterhin tun,weil sie nach dem Belastungstest der Meinung ist,das ich nicht arbeiten könne.Sie will aber erst abwarten,bis das Problem mit meiner Schulter geklärt ist. Das Problem ist auch noch,das meine Ärztin ab 23.5 für 2 Wochen Urlaub hat und meine Krankschreibung nur bis 22.5. geht,da ja meine KK ab 23.5. die Zahlung sowieso einstellt. mfg |
#2
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Hallo det
das liegt daran, dass es kein Formular für das Nahtlosigkeutsgeld gibt, sondern es ist das Formular für die "normale Arbeitslosigkeit". Kreuzt du nicht an (dass du dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehst) dann gibt es kein geld. Es ist paradox, du bist noch beschäftigt...und beantragst formal Arbeitslosengeld ich habe mir damals formlos, bescheinigen lassen, dass ich arbeitsunfähig bin. Die beurteilung des Amtsarztes hat 11 Monate gedauert (und 12 Monate bekam ich geld :-)) Lass dir von deioner Ärztin vorher eine Bescheinigung geben. Hast du schon einen Termin beim VDK oder SVOD? LG Barbara
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Liebe Grüße Barbara |
#3
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Ja hallo Det,
wenn ich das so lese, musst Du erst mal mit Deinem Arbeitgeber klar Schiff machen. Abklären, wie es weitergehen soll. Wenn Du nicht mehr arbeiten kannst, muss er Dir kündigen. Dann ist erst das AA zuständig. Also wer dann weiter zahlt, wenn die KK nach 78 Wochen einstellt, habe ich keine Ahnung. Du könntest nur plädieren, dass es sich wirklich um eine neue Krankheit handelt, dann müssen die zahlen. Kann ich mir garnicht anders vorstellen, kann aber auch ein Kampf werden, aber die müssen, wenn alles rechtlich passt. Ansonsten Sozialamt, kann mich aber auch irren. Gruss Altmann |
#4
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Hallo
auf keinen fall die Kündigung akzeptieren!!!! Das Nahtlosigkeitsgaled ist ein Überganz zwischen Krankengeld und Rente bei einer vielleicht folgenden befristeten Rente muss dein Arbeitgeber dir den Platz freihalten. Erst wenn die Rente unbefristet ist, darf der Arbeitgeber kündigen. Aber überlge mal: sollte das Arbeitsamt dich für vermittelbar halten, wer stellt dich denn ein? Krank! in einem bestehenden Arbeitsverhältnis? wenn du "gezwungen wirst bewerbungen zu schreiben dann schreib sie: ich bin derzeit arbeitsunfähig krank und werde nach meiner Genesung in mein jetztiges Arbeitsverhältnis zurück gehen.... Welcher Arbeitgeber stellt dich da ein? keiner. Beantrage das nahtlosigkeitsgeld, lege Widerspruch bei der KK ein. Sollte die KK weiter zahlen müssen, so holt sie sich das Arbeitsamt das Geld von der KK zurück. Diese Zahlungen werden alle unter den behörden verrechnet. Aber lass dich nicht kündigen!!!! Barbara
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Liebe Grüße Barbara |
#5
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Moin
@Barbara+Altmann Ich werde doch auch nicht gekündigt.Hatte eben ein Gespräch mit einer Dame von der Lohnbuchhaltung.Sie wollte nur von mir wissen wann mein KG ausläuft und das sie das Formular über ALG_1 an die KK weiter geleitet hat,weil die da auch noch was ausfüllen müßten.Die KK würde es an mich schicken. Es geht da um das sogenannte aussteuern.Die Dame frage mich ob ich kündigen wolle,meine Antwort natürlich,Nein.Habe ich auch gesagt,das es sich bei dem ALG_1 Antrag um den §125 SGB III handelt,da wußte sie dann schon Bescheid. Da ich ja nun kein Krankengeld mehr bekomme,wer bekommt dann die Krankmeldung und brauche ich die überhaupt noch? mfg |
#6
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Hallo, Det!
Ich beobachte Deinen Thread schon seit Tagen. Das was Barbara schreibt ist richtig. Auf keinen Fall selbst kündigen oder die Kündigung seitens des Arbeitgebers akzeptieren. Sollte diese kommen Einspruch innerhalb von drei Wochen einlegen. Du beantragst beim AA Nahtlosigkeitsgeld. Selbstverständlich musst Du Dich nach wie vor krankschreiben lassen. Die Krankmeldungen bekommt in diesem Fall auch das AA. Allerdings werden die dieses "Spiel" nicht lange mitmachen. Es folgen nun Besuche beim Medizinischen Dienst des AA. Die Gutachter beurteilen Deinen Gesundheitszustand. Es kann sein, dass Du bei mehreren, verschiedenen Gutachtern vorstellig werden musst. So lange aber erhälst Du ALG I / Nahtlosigkeitsgeld. Nach Abschluss und Einsicht der Gutachten wirst Du vermutlich aufgefordert, entweder wieder zu arbeiten oder einen Rentenantrag zu stellen. Wenn Du objektiv absehen kannst, dass Deine Arbeitsfähigkeit nicht zu 100 % wieder hergestellt werden kann oder wird, solltest Du Dich mit dem Gedanken der Berentung (vielleicht ja nur Teilrente und Teilzeit arbeiten) anfreunden. Ansonsten ist der VDK eine gute Adresse. Alles Gute Regina Beate
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BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013) |
#7
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@Alle
Danke erstmal für Eure Hilfe. So morgen ist nun mein Tag bei AA wo ich die Unterlagen abzugeben habe.Im Februar `11 hatte ich einen Verschlimmerungsantrag an das Versorgungsamt gestellt.Und wie der Zufall es will,kam heute der Neufeststellungbescheid.Ich wurde rückwirkend zum 21.2.11 von 50 auf 60 GdB eingestuft. Diesen Bescheid nehme ich natürlich morgen mit zu AA,denn angegeben hatte vor 3 Wochen 50 GdB.Als ich gestern bei meiner HÄ war,sagte sie mir auch,das das AA von Ihr einen aktuellen Befund haben möchten. Wie ich mir nun vorstellen kann,wird das AA mich zu einem Rentenantrag drängen und mir wird keine andere Wahl bleiben dem zu folgen.Ob die mich noch dann dazu veranlassen werden,das ich mich dem Amtsarzt des AA vorstellen muss?Wer weis? Es ist zur Zeit wieder mal so,das ich mich richtig Sch.... fühle.Nun kommt auch noch dazu,das mir am vergangenen Freitag eine Frau beim Ausparken,gegen mein Auto gefahren ist,jetzt kommt auch bestimmt noch der Kampf mit der Versicherung,zwecks Schuldfrage auf mich zu.Zur Not habe ich zum Glück eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. LG Detti |
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