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#1
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Hallo,
ja muss ich auch was dazu sagen. Es wird beim Bewerbungsgespräch schon danach gefragt, ob man einen SB-Ausweis hat oder nicht. Nach der Art der Behinderung, wenn nicht ersichtlich, dürfen die nicht fragen. Ich wurde auch mal reingelegt und habe gequatscht. Hätte aber schon wegen dem Alter die Stelle nicht bekommen und dann schon garnicht. Ich war auch selbständig, da ist es noch schwieriger. Wenn es unbedingt sein muss, also das mit arbeiten, dann wieder eine neue Selbständigkeit auf- bauen. Ich habe es mir aber auch nicht getraut, weil mit der Heilung ist das ja so eine Sache und wenn dann was ist, wie soll mein Sohn die Sache händeln. Du kannst dir aber schon einen Ausweis holen, aber nur für den Steuer- freibetrag. Gruss Altmann |
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#2
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Danke für eure Antworten. Es gibt vermutlich nicht die ideale Lösung und man muss von Fall zu Fall entscheiden ob man den "Behindertenausweis" geltend macht oder nicht. Ich habe erst mal entschlossen die Krankheit in der Bewerbung garnicht zu erwähnen. Während der Behandlungen war ich ja offiziell noch Selbstständig, dadurch habe ich keine Lücken im Lebenslauf.
Allerdings werde ich den Ausweis vermutlich tatsächlich für die Steuer beantragen und sonst halt nicht nutzen. Liebe Grüße Seerose |
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